Fahrzeug ablasten?

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westlife
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Fahrzeug ablasten?

Beitrag von westlife »

Habe einen 3,8t Hymer B-Klasse. Besteht die Möglichkeit dises Fahrzeug auf 3,5t `abzulasten´?

Und wenn ja, wie? Bzw. was muss ich tun?

Großes DANKE für Eure Hilfe.
Michael Sorgenfrey
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Westlife,

geht eigentlich ganz einfach.

Schreibe an Hymer mit Nennung der Seriennummer und der Bitte um Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung hinsichtlich einer Ablastung auf 3,5 Tonnen.

Mit der erhaltenen Bescheinung führst Du das Fahrzeug beim TÜV vor. Dieser ändert der Fahrzeugbrief bzw. bei neuen Fahrzeugen die Zulassungsbescheinigung Teil II. In manchen Zulassungsbezirken bekommst Du nur eine Bescheinigung für die Zulassungsstelle mit. Der nächste Besuch führt Dich zur Zulassungsstelle. Diese stellt eine neuen Fahrzeugschein bzw. eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I aus und ändert unter Umständen den Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung. Die Zulassungsstelle meldet die Änderung schlußendlich dem zuständigen Finanzamt. Selbstverständlich kassiert jeder seinen Obulus.

Da Du Dein Fahrzeug nicht genannt hast, kann ich dazu nichts sagen. Bedenke aber, das die Zuladung und die zulässige Hinterachslast sinken. Solltest Du eine Anhängerkupplung an Deinem Fahrzeug haben, ist eine Ablastung nicht immer möglich. Eine Überladung kostet meistens richtig Geld. Nur um den Verboten und Geboten für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zu entgehen, lohnt sich eine Ablastung meistens nicht. Die letzte Satz gibt aber meine persönliche Meinung wieder.

Gruß Michael
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Garfield
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Beitrag von Garfield »

Hallo westlife,
ich schließe mich voll und ganz den Aussagen von Michael an. Das Umschreiben ist einfach.

Neben dem vielen Geld, was eine Überladung kostet, hast du im Falle eines Unfalls möglicherweise Probleme mit der Versicherung. Wie es im heutigen Versicherungsgeschäft üblich ist musst du wahrscheinlich noch nicht einmal Schuld am Unfall haben und trotzdem ziehen die Versicherungen dich noch heran :evil: Mit einem Hinweis auf die technische Möglichkeit für höhere Zuladung gemäß der alten Anmeldung wirst du nicht weiter kommen.

Gehe also noch einmal tief in dich und zähle neben dem eingetragenen Leergewicht nach Werksauslieferung noch die Zubehörteile und den sonstigen Inhalt dazu.

Btw. welch ein Fahrzeug hast du?
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
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max 2
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Ab- Auflastung

Beitrag von max 2 »

Hallo

Nur Info aus HME

Auflastung von 3,5 t auf 3,9 t zul. Gesamtgewicht.

Hymer B-524 / 2004 2,8l Ducato 18.

Die Hymer Auflastungsbestätigung und die Typ-Serie / AL-KO Aufkleber haben 57,- € gekostet.
Für die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 musste ich
59,10 € bezahlen.

Für den TÜV waren die Aufkleber unwichtig.
Der Gutachter hat sich das Womo auch nur kurz angeschaut.

Die vordere Achslast blieb bei 1850 kg aber die hintere wurde von
2120 kg auf 2200kg erhöht.

Mit allen Vor- und Nachteilen sind nun die Gewichtsprobleme behoben.

Tipp:
Bei der Neubestellung sollte man sich diese Bescheinigung vom Womo-Händler sofort kostenlos mit aushändigen lassen.


Gruß :-)
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Beitrag von aci »

Hallo Westlife,

ich würde mir an deiner Stelle die aufgeworfenen Frage relativ einfach beantworten. Belade doch einfach dein Mobi reisefertig und lasse es dann achsweise wiegen. Dann ist die (nichtgestellte) Frage, ob ein Ablasten auf der sicheren Seite überhaupt möglich ist, schnell und sicher beantwortet.


Gruß aci
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Franjo
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Beitrag von Franjo »

Ich kann mich den Warnungen meiner Vorredner nur anschließen.

Der Aspekt mit dem Bußgeld bzw. dem Kaskoschutz ist beachtenswert:
Wenn du abgelastet mit überladenem Fahrzeug fährst, wird man dir Vorsatz unterstellen.

Das erhöht das Bußgeld, erspart der Kaskoversicherung die Zahlung und die Rechtschutzversicherung braucht natürlich auch nicht zu zahlen - und als Beweismittel zählt dann dieser Tread im Forum hier.

:cry:
Gruß Franjo
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Beitrag von aci »

und als Beweismittel zählt dann dieser Tread im Forum hier.
ist nicht dein Ernst, oder :!: :?: :?:

Gruß aci
Lebe wie du wenn du stirbst, wünschen wirst gelebt zu haben (stammt nicht von mir)
wadro

Beitrag von wadro »

Hallo zusammen,

also ich habe nach reiflicher Überlegung vor einigen Monaten "abgelastet".
Ging völlig problemlos und hat, so um die 120,00 EUR insgesamt gekostet.
Wenn wir Kurztripps machen, zumeist ja innerhalb BRD, stellt das Gewicht selbst mit 20 Dosen Bier :-D , also mit allem notwendigen keine Schwierigkeit dar.
Sogar mit vollem Wassertank komme ich nur auf 3560 KG. Und voll mache ich den zum Zweck natürlich nie. Was die Vorteile einer Ablastung sind, wissen ja auch alle ;-) .

Die weitere Überlegung behandelte die "grossen Touren".
Z.Zt. steht ja eine Tour zur Adria an (Morgen soll noch die dauernd kaputte Klima repariert werden, ...übrigens danke noch an Europas grössten HH für seine Nichthilfe!)

Wenn man, so wie ich, unbedingt wichtige Dinge wie einen 20er AB mit Schlauchboot und ein Quad mitnimmt, kommen Gewichte zusammen, die auch mit 3,9 To nicht zu schaffen sind.
Ich habe letzte Woche meinen neuen Anhänger, einen "Überlader" von Humbaur abgeholt. Mit 100 Kmh-Zulassung und 920 Kg Zuladung. Allererste Sahne.
Das bedeutet stressfreie 105 Km/h und keinen Ärger mit dem Gesetz.

Grüsse von wadro
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Franjo
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Beitrag von Franjo »

aci hat geschrieben:
und als Beweismittel zählt dann dieser Tread im Forum hier.
ist nicht dein Ernst, oder :!: :?: :?:

Gruß aci
Findest du diese These so abwegig?
Ich inzwischen nicht mehr.

Google wirds schon richten
Gruß Franjo
hghirsch
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Beitrag von hghirsch »

Noch ein aktueller Nachtrag zu den entstehenden Kosten einer einfachen Ablastung/Auflastung (ohne Veränderung am Fahrzeug).
Habe meinen Hymer gerade aufgelastet von 3,5to auf 3,9to.

Hier die Kosten :
59 € Unbedenklichkeitsbescheinigung Hymer mit neuer Plakette der Fahrzeugdaten.
40 € TÜV Eintrag (Achslast hinten,Gesamtgewicht und Anhängerlast verändert)
40 € Kfz-Zulassung neuer Kfz-Schein
15 € im Falle das die Bank den Fahrzeugbrief versenden muss ;-).
-----
154 € total für die Auflastung ohne Veränderung am Fahrzeug.

Zum Ablauf TÜV kann ich sagen das dieser sich das Fahrzeug angeschaut hat und lediglich die Fahrgestellnr. verglichen hat. Den Aufkleber durfte ich dann zuhause selbst austauschen.

grüsse
hghirsch
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starlight
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Re: Fahrzeug ablasten?

Beitrag von starlight »

Hallo,

habe jetzt vor, mein Fahrzeug von 3800 kg auf 3,5 to GG abzulasten. Mit diesen 3,5 to GG war das Wohnmobil bereits einmal vom Händler angemeldet, bevor es beim Kauf durch mich wunschgemäß auf 3,8 to GG aufgelastet wurde.
Im Fahrzeugbrief sieht man also noch, dass bereits einmal eine Anmeldung mit 3,5 to GG vorlag.

Heißt das jetzt, dass ich nur zur Zulassungsstelle gehen muss und den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein wieder umschreiben lassen muss, oder muss ich zusätzlich auch noch eine Abnahme durch den TÜV oder DEKRA oder GTÜ machen lassen? Die Versicherung werde ich selbstverständlich nach Ablastung informieren.

Wer weiß näher Bescheid?
Gruß starlight

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max 2
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Re: Fahrzeug ablasten?

Beitrag von max 2 »

Hallo,

Eine neue Abnahme kann ich mir nicht vorstellen.

Nur die Kfz- Unterlagen müssen kostenpflichtig neu erstellt werden :-(

Gruß
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Re: Fahrzeug ablasten?

Beitrag von rhglomb »

starlight hat geschrieben:
Heißt das jetzt, dass ich nur zur Zulassungsstelle gehen muss und den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein wieder umschreiben lassen muss, oder muss ich zusätzlich auch noch eine Abnahme durch den TÜV oder DEKRA oder GTÜ machen lassen? Die Versicherung werde ich selbstverständlich nach Ablastung informieren.

Wer weiß näher Bescheid?
Meine Zulassungsstelle in Saarbrücken behauptet, auch nach Rücksprache mit ein paar Vorgesetzten, dass immer ein Gutachten erforderlich sei.
Egal in welche Richtung.

Ich dachte aber auch mal irgendwo gelesen zu haben, dass es nicht notwendig sei.
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starlight
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Re: Fahrzeug ablasten?

Beitrag von starlight »

Hallo,

weiß keiner defintiv Bescheid :?: :?: :?:

Statt einer Auflastung ist doch bestimmt auch schon mal eine Ablastung vorgenommen worden :?: :?: :?:
Gruß starlight

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Re: Fahrzeug ablasten?

Beitrag von max 2 »

starlight hat geschrieben:Hallo,

weiß keiner defintiv Bescheid :?: :?: :?:

Statt einer Auflastung ist doch bestimmt auch schon mal eine Ablastung vorgenommen worden :?: :?: :?:
Hallo,

Wenn ich das Problem hätte, würde ich beim TÜV , Zulassungsstelle anrufen oder hinfahren :idea:

Gruß
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