Erstabnahme Prüfbescheinigung Gasanlage

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SL-OW

Re: Erstabnahme Prüfbescheinigung Gasanlage

Beitrag von SL-OW »

Sigi hat geschrieben:Hallo marny,
ich bin einer der Leidtragenden, denen Truma die Gewährleistung abgelehnt hat, weil ein defekter Regler angeblich eindeutig durch schmutziges Gas gehimmelt wurde.
Da es eindeutig in der Betriebsanleitung steht, dass Filter verwendet werden müssen, ist da eben dann nichts mit zwei Jahren Gewährleistung!

Ich habe seitdem zwei Truma Gasfilter eingebaut, jeweils direkt am Anschluss (Ausgang) der Gasflaschen; daran kommt dann der Schlauch. Dafür ist im ML-T- Gaskasten genug Platz.
Auf die Idee, dass dann eine neue Gasprüfung notwendig werden könnte, bin ich noch nicht gekommen, denn dann müsstest Du die bei jedem Flaschenwechsel wieder machen - der Filter wird ja jedesmal wieder ab- und angeschraubt.
Sicher prüfst Du ja ohnehin nach jedem Flaschenwechsel die Dichtigkeit der Verbindung mit einem Leckage- Spray? ;-) Das sprühst Du dann eben auf den Filteranschluss, und gut ist es!

Oder noch besser: Du lässt eine Tankflasche einbauen. Dann müssen Filter und Schläuche, nachdem sie einmal installiert sind, erst nach 10 Jahren zum Flaschen- TÜV wieder abgeschraubt werden.

Ich habe bisher einmal (beim vorherigen Hymer) die Filter zur Säuberung abgebaut: Da kam ordentlich "Siff" ans Tageslicht - es ist also kein Märchen, dass Dinge im Gas sind, die da nicht hingehören.
Mehr zum Thema, einschl. Erfahrungen anderer User:
viewtopic.php?f=10&t=8845&hilit=truma+g ... r&start=15

Gruß
Sigi
Hallo Sigi,
das mag zwar sein, dass Truma deine Garantieansprüche abgelehnt hat. Aber wenn Marnys Duocontrol während der ersten 2 Jahre nach Auslieferung den Geist aufgibt, hat er einen Garantieanspruch. Da hat Truma nichts zu sagen. Und dass ein Filter 10 Jahre ohne Wartung betrieben werden kann...wer weiß.
Gruß
Rolf
Ludo

Re: Erstabnahme Prüfbescheinigung Gasanlage

Beitrag von Ludo »

Sigi hat geschrieben:
Ich habe bisher einmal (beim vorherigen Hymer) die Filter zur Säuberung abgebaut: Da kam ordentlich "Siff" ans Tageslicht - es ist also kein Märchen, dass Dinge im Gas sind, die da nicht hingehören.
Der Norm entsprechend darf das Gas "natürlich" verunreinigt sein.
Sigi hat geschrieben: Da es eindeutig in der Betriebsanleitung steht, dass Filter verwendet werden müssen, ist da eben dann nichts mit zwei Jahren Gewährleistung!

Wenn dem so ist -->> gehören die Filter zum Lieferumfang eines Reisefertigen Wohnmobils :twisted:
marny
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Re: Erstabnahme Prüfbescheinigung Gasanlage

Beitrag von marny »

Jetzt habt Ihr mir echt richtig weitergeholfen. Ich werde also Filter bestellen und auch selber anschrauben. Leckprüfung mit Spray mache ich natürlich... :-)

Vor dem Kauf haben wir uns mit allem Möglichen beschäftigt - es ist doch erstaunlich, was sich nach der Unterschrift doch noch für Fragen aufgetan haben. Gibt es irgendwo ein Kladde für Kaufverhandlungen, wo eben diese ganzen Fragen enthalten sind ? - das würde Nerven sparen - und vor allem u.U. auch Geld, wenn man diese Dinge vor der Unterschrift "besprechen" kann mit dem Händler.

Für uns zu spät - für andere vielleicht noch hilfreich....

lg, Marny

ät Michael - Du hast sicher recht, man darf die Filter eigentlich nicht selber installieren - aber ich zahle nicht nochmal 130 Euro extra für eine Abnahme, weil mein Händler zu uninteressiert war, uns im Vorfeld auf die Notwendigkeit der Filter hinzuweisen. Und wie oben bereits geschrieben - beim Flaschenwechsel drehen wir so und so an den Filtern rum....
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Sigi
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Re: Erstabnahme Prüfbescheinigung Gasanlage

Beitrag von Sigi »

Sigi hat geschrieben:Hallo marny,
ich bin einer der Leidtragenden, denen Truma die Gewährleistung abgelehnt hat, weil ein defekter Regler angeblich eindeutig durch schmutziges Gas gehimmelt wurde.
...
Auf die Idee, dass dann eine neue Gasprüfung notwendig werden könnte, bin ich noch nicht gekommen, denn dann müsstest Du die bei jedem Flaschenwechsel wieder machen - der Filter wird ja jedesmal wieder ab- und angeschraubt.
...
Sorry, da habe ich mich geirrt!

Der Filter wird direkt vor dem Regler bzw. der DUOCONTROL angebaut, und damit bleibt er beim Flaschentausch unangetastet.
Ich nehme das mit dem Ausdruck größten Bedauerns zurück und ändere den entsprechenden Beitrag.
Bild

Es bleibt aber dabei, dass die zum Filteranbau benötigte Fachkunde bzw. das damit verbundene Risiko absolut nicht größer ist als beim Ab-/Anschrauben des Gasschlauchs zum Flaschentausch.

Gruß
Sigi
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Sigi
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Re: Erstabnahme Prüfbescheinigung Gasanlage

Beitrag von Sigi »

SL-OW hat geschrieben: Hallo Sigi,
das mag zwar sein, dass Truma deine Garantieansprüche abgelehnt hat. Aber wenn Marnys Duocontrol während der ersten 2 Jahre nach Auslieferung den Geist aufgibt, hat er einen Garantieanspruch. Da hat Truma nichts zu sagen. Und dass ein Filter 10 Jahre ohne Wartung betrieben werden kann...wer weiß.
Gruß
Rolf
Hallo Rolf,
ich glaube, mit Deinem ersten Satz irrst Du.
Das Befolgen der Bedienungsanleitungen, auch derjenigen der Gerätehersteller, ist Voraussetzung für die gesetzliche Gewährleistung. Ich glaube nicht, dass Hymer einen Gasregler / DuoControl kostenlos ersetzt, wenn dieser bei Betrieb ohne Gasfilter defekt wird.
Und Kulanz (jenseits der Gewährleistung) gibt es, nach meiner Erfahrung, eher bei Truma und all den anderen Komponentenherstellern direkt als bei Hymer.

Deiner zweiten Anmerkung stimme ich dagegen uneingeschränkt zu: Ein Filter sollte keinesfalls 10 Jahre ohne Wartung betrieben werden! Diese unüberlegte Bemerkung habe ich aus meinem Beitrag gelöscht. Ich kontrolliere die Gasfilter spätestens alle zwei Jahre; normalerweise reicht es beim Truma- Filter, das Gehäuse zu leeren und gründlich zu reinigen und das Filterelement auszuwaschen.

Gruß
Sigi
hymersprinter
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Re: Erstabnahme Prüfbescheinigung Gasanlage

Beitrag von hymersprinter »

Hallo zusammen,

es müssen ja wohl nicht die teuren Truma-Filter sein, oder? Ich hatte zwei Feinfilter bei der gasfachfrau (Karin Nöfer) gekauft. 29,90 € das Stück. Der später mal benötigte Ersatzfilter schlägt mit 6,50 € zu Buche.

Gruß, Roland
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Sigi
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Re: Erstabnahme Prüfbescheinigung Gasanlage

Beitrag von Sigi »

Hallo Roland,

sicher müssen es nicht unbedingt die Truma- Filter sein, aber wenn der Truma- Regler (durch Verschmutzung) defekt ist, bin ich mit dem Truma- Filter garantie- und gewährleistungstechnisch auf der sicheren Seite...
Truma gewährt eine Herstellergarantie von zwei Jahren auf Material-und Fertigungsfehler. Da es sich bei einer Verunreinigung um keinen Material- oder Fertigungsfehler handelt, fällt dieser Defekt nicht unter unsere Garantie- oder Kulanzleistung. Mit unserem Gasfilter gewähren wir einen sicheren Schutz, weshalb Garantieansprüche nur mit unserem Gasfilter geltend gemacht werden können.
(Zitat von der Truma Service Internetseite)

Außerdem sind die inzwischen auch nicht mehr so viel teurer als die von Dir genannten: Im Zweierpack werden die Truma- Filter ab 71 Euro angeboten, und das relativ teure Filterelement (ab 18 Euro) muss man äußerst selten ersetzen, da der Keramikeinsatz auswaschbar ist.

Gruß
Sigi
hymersprinter
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Re: Erstabnahme Prüfbescheinigung Gasanlage

Beitrag von hymersprinter »

Hallo Sigi,
diese Einschränkung der Garantieleistung durch Truma ist eine Frechheit und im Zweifelsfall bin ich mir nicht einmal sicher, ob sie damit durchkommen würden. Aus der Garantie ist unser Camper in ca 1/2 Jahr raus und bisher ging alles gut mit den Filtern.
Bleibt nur noch die Frage ob Truma nach Ende der Garantiezeit eventuell Kulanz gewährt, wenn ihre eigenen Filter im Einsatz waren.
Ich setze mal darauf, dass auch die preiswerteren Filter ihre Arbeit ordentlich verrichten...

Gruß, Roland
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Hydrostress
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Re: Erstabnahme Prüfbescheinigung Gasanlage

Beitrag von Hydrostress »

Hallo Siggi,

das hat jetzt zwar nichts mit den Filtern zu tun, aber ich habe Dein Bild gesehen von den Flaschen. Da müssten doch auch 2 x mal 14kg Alulaschen reingehen. Diese sind 9cm höher. Könntest Du das bestätigen ? Gruß Mark
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Hydrostress
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Re: Erstabnahme Prüfbescheinigung Gasanlage

Beitrag von Hydrostress »

Noch eine Frage. Sind die Gasfilter ohne Dichtmittel einbaubar ?
SL-OW

Re: Erstabnahme Prüfbescheinigung Gasanlage

Beitrag von SL-OW »

Ja, ohne Dichtmittel. Einfach anschrauben.
Camerjogi

Re: Erstabnahme Prüfbescheinigung Gasanlage

Beitrag von Camerjogi »

Moin Roland!

Ich hatte genau den Fall - 2,5 Jahre - und Wechsel auf Kulanz. 1 Stunde Arbeit musste Ich zahlen. Da kann Ich mit leben.

Gruss
Jürgen
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Re: Erstabnahme Prüfbescheinigung Gasanlage

Beitrag von horst-lehner »

Hallo Roland, hallo Sigi, hallo allerseits,

Nochmal zur Klarheit: Einen Anspruch auf Sachmängelhaftung gibt es nur gegen den Händler, nicht gegen Hymer und nicht gegen Truma. Ein solcher Anspruch besteht laut BGB dann, wenn sich der Kaufgegenstand (hier: das Reisemobil) nicht "für die gewöhnliche Verwendung eignet".

Die gewöhnliche Verwendung ist mit ziemlicher Sicherheit, dass ich handelsübliche Gasflaschen an die Gasanlage anschließe. Wenn das laut Anleitung der verbauten Truma-DuoControl nicht ohne Truma-Gasfilter erlaubt ist, dann ist das Nicht-Vorhandensein der Filter sofort (und nicht erst nach dem Auftreten eines Defekts an der DuoControl!) ein Sachmangel, der beim Händler geltend gemacht werden kann.

Der Händler kann sich nicht auf Hymer und nicht auf Truma herausreden (auch wenn das gern versucht wird). Ob der Händler seinen Aufwand für die Nachrüstung von Hymer (oder -- unwahrscheinlich -- von Truma) oder gar nicht ersetzt bekommt, ist allein sein Problem -- mich als Käufer braucht das genau gar nicht zu interessieren -- rein rechtlich.

Einen Händler, der in Anbetracht dieser klaren Rechtslage mehr als die reinen Materialkosten für die Nachrüstung verlangt, würde ich dreist nennen.

Grüße von Horst
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Johann
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Re: Erstabnahme Prüfbescheinigung Gasanlage

Beitrag von Johann »

Hallo Horst,
danke für die klaren Aussagen!
horst-lehner hat geschrieben:Einen Händler, der in Anbetracht dieser klaren Rechtslage mehr als die reinen Materialkosten für die Nachrüstung verlangt, würde ich dreist nennen.
Natürlich versuchen Händler (nicht nur bei Reisemobilen) ihre Probleme abzuwälzen, frei nach dem Motto 'Der Versuch allein ist doch nicht strafbar'! - Aber auch dafür ist ein lebendiges Forum (das sind wir alle!) sehr hilfreich. Und jetzt ergänzt um die Worte eines guten Freundes 'Keiner weiß mehr als alle zusammen.' Ich hoffe, dass ich ihn richtig zitiert habe ;-)

Viele Grüße
Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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Sigi
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Re: Erstabnahme Prüfbescheinigung Gasanlage

Beitrag von Sigi »

Hallo Horst,

Du hast theoretisch sicher Recht.
Meine Frage: Hat in der Praxis schon mal jemand seinen Händler, mit Hinweis auf die klare Aussage von Truma, dazu gebracht, ihm kostenlos die Truma- Filter nachzurüsten?
Und wenn nicht, wovon ich ausgehe: Wer würde wohl einen Rechtsstreit anfangen - angesichts eines Streitwerts von 75 Euro für zwei Filter?

Noch ein Wort zu dem hier vieldutzendfach wiederholten Hinweis, dass man ausschließlich gegen den Hymerhändler einen Gewährleistungsanspruch hat: Das ist richtig, aber nur die halbe Wahrheit! Alle seriösen Hersteller von Einbaugeräten, wie z.B. Truma, Dometic, Reich etc. geben auf ihre Produkte mindestens zwei Jahre Garantie. Die steht grundsätzlich dem Käufer der Ware zu, also der Fa. Hymer, aber ich kenne keinen einzigen Fall, wo diese Garantie nicht auch direkt dem Eigentümer des Reisemobils gegeben worden wäre.
So ist es gängige Praxis, dass der Händler bei Problemen mit Truma- Geräten den Truma- Service kommen lässt, und genau das kann auch der Fahrzeugeigner selbst tun: Der Truma- Service kommt dann kostenlos zur Haustür oder dorthin, wo der Hymer steht.
Selbst die hier allgemein in Grund und Boden verdammte Firma ZENEC kann man direkt ansprechen, und ich kann mich über den (kostenlos erhaltenen) Service des hiesigen "ZENEC- Stores" in keinster Weise beklagen.

Gruß
Sigi
Zuletzt geändert von Sigi am 17.04.2018, 20:02, insgesamt 2-mal geändert.
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