Falschparken (ab 1.4.2004) mit Behinderung von Rettungs-KFZ

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Garfield
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Falschparken (ab 1.4.2004) mit Behinderung von Rettungs-KFZ

Beitrag von Garfield »

Eine wichtige Neuerung des Verkehrsrechts zum 1.4.2004 betrifft Falschparker. Wer zukünftig sein Fahrzeug an Engstellen abstellt und Rettungsfahrzeuge behindert riskiert ein Bußgeld von 40 € und einen Punkt im Verkehrszentralregister. Wer sein Fahrzeug in einer ausgewiesenen Feuerwehranfahrtszone parkt und dadurch ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert erhält ein Bußgeld von 50 € und einen Punkt.
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
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