Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!
-
- Beiträge: 470
- Registriert: 01.06.2009, 23:42
- Fahrzeug: B 644 auf Fiat, Modelljahr 1985 bis 2006
- spezielles zum Fahrzeug: B 644 G Bj. 2001
Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!
Du kannst deine Tankflasche auch mit den Textilbändchen befestigen.
Ist eine Tankflasche nur mit einem Textilgurt befestigt, ist sie zu behandeln wie eine Tauschflasche.
Da sie anders aufgebaut als eine Tauschflasche kann man sie beim Händler natürlich nicht tauschen. Man muss sie ausbauen zu einer Füllstation bringen und füllen lassen. Eine Füllstation ist eine Anlage die Gasflaschen füllt. Eine Tankstelle ist keine Füllstation, dort kann man keine Gasflaschen füllen lassen.
Gruß
Scout
Ist eine Tankflasche nur mit einem Textilgurt befestigt, ist sie zu behandeln wie eine Tauschflasche.
Da sie anders aufgebaut als eine Tauschflasche kann man sie beim Händler natürlich nicht tauschen. Man muss sie ausbauen zu einer Füllstation bringen und füllen lassen. Eine Füllstation ist eine Anlage die Gasflaschen füllt. Eine Tankstelle ist keine Füllstation, dort kann man keine Gasflaschen füllen lassen.
Gruß
Scout
Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!
H.NDS hat geschrieben:Wohlgemerkt, irgendwelche "Richtlinien" irgendwelcher Verbände interessieren mich nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter im Ernstfall die Montage der beiden -praktisch gleichen- Flaschen unterschiedlich bewerten würde.
Gruß, Hans
Diese Verbände haben "Hoheitliche" Aufgaben übernommen, Ihre Richtlinien haben Gesetzeskraft.
Ein Gutachter / Richter kann nur nach Gesetz bewerten, nicht nach Gefühl.
- Sigi
- Beiträge: 3479
- Registriert: 14.10.2005, 19:22
- Fahrzeug: ML-T 580 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
- spezielles zum Fahrzeug: ML-T 580 4x4 Modell 2017
- Spritmonitor: 100000
- Wohnort: Nürnberg
Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!
Hallo Michael,Michael Sorgenfrey hat geschrieben:Hallo,
es ist tatsächlich so.
Fest verbaute Tankflaschen sind eintragungspflichtig, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis.
Ohne Betriebserlaubnis erlischt zudem der Versicherungsschutz, sodass im Falle eines Unfalls möglicherweise alle Kosten selbst zu tragen sind!!!
Gruß Michael
wo steht das???
In dem oben verlinkten Promobil- Artikel wird das Thema ja sehr umfassend und, aus meiner Sicht zutreffend, dargestellt. Ein Entfall der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs ist aber mit keiner Silbe erwähnt.
Und was noch überhaupt nicht zur Sprache kam: Alles rund ums Auto ist inzwischen durch europäische Richtlinien geregelt; irgendwo in der EU zugelassenes Zubehör etc. muss in jedem Mitgliedsland ebenfalls anerkannt werden.
Die überspitzten Einbauvorschriften für Autogas- Tankflaschen aber gibt es nur in Deutschland, wo ein Lobby- Verband seine eigenen Regeln machen darf. Holländer, Franzosen etc. fahren dagegen ganz legal mit den gleichen Tankflaschen in Deutschland herum, auch wenn sie, nach dortiger Vorschriftenlage, nur mit Stoffbändchen befestigt sind.
Gruß
Sigi
Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!
Moin Sigi,
du musst die Tankflaschen nicht fest einbauen. Das schreibt niemand vor. Du darfst auch in Deutschland mit Tankflaschen fahren, die nur mit Bändseln befestigt sind.
Wenn du sie dann an einer Tankstelle befüllst, begehst du eine Ornungswidrigkeit. Aber das tut ja sowieso niemand!
Gruß
Rolf
du musst die Tankflaschen nicht fest einbauen. Das schreibt niemand vor. Du darfst auch in Deutschland mit Tankflaschen fahren, die nur mit Bändseln befestigt sind.
Wenn du sie dann an einer Tankstelle befüllst, begehst du eine Ornungswidrigkeit. Aber das tut ja sowieso niemand!
Gruß
Rolf
- Sigi
- Beiträge: 3479
- Registriert: 14.10.2005, 19:22
- Fahrzeug: ML-T 580 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
- spezielles zum Fahrzeug: ML-T 580 4x4 Modell 2017
- Spritmonitor: 100000
- Wohnort: Nürnberg
Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!
Danke, Rolf,
das war auch mein bisheriger Kenntnisstand.
Und nein: Ich begehe niemals Ordnungswidrigkeiten!!!
Mich ärgert nur maßlos, dass diese massive Verwirrungskampagne betrieben wird, so dass Leute völlig irritiert und ratlos gemacht werden.
Leider ist ja vom Verband der Campingfahrzeughersteller absolut nichts zu erwarten: Denen ist es doch völlig egal, wo die Reisemobilisten im Ausland Gas herbekommen, und da sie selbst ein Lobby- Verein sind, überlassen sie das Thema gerne den Gas- Lobbyisten. Da könnte nur noch der (echte) Gesetzgeber einschreiten und für Klarheit sorgen, aber die sourcen Fachfragen ja gerne aus - bloß nicht selbst Verantwortung übernehmen.
So muss wohl jeder von uns sich selbst seinen Reim machen und entweder auf Tankflaschen verzichten oder sich seine private Nische im Regelungsdickicht suchen.
Gruß
Sigi
das war auch mein bisheriger Kenntnisstand.
Und nein: Ich begehe niemals Ordnungswidrigkeiten!!!
Mich ärgert nur maßlos, dass diese massive Verwirrungskampagne betrieben wird, so dass Leute völlig irritiert und ratlos gemacht werden.
Leider ist ja vom Verband der Campingfahrzeughersteller absolut nichts zu erwarten: Denen ist es doch völlig egal, wo die Reisemobilisten im Ausland Gas herbekommen, und da sie selbst ein Lobby- Verein sind, überlassen sie das Thema gerne den Gas- Lobbyisten. Da könnte nur noch der (echte) Gesetzgeber einschreiten und für Klarheit sorgen, aber die sourcen Fachfragen ja gerne aus - bloß nicht selbst Verantwortung übernehmen.
So muss wohl jeder von uns sich selbst seinen Reim machen und entweder auf Tankflaschen verzichten oder sich seine private Nische im Regelungsdickicht suchen.
Gruß
Sigi
-
- Beiträge: 468
- Registriert: 22.03.2014, 00:04
- Fahrzeug: Exsis-i 504 auf Fiat, Modelljahr 2013 bis 2020
Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!
Hallo, noch mal nachgefragt:
Ich habe das Merkblatt über Neuregelungen zur Installation von "Tankflaschen" in Freizeitfahrzeugen (Stand November 2017) mal durchgelesen.
Dieses Dokument ersetzt die bisherige Publikation „Zusammenfassung der zurzeit geltenden
Regelungen für die Installation von Brenngastanks in Flaschenform in
Freizeitfahrzeugen“ des
DVFG vom April 2014, welches redaktionell und inhaltlich überarbeitet wurde.
Ich vermisse jeglichen Hinweis darauf, ob Fahrzeuge entsprechend nachgerüstet werden müssen,
oder ob Bestandsschutz besteht z.B. für Tankgasflaschen die vor April 2014 eingebaut wurden.
Hat jemand dazu fundierte Kenntnisse?
Gruß, Hans
.
Ich habe das Merkblatt über Neuregelungen zur Installation von "Tankflaschen" in Freizeitfahrzeugen (Stand November 2017) mal durchgelesen.
Dieses Dokument ersetzt die bisherige Publikation „Zusammenfassung der zurzeit geltenden
Regelungen für die Installation von Brenngastanks in Flaschenform in
Freizeitfahrzeugen“ des
DVFG vom April 2014, welches redaktionell und inhaltlich überarbeitet wurde.
Ich vermisse jeglichen Hinweis darauf, ob Fahrzeuge entsprechend nachgerüstet werden müssen,
oder ob Bestandsschutz besteht z.B. für Tankgasflaschen die vor April 2014 eingebaut wurden.
Hat jemand dazu fundierte Kenntnisse?
Gruß, Hans
.
-
- Beiträge: 470
- Registriert: 01.06.2009, 23:42
- Fahrzeug: B 644 auf Fiat, Modelljahr 1985 bis 2006
- spezielles zum Fahrzeug: B 644 G Bj. 2001
Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!
Bei den Thema Tankflaschen geht es um die Möglichkeit an der Tankstelle Gas zu tanken.
Es war in dem Zeitraum in dem das Thema diskutiert wird noch nie erlaubt eine Flasche außerhalb des Fahrzeuges zu füllen. Genauso war es nie erlaubt eine nicht regelkonform befestigte Tankflasche im Fahrzeug zu füllen.
Für Dinge die nie erlaubt waren, kann es auch keinen Bestandsschutz geben.
Das ist auch nicht Sache oder Schuld der Gasverbände. Das ist in Betriebssicherheitsverordnung festgeschrieben.
Die regelkonforme Befestigung die Voraussetzung für das tanken ist auch keine Sache der Gasverbände sondern der ECE - Wirtschaftskommission für Europa. https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaf ... BCr_Europa
Schuld an dem Dilemma sind die Firmen die Gastankflaschen verkauft haben.
Die haben durch Falschinformationen Tankflaschen verkauft und die Käufer in den Glauben versetzt, dass sie die Flaschen an Tankstellen füllen können.
Denen müsst ihr den Prozess machen.
Gruß
Scout
Es war in dem Zeitraum in dem das Thema diskutiert wird noch nie erlaubt eine Flasche außerhalb des Fahrzeuges zu füllen. Genauso war es nie erlaubt eine nicht regelkonform befestigte Tankflasche im Fahrzeug zu füllen.
Für Dinge die nie erlaubt waren, kann es auch keinen Bestandsschutz geben.
Das ist auch nicht Sache oder Schuld der Gasverbände. Das ist in Betriebssicherheitsverordnung festgeschrieben.
Die regelkonforme Befestigung die Voraussetzung für das tanken ist auch keine Sache der Gasverbände sondern der ECE - Wirtschaftskommission für Europa. https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaf ... BCr_Europa
Schuld an dem Dilemma sind die Firmen die Gastankflaschen verkauft haben.
Die haben durch Falschinformationen Tankflaschen verkauft und die Käufer in den Glauben versetzt, dass sie die Flaschen an Tankstellen füllen können.
Denen müsst ihr den Prozess machen.
Gruß
Scout
-
- Beiträge: 468
- Registriert: 22.03.2014, 00:04
- Fahrzeug: Exsis-i 504 auf Fiat, Modelljahr 2013 bis 2020
Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!
Hallo, "Zeitraum in dem das Thema diskutiert wird"Scout hat geschrieben: Es war in dem Zeitraum in dem das Thema diskutiert wird noch nie erlaubt eine Flasche außerhalb des Fahrzeuges zu füllen. Genauso war es nie erlaubt eine nicht regelkonform befestigte Tankflasche im Fahrzeug zu füllen.
Für Dinge die nie erlaubt waren, kann es auch keinen Bestandsschutz geben.
Was bitte heißt das denn genau?
Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!
Hans,
dieser Zeitraum ist nicht wichtig. Es ist schon immer nicht gestattet Gasflaschen, welcher Art auch immer, außerhalb von Fahrzeugen auf einer Tankstelle selber zu befüllen.
Die Befestigungs- und Verrohrungsregeln für Gastanks und Tankflaschen gelten schon ewig. Nur werden sie heute auch verstärkt überprüft. Bestandsschutz gibt es daher nicht.
Der Gasfachmann meines Womohändlers wollte mir vor zwei Jahren den geprüften Tankflaschenhalter einbauen. Das habe ich abgelehnt, weil der alleine nicht reicht. Ich bleibe bei meiner Bändselbefestigung. Die Befüllung meiner Tankflasche findet immer im " eingebauten" Zustand statt. Insofern entspricht zumindest die Befüllung dem Stand der Technik.
Es gibt bei der Betankung keinerlei Gefährdung für wen auch immer. Das reicht mir.
Gruß
Rolf
PS: Die letzte Befüllung erfolgte sogar durch Fachpersonal, eine nette italienische Tankwartin.
dieser Zeitraum ist nicht wichtig. Es ist schon immer nicht gestattet Gasflaschen, welcher Art auch immer, außerhalb von Fahrzeugen auf einer Tankstelle selber zu befüllen.
Die Befestigungs- und Verrohrungsregeln für Gastanks und Tankflaschen gelten schon ewig. Nur werden sie heute auch verstärkt überprüft. Bestandsschutz gibt es daher nicht.
Der Gasfachmann meines Womohändlers wollte mir vor zwei Jahren den geprüften Tankflaschenhalter einbauen. Das habe ich abgelehnt, weil der alleine nicht reicht. Ich bleibe bei meiner Bändselbefestigung. Die Befüllung meiner Tankflasche findet immer im " eingebauten" Zustand statt. Insofern entspricht zumindest die Befüllung dem Stand der Technik.
Es gibt bei der Betankung keinerlei Gefährdung für wen auch immer. Das reicht mir.
Gruß
Rolf
PS: Die letzte Befüllung erfolgte sogar durch Fachpersonal, eine nette italienische Tankwartin.
-
- Beiträge: 470
- Registriert: 01.06.2009, 23:42
- Fahrzeug: B 644 auf Fiat, Modelljahr 1985 bis 2006
- spezielles zum Fahrzeug: B 644 G Bj. 2001
Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!
Als ich den Beitrag geschrieben habe wusste ich nicht genau, deshalb diese Formulierung. Ich habe mich jetzt schlau gemacht.H.NDS hat geschrieben:Was bitte heißt das denn genau?
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die deutsche Umsetzung der der Arbeitsmittelrichtlinie 89/655/EWG .Diese Arbeitsmittelrichtlinie stammt von 1989.
Du kannst also davon ausgehen, dass sie schon so lange gilt. Mit der Zeit wurde sie natürlich aktualisiert.
Eine Tankstelle ist eine überwachungsbedürftige Anlage.
Für den Betrieb einer solchen Anlage bekommt der Betreiber eine Genehmigung nach der Betriebssicherheitsverordnung.
Darin ist beschrieben was er muss, darf, soll oder nicht darf.
Das ist für den Betreiber wichtig, bei gravierenden Verstößen erlischt die Genehmigung.
Es muss auch die Kunden informieren. Dafür hängt an jeder Tanke irgend eine Information die sagt, dass rauchen verboten ist, offene Brennstellen (Kühli oder Heizung im Womo) ausgeschaltet werden müssen und manchmal auch ein solches Bild.
Das Bild stammt aus einem anderen Forum.
Gruß
Scout
-
- Beiträge: 468
- Registriert: 22.03.2014, 00:04
- Fahrzeug: Exsis-i 504 auf Fiat, Modelljahr 2013 bis 2020
Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!
Scout, das ist ja alles richtig was du schreibst. Entschuldigung, aber ich erkenne immer noch nicht den Zusammenhang mit der ZULÄSSIGKEIT und der MONTAGE-ART (z.B. 20G) von TANKGASFLASCHEN im Wohnmobil.
Vor allen Dingen nicht, seit wann die "Bestimmungen" Gültigkeit haben sollen.
Ich werde so verfahren, wie du oben schon mal geschrieben hast:
Du kannst deine Tankflasche auch mit den Textilbändchen befestigen.
Ist eine Tankflasche nur mit einem Textilgurt befestigt, ist sie zu behandeln wie eine Tauschflasche.
Da sie anders aufgebaut als eine Tauschflasche kann man sie beim Händler natürlich nicht tauschen. Man muss sie ausbauen zu einer Füllstation bringen und füllen lassen. Eine Füllstation ist eine Anlage die Gasflaschen füllt. Eine Tankstelle ist keine Füllstation, dort kann man keine Gasflaschen füllen lassen.
Gruß
Scout
Und natürlich werde ich die Flaschen wie Tauschflaschen behandeln und sie bei Befüllstationen
füllen lassen.
Gruß, Hans
Vor allen Dingen nicht, seit wann die "Bestimmungen" Gültigkeit haben sollen.
Ich werde so verfahren, wie du oben schon mal geschrieben hast:
Du kannst deine Tankflasche auch mit den Textilbändchen befestigen.
Ist eine Tankflasche nur mit einem Textilgurt befestigt, ist sie zu behandeln wie eine Tauschflasche.
Da sie anders aufgebaut als eine Tauschflasche kann man sie beim Händler natürlich nicht tauschen. Man muss sie ausbauen zu einer Füllstation bringen und füllen lassen. Eine Füllstation ist eine Anlage die Gasflaschen füllt. Eine Tankstelle ist keine Füllstation, dort kann man keine Gasflaschen füllen lassen.
Gruß
Scout
Und natürlich werde ich die Flaschen wie Tauschflaschen behandeln und sie bei Befüllstationen
füllen lassen.
Gruß, Hans
-
- Beiträge: 2771
- Registriert: 05.11.2005, 19:51
- Fahrzeug: B-SL 514 auf Fiat, Modelljahr 2007 bis 2012
- spezielles zum Fahrzeug: 2.3 M-Jet 40 Maxi 130 PS, 4,5 to, Star Edition, VA Goldschmitt-Feder, Vollausstattung.
- Wohnort: Düsseldorf
Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!
Hallo Sigi,
das Erlöschen der Betriebserlaubnis braucht auch nicht explizit erwähnt werden, weil es sich aus den gesetzlichen Regelungen ergibt.
Promobil legt richtig da, das eine fest verbaute Gastankflasche zulassungsrechtlich als Gastank anzusehen und somit ein Teil des Fahrzeugs ist. Daher ist auch eine ABE (mitführpflichtig) erforderlich bzw. eine Abnahme durch den TÜV oder eine andere Prüforganisation unter Vorlage eines Gutachtens. Nach der Abnahme ist zwingend der Eintrag in die Fahrzeugpapiere vorgeschrieben.
Da ein Gastank zu den sicherheitsrelevanten Bauteilen am Kraftfahrzeug gehört, muss entweder eine ABE oder ein Gutachten vorliegen. Ist beides nicht vorhanden und wird das Teil trotzdem verbaut führt dieses auf Grund der gesetzlichen Regelungen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Das betrifft aber alle sicherheitsrelevanten Bauteile an Kraftfahrzeugen.
Ich halte die Rechtslage hinsichtsichtlich der Gastankflasche in Deutschland für zu kompliziert. Das sind andere Länder tatsächlich schon weiter.
Gruß Michael
das Erlöschen der Betriebserlaubnis braucht auch nicht explizit erwähnt werden, weil es sich aus den gesetzlichen Regelungen ergibt.
Promobil legt richtig da, das eine fest verbaute Gastankflasche zulassungsrechtlich als Gastank anzusehen und somit ein Teil des Fahrzeugs ist. Daher ist auch eine ABE (mitführpflichtig) erforderlich bzw. eine Abnahme durch den TÜV oder eine andere Prüforganisation unter Vorlage eines Gutachtens. Nach der Abnahme ist zwingend der Eintrag in die Fahrzeugpapiere vorgeschrieben.
Da ein Gastank zu den sicherheitsrelevanten Bauteilen am Kraftfahrzeug gehört, muss entweder eine ABE oder ein Gutachten vorliegen. Ist beides nicht vorhanden und wird das Teil trotzdem verbaut führt dieses auf Grund der gesetzlichen Regelungen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Das betrifft aber alle sicherheitsrelevanten Bauteile an Kraftfahrzeugen.
Ich halte die Rechtslage hinsichtsichtlich der Gastankflasche in Deutschland für zu kompliziert. Das sind andere Länder tatsächlich schon weiter.
Gruß Michael
Reise in die weite Welt hinaus, denn etwas besseres als den Tod findest du überall. Wilhelm Busch
Wenn der Tod kommt, hat der Reiche kein Geld und der Arme keine Schulden mehr. Estländisches Sprichwort
Wenn der Tod kommt, hat der Reiche kein Geld und der Arme keine Schulden mehr. Estländisches Sprichwort
- Sigi
- Beiträge: 3479
- Registriert: 14.10.2005, 19:22
- Fahrzeug: ML-T 580 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
- spezielles zum Fahrzeug: ML-T 580 4x4 Modell 2017
- Spritmonitor: 100000
- Wohnort: Nürnberg
Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!
Danke Michael,
dann ist wohl die Musterlösung die von Scout beschriebene:
Ich stelle die Tankflasche in die serienmäßige Hymer- Bändchenhalterung und brauche (zur Gasentnahme) weder ABE noch TÜV- Gutachten, weil sie ja nicht mit dem Fahrzeug fest verbunden ist
Zum Befüllen wende ich mich dann an einen Fachbetrieb.
...und das Nachdenken darüber, warum eine Gastankflasche in Deutschland ausschließlich zum Befüllen (im/am Fahrzeug) Beschleunigungskräfte von 20 g aushalten muss, werde ich lieber bleiben lassen.
Nur zum Vergleich: Einbauten in Flugzeugen müssen nur bis 16 g aushalten...
Gruß
Sigi
dann ist wohl die Musterlösung die von Scout beschriebene:
Ich stelle die Tankflasche in die serienmäßige Hymer- Bändchenhalterung und brauche (zur Gasentnahme) weder ABE noch TÜV- Gutachten, weil sie ja nicht mit dem Fahrzeug fest verbunden ist
Zum Befüllen wende ich mich dann an einen Fachbetrieb.
...und das Nachdenken darüber, warum eine Gastankflasche in Deutschland ausschließlich zum Befüllen (im/am Fahrzeug) Beschleunigungskräfte von 20 g aushalten muss, werde ich lieber bleiben lassen.
Nur zum Vergleich: Einbauten in Flugzeugen müssen nur bis 16 g aushalten...
Gruß
Sigi
Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!
Moin Sigi!
Genau darüber habe Ich auch nachgedacht - wenn da man nicht das Gewerbe der * Befüller* Lobbyarbeit betrieben hat!
Wir fahren erstmal weiterhin mit den einfachen Befestigungen und ohne g Vorgabe.
Und wenn sich alles mal eindeutig geregelt hat, ja dann ist die Tankflasche oder wie auch immer das Ding dann heißt eine Alternative!
Im rechtsfreien Raum will Ich mich nicht begeben, könnte bitter werden - Versicherungsgesellschaften können grausam sein!
Gruß
Jürgen
Genau darüber habe Ich auch nachgedacht - wenn da man nicht das Gewerbe der * Befüller* Lobbyarbeit betrieben hat!
Wir fahren erstmal weiterhin mit den einfachen Befestigungen und ohne g Vorgabe.
Und wenn sich alles mal eindeutig geregelt hat, ja dann ist die Tankflasche oder wie auch immer das Ding dann heißt eine Alternative!
Im rechtsfreien Raum will Ich mich nicht begeben, könnte bitter werden - Versicherungsgesellschaften können grausam sein!
Gruß
Jürgen
Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!
Sigi hat geschrieben: Ich stelle die Tankflasche in die serienmäßige Hymer- Bändchenhalterung und brauche (zur Gasentnahme) weder ABE noch TÜV- Gutachten, weil sie ja nicht mit dem Fahrzeug fest verbunden ist
Zum Befüllen wende ich mich dann an einen Fachbetrieb.
Dann wären stinknormale Alugasflaschen aber sinnvoller und billiger, zumal diese ja auch schon getauscht werden.