Wasserschaden

alles was Recht und Gesetz ist
Antworten
Wilma+Alfons
Beiträge: 2
Registriert: 07.07.2017, 09:05
Fahrzeug: Duomobil 534 auf Fiat, Modelljahr 2017 bis 2019

Wasserschaden

Beitrag von Wilma+Alfons »

Hallo,
wir sind seit Mitte April 2017 Besitzer eines neuen DuoMobil's B 534 mit Vollausstattung und haben uns auch schon bei den "Neuen" angemeldet.

Meine Frage an Euch:
Nachträglich wurde auf unseren Wunsch hin u.a. vom Händler eine neue Klimaanlage Marke Truma eingebaut.
4 Tage später kam es bei einem heftigen Regenschauer zum Wassereinbruch; das Regenwasser "lief" im WoMo aus der Klimaanlage.
Am Fußboden des WoMo konnte ich das Wasser auffangen.
Nach Rücksprache mit meinem Händler wurde der Schaden von einem Experten vor Ort beseitigt.
Danach gab es ein erneutes kräftiges Regenschauer und es ist nun dicht.

Was bleibt sind Wasserflecken an der Decke, die "Fußmatratzen" und die Matratze im Hubbett hat ebenfalls Wasserflecken.
Der Händler sieht die Situation sehr gelassen, meint, es sei gar nicht als Wasserschaden zu bezeichnen.

Hier nun unsere Frage an die Profi's:
Unser neues WoMo hat nun einen Wasserschaden! und jetzt schon einen nicht unerheblichen Wertverlust! oder?

Wie gehen wir damit um? Was ist mit der Gewährleistung?

Für entsprechende Hinweise sind wir sehr dankbar.

Liebe Grüße

Wilma & Alfons
Reisemobilfan49
Beiträge: 375
Registriert: 23.12.2014, 10:40
spezielles zum Fahrzeug: Dethleffs Advantage TI 6701 All Inn, Bj. 03.2014, 148 PS, "Komfortautomatik", 4,25 t zGG

Re: Wasserschaden

Beitrag von Reisemobilfan49 »

Hallo,

ich würde ganz unverbindlich mal hier anfragen: www.wohnmobilrecht.de
Mit der Antwort würde ich zum Händler gehen und mit ihm
die Möglichkeiten durchsprechen.
Fehler können passieren aber dann muß der Verursacher dazu stehen
und im für ihn ungünstigen Fall die Kosten/ Konsequenzen tragen.
LG
Peter
----------------------------------------------------
Es gibt kein sichereres Mittel festzustellen,
ob man einen Menschen mag oder hasst,
als mit ihm auf Reisen zu gehen.
Mark Twain
Benutzeravatar
GeorgF
Beiträge: 130
Registriert: 13.08.2016, 23:56
Fahrzeug: Exsis-t 688 auf Fiat, Modelljahr 2014 bis 2017
spezielles zum Fahrzeug: Modell 2017

Re: Wasserschaden

Beitrag von GeorgF »

Das könnte mein Händler sein :evil: Bis Zahlung des Womos war er äußerst freundlich und zuvorkommend. Anschließende Gewährleistungs- und Garantiearbeiten jedoch spielt er herunter, und wenn das den Kunden nicht überzeugt, reagiert unfreundlich und abweisend.

Gruß Georg
Reisemobilfan49
Beiträge: 375
Registriert: 23.12.2014, 10:40
spezielles zum Fahrzeug: Dethleffs Advantage TI 6701 All Inn, Bj. 03.2014, 148 PS, "Komfortautomatik", 4,25 t zGG

Re: Wasserschaden

Beitrag von Reisemobilfan49 »

Servus Georg,
Deiner auch ?
Meiner auch. :evil:
Als nach 7 Wochen Standzeit in der Werkstatt, auf dem Werkstatthof,
die unzähligen Mängel und Defekte nicht behoben waren,
bin ich damit ins Werk gefahren und binnen 2 Tagen war alles erledigt.
LG
Peter
----------------------------------------------------
Es gibt kein sichereres Mittel festzustellen,
ob man einen Menschen mag oder hasst,
als mit ihm auf Reisen zu gehen.
Mark Twain
SL-OW

Re: Wasserschaden

Beitrag von SL-OW »

Moin, moin,
der Händler haftet für seine Arbeit. Diese hat zu einem Wasserschaden geführt. Ergo muss er diesen auch beseitigen. Ob er das nun Wasserschaden nennt oder nicht ist völlig egal. Er hat die Folgen seines " Pfuschs" zu beseitigen.
Sollte er das nicht freiwillig tun, hilft meist der Brief eines Anwalts. Diesen darf er dann auch noch bezahlen.
Gruß
Rolf
Antworten
HME Reisemobil-Forum : Disclaimer/Impressum/Datenschutz