Was ist nun mit dem im Frühjahr aufgewirbelten Rußpartikeln?

Chemie und die Auswirkungen auf die Umwelt
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BPHennek
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Was ist nun mit dem im Frühjahr aufgewirbelten Rußpartikeln?

Beitrag von BPHennek »

Und was ist mit dem Feinstaub?

Ist Stolpe schon mumifiziert worden?
Ich wankte zwar bin aber nun wieder da...
Viele Grüsse vom Main!

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Garfield
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Beitrag von Garfield »

Ich glaube, das Thema hat sich in Rauch aufgelöst. :-D

Ich finde, erst einmal sollten sich die "Experten" einig werden, welche Messmethode sie anwenden und dann auch sicherstellen, dass sie im Frühjahr und Sommer nicht die Pflanzen-Pollen mit dem Diesel-Russ verwechseln...
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
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starlight
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Beitrag von starlight »

Warten wir zunächst mal ab, wie die Bundestagswahl am kommenden Sonntag ausgeht;

Eins ist sicher: Egal welche Farbe regiert, alle wollen sie nur an die Kohle der Bürger ran. Ernsthaftes Interesse an der Umwelt wird nur vorgegaukelt, um wieder einen Grund zu haben, die Autofahrer zu melken :twisted: .
Im übrigen ist es ja so, dass -je feiner der Staub durch Partikelfilter zersetzt wird- um so gefährlicher als "Reststaub" aus dem Auspuff kommt und somit tatsächlich die Gesundheit schädigt. Dieser allerfeinste Reststaub geht dann auf direktem Weg so richtig schön ins Blut über.
Das muss uns schon einen Partikelfilter wert sein :P

Im übrigen warte ich immer darauf, bis die "Japaner" ihr erstes brauchbares Basisfahrzeug für ein WOMO bringen oder vielleicht sogar selbst ein WOMO bauen. Die Japaner haben bestimmt kein Problem, die technisch beste Abgastechnik serienmäßig und kostenneutral einzubauen. :!:

Vielleicht fällt dann der Regierung wieder etwas anderes ein, an welcher Stelle man den Autofahrer ausnehmen kann. :idea:
Gruß starlight

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wie umgekehrt das Leben Reise ist.
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BPHennek
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Beitrag von BPHennek »

Habe heute folgende Nachricht vom Verkehrsministerium bekommen:
Az. S 34/10.00.34/12 H 2005

Sehr geehrter Herr Hennek,

Bundesminister Dr. Manfred Stolpe dankt für Ihr Email-Anfrage vom 14.09.2005. Ich bin beauftragt, Sie über den aktuellen Stand betreffend Aus-/ und Nachrüstung von Personenkraftwagen mit Partikelminderungssystemen zu informieren.

Der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen erarbeitete Entwurf einer Verordnung, die die verkehrsrechtlichen und kraftfahrzeugtechnischen Anforderungen für die Aus- bzw. Nachrüstung von Diesel-Personenkraftwagen mit Partikelminderungssystemen enthält, ist am 01.08.2005 an die Europäische Kommission gesandt worden. Damit wurde das förmliche Informationsverfahren (Notifizierung) eingeleitet. Der Europäische Kommission und den Mitgliedstaaten der EG wird so Gelegenheit gegeben, sich mit den von Deutschland geplanten Vorschriften vertraut und gegebenenfalls Änderungs- oder Ergänzungswünsche geltend zu machen. Dieses Verfahren ist nach EG-Recht zwingend vorgeschrieben. Deutschland darf die Verordnung frühestens nach Ablauf der *Stillhaltefrist" von 3 Monaten in Kraft setzen. Die *Stillhaltefrist" läuft am 02.11.2005 aus. Das Ziel, bis Ende 2005 Rechtssicherheit sowohl für Hersteller von Partikelminderungssystemen als auch für Fahrzeughalter, die ihre Kraftfahrzeuge mit solchen Systemen ausrüsten wollen, zu schaffen, kann somit noch erreicht werden. Allerdings würde sich die *Stillhaltefrist" um 3 weitere Monate verlängern, wenn die Europäische Kommission oder ein Mitgliedstaat der EG eine ausführliche Stellungnahme zu dem notifizierten Verordnungsentwurf abgeben würde, was aber nicht erwartet wird.

Nach Ablauf der *Stillhaltefrist" wird das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen den Verordnungsentwurf (gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) an das Bundeskanzleramt leiten mit der Bitte, die Zustimmung des Bundesrates nach Artikel 80 Abs. 2 Grundgesetz herbeizuführen. Da es sich um eine Verordnung handelt, gilt nicht der Grundsatz der Diskontinuität; d.h. durch die Neuwahl des Deutschen Bundestages wird der Verfahrensablauf zum Erlass der Verordnung nicht zwangläufig unterbrochen.

Mit der Verordnung sollen in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Kriterien für die Einstufung von *besonders partikelreduzierten Personenkraftwagen", unterteilt in verschiedene Partikelminderungsstufen, aufgenommen und die technischen Anforderungen bestimmt werden, die die entsprechenden Diesel-Neufahrzeuge und die für die Nachrüstung entwickelten Partikelminderungssysteme (z.B. Partikelfilter) einhalten müssen. Dazu gehören Anforderungen an Dauerhaltbarkeit und Reinigungs-wirkung der zum Einsatz vorgesehenen Partikelminderungssysteme. *Mogelpackungen" sollen so ausgeschlossen werden. Eine generelle Nachrüstpflicht für Dieselfahrzeuge wird es u.a. aus rechtlichen Gründen nicht geben.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Günter Brühl
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Referat S 34

Ruf: 0228-300-5345
Fax: 0228-300-8075345
Email: guenter.bruehl@bmvbw.bund.de
Ich wankte zwar bin aber nun wieder da...
Viele Grüsse vom Main!

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