Flaschentranzport

Das Besondere aus der pre B- und S-Klasse
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ulemi07
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Flaschentranzport

Beitrag von ulemi07 »

Hallo Leute
Dart ich eine Gasflasche auch außerhalb des Gaskastens natürlich gesichert
in der Heckgarage tranzportieren?(Reserveflasche)
Scout
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Re: Flaschentranzport

Beitrag von Scout »

ulemi07 hat geschrieben: 23.04.2019, 06:24 Dart ich eine Gasflasche auch außerhalb des Gaskastens natürlich gesichert
in der Heckgarage tranzportieren?(Reserveflasche)
Ja!
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horst-lehner
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Re: Flaschentranzport

Beitrag von horst-lehner »

Der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) schreibt dazu in einem Informationsblatt:
Flüssiggas-Flaschen sind vorzugsweise in offenen oder belüfteten Fahrzeugen zu transportieren. Die Beförderung von Flüssiggas-Flaschen im PKW darf aus ladungs- und lüftungstechnischen Gründen nur kurzzeitig erfolgen.
Was genau "kurzzeitig" ist, bleibt offen. Den ganzen Urlaub lang fällt aber wohl eher nicht drunter...

Wenn man es trotzdem tut, sollte man m. E. einen Gaswarner im Wohnraum haben.
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KudlWackerl
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Re: Flaschentranzport

Beitrag von KudlWackerl »

In den Winterurlaub nehme ich eine 5kg Flasche als eiserne Reserve mit. Die transportiere ich in einer Alu Kiste auf dem Fahrradträger.

Damit das nicht klappert kommen die Keile und Kleinkrusch dazu.

Grüße, Alf
Scout
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Re: Flaschentranzport

Beitrag von Scout »

Das oben verlinkte Infoblatt beschreibt den Transport von Gasflaschen. Dabei gibt es einen gewaltigen Unterschied ob man die Flaschen gewerblichen oder privaten und sportlichen Zweck transportiert.
Bei einem gewerblichen Transport gelten für die Transportsicherung die Regeln der Gefahrgutverordnung.
Bei privaten oder sportlichen Transport gelten für die Transportsicherung die Regeln der Straßenverkehrsordnung.
Die Regeln nach Gefahrgutverordnung sind wesentlich strenger als die nach der Straßenverkehrsordnung.

Bei beiden Regeln müssen die Flaschen einzelhandelsgerecht abgepackt sein.
Das bedeutet:
  • Die Flaschenventile müssen dicht geschlossen sein.
  • Druckminderer müssen entfernt sein.
  • Das Flaschenventil muss während des Transports durch Flaschenkappen oder Kragen geschützt sein.
  • Vom Gaselieferanten mitgelieferte Verschlussmuttern müssen auf den Ventilanschluss aufgeschraubt sein.
  • Die Flasche muss gegen verrutschen gesichert sein.
Bei privaten Transport:
  • Eine Belüftung ist nicht vorgeschrieben.
  • Die Flasche darf im bewohnten Bereich transportiert werden.
Gruß
Scout
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