Abzocke auf Stellplätzen

wo gibt es gute Stellplätze für Reisemobile
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ehemaliger

Abzocke auf Stellplätzen

Beitrag von ehemaliger »

Vielleicht dürfen wir mal mit einem Thema Ihre Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen, über das sich entweder noch nie jemand Gedanken gemacht hat oder was man einfach unter den Tisch fallen lassen will.
Es handelt sich um die immer weiter um sich greifende Abzocke, mit der wir Wohnmobillisten uns auseinandersetzen müssen.

Nun, es steht außer Frage, dass diese Gattung an Fahrzeugen incl. seiner Führer inzwischen eine "besondere Kategorie" im Straßenverkehr, im speziellen bei der Park- und Übernachtungsordnung, darstellen. Es gibt positive Beispiele, bei denen das Miteinander sehr lobenswert gestaltet ist. Man zahlt selbstverständlich auch dafür die Standplatzgebühr.
Was aber in letzter Zeit, den letzten Jahren immer mehr zunimmt, ist die ziemlich 'eigenwillige' - weil zur Abzocke neigende - Einteilung der Stellplatzzeiten die uns von den Ämtern vorgeschrieben werden.
Und dieses Thema sollte angesprochen sein:
Da gibt es immer mehr Städte und Ämter, die die Stellplatzgebühr so festlegen, dass man von "0:00 bis 24:00 Uhr" volle Gebühr zahlt, auch genannt "Tagesgebühr bis 24:00 Uhr" .In der Regel Preise ab 10 Euro aufwärts.
Jetzt kommt es:
Es ist also nicht der Preis auf eine Stellzeit von 24 Stunden festgesetzt - wie man denken müsste: Ankunftszeit, ab dann 24 Stunden. Sondern mit voller Absicht so, dass der Wohnmobillist bei Übernachtung (der Regelfall, warum sonst Wohnmobil?) mal gleich noch für die Zeit nach Mitternacht auch wieder voll zahlen muss - sozusagen den doppelten Preis eines Stellplatzes zahlen muss.

Wir selbst haben das im letzten Jahr 3 mal erlebt, dass die Kontrolleure nicht mit sich handeln lassen, wenn man sozusagen erst nach dem Aufstehen und Frühstück mit seinem Mobil verschwindet.
Also: volle Gebühr für den Vortag Anreise + volle Gebühr für den Tag der Abreise. Heißt: doppelte Einnahme für jedes Wohnmobil.

Und das ist ABZOCKE - reine Abzocke.

Wehren können wir uns nicht. Meistens die Antwort, "... dann brauchen Sie doch nicht hier zu stehen...", "suchen Sie sich doch was anderes...".

Schlimmes Beispiel: Weimar! Dort wird das Parken von PKW kostenlos angeboten. Wohnmobile parken und übernachten dagegen nur gegen die geschilderte doppelte Abzocke.

P.S. Sollte man da nicht auf das Gleichheitsrecht des Grundgesetzes verweisen? Oder sind einige (Schweine) gleicher als andere? Georg Orwell wusste das wohl schon lange bevor es Wohnmobile gab.
Mal sehen, ob sich auch die Medien für so ein Thema interessieren
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Heiko
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Re: Abzocke auf Stellplätzen

Beitrag von Heiko »

Abhocke ist es nicht soweit es in der Gebührenordnung so angeschrieben steht.
Dann ist mehr die Dummheit der Nutzer, die es nicht gelesenen haben.

Mir ist allerdings so ein Platz noch nicht unter gekommen, an dem die Gebühr bis 24 Uhr gilt und dann neu bezahlt werden muss.
Aber das heißt ja nichts.
Gruß aus Bremen,
Heiko

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johnny48
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Re: Abzocke auf Stellplätzen

Beitrag von johnny48 »

Nicht zu vergessen, die Dummheit der Nutzer. Wer zwingt dich, einen solchen Platz anzufahren? Gottseidank habe ich hierzulande aufgrund einer hervorragenden SP-Infrastruktur meist genügend Alternativen. Und last not least: ich würde meiner Verärgerung an direkter Stelle per Telefon, E-Mail, etc. und nicht in Foren Ausdruck verleihen.

Nur wenn sich vorort mal 200-300 Leute beschwert haben, schalten die evtl. in den Denkmodus. Forengelaber geht denen 4,28 m am A........ vorbei.
Lieben Gruß
von johnny48
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Re: Abzocke auf Stellplätzen

Beitrag von K.R. »

Moin

Falls mit dem Platz in Weimar der am Herrmann-Brill-Platz gemeint sein sollte, dann ist das eine 24-Stunden-Pauschale und keine Tagesgebühr, jedenfalls behauptet das die Stadt Weimar in ihrer Gebührenordnung.

-----

21.11.2013 | Meldung | Von: Stabsstelle Kommunikation und Protokoll
Gebührenordnung für Parkscheinautomaten im Stadtgebiet Weimar

Aufgrund des Artikels 80 Abs. 1 Satz 3 des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 (BGBl. I S. 1) in der im BGBl. Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3219) in Verbindung mit § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952 (BGBl. I S. 837) in der im BGBl. III, Gliederungsnummer 9231-1, veröffentlichten bereinigten Fassung zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes vom 15. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3762) und des § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Thüringer Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen und über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts vom 14. September 1999 (GVBl. S. 565) sowie des § 3 Abs. 1 a Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch das Thüringer Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher und anderer Vorschriften vom 25. November 2004 (GVBl. S. 853) wird nachfolgende Neufassung der Gebührenordnung von Parkgebühren in der Stadt Weimar erlassen:

§ 1 Gebührentatbestand, Geltungsbereich und Zweck

(1) Auf öffentlichen Wegen und Plätzen, auf denen das Parken nur während des Laufens eines Parkscheinautomaten zur Überwachung der Parkzeit zulässig ist, werden Gebühren nach dieser Parkgebührenordnung erhoben. Um die Nutzung des Parkraumes durch eine möglichst große Anzahl von Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten, werden die Gebühren entsprechend dem Wert des Parkraumes für den Benutzer in unterschiedlicher Höhe nach Absatz 2 für die einzelnen Parkräume festgesetzt.

(2) Es werden folgende Gebühren für nachstehende Parkräume festgesetzt:

a) In der Zone I:

pro halbe Stunde 0,50 EUR oder Einrichtung einer sog. Brötchentaste (optional)
pro Stunde 1,00 EUR
pro eineinhalb Stunden 2,00 EUR
pro zwei Stunden 2,50 EUR
Die Zone I umfasst das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme der Gebiete der Zone II.

b) In der Zone II:

aa) Parkplatz Zum Hospitalgraben/Sackpfeife

Tagesgebühr von 2,50 EUR
pro Stunde 0,50 EUR
Einrichtung einer sog. Brötchentaste für eine halbe Stunde
bb) Parkplatz Berkaer Straße/Friedhof

Tagesgebühr von 4,00 EUR
Einrichtung einer s.g. Brötchentaste für eine halbe Stunde
pro Stunde 1,00 EUR
pro eineinhalb Stunden 2,00 EUR
pro zwei Stunden 2,50 EUR
cc) Parkplatz Ernst-Thälmann-Straße/Weimarhalle

Tagesgebühr von 4,00 EUR
pro Stunde 0,50 EUR
pro zwei Stunden 1,00 EUR


dd) Parkplatz Hermann-Brill-Platz/Stadion

24-Stunden-Gebühr von 10,00 EUR je Bus, je Caravan, je Wohnmobil
und je Reisemobil

ee) Parkplatz Belvedere an den Tagen Freitag, Samstag, Sonntag und Feiertag

Tagesgebühr von 4,00 EUR
pro halbe Stunde 0,50 EUR oder Einrichtung einer sog. Brötchentaste (optional)
pro Stunde 1,00 EUR
pro eineinhalb Stunden 2,00 EUR
pro zwei Stunden 2,50 EUR
c) In den Zonen I und II ist die Einrichtung einer sog. Brötchentaste (optional) anstelle einer Gebühr pro halbe Stunde in Höhe von 0,50 EUR je nach standortbezogenem Bedarf individuell möglich. Eine Maximalparkdauer kann ebenfalls standortbezogen individuell festgelegt werden.

§ 2 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld

Die Gebührenschuld entsteht und wird fällig mit dem Parken eines Fahrzeuges auf der Parkfläche.

§ 3 Gebührenschuldner

Gebührenschuldner ist, wer ein Fahrzeug auf der Parkfläche parkt.

§ 4 Inkrafttreten

Die Gebührenordnung tritt am 1. März 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Parkgebührenordnung vom 16. Juli 2007 außer Kraft.

.......

Es würde mich jetzt überraschen, wenn der dort aufgestellte Parkscheinautomat keine Uhrzeit"gültig bis", sondern nur ein Datum des Parkbeginns aufdruckt, andernfalls wäre es eine offizielle Anfrage an die Stadt wert, warum in ihrer Gebührenordnung etwas anderes steht.

Mfg
K.R.
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