Fahrzeug ablasten?

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rhglomb
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Re: Fahrzeug ablasten?

Beitrag von rhglomb »

starlight hat geschrieben:Hallo,

weiß keiner defintiv Bescheid :?: :?: :?:

Statt einer Auflastung ist doch bestimmt auch schon mal eine Ablastung vorgenommen worden :?: :?: :?:
Ja, ich hab abgelastet.
Original war 3.5 Tonnen. Dann wurde auf 3.85 Tonnen aufgelastet (mit technischer Änderung --> Goldschmitt Luftfeder).
Dann habe ich das Fahrzeug gekauft und im Vertrag vereinbart, dass das Teil wieder auf 3.5 Tonnen abgelastet wird.
Daraufhin wurde ein Gutachten von der Dekra erstellt mit der ich dann zur Zulassungsstelle gefahren bin. Die haben mir das dann entsprechend im Brief/Schein geändert.
Dabei stand im Gurachten: "Ablastung auf 3.5 Tonnen ohne technische Änderung". So wurde es auch im Brief/Schein eingetragen.

Bei der Zulassungsstelle habe ich dann extra nachgefragt, was ich machen muss, wenn ich wider auf 3.85 zulassen möchte. Und da wurde gesagt, nach Rückfrage bei ihrem Chef, dass ich dann trotzdem wieder ein Gutachten benötigen würde.

Der Dekra-Mensch damals hat mir bei der Ablastung erklärt warum er beim ablasten ein Gutachten machen müsse:
Beim Ablasten wird das Fahrzeug wirklich gewogen und dann ermittelt, ob die Ablastung überhaupt geht und für wieviele Personen das Fahrzeug dann noch zugelassen werden kann.
Bei der Erstzulassung nimmt man ja das Gewicht des Musterfahrzeuges und nicht des konkreten Fahrzeuges. Bei einer Ablastung wird dann das konkrete Fahrzeug gewogen und die Zuladung ermittelt.


Mehr kann ich auch nicht sagen.
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starlight
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Re: Fahrzeug ablasten?

Beitrag von starlight »

Hallo "rhglomb"

Vielen Dank für Deine defintive Antwort.

Ja, das ist also scheinbar nicht so einfach und wahrscheinlich sogar noch mit erheblichen Kosten verbunden.

Mit diesem Wissen werde ich nun mal vorsichtig bei der Zulassungstelle anfragen und -wenn ich zum Gutachter muss und dort tatsächlich neu gewogen wird,- :evil: das Wohnmobil komplett ausräumen :cry: und alles was nur irgendwie möglich ist, entfernen. :cry: Das wird mühsam. :cry:
Gruß starlight

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Re: Fahrzeug ablasten?

Beitrag von novice »

starlight hat geschrieben:... das Wohnmobil komplett ausräumen und alles was nur irgendwie möglich ist, entfernen.
Hallo starlight, bist du sicher, daß dies ein gute Idee ist ?
Falls du mit einem falschen Leergewicht ablastest, könntest du natürlich auch eher über dem zGG liegen, was im Ausland ggf. schwer geahndet wird. Falls du jedoch nicht mehr ins Ausland verreisen willst ... ;-)
Gruß aus Niedersachsen

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starlight
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Re: Fahrzeug ablasten?

Beitrag von starlight »

novice hat geschrieben:
starlight hat geschrieben:... das Wohnmobil komplett ausräumen und alles was nur irgendwie möglich ist, entfernen.
Hallo starlight, bist du sicher, daß dies ein gute Idee ist ?
Falls du mit einem falschen Leergewicht ablastest, könntest du natürlich auch eher über dem zGG liegen, was im Ausland ggf. schwer geahndet wird. Falls du jedoch nicht mehr ins Ausland verreisen willst ... ;-)
Hallo,

keine Sorge,
ich kenne mein derzeitiges Gesamtgewicht. Und ich weiß, dass ich künftig mit zwei Personen weniger reise und für die Schwergewichte (z.B. Roller bzw. Motorrad und Surfausrüstung) einen Anhänger mitführe.
Und 5% Überladung ( entspricht 3675 kg -entspr. auf zulässige Achslasten verteilt-) werden i.d.R. auch im Ausland akzeptiert.
Gruß starlight

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Re: Fahrzeug ablasten?

Beitrag von Johann »

Hallo starlight,
  • das Wiegen des total ausgeräumten Mobils (da findest Du Sachen, die Du in den letzten Jahren nie gebraucht hattest :-) ) kannst Du auch auf einer Waage erledigen, etwa beim TÜV. Daraus resultieren keinerlei Konsequenzen, außer dass Du das Wiegen bezahlen musst. Also keine Angst vorm Wiegen :!:
  • Aus dem Ergebnis kannst Du dann für Dich ableiten, ob eine Ablastung problematisch oder realisierbar sein wird.
  • Mir ist aus der Schweiz bekannt, dass es dort (fast) keine Toleranz :evil: beim Übergewicht (des Fahrzeugs) gibt.
Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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Re: Fahrzeug ablasten?

Beitrag von starlight »

Hallo zusammen,

es ist erledigt;
War heute bei der Zulassungsstelle des Landratsamtes mit altem (bereits 2005 ungültig gestempelten) und neuen Fahrzeugbrief sowie Fahrzeugschein.
Der Sachgebietsleiter der Zulassungsstelle hatte sich dem Fall persönlich angenommen, nachdem die Schalterangestellte erklärte, so etwas sei noch nie vorgekommen. Ein Rückruf des Sachgebietsleiters beim Ministerium (ich weiß nicht bei welchem, vermute aber Innenministerium) bestätigte dann, dass aufgrund der im alten Fahrzeugbrief vorgenommenen Eintragungen (Fahrzeug war ja schon mal auf 3,5 to GG zugelassen) eine (neue) gutachterliche Stellungnahme durch TÜV etc. nicht erforderlich ist und bedenkenlos ein neuer Fahrzeugschein mit 3,5 to GG ausgestellt werden kann.
Gekostet hat dann die Angelegenheit 11,40 €.
Sofern zu einem späteren Zeitpunkt doch wieder eine Auflastung erfolgen muss, soll auch dies aufgrund der früheren Eintragungen wieder problemlos vonstatten gehen.
Gruß starlight

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Re: Fahrzeug ablasten?

Beitrag von max 2 »

max 2 hat geschrieben:Hallo,

Eine neue Abnahme kann ich mir nicht vorstellen.

Nur die Kfz- Unterlagen müssen kostenpflichtig neu erstellt werden :-(

Gruß
Hallo,

Da war ich mit meiner Vermutung doch nah dran. :-D

Gruß
----->>>>Achtung, meine Bilder haben ein Urheberrecht _und sollten auch nicht als Zitat benutzt werden. :idea:

Ich füttere keine Trolle :-D --- >> :-D

https://forum.hme-ev.de/viewtopic.php?f=11&t=2619
rhglomb
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Re: Fahrzeug ablasten?

Beitrag von rhglomb »

starlight hat geschrieben:Hallo zusammen,

es ist erledigt;
War heute bei der Zulassungsstelle des Landratsamtes mit altem (bereits 2005 ungültig gestempelten) und neuen Fahrzeugbrief sowie Fahrzeugschein.
Der Sachgebietsleiter der Zulassungsstelle hatte sich dem Fall persönlich angenommen, nachdem die Schalterangestellte erklärte, so etwas sei noch nie vorgekommen. Ein Rückruf des Sachgebietsleiters beim Ministerium (ich weiß nicht bei welchem, vermute aber Innenministerium) bestätigte dann, dass aufgrund der im alten Fahrzeugbrief vorgenommenen Eintragungen (Fahrzeug war ja schon mal auf 3,5 to GG zugelassen) eine (neue) gutachterliche Stellungnahme durch TÜV etc. nicht erforderlich ist und bedenkenlos ein neuer Fahrzeugschein mit 3,5 to GG ausgestellt werden kann.
Gekostet hat dann die Angelegenheit 11,40 €.
Sofern zu einem späteren Zeitpunkt doch wieder eine Auflastung erfolgen muss, soll auch dies aufgrund der früheren Eintragungen wieder problemlos vonstatten gehen.

Da wirste doch verrückt.
Sind diese Regelungen Ländersache ????, wohl kaum.
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starlight
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Re: Fahrzeug ablasten?

Beitrag von starlight »

rhglomb hat geschrieben:
Da wirste doch verrückt.
Sind diese Regelungen Ländersache ????, wohl kaum.
[/quote]

Hallo,

ich weiß es nicht, denke aber, dass die KFZ-Zulassungsrichtlinien doch bundeseinheitlich sein müssten, aber in jedem Amt gibt es natürlich die unwissenden und auch übereifrigen Mitarbeiter, die dann banale Sachen verkomplizieren und schlussendlich teuer machen.
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Re: Fahrzeug ablasten?

Beitrag von SchHajo »

Hallo, mein WoMo wurde auch auf 3500kg abgelastet. Allerdings wurde vergessen die Anhängelast entsprechend in den Papieren zu erhöhen (um den Betrag der Ablastung). Gruß Hajo
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