Kommt die Womosteuer jetzt doch und auch noch rückwirkend?

alles was Recht und Gesetz ist
Benutzeravatar
starlight
Beiträge: 1004
Registriert: 08.05.2005, 17:25
Fahrzeug: Camp Star-Line 640 auf MB, Modelljahr 1997 bis 2003
spezielles zum Fahrzeug: HC 640 Starline DB 316 cdi verkauft in 3/2023, war ein tolles Fahrzeug, nun auf WoWa umgestiegen

Beitrag von starlight »

Klaus_H hat geschrieben:hallo....

gugst du hier <<<<Link>>>> auf Seite 109 und folgend.

Ist zwar ein Fremdforum, aber hochinteressant :cool:
Infos sind aber zu diesem Thema auch nicht 100%ig verständlich und nachvollziehbar. Oder bin ich zu blöd :oops: die Infos richtig zu interpretieren?
Was passiert z.B. mit WOMOS, die über 3,5 to GG angemeldet sind? Sind das dann verkehrsrechtlich LKW's, steuerrechtlich aber PKW's?
:?: :?: :?:
Gruß starlight

www.hymer-starlight.ag.vu
_______________________________

Nur Reisen ist Leben,
wie umgekehrt das Leben Reise ist.
Jean Paul (1763 -1825)
Benutzeravatar
Garfield
Beiträge: 3779
Registriert: 18.04.2004, 13:47
Fahrzeug: anderer Hersteller
spezielles zum Fahrzeug: Morelo Loft 84M, EuroVI, 7,49t, 8Gang ZF-Automatik, 155KW
Spritmonitor: 1196653
Wohnort: Schwülper

Beitrag von Garfield »

Und die Promobil bringt es auch schon:
promobil hat geschrieben:Jetzt wird's ernst!

Der Bundesrat-Ausschuss empfiehlt eine drastische Anhebung der Kfz-Steuer bis 2011. Die Länder-Finanzminister stellen dies als eine "Entlastung" der Reisemobilhalter dar, denn die Reisemobil-Steuer soll statt um bis zu 500 "nur" um maximal 400 Prozent erhöht werden.

Am 1. Dezember ist's passiert: Der Finanzausschuss des Bundesrates nahm einen für uns Reisemobilisten bedeutsamen Gesetzentwurf als letzten Punkt auf die Tagesordnung. Die im Ausschuss vertretenen Finanzminister einigten sich dabei auf einen besonderen Steuertarif für Reisemobile, der sich mit Abschlägen an den Pkw-Tarifen orientieren soll. Letztlich entscheiden müssen über die Empfehlung der Bundesrat in seiner Sitzung am 21. Dezember und zusätzlich auch der Bundestag.
Nach der einmütigen Meinung der Länder-Finanzminister soll Folgendes gelten: Rückwirkend zum 1. Mai 2005 sollen Reisemobile über 2,8 Tonnen nicht mehr nach Gewicht, sondern wie Pkw nach Hubraum und Emissionsverhalten besteuert werden.
Kleines Entgegenkommen für Reisemobilfahrer: Es sollen ab 2011 höchstens 80 Prozent des Pkw-Tarifs anfallen. Bis dahin sollen die Steuersätze für Reisemobile stufenweise an die Pkw-Tarife herangeführt werden. Die Länder-Finanzminister sehen dies als "Entlastung" der Reisemobilhalter.
Die "Entlastung" bedeutet indes im Klartext, dass die vielen Besitzer von nicht schadstoffarmen Mobilen sich auf gewaltige Anhebungen gefasst machen müssen. In der Endstufe müssten ab 2011 für ein Fahrzeug mit 2,8-Liter-Dieselmotor, für das bislang 210 Euro Kfz-Steuer jährlich fällig werden, 841,60 Euro bezahlt werden. Da auch Reisemobile auf neueren Fahrgestellen lediglich Emissionsklassen für Nutzfahrzeuge, nicht aber entsprechende Pkw-Normen erfüllen, könnte die Rechnung für aktuelle Modelle ebenso ungünstig aussehen.
Am 21. Dezember will der Bundesrat die Empfehlung des Finanzausschusses absegnen.

Der Protest geht weiter
Mit fast 32 000 Wortmeldungen haben die promobil-Leser sich gegen die wahnwitzigen Pläne zur Erhöhung der Kfz-Steuer für Reisemobile ausgesprochen. Keine Frage, dass promobil die Protestaktion nach der jüngsten dramatischen Entwicklung und der Empfehlung der Länder-Finanzminister fortsetzt. Im Internet können Sie sich weiterhin in die Protestliste eintragen. promobil wird im Namen der Aktionsteilnehmer die zuständigen politischen Gremien nochmals nachdrücklich auf die schädlichen Folgen der nach wie vor völlig überzogenen Steuerpläne aufmerksam machen.
Eine ganze Sammlung von Beschlüssen des Bundesrates, die auch für Reisemobilisten interessant sind. Besonders Rücksicht zeigen die Politiker mit diesem Satz in einem der Dokumente:
Hierdurch soll ein Anreiz für die Nutzung und den Umstieg auf umweltfreundlichere Fahrzeuge bzw. zur Nachrüstung des vorhandenen Fahrzeugbestandes geschaffen werden.
Ist ja klar, ein Reisemobil wechselt man wie die Schuhe - so alle zwei bis drei Jahre eben mal 'N Neues :evil:


Pressestelle Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein hat geschrieben: 01.12.2005

Einigung über Wohnmobil-Besteuerung im Finanzausschuss des Bundesrates

Berlin. Der Finanzausschuss des Bundesrates hat sich heute (1. Dezember) in Berlin auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der die Besteuerung von Wohnmobilen und anderen Fahrzeugen über 2,8 Tonnen Gesamtgewicht regelt. Die Regelung sieht vor, schwere Fahrzeuge, die vorwiegend der Beförderung von Personen dienen, rückwirkend ab1. Mai 2005 nicht mehr nach Gewicht, sondern wie alle anderen Pkw auch, nach Hubraum und Emissionsverhalten zu besteuern.

Eine Sonderregelung soll dagegen für Wohnmobile gelten. Mit Rücksicht auf die lange Nutzungsdauer sollen diese über fünf Jahre mit erheblichen Abschlägen stufenweise an die PKW-Besteuerung nach Hubraum und Emissionsverhalten herangeführt werden. Um der besonderen Bestimmung von Wohnmobilen Rechnung zu tragen, erhalten die Halter von 2011 an einen 20-prozentigen Abschlag auf die vergleichbare Kfz-Steuer für PKW.

Damit hat Finanzminister Wiegard sein Vorhaben, auf die besondere Situation der Wohnmobilisten Rücksicht zu nehmen, umsetzen können.

Der Beschluss des Finanzausschusses ist nur der erste Schritt im Gesetzgebungsverfahren, an dem noch Bundesrat und Bundestag mitwirken müssen, damit das Gesetz wirksam werden kann.
Immer schön, wie alles positiv verpackt werden kann:
Damit hat Finanzminister Wiegard sein Vorhaben, auf die besondere Situation der Wohnmobilisten Rücksicht zu nehmen, umsetzen können.
Zwischen den Zeilen gelesen kommt folgendes raus:
Damit hat Finanzminister Wiegard sein Vorhaben, auch die Wohnmobilisten schröpfen zu können, umsetzen können.
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
Benutzeravatar
Garfield
Beiträge: 3779
Registriert: 18.04.2004, 13:47
Fahrzeug: anderer Hersteller
spezielles zum Fahrzeug: Morelo Loft 84M, EuroVI, 7,49t, 8Gang ZF-Automatik, 155KW
Spritmonitor: 1196653
Wohnort: Schwülper

Beitrag von Garfield »

starlight hat geschrieben:Was passiert z.B. mit WOMOS, die über 3,5 to GG angemeldet sind? Sind das dann verkehrsrechtlich LKW's, steuerrechtlich aber PKW's?
Steuerrecht hat in unserem Fall leider nichts mit dem Verkehrsrecht zu tun. DIE können völlig unabhänig voneinander Gesetzte machen.
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
Benutzeravatar
horst-lehner
Beiträge: 3156
Registriert: 21.09.2005, 19:23
Fahrzeug: ML-T 540 auf MB, Modelljahr 2016 bis 2018
spezielles zum Fahrzeug: 163PS, 7G-TRONIC, VBSemiAir, Arktispaket (ALDE etc.), 100Ah LiFeYPO4 – davor: C524GT('03), C51('90)
Spritmonitor: 725710
Wohnort: Raum Stuttgart
Kontaktdaten:

Vorschläge zur Steuergerechtigkeit bei der Kfz-Steuer

Beitrag von horst-lehner »

Hallo allerseits,

gerade habe ich die folgende persönliche Stellungnahme an den Finanzminister meines Bundeslandes, meinen Wahlkreisabgeordneten und diverse Bundestags-Ausschussvorsitzende gemailt:

--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--

Wohnmobile sind -- mehr noch als andere Kraftfahrzeuge -- langlebige Konsumgüter. Daher spricht einiges dafür, bei der Neuzulassung die denkbar schärfsten Vorschriften bezüglich des Schadstoffausstoßes zu machen. Dies sollte für alle Arten von Kraftfahrzeugen gelten. Ein solcher Vorstoß -- mit genügend Vorlauf -- könnte tatsächlich zur Verringerung des Schadstoffausstoßes beitragen und hätte meine volle Unterstützung.

Ungerecht und im Sinne des Umweltschutzes nicht zielführend ist -- und das gilt auch schon für Pkw --, wenn die Eigentümer von Altfahrzeugen, die nach damals geltenden Randbedingungen und der besten jeweils verfügbaren Technologie schadstoffarm konstruiert sind, durch laufende Steuererhöhungen abgestraft werden. Das gilt insbesondere in Fällen, wo die jährliche Kilometerleistung -- und damit der tatsächliche Schadstoffausstoß -- gering ausfällt. Bei den allermeisten Wohnmobilen (aber natürlich bei weitem nicht nur bei diesen) ist genau das der Fall. Es drängt sich eher der Verdacht auf, dass mit der Steuergesetzgebung ältere Fahrzeuge aus dem Markt gedrängt und durch Neufahrzeuge ersetzt werden sollen. Damit kann zwar die Automobilindustrie Umsatz machen, unter Umweltschutzgesichtspunkten ist aber die vorzeitige Entsorgung eines fahrfähigen und verkehrssicheren Fahrzeugs fast immer eine schlechte Lösung.

Unter keinen Umständen ist es akzeptabel, wenn -- wie am 1. Dezember im Bundesrat vorgeschlagen -- die Steuergesetzgebung für bereits zugelassene Wohnmobile sich an Kriterien orientiert, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung noch gar nicht absehbar waren, und die bis heute bei diesen Fahrzeugen nicht geprüft werden. Erst recht nicht sachgerecht, sondern ein reiner Willkürakt ist es, wenn diese Kriterien für baugleiche Fahrzeuge in anderen Verwendungen (Lieferwagen, Kleinbusse) nicht gelten sollen.

Die meisten neueren Basisfahrzeuge für Wohnmobile sind der Emissionsklasse Euro 3 für Nutzfahrzeuge zugeordnet. Die Kriterien für dies Emissionsklasse sind aber nicht mit denen für Pkw vergleichbar, so dass diese Einstufung bei einer Besteuerung nach Pkw-Kriterien nicht automatisch übernommen würde. Im Extremfall bedeutet dies für ein 2005 erstmals zugelassenes Reisemobil mit derzeit bester verfügbarer Emissionsklasse bis 2011 mehr als eine vervierfachung der Kfz-Steuer. Das ist ungerecht und inakzeptabel.

Stattessen sollten Maßnahmen getroffen werden, die dem Umweltschutz und dem Bestandsschutz gleichermaßen gerecht werden:
  • Emissionsklassen aus dem Nutzfahrzeugbereich uneingeschränkt anerkennen, wenn aufgrund der Fahrzeugausstattung oder -nutzung eine Besteuerung als Pkw erfolgt. Stufenweise Angleichung der Emissionklassen bei Lkw und Pkw, soweit keine zwingenden Gründe für Unterschiede bestehen.
  • Nachrüstungen zur Schadstoffminderung bei Pkw wie Lkw fördern, so dass ein Markt dafür entsteht. Solche Programme könnten dann auch mit Steuererhöhungen für solche Fahrzeuge gegenfinanziert werden, bei denen eine Nachrüstung zwar technisch möglich und sowohl ökologisch wie wirtschaftlich vertretbar ist, der Eigentümer sich aber dagegen entscheidet.
All dies ist machbar und sachgerecht, wenn auch eigentlich unnötig kompliziert. Die Komplexität ergibt sich zwangsläufig aus der steuerlichen Ungleichbehandlung von Lkw und Pkw. Dasselbe Fahrzeug kann -- je nach Innenausstattung -- zur Personenbeförderung, zur Güterbeförderung, zu einer Kombination von beidem oder als Sonder-Kfz (z. B. Verkaufs- oder Wohnmobil) verwendet werden. Es widerspricht in eklatanter Weise dem Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn die Höhe der erhobenen Kfz-Steuer in diesen Fällen nicht nur nach völlig unterschiedlichen Kriterien erhoben wird, sondern auch noch extrem unterschiedlich ausfällt.

Eine wirklich gerechte Lösung ist die Hubraumbesteuerung Pkw schon lange nicht mehr. Wenn es wirklich um Umweltschutz geht, dann muss sich die Steuerlast zunächst nach dem Energieverbrauch richten, also über die Mineralölsteuer erfolgen. Die überproportionale Straßenabnutzung bei höheren Achslasten kann mit einer achslastabhängigen Maut berücksichtigt werden. Eine Unterscheidung nach Lkw und Pkw wäre in diesem System ebenso wenig notwendig wie der Verwaltungsaufwand zur Erhebung der Kfz-Steuer. Gebraucht würden allerdings die oben angesprochenen scharfen Schadstoff-Grenzwerte für Neuzulassungen.

Bedenken Sie auch, dass gerade in Baden-Württemberg eine erhebliche Zahl von Arbeitsplätzen durch die Entwicklung und Produktion von Wohnmobilen gesichert wird. Dieser Wirtschaftszweig hängt zu einem erheblichen Teil von einer verlässlichen und gerechten Steuerpolitik ab.

--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--

Der letzte Absatz ist nur beim BW-Finanzminiser und beim Wahlkreisabgeordneten enthalten.

Grüße von Horst
Benutzeravatar
starlight
Beiträge: 1004
Registriert: 08.05.2005, 17:25
Fahrzeug: Camp Star-Line 640 auf MB, Modelljahr 1997 bis 2003
spezielles zum Fahrzeug: HC 640 Starline DB 316 cdi verkauft in 3/2023, war ein tolles Fahrzeug, nun auf WoWa umgestiegen

Re: Vorschläge zur Steuergerechtigkeit bei der Kfz-Steuer

Beitrag von starlight »

horst-lehner hat geschrieben:Hallo allerseits,

gerade habe ich die folgende persönliche Stellungnahme an den Finanzminister meines Bundeslandes, meinen Wahlkreisabgeordneten und diverse Bundestags-Ausschussvorsitzende gemailt:

--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--8<--

Grüße von Horst
Super dieses mail!!! :!: :!: :!:

Damit hast du diesen hochnäsigen und weltfremden :twisted: Politikern alles gesagt!
Bleibt nur zu hoffen, dass diese Leute endlich mal das Hirn einschalten :idea: und nicht die absolute Raffgier und vor allem Unberechenbarkeit des Staates siegt.
Gruß starlight

www.hymer-starlight.ag.vu
_______________________________

Nur Reisen ist Leben,
wie umgekehrt das Leben Reise ist.
Jean Paul (1763 -1825)
Benutzeravatar
Franjo
Beiträge: 613
Registriert: 30.01.2005, 22:41
Fahrzeug: anderer Hersteller
spezielles zum Fahrzeug: LMC Cruiser T 662 G 140 PS, 9-Gang Automatik

Beitrag von Franjo »

Gut gemacht, darf ich den Text kopieren und meinen Landtagsabgeordneten zusenden.
Man muss das Rad ja nicht neu erfinden. ;-)
Gruß Franjo
Benutzeravatar
BPHennek
Beiträge: 913
Registriert: 20.04.2004, 15:03
Fahrzeug: ein Hymer, der nicht in der Liste ist
spezielles zum Fahrzeug: HYMER EXSIS Elegance auf Ducato 15 Bj. 2003
Wohnort: Würzburg
Kontaktdaten:

Beitrag von BPHennek »

Vom Rußpartikelfilter für den Duci zum Nachrüsten ist weit und breit nichts konkretes zu sehen..., leider. Wollte ich schon vor zwei Jahren kaufen...
Ich wankte zwar bin aber nun wieder da...
Viele Grüsse vom Main!

Video-Hobby
Benutzeravatar
Franjo
Beiträge: 613
Registriert: 30.01.2005, 22:41
Fahrzeug: anderer Hersteller
spezielles zum Fahrzeug: LMC Cruiser T 662 G 140 PS, 9-Gang Automatik

Beitrag von Franjo »

BPHennek hat geschrieben:Vom Rußpartikelfilter für den Duci zum Nachrüsten ist weit und breit nichts konkretes zu sehen..., leider. Wollte ich schon vor zwei Jahren kaufen...
Ich habs schon mal erwähnt: Sobald es Grenzwerte gibt für eine Einstufung als "Schadstoffarm", werden die Hersteller mit den Filtern auf den Markt kommen.
Hier der Originalkommentar von der Seite von HJS:
Warum machen Sie die Serienproduktion abhängig von der Festlegung der steuerlichen Förderung der Bundesregierung?
Wir wollen Ihnen Filter anbieten, bei deren Einbau Sie einen Steuervorteil genießen. Unsere Erfahrung bei der Katalysator-Nachrüstung bestätigt, dass eine ausreichende Nachfrage für Diesel-Partikelfilter nur dann geschaffen wird, sofern sie durch eine steuerliche Förderung getragen werden. Zwischenzeitlich haben sich die Koalitionspartner von CDU/CSU und SPD auf eine steuerliche Förderung von Altfahrzeugen mit Diesel-Partikelfilter in Höhe von 250 € geeinigt. Eine Strafsteuer soll auf neue Dieselfahrzeugen ohne Russfilter ab 2008 erhoben werden. Diesem Gesetzentwurf müssen die einzelnen Bundesländer allerdings noch zustimmen, da die Kfz-Steuer den Ländern zusteht, und darüber die steuerliche Förderung angerechnet werden soll. Eine Einigung steht hier noch aus.
Gruß Franjo
Benutzeravatar
BPHennek
Beiträge: 913
Registriert: 20.04.2004, 15:03
Fahrzeug: ein Hymer, der nicht in der Liste ist
spezielles zum Fahrzeug: HYMER EXSIS Elegance auf Ducato 15 Bj. 2003
Wohnort: Würzburg
Kontaktdaten:

Beitrag von BPHennek »

Das habe ich hier auch schon an anderer Stelle zitiert...
Leider ist man seit dem nicht einen einzigen Schritt weiter gekommen in der Gesetzgebung und auf der anderen Seite wird der Bestandschutz ignoriert!
Sowas machen nur Räuber!
Ich wankte zwar bin aber nun wieder da...
Viele Grüsse vom Main!

Video-Hobby
Benutzeravatar
BPHennek
Beiträge: 913
Registriert: 20.04.2004, 15:03
Fahrzeug: ein Hymer, der nicht in der Liste ist
spezielles zum Fahrzeug: HYMER EXSIS Elegance auf Ducato 15 Bj. 2003
Wohnort: Würzburg
Kontaktdaten:

Beitrag von BPHennek »

Ich wankte zwar bin aber nun wieder da...
Viele Grüsse vom Main!

Video-Hobby
Benutzeravatar
horst-lehner
Beiträge: 3156
Registriert: 21.09.2005, 19:23
Fahrzeug: ML-T 540 auf MB, Modelljahr 2016 bis 2018
spezielles zum Fahrzeug: 163PS, 7G-TRONIC, VBSemiAir, Arktispaket (ALDE etc.), 100Ah LiFeYPO4 – davor: C524GT('03), C51('90)
Spritmonitor: 725710
Wohnort: Raum Stuttgart
Kontaktdaten:

Beitrag von horst-lehner »

Hallo allerseits,
Franjo hat geschrieben:..., darf ich den Text kopieren und meinen Landtagsabgeordneten zusenden.
Man muss das Rad ja nicht neu erfinden. ;-)
Klar, dazu hab' ich's ja gepostet (ohne das allerdings explizit dazu zu sagen ...). Noch besser ist natürlich eine selbst formulierte Version. Die jeweiligen EMail-Adressen lasse sich mit Google leicht finden.

Grüße von Horst
mp
Beiträge: 166
Registriert: 27.05.2004, 17:31
Fahrzeug: anderer Hersteller
spezielles zum Fahrzeug: Frankia I 7400
Wohnort: Seppenrade

Steuern

Beitrag von mp »

Hallo Allerseits, gestern habe ich die Stellungnahme, bzw. die Eingabe der RU bezüglich der Bundesratsabstimmung auf der RU-Homepage gelesen. Hier ist sie im O-Ton:

Brief der Reisemobil Union e.V.
an die Eingabestelle des Bundesrates
an die Finanzminister/Finanzsenatoren
der Länder/Stadtstaaten
über das Büro des Finanzausschusses des Bundesrates

11055 Berlin




5.12.2005

Eingabe zur Kraftfahrzeugsteuer für Reisemobile (Wohnmobile)


Sehr geehrte Damen und Herren,

der Tagespresse konnten wir entnehmen, dass der Finanzausschuss sich bei seiner Sitzung am 1.12.05 in Berlin darauf verständigt hätte,....

"für Wohnmobile ab 2,8 t vom Jahr 2006 an einen besonderen KfZ-Steuertarif einzuführen und auf eine Hubraumbesteuerung je nach Abgasbelastung wie beim PKW umzustellen. Ab dem Jahr 2011 sei dann ein Tarif vorgesehen, der 20% unter dem für PKW liegt..."

Als Interessenvertretung der Reisemobilfahrer in Deutschland hat die RU sich seit geraumer Zeit sehr intensiv mit der Besteuerung von Reisemobilen (Wohnmobilen) befasst und umfangreiche Sachargumente den Finanzministerien zukommen lassen.

Vor dem Hintergrund obiger Presse-Information sehen wir uns veranlasst, unsere unverändert aktuelle Argumentation gegen eine mögliche emissionsorientierte Hubraumbesteuerung (analog PKW) nochmals zusammen zu fassen. Diese sind Basis für unsere nachstehende

E I N G A B E

mit folgenden Begründungen:

1. Eine emissionsorientierte Hubraumbesteuerung von Reisemobilen/Wohnmobilen analog PKW widerspricht im Vergleich zu Transportern/LKW (mit gleicher Basis) der im Grundgesetz zugesicherten Gleichbehandlung.
2. Reisemobile (mit Ausnahme der "Mini-Mobile" bis 2,8 t zulässiger Gesamtmasse) basieren auf Nutzfahrzeugen mit LKW-Technik, LKW-Motoren sowie LKW-Schadstoffemissionen. Technisch sind sie Nutzfahrzeuge (LKW`s).
3. Reisemobile (Wohnmobile) sind verkehrsrechtlich nicht Personenkraftwagen gleichzusetzen, sie sind "andere Kraftfahrzeuge".
4. Die Mehrzahl der aus verschiedenen Gründen 20-25 Jahre alt werdenden Reisemobile (Wohnmobile) sind mit Fahrzeugmotoren ausgerüstet, die noch der Abgasnorm Euro 1 oder 0 entsprechen.
5. Die Halter von Reisemobilen (Wohnmobilen) betreiben (zum Erhalt ihrer Autarkie) parallel zum Reisemobil noch einen PKW und zahlen Kraftfahrzeugsteuer. Eine emissionsorientierte Hubraumbesteuerung würde sie ungerechtfertigt hart und doppelt treffen.
6. Die "Verordnung zur Durchführung des Bundes-Emissionsschutzgesetzes" korrespondiert hinsichtlich der Schadstoffgruppen (Abgasnormen) nicht mit einer (möglichen) emissionsorientierten Hubraumbesteuerung.
7. Hohe Kostenbelastung aus Kraftfahrzeugsteuer und Feinstaub-Verordnung können zum völligen Verzicht des Bürgers auf sein Reisemobil (Wohnmobil), und damit zu einer deutlichen Beeinträchtigung der gesamten Freizeitbranche führen, sofern nicht zumindest für "Altfahrzeuge" die Wahrung des Besitzstandes bezüglich der KfZ-Steuer zugesichert werden kann (Vertrauensschutzgarantie).

Zusammenfassend müssen wir feststellen, dass eine mögliche emissionsorientierte Hubraumbesteuerung für Reisemobile (Wohnmobile) weder sachlich noch rechtlich nach vollziehbar ist.

Wir fordern Sie deshalb höflich wie dringend auf, die gewichtsorientierte Besteuerung für Reisemobile (Wohnmobile über 2,8 t zulässiger Gesamtmasse bei zu behalten, und damit unserer Eingabe statt zu geben.


Die Einzelheiten zu unseren Begründungen können Sie bitte den folgenden Seiten entnehmen. Sie finden dort auch zusätzliche Vorschläge und Anregungen.

Diese sind Bestandteil unserer Eingabe.


Mit freundlichen Grüßen

Präsidium der Reisemobil Union e.V.



Zitat Ende.

schönen Tach noch, sagt mp
Die Welt ist ein Buch. Wer nie reist, sieht nur eine Seite davon.
Ich freue mich immer aufs umblättern...
mp
Benutzeravatar
Garfield
Beiträge: 3779
Registriert: 18.04.2004, 13:47
Fahrzeug: anderer Hersteller
spezielles zum Fahrzeug: Morelo Loft 84M, EuroVI, 7,49t, 8Gang ZF-Automatik, 155KW
Spritmonitor: 1196653
Wohnort: Schwülper

Beitrag von Garfield »

<<<HIER>>>habe ich zu diesem Thema etwas versteckt...
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
Benutzeravatar
heulnet
Beiträge: 745
Registriert: 23.06.2004, 12:02
Fahrzeug: B 524 auf Fiat, Modelljahr 1999 bis 2006
spezielles zum Fahrzeug: B 524 2004

Beitrag von heulnet »

mal eine vielleicht komische frage. ab 1.1 soll ja nun die steuer steigen. mir ist zu diesem termin kein steuerbescheid zugegangen. nun meine überlegung. mal angenommen im märz kommt ein bescheid indem mir mitgeteilt wird, dass ich eine bestimmte summe nachzahlen soll für den zeitraum januar bis april ( das war die erstanmeldung und immer mein zahlmonat für die steuer ). wenn nun der erhöhungsbescheid rechzeitig im dezember ( sagen wir mal 14 tage vor dem stichtag 1.1.06 ) bei mir eingegangen wäre, dann hätte ich massnahmen treffen können um mir ein saisonkennzeichen zu besorgen. diese chance ist mir durch nichtzustellung des bescheides zum zeitpunkt des inkrafttretens der erhöhung genommen. hat das auch schon mal jemand von euch unter diesem aspekt betrachtet ??
Benutzeravatar
BPHennek
Beiträge: 913
Registriert: 20.04.2004, 15:03
Fahrzeug: ein Hymer, der nicht in der Liste ist
spezielles zum Fahrzeug: HYMER EXSIS Elegance auf Ducato 15 Bj. 2003
Wohnort: Würzburg
Kontaktdaten:

Beitrag von BPHennek »

Kannst ja eine Petition einreichen...
Ich wankte zwar bin aber nun wieder da...
Viele Grüsse vom Main!

Video-Hobby
Antworten
HME Reisemobil-Forum : Disclaimer/Impressum/Datenschutz