Schwarzen Schafe unter den Reisemobilisten

die Plunderecke - hier kommt alles rein, was nicht woanders Platz findet
CatCar
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Re: Noch ein Schwarzes Schaf unter den Reisemobilisten?

Beitrag von CatCar »

KudlWackerl hat geschrieben: 10.03.2020, 20:00 Ist eigentlich der Wohnmobilist, welcher in Böblingen am "Stellplatz am Zimmerschlag" entsorgen musste und deshalb seine Toilettenkassette genau über dem Bodenablauf in den Windlauf des über der Entsorgung parkenden PKW kippen musste, auch ein schwarzes Schaf?


Das würde mich nun interessieren.

Grüße, Alf

P. S. Windlauf=Lücke zwischen Motorhaube und Windschutzscheibe
:-D Gerade wollte ich noch fragen was ein Windlauf ist :-D Also wenn er hinterher wenigsten die Wischerblätter wieder saubermacht, tja dann ist es wohl "nur" Grenzwertig ;-)
Viele Menschen sind gut genug erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun. ;-)
(Orson Welles)
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horst-lehner
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Re: Freisteher und ihr Bärendienst für die Reisemobilszene

Beitrag von horst-lehner »

Hallo Johann,

wir drehen uns im Kreis; entweder kannst oder willst Du es nicht verstehen.
Johann hat geschrieben: 10.03.2020, 11:09 Wir können im HME-Forum wie Don Quijote weiter gegen die Windmühlen kämpfen.
Das erwartet niemand von Dir. Man darf aber erwarten, dass Du dich nur an der Durchsetzung von Gesetzen beteiligst, die Du auch benennen kannst. Das kannst Du offenbar in diesem Fall nicht.
Johann hat geschrieben: 10.03.2020, 11:09Und der Bundesverkehrsminister hätte alle Hände voll zu tun, wenn er sich um die vielen Probleme kümmern würde.
Er soll sich doch gar nicht kümmern. Er soll einfach den Schnabel halten, statt Schrott verlautbaren zu lassen. Was ich von der Rechtsauslegung der Berliner Exekutive halte, habe ich hier schon ausreichend dargelegt.
Johann hat geschrieben: 10.03.2020, 11:09auf die Zusatzzeichen 1010-67 (Wohnmobile), 1024-19 (Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 t ausgenommen), 1010-58 (Personenkraftwagen) gänzlich verzichten, weil deren Bedeutung mit EU-Recht nicht übereinstimmt.
Die Zusatzzeichen haben selbstverständlich eine Bedeutung. Die stimmt auch mit EU-Recht überein. Sie ist halt nur im Fall von 1010-58 nicht die, die manche Behörden (oder auch Du) gerne hätten.
Johann hat geschrieben: 10.03.2020, 11:09Und was soll der Gesetzeshüter nun machen? Nach bestem Wissen und Gewissen oder nach Gutdünken Knöllchen verteilen
Genau das tut er ja vielerorts bereits, obwohl er es natürlich nicht soll.
Johann hat geschrieben: 10.03.2020, 11:09Ne Horst, für etwas Ordnung bin ich schon.
Aha. Und das Recht interessiert Dich bei der Durchsetzung Deiner Ordnung inwieweit? Nur, wenn's Dir in den Kram passt? Genau da endet meine Toleranz -- für Willkür bin ich nicht zu haben.
Johann hat geschrieben: 10.03.2020, 11:09 Ich halte mich an das, was der deutsche Gesetzgeber vermutlich gemeint haben könnte, als er Verkehrszeichen und Zusatzzeichen für gültig erklärt hatte.
Dann könntest Du Dich ja an das halten, was der Gesetzgeber selbst dazu in der Bundestagsdrucksache 16/519, Seite 7, 2. Spalte oben, geschrieben hat:
Verkehrsrechtlich sind Wohnmobile Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M mit besonderer Zweckbestimmung.
Diese verkehrsrechtliche Einstufung bestätigt, dass der wesentliche Hauptzweck dieser Fahrzeuge in der
Personenbeförderung besteht.
Die einzig logische Konsequenz daraus ist die von mir bereits dargelegte: Wo es allgemeine Regelungen für PKW gibt, gelten die auch für Wohnmobile. Außer der Gesetzgeber hat explizit was anderes speziell für Wohnmobile bestimmt.

Ich habe Dich schon mehrfach aufgefordert, für Deine abweichende Rechtsauffassung irgendwelche Belege zu nennen, da kam nie was. Solange das so bleibt, bist Du für mich einer, der wissentlich das Recht beugt, wenn er Reisemobilisten belehrt oder gar anzeigt, die auf PKW-Parkplätzen ordnungsgemäß parken.

Mit leicht genervten Grüßen

Horst
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Re: Freisteher und ihr Bärendienst für die Reisemobilszene

Beitrag von H.NDS »

horst-lehner hat geschrieben: 11.03.2020, 00:04 Ich habe Dich (Johann) schon mehrfach aufgefordert, für Deine abweichende Rechtsauffassung irgendwelche Belege zu nennen, da kam nie was. Solange das so bleibt, bist Du für mich einer, der wissentlich das Recht beugt, wenn er Reisemobilisten belehrt oder gar anzeigt, die auf PKW-Parkplätzen ordnungsgemäß parken.
:!: :!: :cry:
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KudlWackerl
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Re: Schwarzen Schafe unter den Reisemobilisten

Beitrag von KudlWackerl »

Hier für die nicht-Link-Folger dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/005/1600519.pdf der wesentliche Satz aus Horsts Argumentation:

Verkehrsrechtlich sind Wohnmobile Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M mit besonderer Zweckbestimmung.
Diese verkehrsrechtliche Einstufung bestätigt, dass der wesentliche Hauptzweck dieser Fahrzeuge in der Personenbeförderung
besteht.

Verkehrsrechtlich! Noch Fragen Kienzle? (Johann?) :mrgreen:

Grüße, Alf

P.S. Gut recherchiert, Horst! :!:
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Johann
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Re: Schwarzen Schafe unter den Reisemobilisten

Beitrag von Johann »

KudlWackerl hat geschrieben: 11.03.2020, 11:37 Hier für die nicht-Link-Folger dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/005/1600519.pdf der wesentliche Satz aus Horsts Argumentation:

Verkehrsrechtlich sind Wohnmobile Fahrzeuge der Fahrzeugklasse M mit besonderer Zweckbestimmung.
Diese verkehrsrechtliche Einstufung bestätigt, dass der wesentliche Hauptzweck dieser Fahrzeuge in der Personenbeförderung
besteht.

Verkehrsrechtlich! Noch Fragen Kienzle? (Johann?)
Ja, schon noch:
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Re: Schwarzen Schafe unter den Reisemobilisten

Beitrag von horst-lehner »

Johann hat geschrieben: 11.03.2020, 13:42 Der Gesetzentwurf datiert vom 02.02.2006 und ist damit schon uralt.
Du kannst sicher ein neueres Gesetz nennen, das dieses außer Kraft gesetzt hat. Nein? Dann ist das nur die nächste Nebelbombe, um davon abzulenken, dass die Gesetze Dir eigentlich egal sind.

Fakt ist: Alle mir bisher bekannten Argumentationen, Wohnmobile seien keine PKW basieren auf noch älteren Gesetzen, die nachweislich außer Kraft gesetzt wurden.
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Johann
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Re: Schwarzen Schafe unter den Reisemobilisten

Beitrag von Johann »

horst-lehner hat geschrieben: 11.03.2020, 00:04 Solange das so bleibt, bist Du für mich einer, der wissentlich das Recht beugt, wenn er Reisemobilisten belehrt oder gar anzeigt, die auf PKW-Parkplätzen ordnungsgemäß parken.
horst-lehner hat geschrieben: 11.03.2020, 20:12 Du kannst sicher ein neueres Gesetz nennen, das dieses außer Kraft gesetzt hat. Nein? Dann ist das nur die nächste Nebelbombe, um davon abzulenken, dass die Gesetze Dir eigentlich egal sind.
Peter_R hat geschrieben: 12.03.2020, 11:26 nach so vielen Nebelkerzen und Ablenkungen von der Frage, kannst Du doch zwischenzeitlich sicherlich (D)ein neueres Gesetz benennen, oder?
Sofern und sobald Sachlichkeit in diese (ehemalige) Diskussion wieder einkehrt, werde ich mich zu Wort melden, und auf wirklich ernstgemeinte Fragen auch sachlich antworten.
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
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Re: Schwarzen Schafe unter den Reisemobilisten

Beitrag von horst-lehner »

Johann hat geschrieben: 12.03.2020, 13:05 Sofern und sobald Sachlichkeit in diese (ehemalige) Diskussion wieder einkehrt, werde ich mich zu Wort melden, und auf wirklich ernstgemeinte Fragen auch sachlich antworten.
Zugegeben, da bin ich ein wenig Richtung Polemik abgedriftet.

Dann frage ich also nochmal völlig sachlich und ernstgemeint danach, welches Gesetz oder welche Verordnung die Rechtsgrundlage liefert, um Fahrzeuge, die in ihren Papieren als "Fahrzeuge zur Personenbeförderung bis 8 Personen" mit besonderer Zweckbestimmung "Wohnmobil" geführt werden, dennoch nicht als PKW anzusehen.

Grüße von Horst
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Re: Schwarzen Schafe unter den Reisemobilisten

Beitrag von Johann »

horst-lehner hat geschrieben: 12.03.2020, 15:27 Dann frage ich also nochmal völlig sachlich und ernstgemeint danach, welches Gesetz oder welche Verordnung die Rechtsgrundlage liefert, um Fahrzeuge, die in ihren Papieren als "Fahrzeuge zur Personenbeförderung bis 8 Personen" mit besonderer Zweckbestimmung "Wohnmobil" geführt werden, dennoch nicht als PKW anzusehen.
Die Frage kann ich so nicht beantworten. Du und ich diskutieren - aber ohne Streit und Polemik, sondern ausschließlich an der Sache orientiert - schon seit längerem über dieses Thema und waren uns m.E. darin einig, dass das deutsche Verkehrsrecht nicht hundertprozentig das EU-Recht abbildet.

Ich erlaube mir, auch hier im HME-Forum die "mutmaßliche" Position des deutschen Gesetzgebers (und der Behörden) so zu interpretieren, dass beim Parken mit Zusatzzeichen 1010-67 nur (echte) Reisemobile" (-> Wohnmobile) gemeint sein können. Unabhängig von der tatsächlichen Bauform (Alkoven, Teilintegrierter, Vollintegrierter, Kastenwagen). Das Zusatzzeichen 1010-58 sollte demnach auf (echte) Pkws (Limousine, Kombi, Coupe, Cabrio, SUV) hinweisen. - Wenn ich bei meinen Einkaufsfahrten auf Reisemobile treffe, die auf Pkw-Parkflächen (Zusatzzeichen 1010-58) parken, frage ich die Insassen, ob sie schon ein "Knöllchen" erhalten hätten. Damit mache ich mich nicht zum Ersatz-Gesetzeshüter, sondern ich möchte sie vor ungeplanten/ungewollten Geldausgaben (-> erhöhte Parkgebühren) bewahren. Für mich sind es Kollegen, keine 'Feinde' :!:

Die Drucksache 16/519 (vom 02.02.2006) betrifft den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung", in der beabsichtigt worden war, die Kfz-Steuern für Reisemobile in der Systematik denen der Pkws (gemäß allgemeinem Sprachgebrauch) anzugleichen. Die RU hatte seinerzeit, mit tatkräftiger Unterstützung von camperline.de, dieses Gesetzesvorhaben bekämpft, allerdings ohne daraus als Gewinner hervorzugehen.

In der Drucksache ging es also nicht um eine verkehrsrechtliche Neudefinierung für unsere motorisierten Freizeitfahrzeuge, sondern ausschließlich um deren (künftige) Besteuerung.
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
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Re: Schwarzen Schafe unter den Reisemobilisten

Beitrag von KudlWackerl »

Hallo Johann,

Du hast irgendwie recht. Aber in der StVO wird der Begriff "Personenkraftwagen " benutzt, welcher aber nicht definiert ist. (in einer DIN würde das in einer Katastrophe enden)

Die Formulierung in der zitierten Drucksache beweist (!) dass die Legislative die Fahrzeuge M1 Wohnmobil verkehrsrechtlich als hauptsächlich zur Beförderung von Personen vorgesehen, damit ebenfalls als "Personenkraftwagen" geltend versteht.

Grüße, Alf
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Re: Schwarzen Schafe unter den Reisemobilisten

Beitrag von Garfield »

...euer RU-Thema habe ich mal hier hin verschoben :mrgreen:
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
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Re: Schwarzen Schafe unter den Reisemobilisten

Beitrag von horst-lehner »

KudlWackerl hat geschrieben: 12.03.2020, 19:33 Die Formulierung in der zitierten Drucksache beweist (!) dass die Legislative die Fahrzeuge M1 Wohnmobil verkehrsrechtlich als hauptsächlich zur Beförderung von Personen vorgesehen, damit ebenfalls als "Personenkraftwagen" geltend versteht.
So ist es. Damit bestätigt der Gesetzgeber (!) zunächst mal meine Interpretation geltenden EU-Rechts. Das ist genau dann über das Steuerrecht hinaus auch im Verkehrsrecht anwendbar, wenn es dort keine andere Definition gibt. Und ich habe dort keine widersprechende gefunden. Natürlich gibt es dennoch Sonderregeln für Wohnmobile, so z. B. überall dort, wo das Zusatzzeichen 1010-67 verwendet wird. Es gibt aber m. E. überhaupt keinen Grund, anzunehmen, dass das Zusatzzeichen 1010-58 etwa PKW mit besonderer Zweckbestimmung "Wohnmobil" ausschließe. Es schließt ja z. B. auch keine PKW mit besonderer Zweckbestimmung "behindertengerechtes Fahrzeug" aus.

Grüße von Horst
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Re: Schwarzen Schafe unter den Reisemobilisten

Beitrag von KudlWackerl »

Die Johann Diskussion wurde abgetrennt.

Aber nun zurück zum Thema ... Mittwoch mache ich trotz Notstand einen Kurztripp in den Schwarzwald. Bin mal gespannt, ob es dort ruhiger ist als sonst.

Hoffentlich bin ich jetzt kein schwarzes Schaf?

Grüße, Alf
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Re: Schwarzen Schafe unter den Reisemobilisten

Beitrag von horst-lehner »

So lange man bei den Freizeitaktivitäten einen Abstand von ca. 2m zu seinen Mitmenschen einhält, wird man auch nicht zum schwarzen Schaf, denke ich.

Jedenfalls sagte das der inzwischen recht bekannte Virologe Alexander Kekulé gestern bei Anne Will: "Die ganze Republik in die Bude zu sperren, dafür gibt es keine medizinische Indikation“.

Grüße von Horst
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Re: Schwarzen Schafe unter den Reisemobilisten

Beitrag von KudlWackerl »

Hallo Horst,

In Österreich verbietet man den Leuten sogar die frische Luft. :-?

Ob das Sinn macht? Ich glaube nicht.

Grüße, Alf
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