Reifenfreigabe 225 auf B544/244

Fiat, Mercedes, ... und alles Weitere zum Basisfahrzeug bzw. alles Weitere, was am Basisfahrzeug dran ist oder dieses aufwertet (ALKO, Goldschmitt, Reifen, Kat ...)
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smartman
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Reifenfreigabe 225 auf B544/244

Beitrag von smartman »

Hallo Gemeinde,

habe mir einen langersehnten Wunsch erfüllt und mir einen guten Satz Goldschmidt GSM1 mit 225/75-16 gekauft. 225/75-16 hatte ich auch auf den Stahlfelgen.
Im Fzg-Schein steht allerdings nur 215/75-16.

Als ich die Radkombination nun eintragen lassen wollte, wies mich der freundliche TÜVler darauf hin, dass er mir die Größe nur mit Vergleichspapiere oder Freigabe eintragen würde.
Hymer kann mir nicht mit einer Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung dienen. :-(
Freigängig sind die Räder allemal, selbst wenn das Luftfahrwerk leer ist.
Tachoabweichung ist nicht relevant, da der Tacho mit der Reifengröße gering über 100km/h anzeigt bei 100km/h GPS.

Hat Jemand von Euch entsprechende Dokumente für einen 244er Hymer-Ducato mit 225/75-16, die er mir für die Eintragung per Mail senden würde?
Alternativ freue ich mich auch über Tips und Hinweise zu "kulanteren" TÜV-Prüfstellen im Umkreis.

Viele Grüße -und bleibt gesund-
smartman
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schrauberwilli
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Re: Reifenfreigabe 225 auf B544/244

Beitrag von schrauberwilli »

Hallo,
und was sagt Fiat zu den Reifen?
Bei einer Auflastung unseres Womos muss ich nicht Hymer fragen sondern MB.
Gruß
Tom
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horst-lehner
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Re: Reifenfreigabe 225 auf B544/244

Beitrag von horst-lehner »

Ich hab das ziemlich bald nach dem Kauf unseres Camp 524GT einmal durchexerziert: Alufelgen und 225er Reifen statt der eingetragenen 215er, allerdings Ducato 15 mit 15-Zoll-Rädern.

FIAT hat da nix dazu gesagt oder sagen müssen, nur die Felge muss halt eine Freigabe (ABE, Teilegutachten) haben. Das dürfte bei der Goldschmitt-Felge ja der Fall sein. (Wenn man die Originalfelge verwendet, muss der Reifen auf die vorhandene Jochbreite montierbar sein, das sollte man dem TÜV durch eine Herstellerangabe nachweisen können.)

Freigängigkeit muss auch bei vollständigem Einfedern gegen die Gummipuffer und bei vollem Lenkeinschlag gewährleistet sein.

Die Tachonachprüfung macht man heute evtl. direkt beim TÜV mit einer GPS-Kontrollfahrt, einfach fragen. Das restliche Procedere sollte sich nicht geändert haben, obwohl meine Umrüstung fast 15 Jahre her ist.

Kurz zusammengefasst braucht man:
  • Ausreichende Traglast der Reifen für die eingetragenen Achslasten (hier kein Tema, die Traglast steigt ja)
  • ABE oder Teilegutachten für die Felge (sollte von Goldschmitt kommen)
  • Jochbreite der Felge passend zur Reifenbreite (sollte hier auch kein Problem sein)
  • Bei mehr als 2% Änderung des Abrollumfangs Tachonachprüfung und ggf. Justierung (Justierung würde mich wundern, war jedenfalls bei mir nicht nötig; endlich ging der Tacho einigermaßen genau)
  • Nachweis der Freigängigkeit, in der Regel durch Sichtprüfung direkt bei TÜV/DEKRA
Mehr als 8% Änderung des Abrollumfangs sollte man vermeiden, da braucht man ein Abgasgutachten, und das ist unrealistisch teuer.

Grüße von Horst
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