Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

alles was Recht und Gesetz ist
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Ludo

Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von Ludo »

happypepi hat geschrieben:wer ist denn dann kompetent, wenn nicht Herr Ziegler vom BfG? Er ist schließlich für das, was er im Namen des BfG schreibt, auch verantwortlich. :?: Pepi

Wer oder was ist die BFG ?
Verbraucherschutzverband für alternative Kraftstoffe und Antriebe
Wie lange gibt es die BFG ?


Welche Qualifikation hat Herr Ziegler ?

Maßgebend sind

Bundesverkehrsministerium
DVGW
TÜV/DEKRA

Aussagen der BFG kann man m.E. ignorieren.........

Der ganze Verein ist genauso dubios wie das
Deutschen Caravaning Institut
:-D
SL-OW

Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von SL-OW »

Moin,
ich will hier mal die Kernaussage des TÜV Nord zur Gasprüfung sinngemäß wiedergeben.

Der TÜV schrieb, dass es einen " Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung nach § 19 Absatz 3 und § 29 StVZO“ (AKE) gibt. Und dieser hat am 10.9.2002 gefordert, dass an Wohnfahrzeugen die Gasprüfung nach G 607 ein verbindlicher Prüfpunkt zu sein hat. Ferner wurde mir mitgeteilt , dass die Aussagen dieses Arbeitskreises verbindlich seien.

Gruß
Rolf
Ludo

Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von Ludo »

Und das ist gut so :!:
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horst-lehner
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Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von horst-lehner »

Trotzdem wüssten wir halt gern, auf welcher Rechtsgrundlage dieser Arbeitskreis seine Vorgaben für verbindlich ansieht...
Ludo

Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von Ludo »

Hallo Horst,

soweit ich mich erinnere, hat hier im Forum ein Herr H.Lehner (richtigerweise) dargestellt das TÜV&Genossen sich Ihren Prüfumfang weitestgehend selbst spezifizieren dürfen. Korrigiere mich falls ich mich geirrt habe...........

Just dazu gibt es diesen Arbeitskreis, der macht die Vorschläge, die dann (meistens) vom Verkehrsministerium abgesegnet werden.
SL-OW

Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von SL-OW »

Moin,
dieser Arbeitskreis ist laut TüV beim KBA angesiedelt.
Gruß
Rolf
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horst-lehner
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Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von horst-lehner »

Ludo hat geschrieben:... hat hier im Forum ein Herr H.Lehner (richtigerweise) dargestellt das TÜV&Genossen sich Ihren Prüfumfang weitestgehend selbst spezifizieren dürfen. Korrigiere mich falls ich mich geirrt habe...
Nicht ganz falsch, aber ungenau: Das Gesetz spricht von einer "Zentralen Stelle". Mir war und ist nicht erkennbar, wo dieser Arbeitskreis organisatorisch angesiedelt ist. Könnte natürlich in der "Zentralen Stelle" sein, aber warum sagt der TÜV das dann nicht?

Und wenn die "Zentrale Stelle" beim KBA angesiedelt ist, woraus ergibt sich dessen Zuständigkeit? Ich find da in der StVZO nix...

Grüße von Horst
Ludo

Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von Ludo »

horst-lehner hat geschrieben: Und wenn die "Zentrale Stelle" beim KBA angesiedelt ist, woraus ergibt sich dessen Zuständigkeit? Ich find da in der StVZO nix...
Horst,

die zweijährliche DVGW-Prüfung ist so oder so notwendig, ohne die Prüfplakette darfst Du ja (eigentlich) nicht mal auf einem Campingplatz, selbst die als Dauerplatz abgestellten Wohnwägen müssen regelmässig geprüft werden.

Wenn jetzt der Prüfer bei der HU die Plakette kontrolliert----->> WO IST DAS PROBLEM ?

Ich lasse meine Gasprüfung gleich beim TÜV machen, geht problemloser als bei den Wohnmobilhändlern, beim TÜV bekomme ich über die Online-Buchung schnell einen Termin, beides ist in ca. 30 Minuten erledigt.

Beim Händler muß ich betteln um einen Termin zu bekommen, "en passant" geht das schon gar nicht.
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Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von Hydrostress »

Hallo,

ich hatte das schon mal angesprochen, fand aber keine richtige Antwort. Hat jemand von euch 2x14 kg Gasflaschen in einen ML T 580 verbaut ? Die Flaschen sind ja 10cm höher, ob das passt ? Gruß Mark
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Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von claudecpx »

hallo,
Ich habe eine große LPG-Flasche (14 kg Gas) ohne die Aluminiumfelge installiert.

Hello,
I installed a large LPG bottle (14 kg of gas) without the aluminum collar.
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Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von Hydrostress »

Hallo Claude,

würden auch 2 passen ? :))
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Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von claudecpx »

Ja, 2 Pass ohne Problem auf MLI 580 Brust
SL-OW

Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von SL-OW »

Moin Mark,
bitte dran denken, dass eine eventuelle DUOcontrol oberhalb der Flaschen sein muss. Bei meinem SL gehen auch 14 kg Flaschen hninein. Da wäre aber kein Platz mehr für die Duocontrol.
Gruß
Rolf

PS: Eigentlich müsste hier wieder gelöscht werden. :roll:
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Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von Hydrostress »

Hallo Rolf,

ja DUO-Control mit Crashsensor ist mitbestellt. Du meinst das passt nicht ?
SL-OW

Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von SL-OW »

Das könnte sein. Der Gasauslass der Flasche muss sich unterhalb der DUOcontrol befinden.
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