Österreich. Verkehrsrecht Überschreitg.Höchstgeschwindigke

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starlight
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Österreich. Verkehrsrecht Überschreitg.Höchstgeschwindigke

Beitrag von starlight »

Hallo,
Ich war mit Wohnmobil ( 3,5 to GG ) und Anhänger (GG 750 kg) auf der Rückfahrt auf der Pyrnautobahn als mich bei km 70958 plötzlich 2 rote Blitzlichter blendeten.
Dieser Autobahnabschnitt war für LkW's auf 60 km/h begrenzt. Eine Begrenzung für PkW's bestand nicht.

Nun bekomme ich postalisch eine "Anonymverfügung" mit Ausschluss der Zulässigkeit eines Rechtsbehelfs und umgehender Zahlungsaufforderung in Höhe von "Geldstrafe 50,00€"
Ich habe die zulässige Geschwindigkeit um 12 km/h unter Abzug einer Messtoleranz überschritten.

Die gemessene Geschwindigkeit dürfte stimmen. Ich denke, dass ich mit dem Anhänger sicher nicht schneller als 80kmh dran war.

Nun meine Frage: Gelte ich in Österreich als Wohnmobil bis 3,5 to GG und kleinem Anhänger als "LKW", der sich natürlich an die entsprechende explizite Geschwindigkeitsbegrenzung halten muss?

Verwundernd ist bei der ganzen Angelegenheit noch zusätzlich, dass als betroffenes KFZ das Kennzeichen meines Anhängers und nicht des Wohnmobils benannt wird.

Es geht mir nicht um die 50€, die soll' n sie haben, wegen so einem Betrag ärgere ich mich nicht rum.
Es geht mir nur um die rechtskonforme Auslegung der ausschließlich für LKW bestandenen Geschwindigkeitsbegrenzung.

Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen mit Österreich gemacht und vielleicht kann ich mit dieser Erfahrung andere Wohmobilisten vor vermeidbarer Strafe schützen.
Gruß starlight

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johnny48
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Re: Österreich. Verkehrsrecht Überschreitg.Höchstgeschwindig

Beitrag von johnny48 »

Lieben Gruß
von johnny48
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starlight
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Re: Österreich. Verkehrsrecht Überschreitg.Höchstgeschwindig

Beitrag von starlight »

Hallo Jonny,

Wenn ich die Tabelle sehe, habe ich die Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten....

Hatte gestern Kontakt mit Freund ( pensionierter ehemaliger Polizist aus Österreich), der meinte, es könnte sein, dass ich die Höchstgeschwindigkeit in einem "Sektionsbereich" überschritten habe...
Das kann ich natürlich nicht ausschließen, würde aber erklären, weshalb nur das Kennzeichen des Anhängers im Bußgeldbescheid benannt wurde.
Gruß starlight

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johnny48
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Re: Österreich. Verkehrsrecht Überschreitg.Höchstgeschwindig

Beitrag von johnny48 »

Das ist allerdings durchaus denkbar. Die in A gerne gebräuchlichen Sektionsmessungen finde ich, nebenbei bemerkt, als sinnvolle Alternative zu den allgemeinen Starenkästen. So vermeidet man Vollbremsungen und damit einhergehende Verkehrsgefährdungen vor den Anlagen.
Lieben Gruß
von johnny48
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