Neu aus Wien
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Neu aus Wien
Hallo, liebe Foristen!
Mein Name ist Peter. Meine Gattin und ich wohnen in Wien und sind wir seit unserer Jugend Camper (nicht im Winter). Haben die übliche Karriere durchlaufen: Zelt, Wohnwägen: klein - Groß - wieder zurück auf Kompakt, dann die Kinder außer Haus: 3 Wohnmobile: Carthago C-Line, E-line und jetzt MLT-580.
Unsere Vorgabe war, Kompakt (Grenze 7m), teilintegriert, Hinterrad, Einzelbetten - Das Angebot ist bei dieser Vorgabe nicht gerade berauschend.
Ich lese hier schon lange mit, stibitze mir auch manchmal gute Tips und Erfahrungen mit sich nicht so bewährt habenden (was für ein Satz..) Teilen, wofür ich mich ausdrücklich bedanke. Manche Beiträge habe ich auch nur überflogen, ignorieren wäre mitunter besser gewesen. Bei Manchen bekommt man es regelrecht mit der Angst zu tun, wen man die Mängel so liest. Offensichtlich sind wir von der seltenen Gattung Glückspilze, denn bisher hatten wir nicht wirklich große Probleme, die ich nicht selbst hätte reparieren können.
Wir sind frankophil und haben dieses wunderbare Land vielfach bereist, mögen die Franzosen und werden es noch öfter machen, so die Gesundheit mitspielt. Denn auch bei mir wird die Mängelliste länger und sind schon einige Ersatzteile verbaut.
In Deutschland, Schweden, Italien und Kroatien sind wir auch gerne unterwegs. Leider ist unser Heimatland nicht wirklich reisemobilfreundlich, es wird aber langsam besser. (z.b. reisemobilfreundliche Heurigenwirte und großer, neuer Stellplatz in Wien) Dabei hätte es ideale Gegenden: Steiermark, vor allem aber das Waldviertel und Weinviertel. Ohne zweite Kassette für das WC sollte man aber nicht unterwegs sein.
Unser Neues RV steht noch beim Händler in D (Eigenimport wie die anderen Beiden auch) und wird uns hoffentlich mängelarm in der Woche nach Ostern übergeben.
Wir haben es gut ausstatten lassen: 4,2t, Vollluft HA ab Werk, 163PS, 7G Automatik, LiFePO4, Solar, Batteriecomputer und li-taugliche Lader/Boosterkombi von Büttner, wieder Gastankflaschen (die Diskussion darüber ist mir bekannt). Hubstützen E&B und Dachklima kommen wahrscheinlich auch noch. Zuerst aber Test, ob wir auch ohne auskommen.
Demnächst erste Testfahrten, dann, ab Mitte Mai geht es nach Süd- und Westnorwegen.
Frage: hat jemand eigene Erfahrungen mit Vollluft von VB ab Werk? Habe dazu hier noch nichts gefunden. Möchte hier aber keine Diskussion lostreten, ob nicht doch Zusatzluftfeder von xy besser oder billiger wäre.
Allen allzeit gute Fahrt und kommt gesund nach Hause!
P.
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In Deutschland, Schweden, Italien und Kroatien sind wir auch gerne unterwegs. Leider ist unser Heimatland nicht wirklich reisemobilfreundlich, es wird aber langsam besser. (z.b. reisemobilfreundliche Heurigenwirte und großer, neuer Stellplatz in Wien) Dabei hätte es ideale Gegenden: Steiermark, vor allem aber das Waldviertel und Weinviertel. Ohne zweite Kassette für das WC sollte man aber nicht unterwegs sein.
Unser Neues RV steht noch beim Händler in D (Eigenimport wie die anderen Beiden auch) und wird uns hoffentlich mängelarm in der Woche nach Ostern übergeben.
Wir haben es gut ausstatten lassen: 4,2t, Vollluft HA ab Werk, 163PS, 7G Automatik, LiFePO4, Solar, Batteriecomputer und li-taugliche Lader/Boosterkombi von Büttner, wieder Gastankflaschen (die Diskussion darüber ist mir bekannt). Hubstützen E&B und Dachklima kommen wahrscheinlich auch noch. Zuerst aber Test, ob wir auch ohne auskommen.
Demnächst erste Testfahrten, dann, ab Mitte Mai geht es nach Süd- und Westnorwegen.
Frage: hat jemand eigene Erfahrungen mit Vollluft von VB ab Werk? Habe dazu hier noch nichts gefunden. Möchte hier aber keine Diskussion lostreten, ob nicht doch Zusatzluftfeder von xy besser oder billiger wäre.
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Reisen ist das Gegenteil von Vorurteil
- Hiba
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Re: Neu aus Wien
Willkommen hier im Forum!
Leider hast Du recht wenn Du Dein Heimatland nicht wirklich reisemobilfreundlich nennst. Wir sind auf dem Weg nach Italien,
wo unsere Tochter seit rund 20 Jahren lebt, oft durchgefahren aber nur zwei oder drei mal übernachtet. Beim letzten mal
sahen wir beim Frühstück wie jemand uns fotografierte und um das Mobil herum nachschaute ob wir etwas hinterlassen hätten.
Als ich ihn ansprach reagierte er sehr ungehalten und sprach von einer Anzeige und fotografierte noch einmal besonders unser
Kennzeichen. Allerdings haben wir nie Post erhalten und wir haben auch wesentlich freundlichere Begegnungen gehabt.
Gruß Hinnirk
Leider hast Du recht wenn Du Dein Heimatland nicht wirklich reisemobilfreundlich nennst. Wir sind auf dem Weg nach Italien,
wo unsere Tochter seit rund 20 Jahren lebt, oft durchgefahren aber nur zwei oder drei mal übernachtet. Beim letzten mal
sahen wir beim Frühstück wie jemand uns fotografierte und um das Mobil herum nachschaute ob wir etwas hinterlassen hätten.
Als ich ihn ansprach reagierte er sehr ungehalten und sprach von einer Anzeige und fotografierte noch einmal besonders unser
Kennzeichen. Allerdings haben wir nie Post erhalten und wir haben auch wesentlich freundlichere Begegnungen gehabt.
Gruß Hinnirk
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Re: Neu aus Wien
Ja, das ist leider nichts Neues. Das Gleiche ist mir allerdings auch schon einmal in D (bei Straubing) auf einem öffentlichen Parkplatz bei einem Einkaufszentrum passiert. Ich mußte der Polizei um 0400 Antwort stehen und meine Begründung, dass ich übermüdet sei und nur meine Fahrtüchtigkeit wiederherstellen müßte, wurde zur Kenntnis genommen, mußte aber trotzdem den Parkplatz verlassen, obwohl keinerlei Hinweis auf Parkverbot oder Privatgrundstück zu erkennen war.
In Ö gibt es hierzu allerdings ein Grundsatzurteil des OGH, das ganz klar den Unterschied von Parken und Campen darstellt: kurz: Parken: ohne Sessel, Tische, Markise, d.h. ohne dass ein übliches Campingverhalten erkennbar ist. Es hat nichts damit zu tun, ob jemand im Fahrzeug schläft oder nicht. Auch in einem PKW könnte man schlafen, um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen und damit sind wir bei Punkt zwei. Man kann überall über Nacht Parken, wo es nicht ausdrücklich verboten ist, um die Fahrtüchtigkeit bei Übermüdung wieder herzustellen. Deswegen kommt normalerweise die Polizei bei einer Anzeige gar nicht mehr.
Ein anderes Grundsatzurteil bezieht sich auf Grund eines Einspruchs von einem Campingplatzbetreiber gegen einen Stellplatz. (Kärnten) Stellplätze sind eben Plätze zum Übernachten und nicht zum Campen (was Campen ist, siehe oben). Dadurch werden jetzt langsam mehr Stellplätze geschaffen. Was immer noch am meisten fehlt sind V/E Einheiten. Da passiert leider nichts.
Gruß P.
In Ö gibt es hierzu allerdings ein Grundsatzurteil des OGH, das ganz klar den Unterschied von Parken und Campen darstellt: kurz: Parken: ohne Sessel, Tische, Markise, d.h. ohne dass ein übliches Campingverhalten erkennbar ist. Es hat nichts damit zu tun, ob jemand im Fahrzeug schläft oder nicht. Auch in einem PKW könnte man schlafen, um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen und damit sind wir bei Punkt zwei. Man kann überall über Nacht Parken, wo es nicht ausdrücklich verboten ist, um die Fahrtüchtigkeit bei Übermüdung wieder herzustellen. Deswegen kommt normalerweise die Polizei bei einer Anzeige gar nicht mehr.
Ein anderes Grundsatzurteil bezieht sich auf Grund eines Einspruchs von einem Campingplatzbetreiber gegen einen Stellplatz. (Kärnten) Stellplätze sind eben Plätze zum Übernachten und nicht zum Campen (was Campen ist, siehe oben). Dadurch werden jetzt langsam mehr Stellplätze geschaffen. Was immer noch am meisten fehlt sind V/E Einheiten. Da passiert leider nichts.
Gruß P.
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Re: Neu aus Wien
Hallo, und herzlich willkommen hier - Schneckenhäusl -Schneckenhäusl hat geschrieben:
In Ö gibt es hierzu allerdings ein Grundsatzurteil des OGH, das ganz klar den Unterschied von Parken und Campen darstellt: kurz: Parken: ohne Sessel, Tische, Markise, d.h. ohne dass ein übliches Campingverhalten erkennbar ist. Es hat nichts damit zu tun, ob jemand im Fahrzeug schläft oder nicht. Auch in einem PKW könnte man schlafen, um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen und damit sind wir bei Punkt zwei. Man kann überall über Nacht Parken, wo es nicht ausdrücklich verboten ist, um die Fahrtüchtigkeit bei Übermüdung wieder herzustellen. Deswegen kommt normalerweise die Polizei bei einer Anzeige gar nicht mehr.
da bist Du ja noch früher dran als wir mit unserem 570er...., wenn Du Deinen 580er schon nach Ostern abholen kannst.... Neid...
Sag, hast Du zu dem o.g. Urteil einen link- ich bin nicht fündig geworden im Netz....Das würde mich mal genauer interessieren...
Von der Bedeutung her ist es dann ja so wie in Deutschland - an der Umsetzung wird es wohl noch mangeln, weil sich viele in Ö darüber echauffieren?
lg, Marny
- Garfield
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Re: Neu aus Wien
♥lich Willkommen im Forum!
Viele Grüße, Peter
Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten.
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- horst-lehner
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Re: Neu aus Wien
Hallo Peter,
erstmal auch von mir ein fröhliches Willkommen aus dem Schwabenland. Ich finde es toll, dass Du Dich gleich mit einem für alle Österreich-Urlauber wichtigen Thema in den Erfahrungsaustausch einbringst:
Grüße von Horst
erstmal auch von mir ein fröhliches Willkommen aus dem Schwabenland. Ich finde es toll, dass Du Dich gleich mit einem für alle Österreich-Urlauber wichtigen Thema in den Erfahrungsaustausch einbringst:
Gilt das auch in Tirol und in Wien? Dort ist nach meinen Infos Übernachten im Wohnmobil außerhalb von Camping- oder Stellplätzen generell verboten.Schneckenhäusl hat geschrieben: In Ö gibt es hierzu allerdings ein Grundsatzurteil des OGH, das ganz klar den Unterschied von Parken und Campen darstellt: kurz: Parken: ohne Sessel, Tische, Markise, d.h. ohne dass ein übliches Campingverhalten erkennbar ist. Es hat nichts damit zu tun, ob jemand im Fahrzeug schläft oder nicht. Auch in einem PKW könnte man schlafen, um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen und damit sind wir bei Punkt zwei. Man kann überall über Nacht Parken, wo es nicht ausdrücklich verboten ist, um die Fahrtüchtigkeit bei Übermüdung wieder herzustellen. Deswegen kommt normalerweise die Polizei bei einer Anzeige gar nicht mehr.
Grüße von Horst
Zuletzt geändert von horst-lehner am 28.03.2018, 08:03, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Neu aus Wien
Hallo Wien, hallo Schneckenhäusl !
Herzlich willkommen im Forum und viel Spass mit Deinem NEUEN.
Grüsse aus Norddeutschland und schöne Ostertage.
Gerd
Herzlich willkommen im Forum und viel Spass mit Deinem NEUEN.
Grüsse aus Norddeutschland und schöne Ostertage.
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DER WEG IST DAS ZIEL / Konfuzius
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Re: Neu aus Wien
Grüß Euch.
Bin am Suchen in meiner und ÖAMTC/OGH Datenbank. Ergebnis kommt, nachdem ich zusätzlich schriftlich die Antwort von einem Juristen zur jetzt aktuellen Situation erhalten habe.
Vorerst kurz: ja es stimmt.
In Tirol (zum schämen) und Wien gibt es diesbezüglich einen - m.E. gesetzeswidrigen - Erlass mit Nächtigungsverbot außerhalb Camping/stellplätzen.
Speziell in Wien und NÖ reagiert man nach wie vor allergisch auf nächtens geparkte Reisemobile. Dies stammt noch aus den Zeiten nach dem Fall des eisernen Vorhangs, in denen Wohnwägen und Reisemobile mit entsprechenden Hinterlassenschaften zur versteckten Prostitution benutzt wurden. Leider tragen immer noch - nicht nur bei uns - unsere schwarzen Schafe mit ihrem Verhalten nicht unbedingt zur Besserung der Situation bei. Und allgemein werden Reismobilisten hierzuland noch immer als Billig- und Schmarotzertouristen - Motto: Nix zahlen, Nix konsumieren, aber Müll und Co hinterlassen- angesehen. Es wird aber langsam außer in Tirol und in Wien besser.
Da wir in unserem Lande kaum Lobby haben wurde ich selbst einige Male bei offiziellen Stellen vorstellig:
ASFINAG - für ausgewiesene Reisemobilparkplätze und V/E Stationen; Landesregierung NÖ/S/W/St: mehr Stellplätze und V/E Stationen. in der steiermark wurde auf mein Betreiben einer bei Ehrenhausen beim Genussregal neu gemacht (leider laut);
Verkehrsministerium: 100 statt 80kmh für Reisemobile über 3,5t - wenn wir uns daran halten würden wären wir ein Verkehrshindernis. In D ist die diesbezügliche Situation paradox. (Überholverbot für LKW gilt bei uns nur für LKW, nicht für M1, detto 3,5t Beschränkung nur für LKW bei entsprechendem Schild mit LKW Kennzeichen. Beides kennen aber nicht wirklich alle Polizisten) ASFINAG: für Mautregelung wie z.b. in Norwegen, d.h. keine/eingeschränkte Chippflicht für rein privat genutzte M1-Fahrzeuge über 3,5t .
( http://www.autopass.no/de/obligatorisch ... -ausnahmen )
und und und,,
Ergebnis: Gummiwände
Bei uns parke und nächtige ich gerne nach vorherigem Fragen/Konsumation bei Heurigenwirten (Tip: Hold in Nussendorf in der Wachau), bei Bauern und auf Parkplätzen bei Schlössern und Burgen. (die zweite Kassette ist vorsichtshalber immer dabei). Speziell in Scandinavien nächtige ich grundsätzlich aus Respekt zum Gastland auf Campingplätzen und nicht wild. In Frankreich wo immer es möglich ist kostenlos bei "France Passion"; "Fattore Amico" in Italien gibt es leider nicht mehr.
Gruß P.
ps.: werde mich in Zukunft kürzer fassen, versprochen.
Bin am Suchen in meiner und ÖAMTC/OGH Datenbank. Ergebnis kommt, nachdem ich zusätzlich schriftlich die Antwort von einem Juristen zur jetzt aktuellen Situation erhalten habe.
Vorerst kurz: ja es stimmt.
In Tirol (zum schämen) und Wien gibt es diesbezüglich einen - m.E. gesetzeswidrigen - Erlass mit Nächtigungsverbot außerhalb Camping/stellplätzen.
Speziell in Wien und NÖ reagiert man nach wie vor allergisch auf nächtens geparkte Reisemobile. Dies stammt noch aus den Zeiten nach dem Fall des eisernen Vorhangs, in denen Wohnwägen und Reisemobile mit entsprechenden Hinterlassenschaften zur versteckten Prostitution benutzt wurden. Leider tragen immer noch - nicht nur bei uns - unsere schwarzen Schafe mit ihrem Verhalten nicht unbedingt zur Besserung der Situation bei. Und allgemein werden Reismobilisten hierzuland noch immer als Billig- und Schmarotzertouristen - Motto: Nix zahlen, Nix konsumieren, aber Müll und Co hinterlassen- angesehen. Es wird aber langsam außer in Tirol und in Wien besser.
Da wir in unserem Lande kaum Lobby haben wurde ich selbst einige Male bei offiziellen Stellen vorstellig:
ASFINAG - für ausgewiesene Reisemobilparkplätze und V/E Stationen; Landesregierung NÖ/S/W/St: mehr Stellplätze und V/E Stationen. in der steiermark wurde auf mein Betreiben einer bei Ehrenhausen beim Genussregal neu gemacht (leider laut);
Verkehrsministerium: 100 statt 80kmh für Reisemobile über 3,5t - wenn wir uns daran halten würden wären wir ein Verkehrshindernis. In D ist die diesbezügliche Situation paradox. (Überholverbot für LKW gilt bei uns nur für LKW, nicht für M1, detto 3,5t Beschränkung nur für LKW bei entsprechendem Schild mit LKW Kennzeichen. Beides kennen aber nicht wirklich alle Polizisten) ASFINAG: für Mautregelung wie z.b. in Norwegen, d.h. keine/eingeschränkte Chippflicht für rein privat genutzte M1-Fahrzeuge über 3,5t .
( http://www.autopass.no/de/obligatorisch ... -ausnahmen )
und und und,,
Ergebnis: Gummiwände
Bei uns parke und nächtige ich gerne nach vorherigem Fragen/Konsumation bei Heurigenwirten (Tip: Hold in Nussendorf in der Wachau), bei Bauern und auf Parkplätzen bei Schlössern und Burgen. (die zweite Kassette ist vorsichtshalber immer dabei). Speziell in Scandinavien nächtige ich grundsätzlich aus Respekt zum Gastland auf Campingplätzen und nicht wild. In Frankreich wo immer es möglich ist kostenlos bei "France Passion"; "Fattore Amico" in Italien gibt es leider nicht mehr.
Gruß P.
ps.: werde mich in Zukunft kürzer fassen, versprochen.
Zuletzt geändert von Schneckenhäusl am 28.03.2018, 13:37, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Neu aus Wien
Möchte nochmals meine Frage in die Runde werfen:
Hat jemand der MLT-Nutzer Erfahrungen mit Volllfederung HA ab Werk?
Verbaut ist ein Produkt von VB-Airsuspension. Unklar trotz Nachforschung ist, ob, wieviel und bis zu welcher Geschwindigkeit das Heck über das eingestellte Niveau angehoben werden kann. Im Netzt habe ich nur gefunden, dass es beim Sprinter zur besseren Beladung abgesenkt werden kann. Es soll jedoch auch eine spezielle Reisemobilvariante geben.
Für eine sachliche Antwort dankbar
peter
Hat jemand der MLT-Nutzer Erfahrungen mit Volllfederung HA ab Werk?
Verbaut ist ein Produkt von VB-Airsuspension. Unklar trotz Nachforschung ist, ob, wieviel und bis zu welcher Geschwindigkeit das Heck über das eingestellte Niveau angehoben werden kann. Im Netzt habe ich nur gefunden, dass es beim Sprinter zur besseren Beladung abgesenkt werden kann. Es soll jedoch auch eine spezielle Reisemobilvariante geben.
Für eine sachliche Antwort dankbar
peter
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Re: Neu aus Wien
Hallo Peter,
leider habe ich keine Erfahrung mit der Vollluftfederung -- nur die Info, dass man sie nicht nachrüsten kann, weil der normale Abwassertank im Weg ist. Dem entsprechend ist der Abwassertank auch kleiner (80l statt 100l glaub ich), wenn man die Vollluftfeder ordert.
Nochmal zum Nächtigen in Wien und Tirol:
Grüße von Horst
leider habe ich keine Erfahrung mit der Vollluftfederung -- nur die Info, dass man sie nicht nachrüsten kann, weil der normale Abwassertank im Weg ist. Dem entsprechend ist der Abwassertank auch kleiner (80l statt 100l glaub ich), wenn man die Vollluftfeder ordert.
Nochmal zum Nächtigen in Wien und Tirol:
Was veranlasst Dich, diese Erlasse für rechtswidrig zu halten? Hast Du evtl. Links für mich, wo ich die Erlasse im Originaltext nachlesen kann? Oder gab's schon mal einen Musterprozess, wo ein Wohnmobilist erfolgreich ein Bußgeld abwehren konnte?Schneckenhäusl hat geschrieben:In Tirol (zum schämen) und Wien gibt es diesbezüglich einen - m.E. gesetzeswidrigen - Erlass mit Nächtigungsverbot außerhalb Camping/stellplätzen.
Grüße von Horst
Re: Neu aus Wien
horst-lehner hat geschrieben: Nochmal zum Nächtigen in Wien und Tirol:Was veranlasst Dich, diese Erlasse für rechtswidrig zu halten? Hast Du evtl. Links für mich, wo ich die Erlasse im Originaltext nachlesen kann? Oder gab's schon mal einen Musterprozess, wo ein Wohnmobilist erfolgreich ein Bußgeld abwehren konnte?Schneckenhäusl hat geschrieben:In Tirol (zum schämen) und Wien gibt es diesbezüglich einen - m.E. gesetzeswidrigen - Erlass mit Nächtigungsverbot außerhalb Camping/stellplätzen.
Schneckenhäusl hat geschrieben:
In Ö gibt es hierzu allerdings ein Grundsatzurteil des OGH, das ganz klar den Unterschied von Parken und Campen darstellt: kurz: Parken: ohne Sessel, Tische, Markise, d.h. ohne dass ein übliches Campingverhalten erkennbar ist. Es hat nichts damit zu tun, ob jemand im Fahrzeug schläft oder nicht.
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Re: Neu aus Wien
Mal wieder typischer Ludo. Inzwischen solltest Du doch wissen, dass ich Hobbyjurist bin. Also nochmal ganz langsam: Solange ich nicht weiß, was genau in den Erlassen steht ("Übernachten" oder "Camping"?) ist völlig unklar, was dieses Urteil in Bezug auf die Erlasse bedeutet. Unklar ist übrigens auch, wie man mir das Übernachten nachweisen will, wenn ich auf das Klopfen der netten Beamten einfach nicht reagiere ... oder ist Parken mit laufender Heizung/Kühlschrank auch verboten?
Wenn irgendwo Camping verboten ist, hindert mich das übrigens nicht, dort zu übernachten -- ich campe ja nicht. Ich hab' auch schon mehrere Strafzettel diesbezüglich ignoriert (im Ausland) oder ihnen widersprochen (in Deutschland) -- immer mit Beweisfoto(s) -- am Ende haben die nie kassiert.
Es gibt übrigens auch immer wieder lustige Beschilderungen, allen voran, schon mehrfach gesehen: Normales rechteckiges blaues Parkplatzschild, darunter Zusatzzeichen mit durchgestrichenem Wohnmobil (evtl. noch mit der -- nicht durchgestrichenen -- Angabe von Uhrzeiten). Nach deutschem Recht bedeutet das gar nichts, weil Zusatzzeichen niemals ein Verbot, sondern immer nur eine nähere Bestimmung (also ein Gebot: "nur für ...") festlegen können. Durchgestrichenen Varianten sind gar nicht vorgesehen. Am ehesten könnte man sie noch auslegen als "Parkplatz, (von x bis y Uhr) nicht nur für Wohnmobile". Nun, ich habe kein Problem damit, wenn da auch andere Fahrzeuge außer meinem Wohnmobil stehen .
Vor sehr vielen Jahren mal auf Rügen erlebt: Wir kommen mit dem WoMo auf einen Parkplatz, wo ein paar Leute gerade eifrig damit beschäftigt sind, Schilder aufzustellen: "Das Parken ist nur im Rahmen der einschlägigen Vorschriften gestattet." Prima, das heißt, eine Nacht zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit geht. Neben uns stehen in der Nacht ein paar PKWs, daneben jeweils kleine Zelte. Am nächsten Morgen haben sowohl wir, als auch alle PKWs mit Zelten daneben einen Strafzettel unter dem Wischer. Blöd nur, dass auch in diesem Fall die Ordnungshüter offenbar selber die Rechtslage nicht kennen:
Wenn irgendwo Camping verboten ist, hindert mich das übrigens nicht, dort zu übernachten -- ich campe ja nicht. Ich hab' auch schon mehrere Strafzettel diesbezüglich ignoriert (im Ausland) oder ihnen widersprochen (in Deutschland) -- immer mit Beweisfoto(s) -- am Ende haben die nie kassiert.
Es gibt übrigens auch immer wieder lustige Beschilderungen, allen voran, schon mehrfach gesehen: Normales rechteckiges blaues Parkplatzschild, darunter Zusatzzeichen mit durchgestrichenem Wohnmobil (evtl. noch mit der -- nicht durchgestrichenen -- Angabe von Uhrzeiten). Nach deutschem Recht bedeutet das gar nichts, weil Zusatzzeichen niemals ein Verbot, sondern immer nur eine nähere Bestimmung (also ein Gebot: "nur für ...") festlegen können. Durchgestrichenen Varianten sind gar nicht vorgesehen. Am ehesten könnte man sie noch auslegen als "Parkplatz, (von x bis y Uhr) nicht nur für Wohnmobile". Nun, ich habe kein Problem damit, wenn da auch andere Fahrzeuge außer meinem Wohnmobil stehen .
Vor sehr vielen Jahren mal auf Rügen erlebt: Wir kommen mit dem WoMo auf einen Parkplatz, wo ein paar Leute gerade eifrig damit beschäftigt sind, Schilder aufzustellen: "Das Parken ist nur im Rahmen der einschlägigen Vorschriften gestattet." Prima, das heißt, eine Nacht zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit geht. Neben uns stehen in der Nacht ein paar PKWs, daneben jeweils kleine Zelte. Am nächsten Morgen haben sowohl wir, als auch alle PKWs mit Zelten daneben einen Strafzettel unter dem Wischer. Blöd nur, dass auch in diesem Fall die Ordnungshüter offenbar selber die Rechtslage nicht kennen:
- Ich habe handschriftlich einen Einspruch geschrieben und direkt im Vorbeifahren in dem Briefkasten des Amts geworfen -- und nie wieder was gehört.
- Die Zeltenden haben mir auf Nachfrage gesagt, dass sie nicht geweckt wurden. Und was bitte kann der Halter/Fahrer eines parkenden PKW dafür, wenn neben seinem geparkten Fahrzeug ein Wanderer illegal ein Zelt aufschlägt?
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Re: Neu aus Wien
NEIN, bitte nicht!Schneckenhäusl hat geschrieben:...
ps.: werde mich in Zukunft kürzer fassen, versprochen.
Geschwafel darf gerne kürzer ausfallen, deine fundierten Beiträge bitte nicht!
Viele Grüße, Peter
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Re: Neu aus Wien
Liebe Foristen!
Ich habe mich in den letzten Tagen zu den gestellten Fragen im RIS=Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes etwas umgesehen:
- es gibt ein richtungsweisendes Erkenntnis des VWGH=Verwaltungsgerichtshof, in dem der Begriff Stellplatz versus Campingplatz herausgearbeitet wird
( https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0111207X00 )
- leider wurde dieses Erkenntnis noch nicht in allen Bundesländern/Gemeinden umgesetzt.
- Kampieren heißt: Benützung von Zelten und anderen mobilen Wohneinrichtugen (auch Reisemobilen) und das Nächtigen (!) darin. Wenn das Kampieren außerhalb von Camping/Stellplätzen generell in einer Gemeinde verboten ist, ist also auch das reine Nächtigen auch ohne Campingverhalten verboten.
- Aufgefallen ist mir, dass die Höchsgerichte (VFGH und VWGH) zunehmend Bescheide und Urteile aufheben, die sich auf ein generelles (!) Campingverbot in einzelnen Gemeinden beziehen. Dies unter anderem gegen die Begründungen der Gemeinden, dass keine nahe Sanitäranlagen, bzw Entsorgungsanlagen zur Verfügung stehen und es sonst zu unzumutbaren Verschmutzungen kommt. Begründet sind die Aufhebungen u.a. damit, dass Wohnwägen/Wohnmobile selbst sanitäre Einrichtungen mitführen und außerdem, dass ein geenerelles Verbot einen unzuläßigen Eingriff in die Eigentumsrechte darstellen, wenn private Grundbesitzer das Kampieren erlauben. Leider gibt es dazu noch wenig Judikatur und wenig Klagen von Reisemobilisten!
- Es gibt ein allgemeines Verbot des Kampierens außerhalb von Campingplätzen in Tirol/Wien/Stadt Salzburg und ein allgemeines Nächtigungsverbot im Freien z.b. im Stadtgebiet Innsbruck, welches sich aber gegen die Obdachlosen richtet.
- "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit": dazu habe ich leider nichts gefunden! Nur: Die Nächtigung (!) muss zweifelsfrei seitens der Behörde nachgewiesen werden. (Vermutungen wegen beschlagener Fenster, abgedunkeltem Mobil etc genügen nicht!)
Ein paar Links zum Studieren:
https://www.ris.bka.gv.at/VfghEntscheid ... Self=False
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20000235
https://www.ris.bka.gv.at/VfghEntscheid ... Self=False
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... _2528_1_00
Das RIS ( https://www.ris.bka.gv.at ) bietet eine Fülle von Informationen, vor allem für Rechtsgelehrte, zu denen ich mich NICHT dazuzähle.
Wie halte ich es persönlich? Den Grundbesitzer, Wirt etc Fragen, wenn ich nächtens stehenbleiben will - bisher ohne Probleme.
Gruß Peter
Ich habe mich in den letzten Tagen zu den gestellten Fragen im RIS=Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes etwas umgesehen:
- es gibt ein richtungsweisendes Erkenntnis des VWGH=Verwaltungsgerichtshof, in dem der Begriff Stellplatz versus Campingplatz herausgearbeitet wird
( https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0111207X00 )
- leider wurde dieses Erkenntnis noch nicht in allen Bundesländern/Gemeinden umgesetzt.
- Kampieren heißt: Benützung von Zelten und anderen mobilen Wohneinrichtugen (auch Reisemobilen) und das Nächtigen (!) darin. Wenn das Kampieren außerhalb von Camping/Stellplätzen generell in einer Gemeinde verboten ist, ist also auch das reine Nächtigen auch ohne Campingverhalten verboten.
- Aufgefallen ist mir, dass die Höchsgerichte (VFGH und VWGH) zunehmend Bescheide und Urteile aufheben, die sich auf ein generelles (!) Campingverbot in einzelnen Gemeinden beziehen. Dies unter anderem gegen die Begründungen der Gemeinden, dass keine nahe Sanitäranlagen, bzw Entsorgungsanlagen zur Verfügung stehen und es sonst zu unzumutbaren Verschmutzungen kommt. Begründet sind die Aufhebungen u.a. damit, dass Wohnwägen/Wohnmobile selbst sanitäre Einrichtungen mitführen und außerdem, dass ein geenerelles Verbot einen unzuläßigen Eingriff in die Eigentumsrechte darstellen, wenn private Grundbesitzer das Kampieren erlauben. Leider gibt es dazu noch wenig Judikatur und wenig Klagen von Reisemobilisten!
- Es gibt ein allgemeines Verbot des Kampierens außerhalb von Campingplätzen in Tirol/Wien/Stadt Salzburg und ein allgemeines Nächtigungsverbot im Freien z.b. im Stadtgebiet Innsbruck, welches sich aber gegen die Obdachlosen richtet.
- "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit": dazu habe ich leider nichts gefunden! Nur: Die Nächtigung (!) muss zweifelsfrei seitens der Behörde nachgewiesen werden. (Vermutungen wegen beschlagener Fenster, abgedunkeltem Mobil etc genügen nicht!)
Ein paar Links zum Studieren:
https://www.ris.bka.gv.at/VfghEntscheid ... Self=False
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=20000235
https://www.ris.bka.gv.at/VfghEntscheid ... Self=False
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... _2528_1_00
Das RIS ( https://www.ris.bka.gv.at ) bietet eine Fülle von Informationen, vor allem für Rechtsgelehrte, zu denen ich mich NICHT dazuzähle.
Wie halte ich es persönlich? Den Grundbesitzer, Wirt etc Fragen, wenn ich nächtens stehenbleiben will - bisher ohne Probleme.
Gruß Peter
Reisen ist das Gegenteil von Vorurteil