Wird der Hymer unter "Thor" seinen angebl. Standard halten ?

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WolfRam
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Re: Wird der Hymer unter "Thor" seinen angebl. Standard halten ?

Beitrag von WolfRam »

TKM hat geschrieben: 16.11.2018, 15:42 Dann bist du wohl leider nicht gut informiert, denn jeder Händler bekommt für jedes Neufahrzeug eine Pauschale! Wenn die Karre wir bei mir halb auseinander fällt, müssen die wohl noch etwas nachschieben an Kohle.

Mein Fahrzeug kam mit einem Heckschaden nachgewiesen ab Werk und abgeschraubten äusseren Verkleidungsleisten. Wer da noch meint bei denen gibt es eine Endkontrolle, dem muss sorry irgendetwas falsch erklärt worden sein.

Selbst profane Fehler wie bspw. lockere Wasserhähne oder nicht angeschlossen Wasserversorgungen kommen immer wieder vor. Gäbe es Endkontrollen, dann gäbe ist keine so offensichtlichen Mängel, ausser der Prüfer ist Stockbesoffen.
Hallo Thomas,

es kann durchaus sein, dass ich nicht mehr auf dem neuesten Stand bin. Meine "Einblicke" ins Hymer-Werk endeten 2017. Deshalb kann und will ich Deiner Darstellung, jeder Händler erhält die Pauschale, nicht widersprechen.

Nur zu Deinen weiteren Ausführungen will ich versuchen, Dich (nochmals) "aufzuklären". Die von Dir immer wieder angesprochene 'Endkontrolle" kann und wird niemals(!) das leisten, was Du von ihr erwartest. Ich bin hier nicht der einzige Forist, der Dir dazu die allgemein anerkannte "Weisheit" formuliert, dass Qualität nicht erprüft wird, sondern produziert werden muss.

Wo und wann z. B. an Deinem Hymermobil der Heckschaden entstanden ist, wirst Du nicht wissen können. Nur wenn Du Dein Fahrzeug in Bad Waldsee persönlich abgeholt hast, wäre Deine Unterstellung akzeptabel. Das scheint aber nicht der Fall zu sein.- Auch beim Verladen und beim Abladen passieren Fehler. (Den Spruch "das war schon vorher so" kennt z. B. jeder Autovermieter.)
Ich empfehle Dir einen Besuch in Bad Waldsee, mit einer (buchbaren) Werksführung. Dann kannst Du dort oben von der Ballustrade selbst in die Endlinie der Fertigungshalle schauen und beobachten, wann wer an der letzten Position des "Taktbandes" jeder Fertigungslinie in das Fahrzeug steigt. Was er prüft, siehst Du nicht, aber wie lange er dort Zeit hat, etwas zu prüfen, das kannst Du selbst ermitteln. - Und dann höre bitte auf, von "stockbesoffen" und anderem "Mist" zu schreiben. Nur ein Prüfer, der glaubt, ein Produkt erst in der Endkontrolle zuverlässig prüfen zu können, würde ich als "besoffen" einstufen ...
Grüße aus dem Illertal
WolfRam
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horst-lehner
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Re: Wird der Hymer unter "Thor" seinen angebl. Standard halten ?

Beitrag von horst-lehner »

WolfRam hat geschrieben: 16.11.2018, 19:13
TKM hat geschrieben: 16.11.2018, 15:42 Dann bist du wohl leider nicht gut informiert, denn jeder Händler bekommt für jedes Neufahrzeug eine Pauschale! Wenn die Karre wir bei mir halb auseinander fällt, müssen die wohl noch etwas nachschieben an Kohle.
Meine "Einblicke" ins Hymer-Werk endeten 2017. Deshalb kann und will ich Deiner Darstellung, jeder Händler erhält die Pauschale, nicht widersprechen.
Ich schon. Noch dieses Jahr hat ein Händler, der mir das Fahrzeug nicht verkauft hat, bereitwillig Garantiereparaturen gemacht. Voraussetzung dafür ist immer eine Freigabe von Hymer, die erfahrungegemäß in den meisten Fällen zeitnah und problemlos erfolgt. Und natürlich hat er die von Hymer vergütet bekommen.
WolfRam hat geschrieben: 16.11.2018, 10:46
horst-lehner hat geschrieben: 15.11.2018, 20:38 Ich habe schon mehrere Autos und Hausgeräte gekauft. Immer war der Vertragspartner der Händler, nicht Miele, nicht Bosch-Siemens-Hausgeräte, nicht Hyundai.
das bestreite ich nicht.
Warum schreibst Du dann im Vorpost, dass Vermittlungsverträge bei normalen Fahrzeugverkäufen Usus seien? Wörtlich:
WolfRam hat geschrieben: 15.11.2018, 15:41 ... wenn die Händler lediglich als Vermittlungspartner, also auf Basis eines Vermittlungsvertrages mit Hymer zusammenarbeiten würden.
Hymer wird eine solche Regelung – wie sie für den Verkauf „normaler“ Fahrzeuge Usus ist – freiwillig nicht zustimmen.
---
WolfRam hat geschrieben: 15.11.2018, 15:41Mein "Punkt" ist der, dass "Deine" Vertragspartner die von ihnen geleisteten Nachbesserungsaufwendungen dem Verursacher (ihrem Vertragspartner) in Rechnung stellen, also bezahlt bekommen.
Das mag teilweise so sein, ich habe aber auch in anderen Branchen als bei Reisemobilen schon anderes erlebt. Da bekam z. B. ein Computerhändler vom Hersteller gerade mal eine Woche Garantie. Alles was danach kam, ging von seiner Marge ab. Am Ende isses auch egal. Wenn der Händler -- wegen Qualitätsmängeln oder aus anderen Gründen -- kein Geld verdienen kann, gibt es über kurz oder lang keine Händler mehr -- und möglicherweise schon vorher keine Kunden.

Grüße von Horst
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Re: Wird der Hymer unter "Thor" seinen angebl. Standard halten ?

Beitrag von TKM »

Irgendwann macht das Diskutieren keinen Sinn mehr, insbesondere dann wenn ich explizit schreibe, dass der Heckschaden N A C H W E I S L I C H im Werk entstanden ist. Der gute Mann der dies vertuschen wollte soll inzwischen entlassen worden sein.

Ich bin dann mit dem Thema auch durch.

Jeder weiss das Hymer Händler Freigabe zur Garantiereparatur benötigen, dies war aber nicht Gegenstand meiner Beträge. Auch dazu ist von meiner Seite nun genug klargestellt worden. Es bleibt aber wohl immer noch Unverständig, aber was soll's.
VG

Thomas
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Re: Wird der Hymer unter "Thor" seinen angebl. Standard halten ?

Beitrag von WolfRam »

TKM hat geschrieben: 17.11.2018, 15:38 Irgendwann macht das Diskutieren keinen Sinn mehr, insbesondere dann wenn ich explizit schreibe, dass der Heckschaden N A C H W E I S L I C H im Werk entstanden ist. Der gute Mann der dies vertuschen wollte soll inzwischen entlassen worden sein.
Ich bin dann mit dem Thema auch durch.
Jeder weiss das Hymer Händler Freigabe zur Garantiereparatur benötigen, dies war aber nicht Gegenstand meiner Beträge. Auch dazu ist von meiner Seite nun genug klargestellt worden. Es bleibt aber wohl immer noch Unverständig, aber was soll's.
Hallo Thomas,
nicht „schmollen“ und nicht „beleidigt“ sein, sondern (vielleicht) mehr Infos geben. Das „nachweislich“ hatte ich gelesen (bin Brillenträger!), aber Du hattest auch schon – mit dem gleichen Brustton der Überzeugung - behauptet, dass es bei Hymer keine Endkontrolle gäbe …

Wo (auf dem Werksgelände) ist denn Dein Neufahrzeug am Heck beschädigt worden? Und welcher Art ist die Beschädigung? Ist sie eindeutig erkennbar? - Mir fehlt die Fantasie, mir vorzustellen, dass ein Neubau in der Fertigung erkennbar beschädigt wird und es bis zur letzten Station in der Fertigungslinie (das ist die sogenannte ‚Endkontrolle‘) nicht auffällt.
Wenn der Schaden nach dem „Roll-out“ entstanden ist, was auf der Fahrt zum und beim Rangieren auf dem Lagerplatz durchaus vorstellbar ist, geht Deine Kritik an den „besoffenen Kontrolleuren“ erneut ins Leere. – Ich frage mich, warum der Spediteur das „nachweislich beschädigte“ Fahrzeug überhaupt aufgeladen hat. Oder wie kam Dein Hymer zu Deinem Händler?
Merkst Du was? Mehr Fragen als Antworten. – Jedenfalls geht es mir so.
Grüße aus dem Illertal
WolfRam
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Re: Wird der Hymer unter "Thor" seinen angebl. Standard halten ?

Beitrag von Johann »

TKM hat geschrieben: 17.11.2018, 15:38Irgendwann macht das Diskutieren keinen Sinn mehr, insbesondere dann wenn ich explizit schreibe, dass der Heckschaden N A C H W E I S L I C H im Werk entstanden ist. Der gute Mann der dies vertuschen wollte soll inzwischen entlassen worden sein.
Aufbauschäden können immer wieder auftreten, wenn ein (relativ großes) Fahrzeug auf engeren Räumen bewegt wird. Sie sind immer ärgerlich, aber reparabel. Vor allem, wenn sich der Schaden auf dem Werksgelände ereignet hat. In solchen Fällen werden Schäden üblicherweise in der werkseigenen Reparaturwerkstatt so behoben, dass sie fachlich und optisch als fehlerfrei angesehen werden kann. Das gesamte Fahrzeug hat dann noch das Prädikat „fabrikneu“.

Wenn das Reisemobil sich aber schon direkt oder indirekt in den Händen des Händlers befindet und dann einen Aufbauschaden erleidet, hat der Vertragspartner das Problem. Er muss für eine fachgerechte Instandsetzung – ich bezweifle, dass bei einem (angenommenen) Heckschaden ein komplettes Heckteil angesetzt werden würde – und auch für die Regulierung mit seiner Versicherung sorgen. In derartigen Fällen von „fabrikneu“ sprechen zu wollen, halte ich für sehr gewagt.

Du wirst ja ein neues Reisemobil genau inspizieren, bevor Du es abnimmst. Also nicht nur im Vorbeigehen, sondern wirklich gründlich. Schließlich willst Du für Deine echten (und damit vollwertigen) Euros auch ein vollwertiges Produkt entgegennehmen. Und wenn Dir bei der Besichtigung eine (kleine) Unregelmäßigkeit aufgefallen sein sollte, wird Dir der Verkäufer Deine entsprechende Frage korrekt antworten (müssen). Insofern kann ich Deinen dick unterstrichenen Hinweis nicht nachvollziehen, Du hattest offensichtlich nicht nachgefragt …
TKM hat geschrieben: 17.11.2018, 15:38Jeder weiss das Hymer Händler Freigabe zur Garantiereparatur benötigen, dies war aber nicht Gegenstand meiner Beträge. Auch dazu ist von meiner Seite nun genug klargestellt worden. Es bleibt aber wohl immer noch Unverständig, aber was soll's.
Eine Garantiereparatur kann nur fällig werden, wenn ein unter die Dichtigkeitsgarantie fallender Schaden eingetreten ist. Klar, dass der Händler dann den Hersteller als Garantiegeber kontaktieren muss. Für die übrigen (möglichen) Schäden muss der Vertragspartner (Verkäufer) im Rahmen der (gesetzlichen) Gewährleistung einstehen. Deshalb MUSS er nicht zwingend den (oder die) Hersteller zuvor einschalten. Aber er wird es sicherlich dann machen, wenn er beim Hersteller Regress nehmen möchte.

Mit Deinen Beiträgen hattest Du bereits wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass Dein Reisemobilkauf offenbar ein Fehlkauf gewesen ist. Du hast bei diesem Projekt wohl etliche Fehler gemacht, begonnen bei dem Basisfahrzeug (mit dem Nicht-Wandlerautomatikgetriebe) über einen unwilligen/unfähigen (vielleicht auch sehr weit entfernten) Händler und vor allem dem (nach Deiner Ansicht) miserablen Hersteller in Bad Waldsee.
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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