Wasseranlage I

Erfahrungen und Lösungen von Reisemobilisten für eben solche
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Garfield
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Wasseranlage I

Beitrag von Garfield »

Wiedergefunden: Dieser Bericht ist aus der Reisemobil International, Ausgabe 1/2003, Seite 8ff, mit freundlicher Genehmigung von Herrn Gerhard Dolde, DoldeMedien, Postwiesenstr. 5A, 70327 Stuttgart, Tel.: 0711 / 134 66-12, Fax: 0711 / 134 66-39, mail: dolde@dolde.de - http://www.dolde.de - http://www.cds-verlag.de

Neue Trinkwasserverordnung

Kontrolle ist besser - der Arm des Gesetzes reicht bis zum mobilen Wasserhahn.
Vermieter haften für Wasserqualität
"Für schlechtes Trinkwasser am Urlaubsort sorgen verschmutzte Füllschläuche, lange Standzeiten bei südlichen Temperaturen und allgemein unachtsamer Umgang mit der Trinkwasseranlage." (Peter Gelzhäuser, Geschäftsführer von Certisil)
Trinkwasseranlage reinigen und desinfizieren " so geht es
  1. Entleeren Sie den Frischwassertank. Lösen Sie ein Reinigungs- und/oder Desinfektionsmittel in Wasser auf und geben Sie dies in den leeren Tank.
  2. Dann füllen Sie den Tank ganz mit Wasser und öffnen kurz die Wasserhähne, damit die Desinfektionslösung auch in die Leitungen gelangt.
  3. Nach ein bis zwei Stunden entleeren Sie den Tank - auch über die Leitungen. Nun lösen Sie ein Mittel, das die Anlage auswäscht und frisch macht, und füllen es in den Tank. Öffnen Sie nacheinander alle Leitungen, damit die Lösung auch die letzten Reste von der Desinfektion ausspült, den Kalk aus den Leitungen entfernt und das System einen frischen Geschmack bekommt. Entleeren Sie den Tank.
  4. Zur Übergabe füllt der Vermieter den Tank mit 20 Liter Trinkwasser, damit er die Funktion der Anlage sicherstellen und zeigen kann. Dann übergibt er das Fahrzeug mit leerem Tank. Somit ist der Mieter für sein Wasser verantwortlich. Der Vermieter ist mit der von ihm oder seinem Werkstattmeister dokumentierten Reinigung und Desinfektion aus der Pflicht.
  5. Gekoppelt an den Einsatz seiner Mittel bietet Certisil Vermietern ein Gütesiegel an (siehe Bild). Peter Gelzhäuser mahnt: "Das übergeben Sie dem Mieter samt Ihrer Unterschrift als Zeichen, dass die Arbeiten ausgeführt wurden. So führen sie eine exzellente Marketingmaßnahme zur Kundenbindung durch."
Stuttgart (dm) - Die neue Trinkwasserverordnung, die zum 1. Januar 2003 in Kraft tritt, zwingt die Vermieter von Reisemobilen und Wohnwagen zu größerer Sorgfalt im Umgang mit Trinkwasser. Wie die Zeitschrift "Reisemobil International" in ihrer am Mittwoch erscheinenden Januar-Ausgabe berichtet, drohe den Vermietern bei Verstößen zukünftig die Stilllegung des Fahrzeuges. Um der neuen Trinkwasserverordnung zu genügen, müssten die Fahrzeugvermieter die komplette Trinkwasseranlage bei jedem Mieterwechsel reinigen und desinfizieren. Könne dies der Vermieter nicht nachweisen, hafte er zudem für Erkrankungen der Bordbesatzung, die auf verkeimtes Wasser zurückzuführen sind. Wie die Zeitschrift weiter berichtet, seien die geforderten Maßnahmen von den Fahrzeugvermietern trotz hoher Mietfrequenz in der Hauptsaison auch zu erbringen. Die Zeitschrift fordert gleichfalls private Reisemobil- und Wohnwagenbesitzer - rund 70 Prozent aller Freizeitfahrzeuge sind nicht-gewerblich zugelassen - auf, die Trinkwasseranlage vor Antritt jeder Reise zu reinigen und zu desinfizieren, da die Wasserverkeimung in geschlossenen Tanks vor allem in warmen Ländern sehr schnell gesundheitsschädliche Ausmaße annehmen könne.
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
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Garfield
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Wasseranlage II

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Wer seinen Durst löschen will, braucht bloß den Wasserhahn aufzudrehen: Trinkwasser gilt hierzulande als eines der reinsten Lebensmittel, seine Qualität wird rund um die Uhr streng kontrolliert. Bund, Länder, Kommunen und Wasserwirtschaft sichern gemeinsam die hohen gesetzlichen Anforderungen an die Wasserqualität. Prof. Dr. Andreas Troge, Präsident des Umwelt-Bundesamtes, betont: "Trinkwasser ist fast überall in Deutschland ein gesunder Durstlöscher."
Was aber, wenn das Wasser im Tank eines Reisemobils auf große Fahrt geht? Wie lange bleibt es so gesund, wie es daheim aus der Leitung strömt? Vor allem: Was kann der Reisemobilist tun, damit die Qualität des Wassers an Bord seines Fahrzeuges nicht so weit sinkt, dass es seine Gesundheit gefährdet?
Ein Schluck sorgt für kräftigen Durchfall
Peter Gelzhäuser, 58, besser bekannt als Wasser-Peter und Geschäftsführer der Certisil GmbH, weiß aus Erfahrung, dass Wasser sehr schnell nicht mehr als Trinkwasser gilt. Dafür sorgen "schlechtes Wasser am Urlaubsort, verschmutzte Füllschläuche, lange Standzeiten bei südlichen Temperaturen und allgemein unachtsamer Umgang mit der Trinkwasseranlage".
Selbst unter saubersten Bedingungen steckt die Basis für schlechtes Wasser in jedem Tropfen - kein Trinkwasser ist frei von kleinsten Verunreinigungen. Dazu kommt eine Tatsache, die besonders Urlauber im Süden trifft: Je wärmer die umgebende Temperatur, desto schneller vermehren sich Krankheitskeime.
Beispiel: Bei einer Wassertemperatur von 30 bis 37 Grad teilt sich eine einzige Bakterienzelle innerhalb von 30 Minuten. Behält sie diese Teilungsgeschwindigkeit bei, vermehrt sie sich in achteinhalb Stunden auf 100.000 Bakterien. Ein Schluck von diesem Wasser sorgt für eine handfeste Salmonelleninfektion.
Solcher Gefahr wirkt die neue Trinkwasserverordnung entgegen, die am 1. Januar 2003 in Kraft tritt (siehe Kasten). Sie geht zurück auf den novellierten Text vom 21. Mai 2001 und regelt die "Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch". Da die Gesundheit durch Trinkwasser im Reisemobil leiden kann, reicht der Arm des Gesetzes bis an den mobilen Wasserhahn.
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
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Wasseranlage III

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Von Trinkwasser ist keine Rede mehr
Privatpersonen freilich handeln eigenverantwortlich - im Gegensatz zu kommerziell arbeitenden Vermietern. Die müssen die Verordnung ebenso umsetzen wie Campingplatzbetreiber, die stationäre Mietwohnwagen anbieten. Aber auch für Privatpersonen ist es dringend ratsam, sich um sauberes Wasser im Reisemobil zu kümmern, dient es schließlich der eigenen wie der Gesundheit der Mitfahrer.
Dabei hat die Trinkwasserkommission des Bundesgesundheitsministeriums an Reisemobile und Wohnwagen in erster Linie gar nicht gedacht. Der Vorsitzende dieser Kommission, Dr. Götz Unger, 62, räumt jedoch ein: "Als Gewerbebetrieb gilt für Vermieter und Campingplatzbetreiber dasselbe wie für Bahn oder Fluggesellschaften."
Die Konsequenz: Eine Beanstandung durch das Gesundheitsamt kann bewirken, dass das Vermietfahrzeug umgehend stillgelegt wird.
Freilich weiß auch der Fachgebietsleiter im Umweltbundesamt, dass sich die Qualität von Wasser sehr schnell verändert und niemand garantieren kann, dass ein Mieter sorgsam genug mit der Wasseranlage umgeht. Zudem komme es auf Rahmenbedingungen wie etwa die Außentemperatur an: "Von Trinkwasser im Sinne der Verordnung kann bei Hitze nach einiger Zeit keine Rede mehr sein."
Sein Rat: Der Vermieter wie der Campingplatzbetreiber mit stationären Caravans sollte bei einem Mieterwechsel die gesamte Wasseranlage und das Rohrsystem säubern. Allerdings seien selbst dann die Unwägbarkeiten noch groß: "Unmöglich kann der Vermieter garantieren, dass nach einer unbestimmten Zeit noch Trinkwasser-Qualität aus dem Hahn sprudelt." Dringend sollten Vermieter und Mieter daher schriftlich einen Haftungsausschluss vereinbaren. Dr. Unger: "Eine wasserdichte Abmachung."

Eine gründliche Reinigung ist ratsam
Dies empfiehlt auch Hans-Jürgen Hess, 58, Geschäftsführer des Händlerverbands DCHV: "Wir raten Vermietern dringend, die neue Trinkwasserverordnung ernst zu nehmen." Dies bedeute, die Fahrzeuge jedes Mal im Sinne des Gesetzes zu präparieren: "Die paar Euro zu investieren lohnt sich."
Peter Gelzhäuser von Certisil geht noch weiter. Über die routinemäßige Reinigung hinaus müsse der Vermieter die Trinkwasseranlage in jedem Fahrzeug zwingend einmal jährlich vom Gesundheitsamt oder einem zertifizierten mikrobiologischen Labor untersuchen lassen. Nur so bekäme er die Anforderungen bestätigt. Wasser-Peter beteuert: "Zuvor ist es ratsam, eine gründliche Reinigung und Desinfektion durchzuführen".
Vermeintlich schlaue Köpfe haben eine Lösung ersonnen, diesem Aufwand auszuweichen: einfach einen Aufkleber an jeden Wasserhahn mit dem Text Kein Trinkwasser. "Das ist keine Lösung", warnt Gelzhäuser, "das abgegebene Wasser muss den Anforderungen an Wasser für den menschlichen Gebrauch entsprechen, das gilt auch für das Dusch- und Waschwasser."
Viele Grüße, Peter
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Garfield
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Wasseranlage IV

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Trinkwasserverordnung - Das neue Gesetz
  1. Hauptanliegen der neuen "Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" ist laut Paragraf 1: "Die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, (...) zu schützen."
  2. Laut Paragraf 3, Absatz 1 ist Trinkwasser alles Wasser, das in ursprünglichem Zustand oder nach Aufbereitung zum Trinken, Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder insbesondere zu den folgenden anderen häuslichen Zwecken bestimmt ist:
    - Körperpflege und -reinigung,
    - Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung und nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen.
  3. Was zunächst eher harmlos klingt, hat weit reichende Konsequenzen: Die neue Trinkwasserverordnung macht keineswegs vor der Wasseranlage eines Freizeitfahrzeugs Halt. Dafür sorgt die Definition, worum es sich bei einer Wasserversorgungsanlage handelt. Unter anderem sind dies laut Paragraf 3, Absatz 2 "Anlagen, aus denen pro Jahr nicht mehr als 1.000 Kubikmeter Wasser für den menschlichen Gebrauch entnommen oder abgegeben werden (Kleinanlagen) sowie sonstige, nicht ortsfeste Anlagen." Paragraf 5 formuliert die mikrobiologischen Anforderungen an Wasser.
  4. Dass diese Regelungen eindeutig für Reisemobile gelten, schreibt Paragraf 8, Absatz 1 fest: "Die festgelegten Grenzwerte und Anforderungen müssen eingehalten sein bei Wasser, das (...) in Wasser-, Luft- oder Landfahrzeugen auf Leitungswegen bereitgestellt wird, am Austritt aus derjenigen Zapfstelle, die der Entnahme von Wasser für den menschlichen Gebrauch dienen."
  5. Die Paragrafen 14, 18, 21 und 24 regeln die Untersuchungspflichten samt den damit verbundenen Kompetenzen der Behörden, die Informationspflicht eines Unternehmers - zum Beispiel eines Vermieters - über die Qualität des zur Verfügung gestellten Wassers und die Bestrafung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes.
Viele Grüße, Peter
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BPHennek
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Beitrag von BPHennek »

Da uns die Wasserversorgung hier in Würzburg kein reines Trinkwasser mehr liefern kann - Leitwert um 1000, Nitratgehalt 40mg/Liter - habe wir uns bereits vor vielen Jahre eine stationäre Osmoseanlage angeschafft, die in 24h ca. 40 Liter osmotisch gereinigtes Trinkwasser liefert mit einem Leitwert < 40 und einem Nitratwert von 0, Pestizidgehalt auch 0.

Wie sich das z.B. auf die Teezubereitung auswirkt, kann man schon optisch gut wahrnehmen:

Bild

Links Grüntee aus ungereinigtem, rechts Grüntee aus gereinigtem Trinkwasser.
Zuletzt geändert von BPHennek am 11.05.2004, 11:35, insgesamt 1-mal geändert.
Ich wankte zwar bin aber nun wieder da...
Viele Grüsse vom Main!

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Beitrag von Garfield »

BPHennek hat geschrieben:Leitwert um 1000, ... osmotisch gereinigtes Trinkwasser
ähhhh, kannst du einen Nichtwissenden die beiden oben stehenden Begriffe erklären?

mit Nitratgehalt kann ich wenigstens noch etwas anfangen.

Ich glaube, wir brauchen ein Technik-ABC!
Viele Grüße, Peter
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Beitrag von BPHennek »

Die Osmoseanlage ist ein geschlossenes (also unter Druck stehendes (min 2,5 bar!)) Filtersystem. An erster Stelle ist ein Aktivkohlefilter, dann das Osmosefilter (Sedimentgesteinfilter mit ganz kleinen Poren, durch die auch die kleinsten Moleküle abgehalten werden). Im Anschluß wird das gereinigte Wasser in einem Tank gelagert und zu einem extra Wasserhahn geführt, wobei dazwischen nochmals ein Aktivkohlefilter liegt um das im Tank liegende Wasser nochmals zu reinigen. Eine gute Anlage hat einen Leitwerttester um einmal die Wassergüte zu beobachten und auch Entscheidungen treffen zu können, wann Filter zu wechseln sind. Die Aktivkohlefilter wechseln man alle 1-2 Jahre, das Osmosefilter alle drei Jahre. Eine solche Anlage baut man in der Küche unter der Spüle ein. Ist der Wasserdruck zu gering, muss eine Anlage mit Druckpumpe eingebaut werden. Für das Wohnmobil gibt es kleine mobile Anlagen mit elektrischer Pumpe. Die Osmosewasseranlage arbeitet chemiefrei!

Der Leitwert in microSiemens gibt den Verschmutzungsgrad des Wasser an (Wasserwiderstand). Die Wasserwerke dürfen z.B. noch Trinkwasser mit 2000 microSiemens liefern. Kauf man sich z.B. Volvic- oder Plosewasser, dann hat dieses Wasser einen Leitwert von etwa 140-170.
Trinkwasser mit Leitwerten unter 200 microSiemens eignet sich gut zur Anregung des Stoffwechsels, d.h. zur körperlichen Entgiftung. Man bemerkt den angeregten Stoffwechsel dadurch, dass man sehr oft Wasser lassen muss. Ärzte raten ja dazu viel zu trinken (mindestens 2,5 bis 3 Liter am Tag), sie sagen aber meist nicht, was man trinken soll. Leitwerte im Trinkwasser über 200 microSiemens machen das Wasser fast wertlos, weil es nicht mehr anregend für den Stoffwechsel ist und sogar mit den vorhandenen Verschmutzungen den Körper mit Schadstoffen anreichert.

Nun gibt es Gegner des entmineralisierten Wassers, weil dort Mineralkstoffe fehlen. Sie sagen aber nicht dazu, dass man den täglichen ineralstoffbedarf nicht mit dem Trinkwasser decken kann. Um das zu tun müsste man 5 Eimer (je 10 Liter) Trinkwasser zu sich nehmen, etwa die Menge die ein Pferd braucht.

Den täglichen mineralstoffbedarf muss man sich aus nitrat- und pestiziffreiem Gemüse holen (Bioland oder Demeter z.B.).

Das Osmosewasser ist sehr schmackhaft und verstärkt den Eigengeschmack von Lebensmitteln, z.B. von Tee oder Kaffee. Man braucht viel weniger davon.

Einen Nachteil hat allerdings eine solche Anlage auch, nur ein drittel des Wassers ist für de Gebrauch bestimmt, etwa zwei drittel landen im Kanal, das war dann aber auch verseuchter und konzentrierter Dreck!

Unsere Osmoseanlage besitze wir bereits über 10 Jahre und es war unsere wichtigste Anschaffung überhaupt, neben unserem Wohnmobil. Nie wieder haben wir sog. Mineralwasser gekauft und Kästen geschleppt.

Wenn wir auf Tour gehen, dann nehmen wir uns 10 Liter des Osmosewassers mit, unterwegs kaufen wir uns Volvic- oder Plosewasser, in Glasflaschen natürlich.
Ich wankte zwar bin aber nun wieder da...
Viele Grüsse vom Main!

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wju
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Registriert: 19.06.2004, 16:34
Fahrzeug: B-Klasse 678 auf Fiat, Modelljahr 2011 bis 2016
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Beitrag von wju »

Naja,
es ist ja interessant was für Vorschriften uns so alle erfreuen und wer so alles Interesse hat das es diese gibt. Ist wohl zum Ankurbeln der derzeitigen Flaute recht gut.
Ich mache seit 1969 Camping mit Zelt, Wohnwagen und Womo und war dabei vom Nordkap über Spanien, Griechenland und Jordanien unterwegs. Nur um die Eckpunkte zu nennen.
In den ganzen Jahren habe ich außer einem Silberionenprodukt und eines mit Chlor für Jordanien nichts verwendet und die ganze Familie hat nie Probleme gehabt.
Außer regelmäßigem Ausspritzen der Tanks und alle Jahre im Frühjahr zum Saisonstart mal einen Tankreiniger verwendet.

Die einzige Regel die ich streng beachte ist, daß der Weg vom Zapfhahn bis zum Tank mit eigenem, gepflegtem und immer wieder getrocknetem Material geschieht.

Ich halte diese Vorschriften für Reisen im westlichen Europa für überspannt und wohl nur zum Wohle der chemischen und Filterindustrie ausgedacht. Für eine Reise in Länder mit nicht kontrollierter Wasserversorgung kann das vieleicht Sinn machen.

Das ganze läuft parallel mit der Hysterie mit den Fäkaltankchemikalien. .
Gruß
Wolfgang
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