Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

alles was Recht und Gesetz ist
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SL-OW

Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von SL-OW »

Nö, die wären nicht sinnvoller!
Gruß
Rolf
Ludo

Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von Ludo »

Ach, wenn ich mich schon in die "Illegalität" begebe dann kaufe ich statt 2 Tankgasflaschen für 800€ lieber für 270€ 2 Alugasflaschen und für ca 45€ das LPG Fülladapter 3er Set Dish-Bajonett-Nozzle an 21.8

In eine leere 11Kilo Flasche kann ich immer ohne Probleme 22 Liter LPG tanken, DAFÜR brauch ich keinen Füllstopp
SL-OW

Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von SL-OW »

Dann stell dich mal in Italien auf 'ne Tankstelle und versuche deine Gasflasche zu betanken!
Ich lach mich wech! :-D
Gruß
Rolf
Ludo

Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von Ludo »

SL-OW hat geschrieben:Dann stell dich mal in Italien auf 'ne Tankstelle und versuche deine Gasflasche zu betanken!
1. die Tankflaschen darf auch keiner befüllen
2. in der Mittagspause und Nachts stellen die alle auf Automat um, dann hab ich freie Bahn :cool:
SL-OW

Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von SL-OW »

zu 1: Nicht jede Tankstelle befüllt, aber doch die eine oder andere. Habe noch italienisches Gas in meiner Flasche.

zu 2: Habe ich nicht gesehen. Scheint nicht so häufig zu sein.

Gruß
Rolf
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Hydrostress
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Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von Hydrostress »

Guten Morgen,

hat jemand in einen ML T 2x14kg Alugasflaschentanks verbaut ? Könnten die auch passen ? Der Unterschied in der Höhe sind 125mm, ob das passen würde ? Der Durchmesser der Flaschen sind identisch mit 11 Liter. Ist eventuell einen Option, sind dann 6kg mehr.
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claudecpx
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Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von claudecpx »

Hallo,
Auf meinem MLI 580 habe ich die 14 kg Flasche installiert. OK.

Hello,
On my MLI 580, I installed the 14 kg bottle. OK.
SL-OW

Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von SL-OW »

Hydrostress hat geschrieben:Guten Morgen,

hat jemand in einen ML T 2x14kg Alugasflaschentanks verbaut ? Könnten die auch passen ? Der Unterschied in der Höhe sind 125mm, ob das passen würde ? Der Durchmesser der Flaschen sind identisch mit 11 Liter. Ist eventuell einen Option, sind dann 6kg mehr.
Moin,
du musst aufpassen, wenn du die Flaschen mit Duocontrol entleeren willst. Diese muss nämlich oberhalb der Flaschen sitzen.
Gruß
Rolf
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Hydrostress
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Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von Hydrostress »

Hallo Rolf,

warum sollte ich die Flaschen entleeren wollen ? Oder hab ich jetzt ein Denkfehler.
SL-OW

Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von SL-OW »

Moin,
es gibt doch tatsächlich einen Gasverein, der behauptet, dass Womos keine Gasprüfung benötigen und somit die ganze Zankflaschen debatte überflüssig ist.

http://bfg-ev.com/

Gruß
Rolf

PS: Link zum Womoforum https://www.wohnmobilforum.de/w-t127645.html
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horst-lehner
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Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von horst-lehner »

Ich habe jetzt mal folgende Frage an den TÜV Süd gemailt:
Auf Ihrer Seite <https://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge ... aspruefung> schreiben Sie: "Für die Hauptuntersuchung Ihres Wohnmobils benötigen Sie eine gültige Gasprüfbescheinigung für die Gasanlage." Können Sie mir die Rechsgrundlage für diese Aussage belegen?
Mal schauen...

Grüße von Horst
Zuletzt geändert von horst-lehner am 11.03.2018, 01:52, insgesamt 1-mal geändert.
SL-OW

Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von SL-OW »

Moin,
ich habe mich dem Horst angeschlossen und eine ähnliche Fragestellung an den TÜV-Nord geschickt.
Gruß
Rolf
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Peter_R
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Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von Peter_R »

.
Zuletzt geändert von Peter_R am 05.04.2020, 03:02, insgesamt 1-mal geändert.
SL-OW

Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von SL-OW »

Moin Peter,
schau doch mal drei Beiträge höher nach! :twisted: :roll: :evil:
Gruß
Rolf
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horst-lehner
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Re: Tankgasflaschenbesitzer aufgepasst!

Beitrag von horst-lehner »

Ich schrieb:
horst-lehner hat geschrieben:Ich habe jetzt mal folgende Frage ans den TÜV Süd gemailt:
Auf Ihrer Seite <https://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge ... aspruefung> schreiben Sie: "Für die Hauptuntersuchung Ihres Wohnmobils benötigen Sie eine gültige Gasprüfbescheinigung für die Gasanlage." Können Sie mir die Rechsgrundlage für diese Aussage belegen?
Mal schauen...
Als ungeduldiger Mensch habe ich jetzt mal gegoogelt. Rechtliche Grundlage für die sogenannte Gasprüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen bildet zunächst §29 StVZO samt den dazu gehörigen Anlagen:
  • Anlage VIIIa regelt, dass die Heizung (soweit sie nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle betrieben wird) auf "Zustand, Auffälligkeiten, und Ausführung" zu prüfen ist. Das allein reicht aber nicht, ist auch wohl eher auf Kraftstoff-Zusatzheizungen gemünzt, wie sie auch in PKW verbaut werden.
  • Anlage VIIIe legt fest, dass der Prüfumfang für die Hauptuntersuchung u. a. von den EU-Richtlinien 2009/40/EG und 2010/48/EU festgelegt wird. Beides sind nur Platzhalter-Richtlinien, die der Europäischen Kommission das Recht geben, die Details auf dem Verordnungsweg zu regeln und die Mitgliedsstaaten verpflichen, dies in nationales Recht umzusetzen.
  • Ebenfalls Anlage VIIIe legt fest, dass der weitere Prüfumfang für die Hauptuntersuchung von einer "Zentralen Stelle" der Technischen Prüfstellen sowie der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen festgelegt wird. Der TÜV darf also in Teilen selber definieren, was er prüft. Man muss das nicht gut finden, ist aber geltendes Recht.
Einschlägig ist daher als Mindestanforderung aktuell die Verordnung 2014/45/EU über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen. Die legt für die Fahrzeugklasse M1 (zu der auch unsere Wohnmobile gehören) fest, dass u. a. folgendes zu prüfen ist:
6.1.3. Kraftstofftank und Kraftstoffleitungen (einschl. Heizungskraftstofftank und Leitungen)

Sichtprüfung, während das Fahrzeug über einer Prüfgrube oder auf einer Hebebühne steht, im Fall von LPG/CNG/LNG-Systemen mittels Leckagedetektor.
...
f) LPG/CNG/LNG- oder Wasserstoffsystem nicht vorschriftsgemäß, Teil des Systems defekt.
Das ist genau unsere so genannte Gasprüfung -- jetzt ist nur noch die Frage, was "vorschriftsgemäß" genau bedeutetet. Es wäre nicht unüblich, dass die "Zentrale Stelle" dabei auf die berühmten "anerkannten Regeln der Technik" abstellt -- das wäre bei uns in Deutschland z. B. das DVGW Arbeitsblatt G 607/EN 1949, kurz G 607.

Diese Rechtsgrundlage gilt in Deutschland seit 2017. Davor muss es eine andere gegeben haben, weil das Ganze ja schon seit ca. 2004 so gehandhabt wird.

Im obigen Link schreibt der BFG e. V.:
BFG e.V. hat geschrieben:Gasanlagenprüfungen sind seit dem Wegfall der Richtlinie 200U56/EG [gemeint ist wohl 2001/56/EG] am 01.LL.2014 [gemeint wohl: 1.11.2014] nicht mehr im Rahmen einer Hauptuntersuchung nach § 29 STVZO Pflicht, somit auch nicht mehr gesetzlich gefordert.
Zu früh gefreut: Die von mir genannte Verordnung 2014/45/EU gilt bereits seit spätestens Mai 2017. Wenn es also eine Regelungslücke gegeben haben sollte, ist diese inzwischen geschlossen.

Berechtigte Hoffnung mag bestehen, dass Tankgasflaschen wie normale Gasflaschen befestigt und an Tankstellen betankt werden dürfen. Das hängt von der Definition des Begriffs "vorschriftsgemäß" ab. Allerdings kann dies nicht auf dem Umweg über die angebliche Nicht-Notwendigkeit einer Gasprüfung durchgesetzt werden -- weil die ein Märchen ist.

Grüße von Horst
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