Pfälzerwald (Naturschutzgebiete) - Wohnmobile doch welcome!

wo gibt es gute Stellplätze für Reisemobile
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KudlWackerl
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Re: Pfälzerwald - Wohnmobile not welcome!

Beitrag von KudlWackerl »

Hallo Johann,

Die Eigenschaften von Reisemobilen sind den Adressaten bekannt.

Von der Website des CP:

Ab 19. Mai ausschließlich für Wohnmobile / Wohnwagen mit autarker Toilette und Wasserversorgung geöffnet !
Gäste mit Zelten und VW-Bussen dürfen bis auf Weiters nicht anreisen !


Übrigens : Direkt rechts neben der Einfahrt betreibt der Campingplatz einen eigenen Stellplatz, nennt sich Quickstop.


Quickstop
Gelände vor dem Campingplatz von abends ab 20.00 Uhr bis morgens 09.00 Uhr, inkl. Strom, Waschhausbenutzung und Entsorgung: 14,00 € für 2 Personen.


Dass es da Unfrieden gibt, wenn sich gerade mal 100 m davon entfernt die Geiz-Ist-Geil-Fraktion auf den Parkplatz stellt ist doch klar.

Also Sorry. An 14 Euro kann es doch wirklich nicht fehlen?

https://youtu.be/vIQ0k56dFG0

Und nun noch für dich im Detail zum Nachlesen: http://landesrecht.rlp.de/jportal/porta ... .price=0.0

§ 7
Schutzbestimmungen
(1) Alle Handlungen, die nachhaltig negative Auswirkungen auf den Schutzzweck bewirken, bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde. Dazu gehört insbesondere

1.
bauliche Anlagen aller Art zu errichten oder zu erweitern,

2.
feste oder fahrbare Verkaufsstände aufzustellen oder zu erweitern oder sonstige gewerbliche Anlagen zu errichten oder zu erweitern,

3.
Steinbrüche, Kies-, Sand-, Ton- oder Lehmgruben sowie sonstige Erdaufschlüsse anzulegen oder zu erweitern oder die bisherige Bodengestalt durch Abgraben, Auffüllen oder Aufschütten ab 2 m Höhe oder Tiefe oder mit einer Grundfläche ab 300 m 2 zu verändern,

4.
Gewässer herzustellen, zu beseitigen oder umzugestalten oder Feuchtgebiete oder Ufer von Gewässern zu verändern oder zu beseitigen,

5.
Energiefreileitungen oder sonstige freie Leitungen sowie Bergbahnen zu errichten oder Leitungen unter der Erdoberfläche zur Versorgung mit Gas, Öl oder Wärme oder zu einem sonstigen Zweck zu verlegen,

6.
Stellplätze, Parkplätze sowie Sport-, Bade-, Zelt-, Camping-oder Grillplätze oder ähnliche Einrichtungen anzulegen oder zu erweitern,

7.
Material- oder Abfalllagerplätze (einschließlich Schrottlagerplätze und Autowrackanlagen) anzulegen oder zu erweitern,

8.
Motorsportveranstaltungen durchzuführen oder Motorsportanlagen oder Flugplätze (einschließlich Modellflugplätze sowie Start- oder Landeplätze für Drachenflieger, Leichtflugzeuge oder ähnliche Geräte) zu errichten oder zu erweitern,

9.
Neu- oder Ausbaumaßnahmen im Straßen- und Wegebau sowie von Verkehrsanlagen für schienengebundene Fahrzeuge durchzuführen,

10.
außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Plätze mit Kraftfahrzeugen zu fahren oder zu parken,

11.
auf anderen als den hierfür behördlich zugelassenen Plätzen zu lagern, zu zelten, Wohnwagen oder Wohnmobile aufzustellen,

12.
im Außenbereich bedeutsame Landschaftsbestandteile wie Feldgehölze, Teiche, Rohr- oder Riedbestände, Felsen oder Trockenrasen, auch im Bereich von Kulturdenkmalen, zu beseitigen oder zu beschädigen, Dauergrünland umzubrechen, Flächen erstmals aufzuforsten oder Weihnachtsbaum- oder Schmuckreisigkulturen anzulegen,

13.
Einfriedungen aller Art (einschließlich Hecken und Baumreihen) zu errichten oder zu erweitern,

14.
Inschriften, Plakate, Markierungen, Bild- oder Schrifttafeln anzubringen oder aufzustellen, soweit diese nicht ausschließlich Ortshinweise, Hinweise auf Wohnstätten oder herkömmliche Markierungen von Wander- oder Reitwegen darstellen oder auf den Schutz des Naturparks hinweisen.

(2) In den Stillezonen ist es verboten,

1.
Festzelte, feste oder fahrbare Verkaufsstände aufzustellen oder sonstige gewerbliche Anlagen (einschließlich bewirtschafteter Hütten) zu errichten,

2.
Material- oder Abfalllagerplätze (einschließlich Schrottlagerplätze und Autowrackanlagen), Park-, Stell-, Sport-, Bade-, Zelt- oder Campingplätze oder ähnliche Einrichtungen anzulegen,

3.
auf anderen als den hierfür behördlich zugelassenen Plätzen zu zelten, Wohnwagen oder Wohnmobile aufzustellen,

4.
Motorsportanlagen oder Flugplätze (einschließlich Modellflugplätze sowie Start- oder Landeplätze für Drachenflieger, Leichtflugzeuge oder ähnliche Geräte) zu errichten oder zu erweitern,

5.
Motorsportveranstaltungen, Reitwettbewerbe außerhalb von Reitsportanlagen oder andere Veranstaltungen durchzuführen, die dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen,

6.
ohne zwingenden Grund Lärm zu erzeugen.

(3) In den Kernzonen sind alle Handlungen verboten, die diese Räume beschädigen, verändern oder den besonderen Schutzzweck gemäß § 4 Abs. 2 anderweitig beeinträchtigen können. Das Betreten, Reiten oder Befahren ist auf den mit Genehmigung der oberen Naturschutzbehörde entsprechend gekennzeichneten Wegen auf eigene Gefahr erlaubt. Der Genehmigung der oberen Naturschutzbehörde bedürfen

1.
wissenschaftliche Untersuchungen,

2.
Begehungen außerhalb der gekennzeichneten Wege, insbesondere zu Zwecken der Wissenschaft oder der Umweltbildung,

3.
Handlungen oder Maßnahmen zur Verkehrssicherung,

4.
Handlungen oder Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden auf angrenzenden Flächen oder

5.
Handlungen oder Maßnahmen zur Umsetzung der Planungen nach § 6 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 und 2 .

(4) Ist eine Genehmigung nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich, so ersetzt diese die Genehmigung nach Absatz 1 Satz 1, sofern die zuständige Naturschutzbehörde ihr Einvernehmen erklärt hat. Die Genehmigung oder das Einvernehmen kann nur versagt werden, wenn die Handlung den Schutzzweck nachhaltig beeinträchtigt und eine Beeinträchtigung des Schutzzwecks nicht durch Bedingungen oder Auflagen verhindert oder ausgeglichen werden kann.

Grüße, Alf
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Johann
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Re: Pfälzerwald - Wohnmobile not welcome!

Beitrag von Johann »

KudlWackerl hat geschrieben: 26.05.2020, 08:53 Die Eigenschaften von Reisemobilen sind den Adressaten bekannt.
Den jetzigen Betreibern wohl, aber dem damaligen Betreiber offensichtlich nicht.
KudlWackerl hat geschrieben: 26.05.2020, 08:53 Übrigens : Direkt rechts neben der Einfahrt betreibt der Campingplatz einen eigenen Stellplatz, nennt sich Quickstop. ...
Dass es da Unfrieden gibt, wenn sich gerade mal 100 m davon entfernt die Geiz-Ist-Geil-Fraktion auf den Parkplatz stellt ist doch klar.
Also Sorry. An 14 Euro kann es doch wirklich nicht fehlen?
Kenne ich auch, hatte ihn vor langer Zeit mal benutzt.
Mir (und vielen Reisemobilfahrern ebenso) geht es nicht ums Geld, sondern um die (vielfach) gewöhnungsbedürftige Atmosphäre eines Campingplatzes. Das ist nicht jedermanns Ding ;-)
Das RP-Landesrecht hatte ich schon ausgiebig studiert. Und das Thema "Kurtaxe" wird in diesem Gesetzestext gar nicht erwähnt.

PS: Gerade hatte Herr Hans-Jürgen Lejeune angerufen. Nettes Gespräch. Ihn stört einfach die Ungleichbehandlung (-> Kurtaxe).
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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KudlWackerl
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Re: Pfälzerwald - Wohnmobile not welcome!

Beitrag von KudlWackerl »

Johann hat geschrieben: 26.05.2020, 10:16
Kenne ich auch, hatte ihn vor langer Zeit mal benutzt.
Mir (und vielen Reisemobilfahrern ebenso) geht es nicht ums Geld, sondern um die (vielfach) gewöhnungsbedürftige Atmosphäre eines Campingplatzes. Das ist nicht jedermanns Ding ;-)
Das RP-Landesrecht hatte ich schon ausgiebig studiert. Und das Thema "Kurtaxe" wird in diesem Gesetzestext gar nicht erwähnt.

PS: Gerade hatte Herr Hans-Jürgen Lejeune angerufen. Nettes Gespräch. Ihn stört einfach die Ungleichbehandlung (-> Kurtaxe).
Hallo Johann,

Also ich finde gerade den CP Büttelwoog recht nett. Wir waren seit Jahrzehnten immer mal wieder dort, Früher als größere Gruppe von Freunden, Als Zelter mit kleinen Kindern, nun gelegentlich mit dem Womo allein oder zu zweit. In der Nebensaison ist es teils ein wenig früh dunkel durch den schmalen Taleinschnitt, aber sonst ist es doch eine recht angenehme Atmosphäre finde ich.

HIer übrigens die Übersichtskarte des Naturpark: http://landesrecht.rlp.de/jportal/docs/ ... nlage1.gif

Bild

Und spezielle für an Details interressierte ist hier: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... Lwag5uKMRA eine ausführliche Darstellung der Naturpark-Entwicklung zu finden.

Grüße, Alf
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Re: Pfälzerwald - Wohnmobile not welcome!

Beitrag von horst-lehner »

Diese Verordnung wirft ja mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Sie verbietet ...
... auf anderen als den hierfür behördlich zugelassenen Plätzen ... Wohnmobile aufzustellen
Wie unterscheidet sich das "Aufstellen" eines Wohnmobils (verboten) vom "Parken" eines Wohnmobils (erlaubt, da nicht explizit verboten)? :twisted: :mrgreen:

Da ich keine Stützen habe, parke ich, wer Stützen ausfährt stellt auf? Wenn es längere Zeit bewohnt da steht, ist es aufgestellt? Wer beantwortet solche Fragen?

Und wenn da ein Parkplatzschild steht, ist das Parken da nicht "behördlich zugelassen"?

Ich sehe jedenfalls nicht, wie das Übernachten in einem geparkten Wohnmobil
nachhaltig negative Auswirkungen auf den Schutzzweck bewirken
soll ...

Grüße von Horst
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Re: Pfälzerwald - Wohnmobile not welcome!

Beitrag von KudlWackerl »

Hallo Horst,

Du solltest dringend mal deine theoretischen Überlegungen zu gunsten eines Besuchs hier zurückstellen!

Das Thema parken vs. aufstellen bzw. campen oder übernachten wurde in den Polizeiberichten mehrfach angesprochen.

Parken zum Wandern über Tag o. k., übernachten verboten.

Grüße, Alf
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Re: Pfälzerwald - Wohnmobile not welcome!

Beitrag von Herbstsonne »

KudlWackerl hat geschrieben: 25.05.2020, 13:49 ... Ich fahre den Campingplatz Büttelwoog in Dahn (in der Nebensaison) gerne an, er ist sehr ruhig und es gehen dort viele Wander- und MTB - Routen ab.
Mit ca 20 Euro je Nacht für Mobil und 2 Personen, Strompauschale 2 Euro, ist der Preis ausgesprochen fair....
Grüße, Alf
Stehe gerade auf dem Platz, weil ein anderer schon ausgebucht war: sehr schöne Gegend.
@ Alf, Deine Preisliste muß schon ein paar Tage alt sein:
2 Pers., ohne Strom: 28€ +12€ für 2 kleine Enkel macht 40€.
Obwohl mit Gästekarte, wurden die in dem Gäste-Vorteilsheft ausgewiesenen 10% Diskount nicht angerechnet.
Telefonische Reservierung (Corona) meiner Frau hat er nicht angenommen, ich solle das online machen: super, ich gebe alle Daten selbst ein, Digitalisierung für ihn ein Segen. Statt online-Discount sehe ich auf der Rechnung 5€ Bearbeitungsgebühr für Reservierung ..., also einen pfälzerischen Digitalisierungs-Malus ... no wonder ...
Stellplatz am Trifels: 0€, aber nur halbromantisch direkt an einer Nebenstrasse, aber Nachts sehr ruhig - Aussicht auf weidende Lama- Herde: begeisterte Enkel.
Stellplatz am Biosphären-Haus: 10€, nett - direkt im Wald, 2€ Cash- Back für Baumwipfelpfad.
> mittlere Urinprobe aller Nächte bis dahin: 16€.
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Re: Pfälzerwald - Wohnmobile not welcome!

Beitrag von KudlWackerl »

Schau mal hier nach: https://www.camping-buettelwoog.de/preise.html

Und ich schreib dir eine PN

Grüße, Alf
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Re: Pfälzerwald - Wohnmobile not welcome!

Beitrag von KudlWackerl »

Update:

auch am Pfingstwochenende ging der Wohnmobil-Terror im Naturpark weiter: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117677/4611035 :-?

Ich war diesmal nicht dabei, bin nur einen Tag gewandert und dazu mit PKW angereist. Wobei ich sagen muss, die Massen an Besuchern nimmt mittlerweile Ausmaße an, da denkst du, du bist nicht an einem Wanderparkplatz sondern in Bad Dürkheim am Wurstmartkt. :mrgreen:

Und wenn dann noch in einer denkmalgeschützten Burgruine Feuerstellen angelegt werden, dann wird es mir vollkommen unverständlich.

Grüße, Alf
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Re: Pfälzerwald - Wohnmobile not welcome!

Beitrag von KudlWackerl »

Neues aus der Region ...

Schaut euch das Bild mit Unterschrift an. Wer findet den Fehler? https://www.rheinpfalz.de/startseite_ar ... 76628.html
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Johann
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Re: Pfälzerwald - Wohnmobile not welcome!

Beitrag von Johann »

KudlWackerl hat geschrieben: 19.06.2020, 10:22 Wer findet den Fehler?
Was habe ich jetzt gewonnen :?:

Nun gut, das Bild (nebst StVO-Beschilderung) zeigt unmissverständlich, dass Reisemobile nur tagsüber (8-20 Uhr) dort geduldet sind, also eine Übernachtung nicht erlaubt ist. - Auf den Punkt gebracht: "Die wollen uns nicht!"

PS: Hatte ich vor Jahren auch in Mannheim auf dem Friedensplatz schon so festgestellt. Die Stadtverwaltung hat eben keine Ahnung über den Reisemobil-Tourismus
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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Re: Pfälzerwald - Wohnmobile not welcome!

Beitrag von Tourist »

Hallo zusammen,

da scheint in einer Gegend (Pfälzer Wald), die ich überhaupt nicht kenne, ein ziemliche "Verfolgungseifer" gegen Wohnmobile zu bestehen. Aus meiner distanzierten Sicht völlig unverständlich. Gibt´s denn zur Zeit wirklich nichts wichtigeres zu tun?

Die immer wieder zitierten Naturparkverordnungen (eine "Naturpark" ist übrigens primär ein Instrument der touristischen Vermarktung einer Gegend und hat mit "Naturschutz" eher weniger zu tun) besagen klipp und klar dass das "Auftstellen" von Womos nicht gestattet ist. Klarer Fall also, wenn man parkt, trifft das nicht zu - man unterbricht die Fahrt (notfalls auch über Nacht), mehr nicht.

Die Sache hat (so zumindest in Bayern) einen Haken, den viele nicht kennen: In Landschaftsschutzgebieten (Schild mit grünem Rand und Greifvogelsilhouette) ist das Parken prinzipiell nur auf ausgewiesenen Parkplätzen gestattet und die Übernachtung in Fahrzeugen aller Art untersagt. Wer also hier parkt, muss dafür Sorge tragen, dass er nach Rückkehr zum Fahrzeug noch fahrtüchtig ist und den Platz dann auch wieder verlassen (wie es sich bei nächtlichen Wanderungen verhält müsste man erforschen ;) ).

Und hier kommen wir wieder zu den sog. "Naturparken": Diese sollen zu großen Teilen zumindest aus Landschaftsschutzgebieten bestehen...

Es kann also durchaus so sein, dass der eine oder andere wegen Übernachtung im Landschaftsschutzgebiet zu Recht (aber unwissend) ein kleines Problem (in Form eines Strafzettels) bekommt. In anderer Fällen wäre ich durchaus "streitsüchtig" - wenn nämlich die "Ordnunghüter" merken, dass durch solche Aktionen die Verwaltung mit Widersprüchen genervt wird, werden sie sicher zurückhaltender.

Übrigens: Wir waren während der Pfingstferien - wie schon oft um diese Zeit - im Osten der Republik (Großraum Leipzig - Dresden) und hatten mit Übernachtungen, auch an nicht explizit dafür ausgewiesenen Stellen, keinerlei Probleme. Auch die Kosten für innerstädtische Stellplätze hielten sich durchaus in einem sehr angemessenen Rahmen - nur so als Hinweis, wo die Dichte an Reisenden und Wohnmobilen (und Coronafällen!) noch recht gering ist.

Viele Grüße aus dem zur Zeit ziemlich regnerischen Norden Münches,

Tourist
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Re: Pfälzerwald - Wohnmobile not welcome!

Beitrag von KudlWackerl »

Tourist hat geschrieben: 19.06.2020, 12:45 Hallo zusammen,

da scheint in einer Gegend (Pfälzer Wald), die ich überhaupt nicht kenne, ein ziemliche "Verfolgungseifer" gegen Wohnmobile zu bestehen. Aus meiner distanzierten Sicht völlig unverständlich. Gibt´s denn zur Zeit wirklich nichts wichtigeres zu tun?

Die immer wieder zitierten Naturparkverordnungen (eine "Naturpark" ist übrigens primär ein Instrument der touristischen Vermarktung einer Gegend und hat mit "Naturschutz" eher weniger zu tun) besagen klipp und klar dass das "Auftstellen" von Womos nicht gestattet ist. Klarer Fall also, wenn man parkt, trifft das nicht zu - man unterbricht die Fahrt (notfalls auch über Nacht), mehr nicht.

Tourist
Der Pfälzerwald ist Teil des Biosphärenreservat "Pfälzerwald und Nordvogesen" . https://de.wikipedia.org/wiki/Biosph%C3 ... es_du_Nord

Ein Biosphärenreservat https://de.wikipedia.org/wiki/Biosph%C3%A4renreservat ist eine von der UNESCO initiierte Modellregion, in der nachhaltige Entwicklung in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht exemplarisch verwirklicht werden soll. Biosphärenreservate sind in § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) definiert als „einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete“

Mein Garten ist übrigens auch Teil des Biosphärenreservats ... ;-)

Bild
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Re: Pfälzerwald - Wohnmobile not welcome!

Beitrag von horst-lehner »

KudlWackerl hat geschrieben: 19.06.2020, 10:22 Schaut euch das Bild mit Unterschrift an. Wer findet den Fehler? https://www.rheinpfalz.de/startseite_ar ... 76628.html
Wo soll man da anfangen?

Der erste Fehler ist, dass man offenbar noch immer nicht bgriffen hat, dass Wohnmobile autarke Fahrzeuge sind, die den Zweck eines Naturparks auch im Fall einer Übernachtung in keiner Weise gefährden.

Der zweite Fehler ist, dass die abgebildete Beschilderung für mich alles andere als
Johann hat geschrieben: 19.06.2020, 11:13 unmissverständlich
ist. Möglich sind mindestens drei Interpretationen, je nachdem, wie man die drei Zeichen zu einander in Bezug setzt:
  1. Parken generell nur für Wohnmobile und nur in der Zeit von 8 bis 20 Uhr (außerhalb dieser Zeit für alle verboten) (so sagt Johann)
  2. Parken für Wohnmobile nur in der Zeit von 8-20 Uhr, für alle anderen Fahrzeugarten zu jeder Zeit
  3. Parken in der Zeit von 8 bis 20 Uhr nur für Wohnmobile (außerhalb dieser Zeit für alle -- auch Wohnmobile -- erlaubt)
Schon vor Jahren hat das OLG Dresden in einem ähnlichen Fall -- AZ 2 Ss (OWi) 507/96 -- entschieden, dass so eine Beschilderung nicht eindeutig und daher im Zweifel unwirksam ist. Die Begründug ist, dass (auf diesen Fall übertragen) zumindest unklar bleibt, ob sich das untere Zusatzzeichen "8-20 h" nur auf Wohnmobile oder auf alle Arten von Fahrzeugen bezieht. Damit wäre allenfalls Möglichkeit 3. aus der Liste oben ausgeschlossen,die beiden anderen bestünden aber weiter. Gerade diese dritte Möglichkeit drängt sich mir aber aus dem Wortlaut von §39 StVO auf:
(3) ¹Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. ²Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. ³Sie sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.
Demnach bezieht sich "8-20 h" auf "Wohnmobile" -- das ist zwar ein Zusatzzeichen, aber nach demselben Absatz trotzdem auch ein Verkehrszeichen. -- Außerhalb dieser Zeit greift also nur die Einschränkung auf Wohnmobile nicht.

Meiner Ansicht nach sollten Kombinationen von mehreren Zusatzzeichen einfach generell verboten werden, weil die eigentlich immer zu Missverständnissen führen.
Zuletzt geändert von horst-lehner am 19.06.2020, 17:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Pfälzerwald - Wohnmobile not welcome!

Beitrag von KudlWackerl »

Demnach bezieht sich "8-20 h" auf "Wohnmobile" -- das ist zwar ein Zusatzzeichen, aber nach demselben Absatz trotzdem auch ein Verkehrszeichen. -- Außerhalb dieser Zeit greift also nur die Einschränkung auf Wohnmobile nicht.


Das ist die für uns beste Lösung! :mrgreen:

Grüße, Alf
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Re: Pfälzerwald (Naturschutzgebiete) - Wohnmobile not welcome!

Beitrag von KudlWackerl »

Heute war im Lokalteil Mittelhardt (Neustadt Wstr. Und Umgebung) ein Bericht über die Aufgaben des Ordnungsamts in Zeiten von Corona...

Unter anderem wurde berichtet, dass die Anzahl der Wohnmobile, Meldungen durch Wanderer und Anwohner und dementsprechend die Anzeigen bzw. Bußgelder wegen Übernachten auf Wanderparkplätzen stark zugenommen habe.

Im einzelnen wurde der beliebte Freihstehplatz (Wanderparkplatz) am Ende der "Andergasse" in Hambach, der große Parkplatz an der Totenkopf-Hütte, die Auffahrt zum Hambacher Schloss und der Hahnenschritt erwähnt.

Auch direkt im Stadtgebiet kam es zu Anzeigen, obwohl nach meinen Beobachtungen die drei offiziellen Stellplätze im Stadtgebiet und die rund 50 kleinen Stellplätze bei den regionalen Winzern nie voll waren.

Ist aber nicht nur ein Problem im Süden: https://www.ardmediathek.de/ndr/video/n ... A4OTgwZTU/


Ich enthalte mich jeder Wertung.

Grüße, Alf
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