Überarbeitung Führerscheinrichtlinie

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Sigi
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Überarbeitung Führerscheinrichtlinie

Beitrag von Sigi »

Die hier oft geschmähte Reisemobil-Union (RU) setzt sich seit vielen Jahren, bisher leider erfolglos, für eine Heraufsetzung des Gewichtslimits für den B-Führerschein ein.
Tatsache ist ja, dass man sehr viele Reisemobile ohne jede technische Änderung von 3,5 to auf bis zu 4,5 to oder mehr auflasten lassen kann - nur braucht man dann den C1- Führerschein, was viele Jüngere abschreckt, die nicht das Privileg des alten 3er Führerscheins bis 7,5 to (plus Anhänger) haben.

Vorstöße beim Bundesverkehrsminister werden damit beantwortet, dass man das sehr gerne befürworten würde, aber leider sei man an die EU-Führerscheinrichtlinie gebunden.
Genau diese aber wird seit einiger Zeit überarbeitet, und die RU ist (im Rahmen der Mitgliedschaft im europäischen Dachverband FICM) seit Monaten aktiv in allen Bearbeitungsschritten dabei. Tatsächlich unterstützen auch viele andere Interessenvertretungen, z.B. der Feuerwehren, diesen Ansatz, aber die EU-Kommission hält eisern an der 3,5to- Grenze fest, die auf eine uralte Internationale Konvention der Vereinten Nationen zurückgeht. Lediglich für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, die ja z.B. für die Batterien großes Mehrgewicht zu verkraften haben, gibt es bereits eine Ausnahmegenehmigung bis 4,25 to.
Hier können wir alle einhaken, denn es ist ja nicht zu verstehen, dass man mit dem B-Führerschein ein Elektrofahrzeug bis 4,25 to fahren darf, eines mit Dieselmotor aber nicht.

Gegenwärtig läuft eine Anhörung der EU-Kommission zu diesem Thema, bei der sich jeder EU-Bürger zu Wort melden kann.
Ich habe für die RU dazu eine Pressemitteilung geschrieben, in der alle Reisemobilisten aufgefordert werden, der EU-Kommission zu zeigen, dass dieses 3,5to- Limit ein echtes Ärgernis ist, das viele Bürger behindert. Diese Pressemitteilung wurde in den letzten Tagen verteilt und durch verschiedene Medien auch schon aufgenommen und umgesetzt. Die Zahl der Rückmeldungen an die EU-Kommission, die bei ca. 20 lag, als ich meine Mitteilung vor zwei Tagen geschrieben hatte, ist inzwischen auf über 200 angestiegen.

Sicher gibt es auch HME-Foristen, die sich hier zu Wort melden möchten und für die Anhebung der Gewichtsgrenze votieren.
Hier kann man sich anmelden und seinen Beitrag posten:
https://ec.europa.eu/info/law/better-re ... htlinie_de
Aber nicht zu lange warten: Die Frist endet am 21. Mai.

Hier die Pressemitteilung der RU:
https://www.reisemobil-union.de/home/st ... 687b2225dd

und so wurde sie z.B. durch das Deutsche Caravaning Institut umgesetzt:
https://caravaning-institut.de/b-fuehre ... mitmachen/

Warum steht da mehrfach 4,25 to / 4,5 to?
Die Forderung der RU und anderer Verbände ist eine Anhebung auf 4,5 to.
Da für alternative Antriebe aber bereits 4,25 to zugestanden sind, wäre es vermutlich einfacher, dieses Limit auf alle Antriebsarten auszudehnen, als ein komplett neues Limit durchgesetzt zu bekommen. 4,25 to wäre deshalb der Kompromiss, der uns alle in dieser Frage schon mal einen Schritt nach vorne brächte...

Also: Nicht zögern - mitmachen!

Gruß
Sigi
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Re: Überarbeitung Führerscheinrichtlinie

Beitrag von brs »

Guter Hinweis, da kann man nur mitmachen!
Grüße

Bernhard
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WolfRam
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Re: Überarbeitung Führerscheinrichtlinie

Beitrag von WolfRam »

Sigi hat geschrieben: 08.05.2021, 19:15 Also: Nicht zögern - mitmachen!
Hallo Sigi,

da macht man(n) gerne mit.

Um von der hauptsächlichen Argumentation den Blick auf die Folgen dieser unsinnigen bürokratischen Hürde der aktuellen Gewichtsbegrenzung zu lenken, habe ich folgenden Eintrag in die „EU-Anhörung“ getippt:

„Das bisher gültige Limit (3,5 to) hat zu einer Entwicklung im Reisemobil-Fahrzeugbau geführt, welche in der Werbung als „Leichtbau“ bezeichnet wird, der allerdings in der Praxis als eine „Gewichtsreduzierung zu Lasten der Qualität“ verstanden werden muss. Die Käufer erwarten Reisemobile mit komfortabler Ausstattung, ausreichender Beweglichkeit im Innenraum und eine typische Autarkie, durch die sich das Reisemobil – wie bisher – vom Wohnwagen unterscheidet.
Trotz aller Leichtbau-Techniken lassen sich diese Anforderungen in der Praxis nachweisbar nicht mehr realisieren. Das führt seit einigen Jahren dazu, dass die Hersteller „Tricks“ anwenden (müssen), um Kundenwünsche und Gewichtslimit zu erfüllen. Der bekannteste „Trick“ ist die sogenannte „Fahrbefüllung“ des Frischwasser-Tanks, der z. B. 150 Liter fasst, aber nur mit wenigen Litern befüllt werden darf, damit das Gewichtslimit nicht überschritten wird. Sinnvolle fahrzeugtechnische Ausrüstungen werden nur noch als „Extras“ (d. h. nachträglicher Gewichtserhöhung) angeboten, wie z. B. Reserverad, Aufbaubatterie mit ausreichender Kapazität u. a. - Einige Reisemobilbauer bieten Fahrzeuge an, deren Zuladungsreserven (trotz Anwendung dieser „Tricks“) so gering sind, dass die typische Ausrüstung (Kleidung, Reisproviant usw.) zur Überladung führt.
Bei Unfällen zeigen Reisemobile in Leichtbauweise eine auffällige Instabilität der Aufbau-Konstruktion selbst bei geringer Unfallschwere, die bisher (noch) nicht diskutiert wird, weil Reisemobile statistisch nur wenig in Unfälle verwickelt sind. Mit der stetig steigenden Zahl an Reisemobil-Zulassungen wird dieser erkennbare technische Mangel zukünftig zu einem Problem.“

***

Und zur Deiner eingangs angemerkten „oft geschmähten RU“ will ich anmerken:
Da tut sich inzwischen (wieder) was. Das ist sehr erfreulich! Ich hoffe, dass auch die aktuell unter „Neueste Nachrichten“ gezeigte Lebendigkeit des (neugestalteten) Internet-Auftritts anhält.
Zuletzt geändert von WolfRam am 10.05.2021, 08:48, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße aus dem Illertal
WolfRam
mpetrus
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Re: Überarbeitung Führerscheinrichtlinie

Beitrag von mpetrus »

Man könnte aber auch "schwere" WoMo/NFZ bis 4250kg in die Führerscheinklasse B96 integrieren.
Dann müssten die "B" Besitzer eine relativ günstige praktische Nachschulung und Prüfung machen.
Die aktuellen Fahrschüler bräuchten nur ein paar extra Fahrstunden.

Viele Fahrschüler oder B-Besitzer machen den B96 ja häufig mit weil sie entsprechende Hänger (WoWa) ziehen wollen.
Grüße Michael
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Johann
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Re: Überarbeitung Führerscheinrichtlinie

Beitrag von Johann »

Sigi hat geschrieben: 08.05.2021, 19:15 Also: Nicht zögern - mitmachen!
Habe ich gerade erledigt:

Da die Abmessungen der Reisemobile seit vielen Jahren inflationären Tendenzen unterliegen, reicht die zGM von 3.500 kg nicht mehr aus, wenn noch ausreichend Zuladungskapazität für sinnvolle Sonderausstattung (und Zubehör), Besatzung, normales Reisegepäck und Reiseproviant gegeben sein soll. Deshalb plädiere ich für eine Anhebung der zGM auf 4.250 kg. Dann hätten die Hersteller auch wieder die Möglichkeit, auf praxisfremde Tricks (z.B. nur 20 Liter Frischwasser) zu verzichten, und - unabhängig von irgendwelchen Statistiken - die Reisemobile mit einem auf Unfallsicherheit ausgerichteten Aufbau zu konzipieren.
Sigi hat geschrieben: 08.05.2021, 19:15 Die hier oft geschmähte Reisemobil-Union (RU) setzt sich seit vielen Jahren, bisher leider erfolglos, für eine Heraufsetzung des Gewichtslimits für den B-Führerschein ein.
Es ist doch seit Jahren unstrittig, dass derartige Alleingänge eines Vereins nicht die Entscheidungsträger erreichen. Deshalb habe ich dafür plädiert, in einer konzertierten Aktion mit den im den Reisemobil-Tourismus eingebundenen Verbänden wie DTV, CIVD, DCHV, ADAC (und ggf. BVCD) die Vorschläge bzw. Forderungen zu artikulieren. Ich begrüße es ausdrücklich, dass die RU nunmehr die Gelegenheit nutzt, auf europäischer Ebene für eine längst überfällige Anpassung der Führerschein-Richtlinie zu werben.
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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Re: Überarbeitung Führerscheinrichtlinie

Beitrag von mpetrus »

Ich kann eure Begründungen zu den Eingaben der Führerscheinrichtlinie nicht nach voll ziehen.

Ich bin ja auch dafür das sich was ändert, aber bitte nicht so wie Ihr Argumentiert das "nur 20l Wasser" oder "mehr Zubehör" verbaut werden kann.
Wenn, dann sollten die Hersteller für die Fahrzeugauflastung dazu verpflichtet werden auch Sicherheitsrelevante Aggregate wie ABS, ESP, oder Beifahrerairbag bzw. auch mehr Crashschutz zu verbauen.
Alles andere nützt der Verkehrssicherheit nichts sondern nur dem Geldbeutel der Hersteller, weil noch mehr Zubehör verkauft werden kann.
Die Fahrgestelle werden bei eurer Argumentation weiterhin bis aufs Maximum ausgereizt und überladen.
Grüße Michael
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Johann
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Re: Überarbeitung Führerscheinrichtlinie

Beitrag von Johann »

mpetrus hat geschrieben: 11.05.2021, 20:12 Wenn, dann sollten die Hersteller für die Fahrzeugauflastung dazu verpflichtet werden auch Sicherheitsrelevante Aggregate wie ABS, ESP, oder Beifahrerairbag bzw. auch mehr Crashschutz zu verbauen.
Nein Michael, es geht nicht um einen Crashschutz oder Airbags, sondern um eine deutlich solidere Aufbaukonstruktion. Was von den Reisemobil-Herstellern angeboten wird, ausgenommen ausgebaute Kastenwagen, hat mit Festigkeit im Leichtbau praktisch nichts gemein. Da gibt es interessante Bilder, auch hier im Forum, die ein total auseinandergefallenes Reisemobil (aus Bad Waldsee!) zeigen, dem ein BMW hineingefahren war. Der Hymer Exsis war nicht mehr als ein zerfallenes "Kartenhaus".
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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Re: Überarbeitung Führerscheinrichtlinie

Beitrag von mpetrus »

@Johann

Ich hab mal wieder nicht beachtet, das du es ganz genau mit der Ausdrucksweise und den Fachbegriffe nimmst.

Wenn ein Fahrzeug ein besseren Crashschutz hat, dann muss der Hersteller sich Gedanken um Verformung und Energievernichtung im Falle eines Unfalls machen.
Um bei deinem Beispiel zu bleiben wo ein BMW in einen Exsis gefahren ist. Wenn das WoMo wie ein Kartenhaus zusammen fällt, hat sich der Hersteller wohl wenig Gedanken zum Crashschutz (Fahrzeugsicherheit oder Personensicherheit) gemacht.

Aber in deiner Belehrung für mich, hast du im Prinzip genau das was ich mit dem Begriff "Crashschutz" gemeint habe, eben als "solide Aufbaukonstruktion" anders beschrieben.
In deiner hier als Kopie eingefügten Eingabe zur Führerscheinrichtline, hast du dies allerdings nur als letzten kurzen Nebensatz erwähnt.
Viel wichtiger scheint dir also Sonderausstattung, ein voller Frischwassertank oder Proviant bzw. Reisegepäck zu sein.
Grüße Michael
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Re: Überarbeitung Führerscheinrichtlinie

Beitrag von Johann »

mpetrus hat geschrieben: 12.05.2021, 15:44 Wenn ein Fahrzeug ein besseren Crashschutz hat, dann muss der Hersteller sich Gedanken um Verformung und Energievernichtung im Falle eines Unfalls machen.
Um bei deinem Beispiel zu bleiben wo ein BMW in einen Exsis gefahren ist. Wenn das WoMo wie ein Kartenhaus zusammen fällt, hat sich der Hersteller wohl wenig Gedanken zum Crashschutz (Fahrzeugsicherheit oder Personensicherheit) gemacht.
Hallo Michael,
es lag mir fern, Dich zu belehren! - In der Branche wird das Thema Unfallsicherheit nicht gebührend ernst genommen, sondern es wird immer wieder auf die geringe Zahl von Unfällen mit Reisemobilen hingewiesen. Die Hersteller sehen leider noch keinen Handlungsbedarf. In einigen Fällen wird darauf hingewiesen, dass ihre vollintegrierten Reisemobile nunmehr auch mit Airbags ausgestattet sind. - Wer solche Bilder sieht wie 2014 von Hampi gezeigt
Hampi hat geschrieben: 25.07.2014, 09:41 Ein BMW geriet auf der Autobahn A1 bei Niederbipp ins Schleudern, vollführte ungewollt einen U-Turn und krachte mit voller Wucht in ein Wohnmobil.
Hier geht’s weiter: http://www.watson.ch/Front/articles/662 ... st%C3%B6rt
gezeigt, dem muss klar werden, dass dringend Handlungsbedarf besteht. (Weitere Bilder siehe
Johann hat geschrieben: 28.07.2014, 11:25 http://www.solothurnerzeitung.ch/soloth ... -128194547
http://www.blick.ch/news/schweiz/unfall ... 01337.html
Schaut Euch mal bei der Solothurner Zeitung das 2. Bild an. Ein "lumpiger" 5er BMW mit eigentlich nur stark deformiertem Vorbau - das ist offensichtlich das Gegenstück zum total zerlegten HYMER.
Nachdem WolfRam unter
WolfRam hat geschrieben: 09.05.2021, 10:54 Bei Unfällen zeigen Reisemobile in Leichtbauweise eine auffällige Instabilität der Aufbau-Konstruktion selbst bei geringer Unfallschwere, die bisher (noch) nicht diskutiert wird, weil Reisemobile statistisch nur wenig in Unfälle verwickelt sind. Mit der stetig steigenden Zahl an Reisemobil-Zulassungen wird dieser erkennbare technische Mangel zukünftig zu einem Problem.“
das Thema "mangelnde Unfallsicherheit" hier nochmals angerissen hatte, sah ich mich nicht zu einer Wiederholung der Argumente veranlasst. - Auch ich hatte wiederholt anlässlich des Caravan Salons in Düsseldorf (zuletzt 2017) die Gelegenheit genommen, mit CIVD, DCHV und der Hymer GmbH & Co. KG dieses Thema zu diskutieren. Wohlwissend, dass ich als einzelner Reisemobilfahrer nicht viel werde bewegen können. Aber "Steter Tropfen höhlt den Stein!" - Übrigens waren die (voll-)integrierten Reisemobile von HYMER über viele Jahrzehnte mit "Stahlrohr-Sicherheits-Karosserie, integrierten Knautschzonen im Front-und Heckbereich ... und Überrollbügel" (aus Prospekt von 1986 übernommen) mit einem stabileren Aufbau versehen. Darauf hatte Erwin Hymer sehr großen Wert gelegt.
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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