4250 kg zul. Gesamtmasse (zGm) mit Führerschein Kl. B ab 2024

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chilli2000
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4250 kg zul. Gesamtmasse (zGm) mit Führerschein Kl. B ab 2024

Beitrag von chilli2000 »

Hallo zusammen,

folgende Frage stelle ich mir, die vielleicht jemand beantworten kann:

Kann jemand erklären, was der Hintergrund der geplanten europäischen Führerscheinreform ist, die (u. a. Camping-) Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4250 kg, dem Führerschein der Kl. B unterstellt, also die zulässige Gesamtmasse um 750 kg anhebt? Dies sei laut Presse für das laufende Jahr 2024 geplant.

Man will doch sicherlich nicht den WoMo-Besitzern einfach einen Gefallen tun, oder?

"Bei Wohnmobilen, Krankenwagen und Sonderfahrzeugen (wie Feuerwehrwagen) soll die Gewichtsgrenze der Klasse B – unabhängig von der Antriebsart – auf 4250 kg angehoben werden."
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... ngen-2024/


Was veranlasst die Europäische Union, diesen Schritt zu gehen?

Ich freue mich auf Ideen hierzu:

Viele Grüße aus Aachen!
Zuletzt geändert von chilli2000 am 14.03.2024, 10:56, insgesamt 1-mal geändert.
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KudlWackerl
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Re: 4250 kg zul. Gesamtmasse (zGm) mit Führerschein Kl. B ab 2024

Beitrag von KudlWackerl »

Link defekt.
mpetrus
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Re: 4250 kg zul. Gesamtmasse (zGm) mit Führerschein Kl. B ab 2024

Beitrag von mpetrus »

chilli2000 hat geschrieben: 12.03.2024, 19:07
Was veranlasst die Europäische Union, diesen Schritt zu gehen?

Ich freue mich auf Ideen hierzu:

Viele Grüße aus Aachen!
Ganz einfach: Die Lobbyisten der Reisemobilhersteller haben lange genug in der EU Stimmung gemacht.
Weil ja keine "vernünftige" Familien Wohnmobile in der 3,5t Klasse gefertigt werden können.
Als Beweis wurden auch viele Wiegekontrollen der Verkehrspolizei genannt.
Etliche WoMo waren überladen, teilweise schon ab Werk weil zuviel Zubehör verbaut wurde.

Ich persönlich stimme zu 100% bei der Regelung für die Fahrzeuge des Rettungsdienst zu.
Allerdings finde ich die Regelung für WoMo schon mit einem "Geschmäckle", wenn dann bitte für alle Fahrzeuge die Gewichtsklasse anheben.

PS: Hier der Link zum Beitrag des ADAC, der falsch kopiert wurde.
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... ngen-2024/
Grüße Michael
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Sigi
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Re: 4250 kg zul. Gesamtmasse (zGm) mit Führerschein Kl. B ab 2024

Beitrag von Sigi »

Für die Anhebung der Gewichtsgrenze des B-Führerscheins engagieren sich die Interessenvertreter der Reisemobilfahrer seit sehr vielen Jahren. Ich selbst im Auftrag der Reisemobil Union und in engem Schulterschluss mit unserem europäischen Dachverband FICM sehr intensiv seit 2019.
Der Grund ist ganz einfach: Die jüngeren Reisemobilfahrer dürfen nur noch Fahrzeuge bis 3,5 to fahren und deshalb bieten die Hersteller mit tausend Tricks und Vorspiegelungen solche Fahrzeuge mit viel zu wenig tatsächlicher Zuladung an. Im Ergebnis sind zwischen 60 und 85% der 3,5 to-Reisemobile europaweit überladen auf den Straßen.
Die EU-Kommission hat seit 2020 mehrfache Evaluationsrunden und Bürgerbeteiligungen zur Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie durchgeführt. Aufgrund intensiver Pressearbeit von RU und FICM haben sich insgesamt ca. 10.000 Wohnmobilfahrer hier eingebracht, die in überwältigender Mehrheit die Anhebung der 3 5 to Grenze gefordert haben.
Derzeitiger Sachstand: Die EU-Kommission will eine Anhebung des Limits auf 4,25 to nur für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben ermöglichen. Das Europäische Parlament hat gegen den Entwurf der Kommission mehr als 200 Änderungsanträge eingebracht, darunter die Erweiterung der 4,25 to- Regelung auf Wohnmobile aller Antriebsarten.

Zahlreiche Organisationen behaupten nun, das wäre ihr Erfolg und die Neuregelung käme demnächst.
Tatsächlich liegt das Ergebnis noch in weiter Ferne. Der endgültige Inhalt der Neuregelung wird in weiteren Verhandlungsrunden zwischen Kommission, Parlament und Rat weiterverhandelt, wobei letzterer das letzte Wort hat.
Die Umsetzung in nationales Führerscheinrecht wird kaum vor 2028 kommen.

Aber wen interessieren schon Fakten...

Gruß
Sigi
chilli2000
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Re: 4250 kg zul. Gesamtmasse (zGm) mit Führerschein Kl. B ab 2024

Beitrag von chilli2000 »

Herzlichen Dank für die erhellenden Antworten. In der Abwägung macht es dann wohl keinen Sinn, der Hoffnung zu verfallen, dass ein 4,25 Tonner noch in diesem oder dem nächsten Jahr mit der Klasse B gefahren werden darf und meine Holde sollte den Erwerb ihres C1 Scheins wohl fortsetzen...

Na dann!

Beste Grüße!
Marc
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Re: 4250 kg zul. Gesamtmasse (zGm) mit Führerschein Kl. B ab 2024

Beitrag von v-dulli »

chilli2000 hat geschrieben: 14.03.2024, 10:54 Herzlichen Dank für die erhellenden Antworten. In der Abwägung macht es dann wohl keinen Sinn, der Hoffnung zu verfallen, dass ein 4,25 Tonner noch in diesem oder dem nächsten Jahr mit der Klasse B gefahren werden darf und meine Holde sollte den Erwerb ihres C1 Scheins wohl fortsetzen...

Na dann!

Beste Grüße!
Marc
Soll wohl erst 2026 kommen.
Grüße aus OWL
Helmut
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Re: 4250 kg zul. Gesamtmasse (zGm) mit Führerschein Kl. B ab 2024

Beitrag von dietmardd »

Soweit mir bekannt ist, soll die zul. Gesamtmasse von 4250 kg nicht für herkömmliche Womos mit Dieselmotor gelten, sondern für batteriebetriebene Womos, da aufgrund der Masse der Batterie ein sinnvolles Elektro-Womo mit 3500 kg unmöglich ist. Ich habe aber auch gehört, dass Womo-Hersteller die Politik drängen, dass die 4250 kg für alle Womos gelten soll. Das war aber ursprünglich nicht so vorgesehen.
PeterKn
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Re: 4250 kg zul. Gesamtmasse (zGm) mit Führerschein Kl. B ab 2024

Beitrag von PeterKn »

Zitat aus einem Artikel von Reisemobil-international.de
... weitere Gespräche und Verhandlungen werden erst nach den Neuwahlen zum Europaparlament (6. bis 9. Juni 2024) erfolgen. Dann werden sich Kommission, Rat und Parlament im Trilog den Rahmenbedingungen der B-Führerscheinerweiterung auf 4,25 Tonnen widmen. Schon jetzt steht fest: die Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts des B-Führerscheins auf 4,25 Tonnen soll für Reisemobile und Krankenwagen gelten – und nur in diesen beiden Fällen unabhängig von der Art des Antriebs. Für andere Kraftfahrzeugtypen ist die Erhebung auf 4,25 Tonnen an die Verwendung eines alternativen Antriebs gebunden. ...
Zitat Ende

Wenn man sich die Arbeitsweise des EU-Parlaments und deutscher Politik vor Augen führt, wird es also noch etwas dauern...
Gruß.
Peter
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Re: 4250 kg zul. Gesamtmasse (zGm) mit Führerschein Kl. B ab 2024

Beitrag von Johann »

PeterKn hat geschrieben: 24.03.2024, 23:07 Zitat aus einem Artikel von Reisemobil-international.de
Bedenke dabei, dass Zeitschriften - wie auch Reisemobil International - vor allem von Herstellern finanziell unterstützt werden. Deshalb werden sie stets im Sinne der Hersteller berichten. Man kann nicht alles für bare Münzen nehmen, nur weil es in einer Zeitschrift steht :lol:
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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Re: 4250 kg zul. Gesamtmasse (zGm) mit Führerschein Kl. B ab 2024

Beitrag von WolfRam »

Na ja, die Reisemobil International-Redaktion gehört für mich seit Jahrzehnten und noch immer zu den "seriösesten" Journalisten in der Branche unseres Hobbys. Was ich in diesem Magazin bisher gelesen habe, war stets "informativ zutreffend" ...
(Auch 'Sigi', als Insider und Akteur in diesem Thema, hat bereits wissen lassen, dass es bis zu erwarteten/erhofften Führerschein-Anpassung noch dauern wird.)
Grüße aus dem Illertal
WolfRam
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Re: 4250 kg zul. Gesamtmasse (zGm) mit Führerschein Kl. B ab 2024

Beitrag von PeterKn »

Naja, die Quelle habe ich nur genommen weil es eine der ersten war die Tante Gugel ausspuckte. Die Info findet sich fast wortgleich auf diversen anderen Kanälen.
Wer es ganz offiziell haben will, kann sich auch durch die Mitteilungen des EU-Parlaments zur 4. Führerscheinrichtlinie wühlen. Am Informationsgehalt (Stand heute) wird sich jedoch nicht viel ändern. Was dann letztendlich im Gesetz stehen wird, bleibt abzuwarten.

Servus.
Peter
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Re: 4250 kg zul. Gesamtmasse (zGm) mit Führerschein Kl. B ab 2024

Beitrag von Sigi »

Die Fakten stehen in meinem Beitrag vom 13.03.24. (Ich habe mir nämlich die Mühe gemacht, mich, zusammen mit anderen Ehrenamtlichen der FICM, durch die Akten der Europäischen Kommission und des Parlaments zu arbeiten.)
Aber wer lieber alternativen Wahrheiten oder seinem eigenen Gefühl traut, bitte...

Gruß
Sigi
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