Wohnmobilversicherung für WoMo Höhe 3,40 m

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Garfield
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Re: Wohnmobilversicherung für WoMo Höhe 3,40 m

Beitrag von Garfield »

wesoj55 hat geschrieben:Habe jetzt eine schriftliche Anfrage gestellt, weil ich nicht so ganz verstehen will, warum jegliche Hilfeleistung nur wegen der Fahrzeughöhe verwährt bleiben soll.
Hallo Jürgen.
Die Antwort würde mich auch interessieren
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
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wesoj55
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Re: Wohnmobilversicherung für WoMo Höhe 3,40 m

Beitrag von wesoj55 »

Habe heute, nach zweimaligem Nachfragen, folgende schriftliche Antwort vom ADAC erhalten:

Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das attraktive Service-Paket der ADAC Plus-Mitgliedschaft schützt Sie und Ihren (Ehe-) Partner
beim Führen aller eigenen wie auch fremden Fahrzeuge in Deutschland und europaweit nach
Panne, Unfall und Diebstahl. Zusätzlich kann jeder andere Fahrer diese Leistungen beanspruchen,
wenn er mit einem Fahrzeug unterwegs ist, das auf Sie oder Ihren (Ehe-) Partner zugelassen ist.
Das Fahrzeug darf nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen nicht mehr als 9
Sitzplätze (einschließlich des Platzes für den Fahrer) haben und
- eine Gesamtbreite von 2,55 m,
- eine Gesamtlänge von 10 m,
- eine Höhe von 3,00 m, sowie
- ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t nicht überschreiten.
Gleiches gilt für den mitgeführten Anhänger einschließlich Ladung. Der Anhänger darf nicht mehr
als eine Achse haben. Achsen mit einem Abstand von weniger als 1,00 m voneinander entfernt,
gelten als eine Achse.
Darüber hinaus sind Wohnmobile versichert bis zu
- einer Höhe von 3,20 m und
- einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t
Bei Wohnmobilen, die die genannten Höchstmaße überschreiten, werden folgende Leistungen
nicht erbracht:
- Bergung (§ 26)
- Fahrzeugtransport (§ 30)
- Personentransport "Pick-up" (§ 31)
- Fahrzeugverzollung und -verschrottung (§ 33)
Eine Erweiterung oder Ausnahmebewilligung ist leider nicht möglich. Wir bitten Sie hierfür um Ihr
Verständnis.

Herrn Herr XXX
Wenn Sie im Schadensfall, in Eigenleistung, zum Beispiel Luft aus den Reifen ablassen oder die
Klima-oder Satellitenanlage abbauen und Ihr Fahrzeug somit den versicherbaren Maßen entspricht
erhalten Sie alle Leistungen im Rahmen der ADAC Plus-Mitgliedschaft. In diesem Zustand muss es
jedoch möglich sein, das Fahrzeug, ohne Gefahr für den von uns organisierten Fahrer und das
Transportfahrzeug, aufzuladen und zu transportieren.
Sie haben keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem ADAC, wenn Sie in Eigenleistung
die Maße Ihres Wohnmobil verändern und dabei ein Defekt am Fahrzeug entsteht.
Sollte im Schadensfall eine Notrufstation die Leistung ablehnen, würden wir Sie bitten, sich mit
Herrn XXX, Tel: 089/XXX oder Herrn XXX, Tel 089/XXX in Verbindung zu setzen.
Wir würden uns freuen, wenn wir mit dieser Ausführung zur Klärung der Angelegenheit beitragen
konnten.
Freundliche Grüße

So, nun habe ich Klarheit, das mir wenigsten technische Hilfe geleistet wird, der Rest muss sich im Schadensfall zeigen.

LG
Jürgen
Liebe Grüße aus Hamm/Westfalen
Jürgen und Barbara
mit den Hunden Bran ( dem Rumänen) und Suvi ( der Rumänin )
Michael Sorgenfrey
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Re: Wohnmobilversicherung für WoMo Höhe 3,40 m

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Jürgen,

das du im Schadensfall "weitersehen" möchtest, finde ich sehr mutig.

Die Bergung eines Womos kann leicht den Betrag von 5.000 EURO erreichen. Das Abschleppen nach einer Panne in Deutschland dürfte kaum mehr als 600 bis 700 EUR kosten. Ebenso ist es mit der Fahrzeugverzollung und -verschrottung. Wenn dein Womo im Ausland einen Totalschaden erleidet und nicht wieder ausgeführt wird, ist bekanntermaßen Einfuhrzoll zu entrichten. Die Abgabe ist von Land zu Land unterschiedlich. Viele Länder schätzen den landesüblichen Neuwert des Fahrzeuges. Dieser liegt sehr oft höher als in Deutschland. Um in Deutschland ein Fahrzeug endgültig abmelden zu können, benötigt du einen Verschrottungsnachweis. Einem Bekannten wurde in Frankreich der Pkw zum Totalschaden gefahren. Leider hatte er keinen Schutzbrief. Bis der Nachweis zur Verschrottung vorlag, vergingen 9 (!) Monate mit viel Stress. So lange musste er Kfz-Steuer und den Versicherungsbeitrag weiter entrichten.

Mir persönlich ist das finanzielle Risiko dann doch zu hoch. Dagegen sind die ca. 170 EURO Jahresbeitrag für den ADAC TruckService eher "Peanuts".

Gruß Michael
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Johann
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Re: Wohnmobilversicherung für WoMo Höhe 3,40 m

Beitrag von Johann »

Lieber Michael,
das schätze ich immer wieder bei Dir, Deine sehr klaren und eindeutigen Informationen :-D Also nix da, ich glaube oder ich schätze, sondern ich weiß :!:

Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
Ludo

Re: Wohnmobilversicherung für WoMo Höhe 3,40 m

Beitrag von Ludo »

Michael Sorgenfrey hat geschrieben: So lange musste er Kfz-Steuer und den Versicherungsbeitrag weiter entrichten.
Jetzt hätte ich fast "quatsch" geschrieben.............

Ich kann JEDERZEIT ein Fahrzeug abmelden, auch ohne das es verschrottet wird :-D
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Re: Wohnmobilversicherung für WoMo Höhe 3,40 m

Beitrag von ML-T540 »

Ludo hat geschrieben:
Michael Sorgenfrey hat geschrieben: So lange musste er Kfz-Steuer und den Versicherungsbeitrag weiter entrichten.
Jetzt hätte ich fast "quatsch" geschrieben.............

Ich kann JEDERZEIT ein Fahrzeug abmelden, auch ohne das es verschrottet wird :-D
Man benötigt dafür nur die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Kfz-Schein) und Kfz-Kennzeichen. Fahrzeug muss nicht zur Zulassungsstelle mit gebracht werden.
Dann fallen auch keine Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung mehr an.

Gruß
Michael Sorgenfrey
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Re: Wohnmobilversicherung für WoMo Höhe 3,40 m

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo,

im besagten Fall hat die Gendamerie die Kennzeichen und den Fahrzeugschein sichergestellt. Der Fahrzeugschein wurde zunächst den französischen Steuerbehörden zugeleitet. Gleichzeitig wurde das Straßenverkehrsamt in Deutschland verständigt, dass das Fahrzeug einen Totalschaden in Frankreich erlitten hat. Der Besitzer kann sich nun entscheiden, ob das Fahrzeug ausgeführt wird oder Einfuhrzoll für Frankreich entrichtet werden soll und die endgültige Entsorgung in Frankreich erfolgt. Das deutsche Straßenverkehrsamt richtet nach Eingang der Meldung für das Kennzeichen einen sogenannten Sperrvermerk ein, so das eine vorübergehende Stilllegung bis zur Klärung des Sachverhaltes nicht möglich ist, d. h dem Straßenverkehrsamt muss der Bescheid über Einfuhrzoll oder ein Reparaturnachweis über den Wiederaufbau vorgelegt werden. In den meisten Fällen wird aber ein Prüfbericht des TÜV oder einer anderen zugelassenen Prüforganisation verlangt.

Wenn auch sicherlich nicht in jedem Fall die Meldung an das Straßenverkehrsamt erfolgt bzw. diese sehr spät eintrifft, so das man noch Gelegenheit hätte, das Fahrzeug vorübergehend still zulegen, scheiterst es daran, das in der EU grundsätzlich bei vermuteten Totalschäden von ausländischen Fahrzeugen zunächst die Kennzeichen sichergestellt werden (das funktioniert tatsächlich fast immer). Ohne die Kennzeichen ist aber eine vorübergehende Stilllegung nicht möglich, da diese zur Entstempelung vorgelegt werden müssen.

Somit sind m. E. die Kosten für einen Schutzbrief minimal im Verhältnis zum Stress und Ärger im Falle eines Falles. Was nützt es mir, Daher wenn mein Schrottauto wieder in Deutschland ist, aber die Kennzeichen noch sichergestellt sind. Daher bedarf es für solche Fälle professioneller und fachkundiger Hilfe, wie sie nur Automobilclubs zu leisten in der Lage sind.

Gruß Michael
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Re: Wohnmobilversicherung für WoMo Höhe 3,40 m

Beitrag von horst-lehner »

Was mich jetzt nur wundert ist: Wo kam das Fahrzeug her? Aus Deutschland? Ich dachte, wir hätten EU-weit freien Warenverkehr!? Gilt das nicht in dem Fall?
Michael Sorgenfrey
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Re: Wohnmobilversicherung für WoMo Höhe 3,40 m

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Horst,

das Fahrzeug kam aus Deutschland und im Grundsatz hast du recht. Laut Außenwirtschaftsgesetz (AWG) ist der Warenverkehr innerhalb der Mitgliedstaaten grundsätzlich frei, unterliegt aber einigen Einschränkungen. Eine dieser Einschränkungen betrifft auch Neuwagen. Hier ist die Mehrwertsteuer nicht in Deutschland zu bezahlen, sondern in dem Land, in dem das KFZ schlussendlich zugelassen wird. Das sind beispielhaft in Ungarn 27 Prozent.

Ein Fahrzeug mit Totalschaden, welches nicht wieder ausgeführt wird, unterliegt zunächst einmal den Bestimmungen für Neuwagen. Dabei spielen Fahrzeugalter und Laufleistung keine Rolle. Ein Anwalt/Notar kann aber durch eine bestimmte Prozedur erreichen, das die Mehrwertsteuer und/oder der Einfuhrzoll (je nach Land) nicht entrichtet werden müssen. Dazu verbleiben dann aber die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen in dem Land, wo das Fahrzeug verschrottet wird.

Wer bei der Zulassungsstelle sein Fahrzeug abmelden möchte, etwa weil er es der Verschrottung zugeführt hat, benötigt dazu die amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs sowie die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2. Des Weiteren muss der Verwertungsnachweis des verschrotteten Autos vorgelegt werden, den es in den meisten Ländern der EU überhaupt nicht gibt. Fehlt aber eines dieser Dokumente, ist ein Abmelden des Fahrzeuges nicht möglich. Auch in diesem Fall ist es durch einen Anwalt/Notar möglich, durch entsprechende Bescheinigungen die endgültige Entsorgung zu ermöglichen.

Dieses Prozedere überlasse ich gerne Automobilklubs, die täglich Verschrottungen im Ausland veranlassen müssen und darin geübt sind.

Gruß Michael
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Ludo

Re: Wohnmobilversicherung für WoMo Höhe 3,40 m

Beitrag von Ludo »

Die Versicherung kann man jederzeit kündigen, damit erfolgt eine Meldung die Zulassungsstelle.............und das Fahrzeug wird "von Amts wegen" stillgelegt.
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Johann
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Re: Wohnmobilversicherung für WoMo Höhe 3,40 m

Beitrag von Johann »

Tja, Ludo,
Ludo hat geschrieben:Die Versicherung kann man jederzeit kündigen, damit erfolgt eine Meldung die Zulassungsstelle.............und das Fahrzeug wird "von Amts wegen" stillgelegt.
dieser Akt ist aber doch nur ein kleiner Teil des gesamten Vorgangs. - Dein verunfalltes Mobil steht dann abgemeldet in Ungarn. Und dann? Dann musst Du es noch irgendwie bewerkstelligen, dass die Reste Deines ehemaligen Reisemobils noch wieder nach Stuttgart gelangen :-? Vielleicht ist das viel komplizierter als Du es Dir vorstellen möchtest ;-)
Ich begrüße es sehr, dass Michael den gesamten Vorgang mit seinen Risiken und Zusammenhängen so klar und deutlich beschrieben hat. Schön, dass wir hier im Forum einen Sachkundigen haben, der nicht nur Mutmaßungen anstellt, sondern Interessenten die Augen öffnet :!: Vielen Dank, lieber Michael :-D

Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
Ludo

Re: Wohnmobilversicherung für WoMo Höhe 3,40 m

Beitrag von Ludo »

Michael Sorgenfrey hat geschrieben: So lange musste er Kfz-Steuer und den Versicherungsbeitrag weiter entrichten.
Johann, hier geht es doch nur um die o.G. Aussage..........

Für die Abwicklung des Totalschadens ist ggfs. die Vollkasko oder die gegnerische Versicherung zuständig, die anfallenden Steuern sind "Unfallbedingt", also ein Teil des Unfallschadens der durch die Versicherung abgewickelt werden muß.

Nur wer keine VK hat und den Unfall selber verschuldet hat benötigt einen Schutzbrief.
Michael Sorgenfrey
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Re: Wohnmobilversicherung für WoMo Höhe 3,40 m

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Ludo,

für dich noch einmal zur Verdeutlichung: Wir sprechen von einem Unfall im Ausland.

Deine Aussage, das eine Kraftfahrtversicherung jederzeit gekündigt werden kann, ist definitiv falsch :!: . Für die Kündigung gibt es genau definierte vertragliche Regelungen. Die von dir benannte vorübergehende Stilllegung von Amts wegen trifft nur zu, wenn du mit den Beiträgen im Rückstand bist und auch die Mahnungen ignorierst. Erst im Rahmen eines Vollstreckungsbeschlusses wird das Straßenverkehrsamt tätig. Im übrigen ein recht langwieriges und für dich teures Verfahren. Da die Zulassungsbehörde die Kennzeichen nicht einziehen kann (Fahrzeug ist ja im Ausland) erfolgt letztendlich die Ausschreibung zur Fahndung. Des Weiteren bekommst du einen Negativeintrag in der Schufa. Ich kann mir nicht denken, dass das dein Ziel ist.

Es trifft zu, das die gegnerische Versicherung bei einem unverschuldeten Unfall für die Abwicklung zuständig ist. Im besagten Fall hat es 11(!) Monate gedauert, bis die französische Versicherung mit Hilfe eines Anwaltes gezahlt hat. Natürlich ohne Kostenpauschale etc. Das sieht das französische Recht nicht vor. Zusätzliche erfolgt die Gutachtenerstellung in Frankreich nach Unfällen grundsätzlich durch einen Gutachter der Versicherung. Eine freie Gutachterwahl wie bei uns kennt Frankreich nicht. Der Unterschied zum deutschen Recht hat knapp 4.000 EUR ausgemacht. Deine Anmerkung, das Steuern unfallbedingt und von der Versicherung zu ersetzen sind, ist ebenfalls nicht richtig. Selbst in Deutschland sind Kraftfahrzeugsteuern nach einem Unfall nicht erstattungsfähig.

Würde mich freuen, wenn du bei deinen Kommentaren etwas mehr Sorgfalt walten lässt, um andere Forumsteilnehmer durch falsche Aussagen nicht zu irritieren. Danke :!:

Gruß Michael
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Re: Wohnmobilversicherung für WoMo Höhe 3,40 m

Beitrag von Ludo »

Ganz einfach gesagt :

wenn mein "Totalschaden Wohnmobil" 3,40 m hoch ist, ADAC den rücktransport nur bis 3,20m Höhe bezahlt............dann muß halt die Säge her.........oder die Räder ab............
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