Gurtbock Nachrüsten ..... hm

Erfahrungen und Lösungen von Reisemobilisten für eben solche
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SmartAndre
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Gurtbock Nachrüsten ..... hm

Beitrag von SmartAndre »

Hallo ich möchte einen Gurtbock Nachrüsten in meiner Längsbank. Nun habe ich mal meinen Sitzkasten gemessen er hat ein Innen Maß von 53 cm. Die Handelsüblichen Gurtböcke haben ein Maaß von 56 cm.... wieso 56cm ? Sind die Bänke mittlerweile 56 cm tief.....? Hat wer eine Idee??
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Heiko
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Re: Gurtbock Nachrüsten ..... hm

Beitrag von Heiko »

Was meinst du mit Idee?

Ich würde versuchen einen passenden Gutbock zu suchen. Die Bank zu vergrößern wäre wohl zu viel Aufwand.
Gruß aus Bremen,
Heiko

Bild
Michael Sorgenfrey
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Re: Gurtbock Nachrüsten ..... hm

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo,

ich rate dringend von der Idee der Nachrüstung eines Gurtbocks in Längsrichtung ab. Zumal bei Neuzulassungen Sitze in Längsrichtung aus guten Grunde seit 2007 in der EU nicht mehr zulassungsfähig sind und die auf dem Markt befindlichen Gurtböcke nur eine Zulassung für den Einbau quer im Fahrzeug haben, d. h. Gurtböcke für seitliche Sitze dürfen nicht mehr eingetragen und somit auch nicht nachgerüstet werden.

Die Gründe ergeben sich daraus, das die vorhandenen Gurtsysteme (Dreipunktgurt) eine in Längsrichtung sitzende Person auf Grund ihrer Bauart nicht halten und somit nicht schützen können. Die Person ruscht seitlich aus dem Gurt. Wenn wir unrealistischerweise mal annehmen, das die Person nicht seitlich aus dem Gurt ruscht, sind die seitlich auf die Halswirbelsäule wirkenden Kräfte so hoch, das unweigerlich ein Halswirbelbruch mit einer kompletten Querschnittslähmung eintritt, da fast immer das Halsmark geschädigt wird. Tragischerweise erleiden in Längsrichtung sitzende Personen bei einem Unfall fast immer inkomplette und komplette Querschnittslähmungen, wobei die kompletten Querschnittslähmungen weit überwiegen. Als trauriges Bespiel seien hier die Unfälle mit dem alten Landrover (ein tolles Fahrzeug :-D ) genannt.

Einen sehr guten Schutz für eine in Längsrichtung sitzende Person bietet der im nachfolgenden Link genannte Sitz nur in Verbindung mit einem Integralhelm und Hosenträgergurten. So etwas möchte aber keiner in seinem Womo haben :x :

https://www.sandtler24.de/momo-rennsitz ... 82xxl.html

Dein Womo mit der Möglichkeit zum Längssitzen bei der Fahrt auf Grund der Anzahl der eingetragenen Sitzplätze verfügt zwar noch über einen Bestandsschutz, aber aus Gründen der Sicherheit der Mitreisenden dürfte bei mir dort keiner Platz nehmen. Persönlich halte ich eine Nachrüstung eines Beckengurtes für eine Babyschale vertretbar, für einen Kindersitz aber auf keinen Fall.

Gruß Michael
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Johann
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Re: Gurtbock Nachrüsten ..... hm

Beitrag von Johann »

Hallo Michael,
besten Dank für Deinen interessanten und wertvollen Beitrag! Sehr gute und nachvollziehbare Argumentation gegen eine 'einfache' Nachrüstung. Das erinnert mich an die damaligen Nachrüstungen von Pkws mit Zweipunktgurten. Wobei die gewählten Befestigungspunkte (für die Gurte) z.B. beim alten VW Käfer im Falle eines Falles sicherlich überfordert waren.

Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
SmartAndre
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Re: Gurtbock Nachrüsten ..... hm

Beitrag von SmartAndre »

Ja vom Gurtbock bin ich weg aus oben Beschriebenen Grund, es werden Beckengurte werden mit Speziellen Rückhaltesystemem für einen Beckengurt. Evtl. verbaue ich sogar 4 Punkt Gurte in Verbindung mit Rückhaltesystem. Nachdem ich mit Hymer gesprochen habe scheint dies das einzig vertretbare zu sein. Seitens Hymer hat man auch gesagt das ein Craschverhalten bei einem Wohnmobil keines falls mit einem PKW vergleichbar ist. Es ist richtig das ein Wohnmobil im Falle eines Falles aussieht wie ein Haufen Schrott aber die Bereiche wo eingetragene Sitze sind sind in einem Bereich der bei einem Unfall meistens verschont bleibt. Dies ist zu begründen indem ob vorne oder hinten bei einer Geschwindigkeit zwischen 80 -100 Km/H die Auffangzone der Kräfte recht hoch ist. Bei einem PKW sieht es hingegen ganz anders aus.

Sicherlich geht es immer besser und mit neuem sowieso.... aber eines ist bei mir anders wie bei vielen anderen der Brief liegt zu Hause und nichts wird Finanziert. Der erste Frost war auch da, also Obacht beim verlassen auf dem Tritt vor der Tür lauert schon die Gefahr.
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WolfRam
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Re: Gurtbock Nachrüsten ..... hm

Beitrag von WolfRam »

SmartAndre hat geschrieben: 28.10.2018, 16:59 Es ist richtig das ein Wohnmobil im Falle eines Falles aussieht wie ein Haufen Schrott aber die Bereiche wo eingetragene Sitze sind sind in einem Bereich der bei einem Unfall meistens verschont bleibt.
Einspruch!
Die Fotos verunfallter Fahrzeuge (vor allem die der Vollintegrierten) zeigen klar, dass auch der Bereich der (zugelassenen) Sitze zerstört wurde. Der "Kartenhauseffekt" zeigte sich vollständig. Das heißt, dass die Stauräume über den Köpfen der Insassen ein (Lebens)Risiko darstellen. "Nur ein paar Kilo" da oben im Staufach (und das Staufach selbst) wirken bei entsprechender Beschleunigung / Verzögerung wie tonnenschwere Lasten, das ist Physik.
Wenn ein Hymer-Mitarbeiter etwas anderes sagt, hat er schlicht keine Ahnung. - Vermutlich ein Verkäufer ...

P.S. Zutreffend ist die Aussage, dass die Sitzbefestigung selbst funktionsfähig bleibt. Aber das ist kein "Trost".
Grüße aus dem Illertal
WolfRam
Michael Sorgenfrey
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Re: Gurtbock Nachrüsten ..... hm

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo,

der Aussage von WolfRam stimme ich zu. Die Verletzungsgefahren für die Insassen durch sich lösende Möbelteile etc. schätze ich auch als sehr hoch ein, insbesondere für auf der Längssitzbank befindliche Personen. Der Aufbau "fällt" einfach nach unten auf die Straße. Ich räume den Insassen in der Mitte des Fahrzeuges, durch die Sitzposition bedingt, allerdings eine größere Überlebenschance ein.

Da aber jeder Unfall (von dem wir bitte verschont bleiben wollen) ein anderes Muster hat, ist es beinahe unmöglich, die Unfallfolgen vorherzusagen. Allerdings sollten wir uns darüber im klaren sein, das bei einer Kollisionsgeschwindigkeit( :!: ) von 80 km/h Unfälle mit einem Womo in der Regel für die Insassen zu letalen Verletzungen führen.

Da zum Glück Unfälle mit Womos sehr selten sind, soll man sich nicht verrückt machen (lassen). Ich habe aber kein Verständnis für Womos, die mit 120 km/h vollbeladen über die Autobahn "heizen". Wahrscheinlich aber trifft der Begriff "hetzen" besser zu.

Gruß Michael
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SmartAndre
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Re: Gurtbock Nachrüsten ..... hm

Beitrag von SmartAndre »

So meine Idee werde ich dann mal umsetzen, es wird ein Beckenrückhaltesystem auf der Lenksbank mit einem Kindersitz mit dem ich und viele vor mir auch groß geworden sind. Diese Kindersitze sind kaum noch zu finden und gebraucht Schweine teuer... aber egal ist nee Kopf Sache wenigstens etwas zu tun..... ich habe nun einen Lackerbock geschweißt dieser wird durch den Boden mit dem Rahmen fest verbunden. Als weiters werden dort 2 Beckengurte installiert. So ist der Bau Fortschritt.... Bild 1 ich weiß es gibt besseres aber ich sehe das so in unserem WoMo ist ein Gurt halt keine Pflicht weil alt... aber mir geht es mit dieser Lösung etwas besser .... Bild 2
Die Umherfliegenden sich lösenden Möbelteile haben überdies nichts mit der Sitzposition zu tun egal wo man im Aufbau sitzt Längsrichtung / Fahrtrichtung / Rückwärtig zur Fahrrichtung fliegen die Teile dahin wo sie wollen... es hängt alleine vom Aufprall ab.


Bild 1:

https://www.bilder-upload.eu/bild-c7c37 ... .jpeg.html

Bild 2:

https://www.bilder-upload.eu/bild-9fcb8 ... .jpeg.html
elgema
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Re: Gurtbock Nachrüsten ..... hm

Beitrag von elgema »

Hallo,
aus meiner Sicht fehlt am geschweißten Gurtbock noch die eine oder andre Diagonale zur Aufnahme der Kräfte bei einem Frontalunfall.

Andererseits könnte man doch auch in Erwägung ziehen - wenn ohnehin dort nur ein Kleinkind sitzen soll, diesen Platz für die Fahrt als Quersitzer auszulegen. Ggf. das Sitzpolster entsprechend ändern - wäre sicher auch für die kleine Person angenehmer mit Blickrichtung nach vorne zu fahren.

In welches rechtliche Fahrwasser man sich allerdings begibt ist wohl kaum abzusehen - auch wenn der Platz im Wohnmobil aus Bestandsgründen ohne Gurt als Sitzplatz genutzt werden darf.

Gruß
elgema
Michael Sorgenfrey
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Re: Gurtbock Nachrüsten ..... hm

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo,

die rechtliche Seite lässt sich sehr einfach erklären:

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt im §35a Abs. 3 vor, das (Auszug) "... Verankerungen zum Anbringen von Sicherheitsgurten den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen".

Somit müssen auch selbstgebaute Rückhaltevorrichtungen eine für den Laien komplizierte Prüfung durchlaufen, deren Kosten (für den Privatmann) in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Da Rückhaltevorrichtungen als Sicherheitsvorrichtungen gelten, erlischt beim Einbau einer Rückhaltevorrichtung ohne Zulassung die Allgemeine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Sollte bei der Hauptuntersuchung dem Prüfer die Rückhaltevorrichtung Marke Eigenbau auffallen, ist er berechtigt, die vorübergehende Stilllegung einzuleiten, bis der Rückbau erfolgt ist. Das mit der vorübergehenden Stilllegung war mir auch nicht bekannt.,

Das Geschriebene ist natürlich sehr theoretisch. Zum Schutz von mitreisenden Kindern muss etwas gemacht werden, das ist klar. Eine "richtige" Lösung gibt es da sicherlich nicht. Ein schwieriges Thema.

Gruß Michael
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Ludo

Re: Gurtbock Nachrüsten ..... hm

Beitrag von Ludo »

Manchmal siegt auch beim TÜV die Vernunft, vorher klären hilft dabei, kommen manchmal auch gute Tipps rüber.
SmartAndre
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Re: Gurtbock Nachrüsten ..... hm

Beitrag von SmartAndre »

Michael Sorgenfrey hat geschrieben: 24.02.2019, 23:01 Hallo,

die rechtliche Seite lässt sich sehr einfach erklären:

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt im §35a Abs. 3 vor, das (Auszug) "... Verankerungen zum Anbringen von Sicherheitsgurten den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen".

Somit müssen auch selbstgebaute Rückhaltevorrichtungen eine für den Laien komplizierte Prüfung durchlaufen, deren Kosten (für den Privatmann) in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Da Rückhaltevorrichtungen als Sicherheitsvorrichtungen gelten, erlischt beim Einbau einer Rückhaltevorrichtung ohne Zulassung die Allgemeine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Sollte bei der Hauptuntersuchung dem Prüfer die Rückhaltevorrichtung Marke Eigenbau auffallen, ist er berechtigt, die vorübergehende Stilllegung einzuleiten, bis der Rückbau erfolgt ist. Das mit der vorübergehenden Stilllegung war mir auch nicht bekannt.,

Das Geschriebene ist natürlich sehr theoretisch. Zum Schutz von mitreisenden Kindern muss etwas gemacht werden, das ist klar. Eine "richtige" Lösung gibt es da sicherlich nicht. Ein schwieriges Thema.

Gruß Michael
Ja geht es dabei aber nicht darum wo es sich um die Gurt Pflicht handelt??
Unsere Plätze sind ja vom Gurt befreit.... und hier ist es ja nur die einfache Selbsthilfe.... ich habe davon ja noch nichts fest gemacht! Ich werde wenn ich fahren darf ab 01.04. mal zum TÜV fahren....
Michael Sorgenfrey
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Re: Gurtbock Nachrüsten ..... hm

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo,

der TÜV wird dir deinen Segen m. W. nicht erteilen, da:

Mit Erstzulassung ab dem 20.10.2007 gilt:
• Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung sind nicht mehr zulässig.
Für alle alten Fahrzeuge gilt ein Bestandsschutz, bei einem Umbau gelten aber die heutigen Regelungen.


Trotzdem für die Abnahme viel Glück :-)

Gruß Michael
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Re: Gurtbock Nachrüsten ..... hm

Beitrag von SmartAndre »

So es hat lange gedauert dies ist aber dem Saisonkennzeichen geduldet. Heute war ich nun beim TÜV habe mein Anliegen kurz geschildert.... der Gutachter sagte mir das ich keine Gurte in Längsrichtung brauche da das Fahrzeug bestand Schutz hat. Da es sich um eine Längsbank handelt und diese in ihrer Art nicht verändert wird braucht der Einbau von Beckengurten keine Abnahme! Da diese nur als Zusatz der vorhandenen Bank der Sicherheit dienen. Weiterhin sagte er mir noch er würde es genauso machen wie ich das vor habe... und es wäre schön wenn es mehr geben würde die so denken.

Also nicht mit Entzug oder Erlischen der Betriebserlaubnis, Begründung am Fahzeug ändert sich nichts was Sicherheit bzw den Aufbau verändert. Und wenn alles fertig ist besiegelt er das mit der nächsten HU 😎
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