TÜV & ASU Kosten!

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dieterrudi
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TÜV & ASU Kosten!

Beitrag von dieterrudi »

Ich war gestern mit meinem HMB 544 Bj. 2002 wieder einmal bei der 2-jähr.techn. Untersuchung (Gas-Überprüfung wurde schon bei Truma gemacht).
Alles Ok, keine Auffälligkeiten.
Bei den Kosten war ich echt Überrascht: der Preis hat mich fast umgehauen: 94,50€ für TÜV & ASU, für gerade mal 45 min. Prüfzeit!
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Heiko
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Re: TÜV & ASU Kosten!

Beitrag von Heiko »

dieterrudi hat geschrieben:Ich war gestern mit meinem HMB 544 Bj. 2002 wieder einmal bei der 2-jähr.techn. Untersuchung (Gas-Überprüfung wurde schon bei Truma gemacht).
Alles Ok, keine Auffälligkeiten.
Bei den Kosten war ich echt Überrascht: der Preis hat mich fast umgehauen: 94,50€ für TÜV & ASU, für gerade mal 45 min. Prüfzeit!
Na ja,

wenn man bedenkt was die alles brauchen um das Auto richtig zu prüfen:

Rollenprüfstand für die Bremse, Rüttelplatte um die Achslager zu kontrollieren, Prüfgerät um die AU durchzuführen und meist ist auch noch ne Halle drum gebaut.
Dann steht da immerhin ein amtlich anerkannter Sachverständiger, der die Prüfung durchführt.

Sicherlich kein Schnäppchen, aber ich finde es schon berechtigt.
Gruß aus Bremen,
Heiko

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max 2
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TÜV ----->>> HU ---- Kosten!

Beitrag von max 2 »

Hallo,........

Nur Info

ASU ;-)

http://de.wikipedia.org/wiki/Abgasunter ... #1985:_ASU

Meine HU 3,9t WOMO hat 133,50 € gekostet. ( DEKRA )

Jedes Jahr :-( , nicht alle 2 Jahre :-D .
Man gönnt sich ja sonst nichts :-D

Gruß
Zuletzt geändert von max 2 am 17.01.2014, 15:14, insgesamt 2-mal geändert.
----->>>>Achtung, meine Bilder haben ein Urheberrecht _und sollten auch nicht als Zitat benutzt werden. :idea:

Ich füttere keine Trolle :-D --- >> :-D

https://forum.hme-ev.de/viewtopic.php?f=11&t=2619
Michael Sorgenfrey
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Re: TÜV & ASU Kosten!

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo,
den Preis finde ich auch hoch, aber angemessen. Man braucht nur die Stundenverrechnungssätze in einer Kfz-Werkstatt zum Vergleich heranziehen, diese liegen mittlerweile bei 80 EUR die Stunde für einfache Arbeiten. Außerdem prüft dort kein amtlich anerkannter Sachverständiger die Qualität der durchgeführten Arbeit.
Nur zum Vergleich: Die Gerichte erstatten geladenen Sachverständigen 185 EUR die Stunde einschließlich der Wegezeiten und einer Vorbereitung auf die Verhandlung von bis zu 4 Std. ohne Nachweis. Zusätzlich gibt es noch 0,30 EUR pro Kilometer für die Hin- und für die Rückfahrt. Ein Gerichtstermin bringt daher locker knapp 1.000 EUR. Dagegen ist die TÜV-Prüfung direkt preiswert, denn immerhin ist der Prüfer auch ein Sachverständiger.
Gruß Michael
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frajop

Re: TÜV & ASU Kosten!

Beitrag von frajop »

Michael Sorgenfrey hat geschrieben:Ein Gerichtstermin bringt daher locker knapp 1.000 EUR
:shock: :shock:
Für mich als Schöffe leider nicht, ich bekomme nicht mal meinen Verdienstausfall voll erstattet :cry:
Gruß
Frank
Michael Sorgenfrey
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Re: TÜV & ASU Kosten!

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Frank,
das nicht mal der Verdienstausfall voll erstattet wird, finde ich ein Unding :!: .
Nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) steht Dir aber eine Anspruch zu.
Wann gibt es Verdienstausfall-Entschädigung?
Einem Schöffen ist der Ausfall eines „regelmäßigen Bruttoverdienstes“ zu ersetzen, wenn er ohne den Sitzungsdienst ein höheres Einkommen gehabt hätte. Wer als Arbeitnehmer Lohnfortzahlung von seinem Arbeitgeber erhält, hat keinen Verdienstausfall, weil sein Anspruch auf Entgelt ungeschmälert bleibt ...
Welche Zeit ist entschädigungspflichtig?
Entschädigt wird die Zeit, die der Schöffe für seine Heranziehung aufwendet, einschließlich der Reise- und ggf.Vorbereitungszeiten (z.B. für ein angeordnetes Aktenstudium). Ist es aus betrieblichen Gründen nicht möglich, dass ein Arbeitnehmer vor der Sitzung für einige Stunden die Arbeit aufnimmt oder nach der Sitzung in den Arbeitsablauf zurückkehrt, so gilt auch diese Zeit als entschädigungspflichtig versäumt ...
Gruß Michael
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Re: TÜV & ASU Kosten!

Beitrag von frajop »

Hallo Michael,
das ist alles richtig, aber es gibt eine Höchstsatz von 19€/h. Mein Gehalt liegt drüber.
Aber was macht man nicht alles im Dienst für die Gesellschaft...
Gruß
Frank
Michael Sorgenfrey
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Re: TÜV & ASU Kosten!

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Frank,
der Betrag von 19 EUR/Std. ist wirklich nicht sehr hoch angesetzt.
Bei mir am Wohnort sind freiwillige Anträge für das Schöffenamt mittlerweile Mangelware. Keiner möchte mehr für die Gesellschaft Zeit opfern. Dabei ist dieses Amt hoch interessant und man bekommt einen guten Eindruck, wie die Gesellschaft wirklich ist und nicht wie wir es glauben sollen. Habe immer Respekt für die Schöffen gehabt und werde es auch weiterhin haben.
Gruß Michael
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starlight
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Re: TÜV & ASU Kosten!

Beitrag von starlight »

Heiko hat geschrieben:
dieterrudi hat geschrieben:Ich war gestern mit meinem HMB 544 Bj. 2002 wieder einmal bei der 2-jähr.techn. Untersuchung (Gas-Überprüfung wurde schon bei Truma gemacht).
Alles Ok, keine Auffälligkeiten.
Bei den Kosten war ich echt Überrascht: der Preis hat mich fast umgehauen: 94,50€ für TÜV & ASU, für gerade mal 45 min. Prüfzeit!
Na ja,

wenn man bedenkt was die alles brauchen um das Auto richtig zu prüfen:

Rollenprüfstand für die Bremse, Rüttelplatte um die Achslager zu kontrollieren, Prüfgerät um die AU durchzuführen und meist ist auch noch ne Halle drum gebaut.
Dann steht da immerhin ein amtlich anerkannter Sachverständiger, der die Prüfung durchführt.

Sicherlich kein Schnäppchen, aber ich finde es schon berechtigt.
Hallo,
Ich fahre immer zur GTÜ, ähnliche Preise, aber ohne die fahrwerksmordende Rüttelplatte :-D
Gruß starlight

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dieterrudi
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Re: TÜV & ASU Kosten!

Beitrag von dieterrudi »

starlight hat geschrieben:.......Hallo,
Ich fahre immer zur GTÜ, ähnliche Preise, aber ohne die fahrwerksmordende Rüttelplatte :-D
Servus starlight,
Rüttelplatte wurde für die Fahrwerksprüfung nicht verwendet, das wurde per Hand und mit Scheinwerferbeleuchtung im hochgehobenen Zustand gemacht.

Was mich ein wenig aufregte, war während der Abgasuntersuchung die 3-malige Vollgasprüfung bei 4.700 UpM des 2,8l Diesel-Motors, das war für meine Begriffe extrem.
Auf meine Frage warum, kam die Antwort: "Ist so die Vorschrift".

So hoch habe ich den Diesel noch nie gedreht, auch bei weitem nicht im Schubbetrieb bei derTalfahrt von Dolomitenbergstrassen (max. 3.500 UpM).
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Waldbauer
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Re: TÜV & ASU Kosten!

Beitrag von Waldbauer »

...ist so Vorschrift...ist auch eine Aussage.
Ich habe beim TÜV-Menschen nachgebohrt was diese Motorenschinderei bringen soll und ihn dabei in die Enge getrieben, ein schlüssiges Argument konnte er nicht liefern. Was will er denn messen wenn der Motor im Leerlauf bis zum Begrenzer gedreht wird ? Das Abgas ! Welches Abgas ? Das aus dem Auspuff kommt ! Und was wird an dem Gas gemessen ? Na, der Co2 Gehalt. Und was bringt das, wenn der Motor ohne Last so hochgedreht wird ? Weiss ich auch nicht, ich muß es halt so machen.
Noch schöner wars bei meinem letzten Hymertramp R 655 GT. Der 3-Liter-Renault-Dieselmotor (es ist eigentlich ein Nissan-Motor) regelt bei 2300/min ab wenn man im Stand Vollgas gibt. Was will man hier messen ? Es wird nur soviel Kraftstoff eingespritzt dass die Drehzahl gehalten wird und das ist nicht viel. Aus wenig Diesel wird auch nur wenig Abgas produziert.
Bei meinem derzeitigen Mobil ist OBD vorhanden, es wird ein Stecker eingestöpselt, ein TÜV- Instrument zeigt was an und zeichnet es auf, der Motor wird nicht gequält. Stecker rein, Stecker raus, macht 30 Euro....
Und da mein Mobil 4 to. zul.Gesamtgewicht hat darf ich ab dem 6. Jahr (glaube ich) jedes Jahr zum TÜV fahren und zahlen, zahlen, zahlen.
Für nichts und wieder nichts.
Die Abgasuntersuchung ist bei modernen Fahrzeugen so überflüssig wie ein Kropf, es ist eine reine Geldschneiderei.
Es würde nur Sinn machen wenn das Abgas unter Volllast gemessen würde, dann bekämen alle Chiptuner gewaltige Probleme.

Gruß
Franz
frajop

Re: TÜV & ASU Kosten!

Beitrag von frajop »

Immer gut wenn es Leute gibt die es besser wissen :cry:
Mach dich doch erst mal über CO-Messung (nicht CO2!) und Lamda Bestimmung kundig, dann kannst du mitreden. Nur weil du es nicht verstehst, muss es ja nicht falsch und unnötig sein, oder!? Oder bist du Fachmann auf dem Gebiet? Und warum fallen Fahrzeuge bei der ASU durch, wenn sie doch unnötig ist?
Auch dieses ewige Kostengejammer geht mir auf den Wecker, fahr doch Fahrrad...
Gruß
Frank
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Re: TÜV & ASU Kosten!

Beitrag von Waldbauer »

Natürlich fahre ich auch Fahrrad.
Daneben noch 7 motorisierte Fahrzeuge von denen einige nicht zur AU müssen, die produzieren aber wirklich deutlich wahrnehmbare Abgase.
Aber kläre mich doch bitte auf welchen plausiblen Sinn die Abgasuntersuchung hat !
Ich sehe nur : OBD- Stecker rein, Stecker raus.
Zum Renault - Diesel : Bei dem von mir beschriebenen Betriebszustand kann ich mir nicht vorstellen dass da abgasmäßig was gemessen werden kann.

Gruß
Franz
Zuletzt geändert von Waldbauer am 07.11.2013, 20:05, insgesamt 1-mal geändert.
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schienbein
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Re: TÜV & ASU Kosten!

Beitrag von schienbein »



TÜV & ASU KOSTEN :?: ... was kostet das denn nun tatsächlich :?: und sind die Preise bei z.B. DEKRA oder TÜV gleich hoch ?

... Danke schonmal im voraus ... :-)
Fröhliche Grüße schienbein
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max 2
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HU --- AU --- >>>>Kosten!

Beitrag von max 2 »

Hallo, .............

Nur Info über HU- Hauptuntersuchung

TÜV __ Dekra __ oder von staatlich anerkannten Prüforganisationen

Zitat :
2010: Integration in die Hauptuntersuchung

Mit der Integration der Untersuchung der Abgase (AU) in die Hauptuntersuchung (HU) entfällt seit dem 1. Januar 2010 die bisherige AU-Plakette am vorderen amtlichen Kennzeichen des Kraftfahrzeugs.

Der Nachweis der HU inkl. der AU erfolgt nur noch über den HU-Prüfbericht und die HU-Plakette auf dem hinteren Kennzeichen.
Für alle Kraftfahrzeuge kann die AU aber als Teiluntersuchung zur HU von einer anerkannten AU-Werkstätten im Vormonat zur nächsten durch die HU-Plakette angegebenen Monat zur Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt und anhand eines AU-Nachweises mit fälschungserschwerenden Merkmalen bescheinigt werden.

Der AU-Nachweis ist dem HU-Prüfer für die anstehende HU zu übergeben. Der AU-Betrieb kann gegenüber dem Autofahrer immer belegen, wie er – entsprechend den Herstellervorgaben – die AU durchgeführt hat. Dies könnte bei Unstimmigkeiten zwischen Autofahrer und Betrieb hilfreich sein.

Die ASU gab es ab 1985 bis 1993 :idea:

Nur Anregung
( Man darf / muss nicht die Überschrift von einem Thema ändern)

Gruß
Zuletzt geändert von max 2 am 08.11.2013, 09:55, insgesamt 1-mal geändert.
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