Wieder Auflastung

Das Reisemobil, nur Aufbau- und Grundausstattung – kein Zubehör (Also: hier kommt alles rund um DAS Reisemobil hinein, was den HYMER-Aufbau betrifft oder die Grundausstattung; Zubehör und alle Teile, die auch in anderen Marken eingesetzt werden bitte unten einstellen)
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Erwin Benz
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Wieder Auflastung

Beitrag von Erwin Benz »

Hallo, ich kaufe vllt bald einen B MCT 600.
Es wurde zur Erstausliefrung abgelastet auf 3,5t, warum auch immer.
Ursprünglich sind bei dem Modell 4,43 t möglich
Nun möchte ich diese 4,43 t wieder haben, bevor ich's zulasse.
Was brauchts dafür?
Wie teuer und aufwändig ist das?

Gruß

Jo
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Sigi
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Re: Wieder Auflastung

Beitrag von Sigi »

Du brauchst dazu ein Gutachten von Hymer, das der Händler problemlos besorgen kann.
Um die 300 Euro wird Dich das aber mindestens kosten, falls es Dir nicht gelingt, das im Kaufvertrag ohne Aufpreis unterzubringen.

Gruß
Sigi
Erwin Benz
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Re: Wieder Auflastung

Beitrag von Erwin Benz »

Das will ich schon versuchen.
Danke
mpetrus
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Re: Wieder Auflastung

Beitrag von mpetrus »

Wenn es die Angaben zur den Achslasten erlaubt, dürfte eine Auflastung auf die "original Werte" kein Problem sein.
Zumal ja im Auslieferungs COC von MB für das "Fahrgestell" noch die alten Werte vorhanden sein müssten. Hymer oder der Käufer hat das Fahrzeug dann abgelastet.
Grüße Michael
ErichTha
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Re: Wieder Auflastung

Beitrag von ErichTha »

Hallo zusammen,

unser Grund für den Kauf eines B-MC T600 mit 3,5t lag darin, damit unsere Kinder ihn mit dem B Klasse Führerschein fahren können. Nun zeigt sich, dass kein Interesse besteht.

Ich habe nun Hymer angeschrieben und um Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Auflastung gebeten. Dieses habe ich per Mail und unter Nennung der Fahrgestellnummer an den Hymer Service erledigt (Kosten 250€). Ca. 1 Woche später kam die Bescheinigung und die Rechnung.
Gestern war ich bei der DEKRA und hab den Sprinter vorgestellt. Das Gutachten hat mich 60€ gekostet.
Am Freitag in der kommenden Woche habe ich einen Termin für den Eintrag in die Fahrzeugpapiere beim Strassenverkehrsamt bekommen. Die Kosten kann ich noch nicht beziffern.

Bei meinem Sprinter konnte man aus 3 Auflastungen wählen. Eine war bei 3,85t, die mittlere bei 4,43t und die höchste bei 4,5t (nur möglich mit Original Mercedes LM-Felgen.

Bisher war alles vollkommen Easy

Grüße vom Niederrhein
Erich
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Sigi
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Re: Wieder Auflastung

Beitrag von Sigi »

ErichTha hat geschrieben: 09.04.2021, 10:18 Hallo zusammen,

unser Grund für den Kauf eines B-MC T600 mit 3,5t lag darin, damit unsere Kinder ihn mit dem B Klasse Führerschein fahren können. Nun zeigt sich, dass kein Interesse besteht.

Ich habe nun Hymer angeschrieben und um Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Auflastung gebeten. Dieses habe ich per Mail und unter Nennung der Fahrgestellnummer an den Hymer Service erledigt (Kosten 250€). Ca. 1 Woche später kam die Bescheinigung und die Rechnung.
Gestern war ich bei der DEKRA und hab den Sprinter vorgestellt. Das Gutachten hat mich 60€ gekostet.
Am Freitag in der kommenden Woche habe ich einen Termin für den Eintrag in die Fahrzeugpapiere beim Strassenverkehrsamt bekommen. Die Kosten kann ich noch nicht beziffern.

Bei meinem Sprinter konnte man aus 3 Auflastungen wählen. Eine war bei 3,85t, die mittlere bei 4,43t und die höchste bei 4,5t (nur möglich mit Original Mercedes LM-Felgen.

Bisher war alles vollkommen Easy

Grüße vom Niederrhein
Erich
Hallo Erich,
ich habe eine Ab- und Auflastung auch gerade hinter mir:
Bei Neukauf hatte ich meinen MLT 2017 (ab Werk 4,05 to) auf 4 to ablasten lassen, weil ich für meine damals bevorstehende Russlandreise keinen Pannenschutzbrief über 4 to bekommen konnte.
In Verbindung mit Zusatzluftfederung habe ich nun ein Auflastungsgutachten auf 4,2 to bekommen und eintragen lassen (die amtliche Gebühr für die Änderung der Papiere war mit 12,50 € sehr gnädig).
Allerdings stehen jetzt als Anmerkung zu den jeweiligen Ziffern sowohl die Ablastung als auch die Auflastung im Zulassungsschein, weil die Beamtin darauf besteht, dass frühere Eintragungen nur dann gelöscht werden dürfen, wenn im (aktuellen) TÜV-Gutachten die Löschung der früheren Eintragungen ausdrücklich erwähnt wird.
Dass es in höchstem Maß unlogisch und widersprüchlich ist, wenn in der Zulassung als Anmerkung zum Gesamtgewicht gleichzeitig eine Ablastung und eine Auflastung eingetragen sind, interessiert die Dame nicht; sie überträgt sklavisch den Text aus dem neuen Gutachten und setzt diesen hinter all das, was vorher schon eingetragen wurde...
Ich könne ja das TÜV-Gutachten ändern und dann die Papiere erneut (selbstverständlich kostenpflichtig) ändern lassen.

Dazu habe ich jetzt eine Stellungnahme des TÜV erbeten...

Gruß
Sigi
ErichTha
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Re: Wieder Auflastung

Beitrag von ErichTha »

Hallo Siggi,

ich lass mich dann mal in der kommenden Woche überraschen.

Gruß Erich
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KudlWackerl
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Re: Wieder Auflastung

Beitrag von KudlWackerl »

Hallo Sigi,

Ausser dem angetackertem Lappen an der Zulassungsbescheinigung und einem genervten Gesicht des Beamten bei einer eventuellen Kontrolle hast du durch die langen Texte keine Nachteile. :lol:

Warum weitere Energie an dem Thema verschwenden
...

Hinterachse nun 2430 kg?

Grüße, Alf
ErichTha
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Re: Wieder Auflastung

Beitrag von ErichTha »

Heute war nun mein Termin bei der Zulassungsstelle. Für 17,10€ sind nun die neuen Werte eingetragen worden (ohne angetackertes Beiblatt). Da vorher die Werte für die 3,5t standen, stehen nun die Werte für 4,43t.
Bei den Bemerkungen steht nun: Auflastung ohne technische Änderung.

Herzliche Grüße vom Niederrhein
Erich
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bigben24
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Re: Wieder Auflastung

Beitrag von bigben24 »

Übrigens: Bei unserem Exsis-T mit MAXI für 4,5t haben wir uns beim Kauf auch die 3,5t eintragen lassen. Die zulässigen Achslasten von VA 2.000kg und HA 2.500kg blieben dabei jedoch unangetastet!

Gruß
Hymer Exsis-T 588 - 360/510Wp Solar - 200Ah LiFeYPo4

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Kann ich mein Leben mal kurz speichern und was ausprobieren?
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