Stilllegen

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Scubafat
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Re: Stilllegen

Beitrag von Scubafat »

Woher weiß ich ob mein Personalausweis dafür geeignet ist und ist das Lesegerät das Smartphone mit App?
Gruß Roger
H.NDS
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Re: Stilllegen

Beitrag von H.NDS »

Wenn Du einen neueren Perso hast, hast Du Infos mitbekommen.
Sonst bei der ausstellenden Behörde nachfragen.
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Scubafat
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Re: Stilllegen

Beitrag von Scubafat »

Werde ich morgen mal anrufen! Gute Idee!
Gruß Roger
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Sigi
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Re: Stilllegen

Beitrag von Sigi »

Hallo Roger

Mein Perso ist von 2012, und ich wurde damals gefragt, ob ich die online- Funktion haben will.
In jedem Fall musst Du mit dem neuen Ausweis ein zweiseitiges Schreiben (per Post von der Bundesdruckerei) bekommen haben, in dem eine sog. Transport- PIN (rotes Feld zum Freirubbeln) und auf der zweiten Seite ein ebensolches Feld mit der PUK enthalten sind; außerdem stehen dort "Sperrinformationen", insbesondere ein Sperrkennwort zum telefonischen Sperren des Ausweises bei Abhandenkommen.

Die fünfstellige "Transport- PIN" gilt nur für das erstmalige Aktivieren des Ausweises; sie muss dann in eine sechsstellige PIN geändert werden, die Du frei wählen kannst.
Dieses kann auch schon bei Abholung des Ausweises auf der Behörde erledigt werden - der Ausweis ist dann sofort online einsatzfähig mit Deiner PIN.

Wenn man, wie ich, den Ausweis anschließend sieben Jahre nicht online nutzt, sollte man sich die selbst gewählte PIN aber gut gemerkt haben - ohne die geht nämlich nichts; die PUK braucht man nach dreimaliger Falscheingabe der PIN, um weitere Versuche (max. 30) freigeschaltet zu bekommen. Wenn man sich an die PIN dauerhaft nicht mehr erinnert, bleibt nur der Gang zum Amt, um eine neue PIN (und neuen PIN- / PUK- Brief) zu bekommen. Vermutlich gebührenpflichtig...

Zum Auslesen des Personalausweises brauchst Du entweder ein Smartphone mit NFC- Funktion oder ein Lesegerät, das per USB an den PC gesteckt wird; die Liste der zertifizierten Lesegeräte (billigere andere funktionieren nicht) findest Du hier:
https://www.ausweisapp.bund.de/kompatib ... segeraete/
Entweder auf dem Smartphone oder PC musste Du die AusweisApp2 installieren. Nur über diese App laufen alle Identifizierungsfunktionen - auch bei anderen online- "Behördengängen", wie z.B. ELSTER (Steuerbescheid) etc.

Eine Broschüre mit vielen weiteren Informationen ist hier:
https://www.personalausweisportal.de/Sh ... onFile&v=3

Gruß
Sigi
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Scubafat
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Re: Stilllegen

Beitrag von Scubafat »

Danke dir!
Die unten verlinkte Seite hatte ich gerade auch gefunden und gelesen. Ich weiß noch das ich die Funktion des Persos mit gewählt hatte, aber inaktiv gelassen habe. Werde dort mal anrufen. Die sind sehr freundlich bei uns.
Da ich mit meinem Smartphone auch in Supermärkten und so bezahle werde ich auch kein extra Lesegerät benötigen.
Aber Danke nochmals für die Aufklärung.
Gruß Roger
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Re: Stilllegen

Beitrag von hymerfranz »

Hallo Zusammen,
so heute kam der Bescheid von unserer Zulassungstelle mit Gebührenbescheid , für alle die nicht mit dem goldenen Löffel groß geworden sind :-D , 10,40 .- euro mit Reservierung - Kennzeichnung . Und ich habe kein Lesegerät für meinen Pass gebraucht nur Handy/Fotos .Denke das ist es wert oder ?
Gruß Franz
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starlight
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Re: Stilllegen

Beitrag von starlight »

Hallo,

Ich habe, wie jedes Jahr im November (2019) mein WoMo abgemeldet. Normalerweise erfolgt Wiederanmeldung im April. Nun haben wir ja besagte Coronakrise und quasi Fahrverbot.
Mein Fahrzeug hat momentan TÜV bis 04/2021.

Gibt es eine Zwangsfrist, das Fahrzeug wieder anzumelden ? Es gab doch früher die Begriffe der „vorübergehenden“ und der „endgültigen“ Stilllegung, die , so glaube ich mich zu erinnern, von irgendeinem Zeitraum der Außerbetriebsetzung abhing.

Wahrscheinlich mach ich mir hier unnötig Gedanken. Aber vielleicht hat der eine oder andere auch schon in diese Richtung überlegt.
Gruß starlight

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Scubafat
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Re: Stilllegen

Beitrag von Scubafat »

Rufe doch mal die Zulassungsstelle an!
Gruß Roger
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schienbein
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Re: Stilllegen

Beitrag von schienbein »

starlight hat geschrieben: 17.04.2020, 08:42 Hallo,

Ich habe, wie jedes Jahr im November (2019) mein WoMo abgemeldet. Normalerweise erfolgt Wiederanmeldung im April. Nun haben wir ja besagte Coronakrise und quasi Fahrverbot.
Mein Fahrzeug hat momentan TÜV bis 04/2021.

Gibt es eine Zwangsfrist, das Fahrzeug wieder anzumelden ? Es gab doch früher die Begriffe der „vorübergehenden“ und der „endgültigen“ Stilllegung, die , so glaube ich mich zu erinnern, von irgendeinem Zeitraum der Außerbetriebsetzung abhing........
Hi , ich melde schon seit Jahren unser Womo im Herbst ab und im Frühjahr wieder an ... wegen Corona wird es erst wieder angemeldet, wenn wir wieder reisen dürfen.

Laut Aussage vom zuständigen Straßenverkehrsamt gilt die Ausserbetriebsetzung für max. 18 Monate.
Fröhliche Grüße schienbein
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Re: Stilllegen

Beitrag von starlight »

Danke Schienbein,

Genau das wollte ich hören.
Aber vielleicht wird’s heuer doch noch was, im Herbst eventuell in Deutschland. Fürchte nur, dass dann so viele unterwegs sind, dass man weder auf Campingplätzen noch auf offiziellen Stellplätzen ein paar Quadratmeter findet.
Warten wir’s ab.
Bleibt gesund.
Gruß starlight

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Re: Stilllegen

Beitrag von Sigi »

Die Außerbetriebsetzung geht für maximal sieben Jahre. So lange kann das Fahrzeug jederzeit wieder angemeldet werden, ggfs. natürlich erst nach Durchführung einer verpassten HU.
Bei längerer Stilllegung kann allerdings der Versicherungsrabatt heruntergestuft werden, und die kostenlose Ruheversicherung gilt auch nicht ewig.
Da lohnt ein Gespräch mit dem Agenten...
...und die Reservierung des liebgewonnenen Kennzeichens läuft auch irgendwann aus.

Aber so lange wird die Ausgangssperre wohl nicht dauern. :lol:

Gruß
Sigi
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Re: Stilllegen

Beitrag von schienbein »

schienbein hat geschrieben: 17.04.2020, 12:22 ...... Laut Aussage vom zuständigen Straßenverkehrsamt gilt die Ausserbetriebsetzung für max. 18 Monate.
Hallo @starlight ... habe meine Aussage nochmal abgeklärt und dabei herausgefunden, daß die Außerbetriebsetzung unbegrenzt gilt ... eine evtl. KennzeichenReservierung gilt für 12 Monate.
Wie lange die Ruhestandsversicherung gilt, solltest du sicherheitshalber mit deiner Versicherung klären.
Fröhliche Grüße schienbein
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Re: Stilllegen

Beitrag von starlight »

Hallo,
„Ruhestandsversicherung“ ist für mich nicht von Bedeutung. Das Fahrzeug steht in meiner abgeschlossenen Garage.
Da sollte eigentlich nix passieren.
Ich bin ja gespannt, zu welchem Zeitpunkt die Zulassungsstellen wieder öffnen.
Gruß starlight

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Re: Stilllegen

Beitrag von Sigi »

schienbein hat geschrieben: 17.04.2020, 20:03 Hallo @starlight ... habe meine Aussage nochmal abgeklärt und dabei herausgefunden, daß die Außerbetriebsetzung unbegrenzt gilt ...
Das ist richtig, aber....: Nach sieben Jahren ist bei der Wiederzulassung beim Fehlen des Nachweises eine neue Betriebserlaubnis erforderlich.
Daher hatte ich oben maximal sieben Jahre geschrieben.

Und auf die Ruheversicherung (der "Ruhestand" lässt sich leider nicht so einfach versichern) kann man natürlich verzichten, wenn man auf Absicherung von Feuer, Diebstahl etc. keinen Wert legt.

Gruß
Sigi
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