Anhängerkupplung /Fahrradträger

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petdico
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Anhängerkupplung /Fahrradträger

Beitrag von petdico »

Einen wunderschönen guten Morgen in die Runde,

Gibt es eigendtlich einen Grund, warum so wenig Fahrräder auf der Hängerkupplung von A nach B transporiert werden?
Dort ist der Platz auf meinem Auto.
Ich brauche die Räder nicht so hoch zu heben und habe keine Löcher im Heck.
Was spricht für einen festen Träger am Heck?

Gruß aus dem Ruhrgebiet

Warte immer noch auf meinen Neuen B MC 580 I
( ist für März/April zugeagt)
mpetrus
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Re: Anhängerkupplung /Fahrradträger

Beitrag von mpetrus »

Die Fahrradträger fürs Auto werden teilweise von WoMo Nutzer auch genommen.
Aber du must dabei die Beleuchtungsabstände beachten. Das WoMo ist im "schlimmsten" Fall 2,3m breit.
Die Leuchten vom Fahrradträger sitzen dann zu eng zusammen, wenn durch die Ladung (Fahrräder) die originale Beleuchtung abgedeckt wird.
Es wird die Fahrzeugbegrenzung zu den Seiten nicht mehr richtig abgebildet. Also musst du darauf achten das das passt.
Es kommen sicher noch Antworten von den Profis, die ein Link zur passenden STVO oder so haben.
Grüße Michael
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WolfRam
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Re: Anhängerkupplung /Fahrradträger

Beitrag von WolfRam »

Hallo petdico,
petdico hat geschrieben: 05.02.2019, 12:44 Gibt es eigendtlich einen Grund, warum so wenig Fahrräder auf der Hängerkupplung von A nach B transporiert werden?
Darauf "biete" ich Dir meine Antwort(en):

Die Anhängerkupplung an einem Reisemobil ist nicht der Normalfall.
Ob ab Werk oder nachträglich montiert, reduziert sie den oft ohnehin nur bescheidenen Rampenwinkel.
Der 'Trend' geht zur Heckgarage, in der sich die Fahrräder bequem (und sauber!) transportieren lassen.

In der "Wirbelschleppe" des Fahrzeughecks möchte ich meine Fahrräder nicht mehr transportieren; selbst mit Abdeckplane, die beim Rauf und Runter auch nur "Dreck" macht. Das war vor Jahren mein Anlass, nur noch ein Reisemobil mit (ausreichender) Garage zu kaufen.

Und für diejenigen, die ihre Räder am Heck transportieren müssen oder wollen, gibt es in der Höhe bewegliche Transportgestelle; die die Mühe bzw. den Kraftaufwand der "Verladung" deutlich reduzieren.
Grüße aus dem Illertal
WolfRam
Supatiga
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Re: Anhängerkupplung /Fahrradträger

Beitrag von Supatiga »

Hi Pedico,

bei meinem letzten Tramp 678 hatte ich eine Anhängerkupplung und einen Thule Fahradträger dafür.
So wie Wolfram schon richtig sagt, war die Anhängerkupplung unser Pflug ,wenn wir mit unserem langen Überhang aufsetzten.
Da die Kupplung aber schon beim Kauf vorhanden war , wollte ich sie auch nutzen.
Heute habe ich wieder einen Tramp 678 diesmal mit einem ALKO chassis und mehr Bodenfreiheit am Heck.
Hier verichtet ein höhenverstellbarer Fahrradlift seinen Dienst nun, was gut aber nicht so komfortabel wie die
KuppLG lungslösung ist.
Peter
Peter 564
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Re: Anhängerkupplung /Fahrradträger

Beitrag von Peter 564 »

Hallo,
der Radträger ist dann sehr weit von der Hinterachse entfernt. Die Hebelwirkung ist so weit hinten schon beträchtlich.
Das lässt die mögliche Zuladung noch weiter schrumpfen.
Gruß, Peter564
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horst-lehner
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Re: Anhängerkupplung /Fahrradträger

Beitrag von horst-lehner »

mpetrus hat geschrieben: 05.02.2019, 13:50Die Leuchten vom Fahrradträger sitzen dann zu eng zusammen, wenn durch die Ladung (Fahrräder) die originale Beleuchtung abgedeckt wird.
Das halt ich für ausgeschlossen. Wenn der Träger so schmal ist, dann verdeckt er die Originalbeleuchtung nicht.
Peter 564 hat geschrieben: 05.02.2019, 20:38Die Hebelwirkung ist so weit hinten schon beträchtlich.
Ja, das ist sie. Gilt für alle Heckträger, nicht nur für die auf der Anhängerkupplung.

Grüße von Horst
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Re: Anhängerkupplung /Fahrradträger

Beitrag von KudlWackerl »

Hallo Horst,

Verdeckt durch die Fahrräder, nicht durch den Träger ...

Grüße, Alf
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horst-lehner
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Re: Anhängerkupplung /Fahrradträger

Beitrag von horst-lehner »

OK, das schon eher ... vor allem, wenn der Träger tief und die WoMo-Rückleuchten hoch hängen.

Grüße von Horst
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belabw
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Re: Anhängerkupplung /Fahrradträger

Beitrag von belabw »

Hallo,

bei unserem kleinen Fahrzeug ist die Heckgarage für 2 Fahrräder viel zu schmal (für mein Rennrad passt die aber sehr gut, da hoch genug), außerdem brauchen wir die ja für das restliche Equipment. Da wir das Problem des Hecküberhangs nicht haben, stehen die Räder sehr gut auf dem Thule Anhängekupplungsträger.

Ja die Zulässigkeit am Wohnmobil nach StVO wird auch in den anderen Foren sehr kontrovers diskutiert, ohne abschließendes Ergebnis. Da wurde mir sogar vorgehalten, dass der von mir dazu befragte Verkehrspolizist das gar nicht beurteilen könne (!). Wenn nicht er, wer dann? Sein Tipp: Prüfen, ob die Räder tatsächlich die Rückleuchten verdecken, da gibt's es ja die unterschiedlichsten Formen. Falls ja, dann möglichst weit außen unterhalb der Rückleuchten zusätzliche rote Rückstrahler (Katzenaugen) anbringen wie man das auch serienmäßig bei vielen PKW mit hoch angebrachten Rücklichtern sieht. Scheint also sowas wie eine Grauzone zu sein, wenn ich mir die Beiträge dazu anschaue. Aber alle Verordnungen wie die StVO kommen immer an Grenzen wenn sich Neues entwickelt, was dort nicht explizit beschrieben ist.
Jetzt sollte sich wirklich mal jemand melden, bei dem der Kupplungsträger am Wohnmobil von der Polizei beanstandet wurde, ich kenne noch keinen Fall. Alles andere ist Spekulation.
Viele Grüße
Manfred
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schienbein
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Re: Anhängerkupplung /Fahrradträger

Beitrag von schienbein »

belabw hat geschrieben: 08.02.2019, 08:39
......... Jetzt sollte sich wirklich mal jemand melden, bei dem der Kupplungsträger am Wohnmobil von der Polizei beanstandet wurde, ich kenne noch keinen Fall. Alles andere ist Spekulation.
GENAU !!! ... und was danach wirklich geschah, würde mich auch sehr interessieren !
Fröhliche Grüße schienbein
Ludo

Re: Anhängerkupplung /Fahrradträger

Beitrag von Ludo »

Natürlich ist der Fahrradträger an der AHK zulässig............auch beim Wohnmobil.

Und, falls die Rückleuchten abgedeckt werden gibts Leuchtbalken zu kaufen.

In Spanien/Italien muß die Warntafel montiert werden.
Michael Sorgenfrey
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Re: Anhängerkupplung /Fahrradträger

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo,

ein Kupplungsträger auf der AHK beim Womo wird niemals von der Polizei oder dem TÜV beanstandet, weil er zulässig ist.

Fast immer ist der Kupplungsträger schmaler als das Womo und die Beleuchtung des Trägers hängt tiefer als die Rückleuchten des Womos. Die Polizei beanstandet nur, wenn die die Beleuchtung
des Trägers nicht funktioniert
§ 49a der STVZO, Ziffer 8

(8) Für alle am Kraftfahrzeug oder Zug angebrachten Scheinwerfer und Signalleuchten muß eine ausreichende elektrische Energieversorgung unter allen üblichen Betriebsbedingungen ständig sichergestellt sein.
Daher leuchten in deinem Fall die Rückleuchten des Trägers und des Womos. Das ist alleine deshalb schon erforderlich, weil z. B. die Blinkleuchten des Womos aus einem Winkel von 45 Grad zu erkennen sein müssen. Das ist durch die Ladung (hier Fahrräder) nicht mehr gegeben. Alleinig aus diesem Grunde haben sämtliche Kupplungsträger Rückleuchteneinheiten.

Wenn du z, B. eine große Kiste auf dem Kupplungsträger hast, der komplett oder teilweise die Rückleuchten des Womos verdeckt, müssen sich diese mit Einstecken der elektrischen Verbindung in die Anhängersteckdose automatisch abschalten. Das ist wegen der Blendung durch die Rückleuchteneinheit vorgeschrieben. Trifft in deinem Fall aber nicht zu.

Fazit: Kupplungsträger auf die AHK setzen, Stecker in die Anhängersteckdose einstecken und alles richtig gemacht :-D

Gruß Michael
Reise in die weite Welt hinaus, denn etwas besseres als den Tod findest du überall. Wilhelm Busch
Wenn der Tod kommt, hat der Reiche kein Geld und der Arme keine Schulden mehr. Estländisches Sprichwort
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Re: Anhängerkupplung /Fahrradträger

Beitrag von schienbein »

Michael Sorgenfrey hat geschrieben: 09.02.2019, 00:16 Hallo,

ein Kupplungsträger auf der AHK beim Womo wird niemals von der Polizei oder dem TÜV beanstandet, weil er zulässig ist.
...... usw usw ........
Gruß Michael


DANKE dir für die ausführliche und klare Antwort !!!
Fröhliche Grüße schienbein
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Re: Anhängerkupplung /Fahrradträger

Beitrag von Heiko »

Ein Fahrradträger mit Fahrrad wird normal als Ladung gesehen (in Deutschland).

Ladung darf vorgeschriebene Beleuchtung am Fahrzeug nicht verdecken.
Sollte sie das, muss für entsprechenden Ersatz gesorgt werden.

Dieser Ersatz muss in Art und Anbringung den Vorschriften der StVZO entsprechen.
Das betrifft auch den vorgeschrieben Abständen zur Aussenkannte des Fahrzeuges.

Somit kann es schon vorkommen, dass ein Pkw-Träger bzw dessen Leuchtbalken nicht breit genug ist,
wenn die montieren Räder alle Lichter des Kfz verdecken sollten.
Gruß aus Bremen,
Heiko

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horst-lehner
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Re: Anhängerkupplung /Fahrradträger

Beitrag von horst-lehner »

Das ist doch aber der Punkt: Der Träger selbst kann niemals gleichzeitig so schmal sein, dass seine Leuchten zu weit innen sind und zu breit, so dass er die Fahrzeugleuchten verdeckt. Allenfalls könnten die Fahrräder so weit raus stehen, dass sie die Fahrzeugleuchten verdecken. Bei unseren Hymers glaube ich das eher nicht, aber bei Fahrzeugen, die ihre Heckleuchten höher angebracht haben, vielleicht schon.
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