zulässiges Gesamtgewicht 3100 kg laut Zulassungsbescheinigung

Das Besondere aus der pre B- und S-Klasse
Ostereis
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Re: zulässiges Gesamtgewicht 3100 kg laut Zulassungsbescheinigung

Beitrag von Ostereis »

Moin zusammen,

gestern hat mir ein offizieller Hymerhändler, nach schriftlicher Anfrage bei HYMER, mitgeteilt, dass eine Auflastung über 3100 kg nicht möglich ist ?!

Haben die keine Ahnung oder schöpfen die nur nicht alle Möglichkeiten (die Vermieterheini z.B. aufzeigt) aus ?

Gruß, Hans-Gerd



Ostereis hat geschrieben: 06.01.2019, 21:21 Moin zusammen,

das ist ja nun wirklich eine fruchtbare und gute Diskussionsrunde aller Beteiligten.

Ich möchte mich herzlich bedanken für all die Informationen.

Besonders die letzen ausführlichen Erklärungen haben mir sehr geholfen die Materie zu verstehen. Nun weiss ich was ich machen kann. Ein Glück für mich auch das „Vermieterheini“ (wer auch immer dahinter verborgen sei) ein identisches Fahrzeug wie ich fahre. Vielleicht kann man hier / darf ich hier bei Gelegenheit noch einmal wegen anderer Dinge anknüpfen.

Schönen Abend und bis bald, Gruß Hans-Gert

Vermieterheini1 hat geschrieben: 06.01.2019, 15:29 Hallo horst-lehner,
üblicherweise gibt es bereits ab Werk eine große ungleiche Belastung der Räder auf einer Achse.
Dazu kommt noch die Beladung, die abhängig von der Position der Zulademöglichkeiten die Ungleichheit der Einbauten vom Hersteller verstärken oder abmildern kann.

Hier die Gewichte von meinem Hymermobil B644, Bj 1989 mit Fahrer und Beifahrer, halbvoller 100 l Wassertank halbvoller Dieseltank, halbvolles WC im teilbeladenen Zustand bei Goldschmitt:

Tragfähigkeit der Reifen 195/75R16C 107/105N => Lastindex 107 = 975 kg

Vorne Links 710 kg
Vorne Rechts 705 kg
Vorderachse 1.415 kg
Zulässige Achslast nach Auflastung durch Goldschmitt 1.600 kg

Hinten Links 755 kg
Hinten Rechts 840 kg
Hinterachse 1.595 kg
Zulässige Achslast nach Auflastung durch Goldschmitt 1.950 kg
Ludo

Re: zulässiges Gesamtgewicht 3100 kg laut Zulassungsbescheinigung

Beitrag von Ludo »

Frag doch einfach bei Goldschmitt an..
Ostereis
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Re: zulässiges Gesamtgewicht 3100 kg laut Zulassungsbescheinigung

Beitrag von Ostereis »

Ja, das werde ich machen. Da wollte ich sowieso hin da die verbauten Bälge hinten die Luft nicht lange halten.

Die „mitgekauften“ Reifen sind von Matador und in der Zulassungsbescheinigung steht: 185R14C8PR-M
Dazu finde ich nicht den Lastindex im Netz. Kann mir den jemand sagen ?

Danke, Gruß Hans-Gerd
Ludo

Re: zulässiges Gesamtgewicht 3100 kg laut Zulassungsbescheinigung

Beitrag von Ludo »

sollte 100/102 entsprechend 850 Kilo sein.............
Ostereis
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Re: zulässiges Gesamtgewicht 3100 kg laut Zulassungsbescheinigung

Beitrag von Ostereis »

Nochmal, habe mich etwas im Netz umgeschaut zu der Angelegenheit. Bin mir aber nicht sicher ob ich es richtig verstanden habe.

185R14C8PR-M steht bei mir in der Zulassungsbescheinigung

M am Ende ist der Geschwindigkeitsindex = 130 km/h
8 PR (Ply Rating) ist die veraltete Tragfähigkeitskennung = 8 Lagen

laut Umrechnung zum neuen LI wurde in einem Forum geschrieben: 8 PR x 10 = 80 LI
Das würde für mich bedeuten 450 kg ist der Lastindex (LI) pro Reifen

Ist das richtig ?

Bei 3100 kg zulässigem Gesamtgewicht für unser Fahrzeug wären dies dann nach meinem Verständnis die komplett falschen Reifen, oder ?

Gruß, Hans-Gerd



Ostereis hat geschrieben: 12.01.2019, 13:28 Ja, das werde ich machen. Da wollte ich sowieso hin da die verbauten Bälge hinten die Luft nicht lange halten.

Die „mitgekauften“ Reifen sind von Matador und in der Zulassungsbescheinigung steht: 185R14C8PR-M
Dazu finde ich nicht den Lastindex im Netz. Kann mir den jemand sagen ?

Danke, Gruß Hans-Gerd
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Re: zulässiges Gesamtgewicht 3100 kg laut Zulassungsbescheinigung

Beitrag von Vermieterheini1 »

Hallo Ostereis,
Hymer ist nicht der richtige Ansprechpartner, wenn es um das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils geht,
dann Hymer hat das Fahrgestell, die Achsen, die Stoßdämpfer, die Bremsen, die Kupplung, das Getriebe, die Lenkung, usw. nicht konstruiert.
Man sollte aber trotzdem von Hymer erwarten können, dass Hymer eine zutreffende Auskunft gibt
bzw. sich die richtige Antwort vom Fahrzeughersteller holt.
Hymer hat dir die richtige Auskunft gegeben!!!

Der einzige richtige Ansprechpartner für das zulässige Gesamtgewicht des Wohnmobils
ist der Hersteller des Fahrgestells (auf das Hymer seinen Aufbau draufsetzt)!
Da du das gleiche Fahrgestell hast wie ich (Peugeot J5, Bj 1989),
kann ich dir die Bescheinigung von Peugeot Talbot Deutschland an Eriba-Hymer vom 28.07.1986 geben.
In diesem Schreiben bestätigt der Hersteller vom 2,8 Tonnen Fahrgestell Peugeot J5 Bj 1989,
dass dieses - in Verbindung mit bestimmten Felgen und Reifen (siehe KFZ-Schein!) -
auf 3,1 Tonnen aufgelastet werden darf.
Dabei geht Peugeot natürlich davon aus, dass die Reifen einen genügend hohen Lastindex haben!

Ich habe von Goldschmitt bei der Hinterachse eine Zusatz-Luftfederung und bei der Vorderachse verstärkte Spiralfedern einbauen lassen.
Nur deshalb und wieder nur in Verbindung mit bestimmten Felgen und Reifen (siehe KFZ-Schein!)
und bei Reifen mit einem genügend hohen Lastindex
war eine weitere Auflastung von 3,1 Tonnen auf 3,5 Tonnen möglich, die Goldschmitt in Walldürn gemacht hat.

Der Lastindex der Reifen steht NICHT im KFZ-Schein und nicht im KFZ-Brief,
sondern nur auf den Reifen selbst!
Zuletzt geändert von Vermieterheini1 am 13.01.2019, 08:45, insgesamt 3-mal geändert.
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Zulässige Gewichte für Reifen -> Felge -> Achsen -> Gesamt

Beitrag von Vermieterheini1 »

Da es so wichtig ist schreibe ich es noch einmal mit anderen Worten.
Die richtige Denk-Reihenfolge ist:

Das erste ist die Tragfähigkeit jedes einzelnen Reifens - siehe Traglastindex am Reifen.
Dann kommt die Belastungsfähigkeit jeder einzelnen Felge.
Weder die "Gewichtsgrenze" jedes einzelnen Reifens noch die "Gewichtsgrenze" jeder einzelnen Felge
darf im stehenden oder fahrenen Zustand überschritten werden.
Zu messen mit Radwaage.

Als nächstes kommt jede der beiden Achsen - einzeln für sich gesehen.
Auch hier darf die zulässige Achlast - siehe KFZ-Schein - nie überschritten werden.

Erst als allerletztes kommt das zulässige Gesamtgewicht - siehe KFZ-Schein.
Auch diese darf nie überschritten werden.
Das zulässige Gesamtgewicht ist kleiner wie die Summe der zulässigen Achlasten vorne + hinten.

Oft ist die Hinterachse überlastet, obwohl das zulässige Gesamtgewicht noch lange nicht erreicht ist!
Das kommt daher, dass bei üblichen Wohnmobilen durch den Überhang hinter der Hinterachse
und dadurch dass vor allem bei neuen Wohnmobilen bei der Vorderachse nichts verstaut werden kann
der überwiegende Teil des Gesamtgewichtes auf der Hinterachse, den Hinterachs-Felgen
und den Reifen der Hinterachse lastet.

===================================================

Immer daran denken, dass die Fahrgestelle üblicher Wohnmobile
mit den Achsen, den Stoßdämpfern, der Federung, den Bremsen, der Kupplung, dem Getriebe, die Lenkung, usw,
NICHT für ein Dauerbelastung mit dem zulässigen Gesamtgewicht, der zulässigen Achslast, usw. konstruiert wurden!
Zuletzt geändert von Vermieterheini1 am 20.01.2019, 21:48, insgesamt 6-mal geändert.
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Auflastung und Hebelwirkung

Beitrag von Vermieterheini1 »

Bitte immer daran denken
Auflastung - im Grunde genommen ein Schwindel
Siehe viewtopic.php?f=18&t=11596

und
Die Hebelwirkung vom Überhang verschleiert die Auswirkung der Zuladung
viewtopic.php?f=18&t=11595

und
viewtopic.php?f=11&t=11456
Zuletzt geändert von Vermieterheini1 am 20.01.2019, 21:48, insgesamt 2-mal geändert.
Ostereis
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Re: zulässiges Gesamtgewicht 3100 kg laut Zulassungsbescheinigung

Beitrag von Ostereis »

Gut, habe mich der Sache noch einmal angenommen und sorgfältig nachgelesen was unter „Schwindel“ und „Hebelwirkung“ diskutiert bzw. ausgeführt wurde. Das ist alles plausibel für mich und so haben wir uns von unsinnigen „Auflastungsgedanken“ verabschiedet. Müssen wir eben mit den jetzigen Möglichkeiten hinkommen und das eine oder andere Teil zu Haus lassen. „Weniger ist mehr“ heisst es doch immer so schön. Werde mich jetzt mehr darauf konzentrieren was wo verstaut wird um die zulässigen Achslasten einzuhalten.

Gruß und herzlichen Dank für die Denkanstöße und Hilfe, Hans-Gerd
++++++++

Vermieterheini1 hat geschrieben: 13.01.2019, 08:39 Bitte immer daran denken
Auflastung - im Grunde genommen ein Schwindel
Siehe viewtopic.php?f=18&t=11596

Und
Die Hebelwirkung vom Überhang verschleiert die Auswirkung der Zuladung
viewtopic.php?f=18&t=11595
Ostereis
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Re: zulässiges Gesamtgewicht 3100 kg laut Zulassungsbescheinigung

Beitrag von Ostereis »

Moin, würdest Du mir bitte eine Kopie der genannten Bescheinigung von Peugeot Talbot zukommen lassen (für die Akten).

Danke, Gruß Hans-Gerd



Vermieterheini1 hat geschrieben: 13.01.2019, 07:53
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Re: zulässiges Gesamtgewicht 3100 kg laut Zulassungsbescheinigung

Beitrag von Vermieterheini1 »

Hallo Hans-Gerd,
da ich nicht weis wie man im Forum ein Bild oder einen Link auf das Bild in den Antwort-Text einfügt,
habe ich dir eine private Nachricht gesendet.

Hinweis:
Durch Goldschmitt Zusatzlutfederung Hinterachse + verstärkte Vorderachsfedern Auflastung auf knapp unter 3,5 t.

Viele Grüße WM
Zuletzt geändert von Vermieterheini1 am 08.06.2019, 10:54, insgesamt 1-mal geändert.
wju
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Re: zulässiges Gesamtgewicht 3100 kg laut Zulassungsbescheinigung

Beitrag von wju »

Unser 1989er B564 hatte ursprünglich auch 3,1t.
Nachdem aber das Fahrzeug offensichtlich die damals erhältlichen größeren Bremsen und Räder hatte war eine Auflastung auf 3,4t mit zusätzlichen Schraubenfedern hinten ohne jegliche weitere Maßnahmen möglich.
Trotz meist völliger Ausnutzung des zGG und vielen recht dreidimensionalen Strassenzuständen hatten wir bei den damit gefahrenen 120000km nie irgendwelche Fahrunsicherheiten festgestellt. Häufig hing noch ein Anhänger dran und auf dem Dach haben wir auch noch einiges transportiert.
Gruß
Wolfgang
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max 2
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Schraubenfedern-- verstärkte Vorderachsfedern

Beitrag von max 2 »

----->>>>Achtung, meine Bilder haben ein Urheberrecht _und sollten auch nicht als Zitat benutzt werden. :idea:

Ich füttere keine Trolle :-D --- >> :-D

https://forum.hme-ev.de/viewtopic.php?f=11&t=2619
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da die verbauten Bälge hinten die Luft nicht lange halten.

Beitrag von Vermieterheini1 »

Hallo Ostereis,

"da die verbauten Bälge hinten die Luft nicht lange halten"

Ich habe nur an der Hinterachse Zusatzluftfederung.
Beide Hinterseiten sind bei mir durch ein Ventil verbunden, das bei Aufpumpen beide Seiten verbindet.
Mal abgesehen von Anzeigetoleranzen und dem kleinen Druckverlust durch das Ventil haben nach dem (lange genug) Aufpumpen beide Seiten den gleichen Druck.
Abgelassen kann jede Seite separat.

Bei mir "verliert" einer der beiden Bälge sehr viel schneller den Druck wie der andere.
Deshalb fuhr ich extra noch einmal zu Goldschmitt nach Walldürn.
Laut Goldschmitt ist ein gewisses Maß an "Druckverlust" normal und unvermeidlich.
Es gibt per Zufall große Abweichungen in der Dichtheit.
Laut Goldschmitt war bei mir alles (innerhalb der Toleranzen) "dicht".

Ich habe dir eine private Nachricht gesendet.
Zuletzt geändert von Vermieterheini1 am 03.07.2019, 08:31, insgesamt 1-mal geändert.
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