Überholverbot

alles was Recht und Gesetz ist
Antworten
Michael Sorgenfrey
Beiträge: 2757
Registriert: 05.11.2005, 19:51
Fahrzeug: B-SL 514 auf Fiat, Modelljahr 2007 bis 2012
spezielles zum Fahrzeug: 2.3 M-Jet 40 Maxi 130 PS, 4,5 to, Star Edition, VA Goldschmitt-Feder, Vollausstattung.
Wohnort: Düsseldorf

Überholverbot

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Sigi,

in einem anderen Thread hast du geschrieben:
Ich habe gerade in meiner Zulassung gesehen, dass mein ML-T ein "Fz.z.Pers.bef.b. 8 Spl. - Wohnmobil" ist.

Damit gilt das Lkw- Überholverbot für mich nicht!
Seit etlichen Jahren (müsste seit 2009 sein) gibt es die Zulassung "Sonderkraftfahrzeug Wohnmobil" im Zuge der EU-Harmonisierung nicht mehr und Pkw sowie Wohnmobile werden der Klasse M1 - Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Automobile und Wohnmobile) - zugeordnet.

Das von dir so benannte Lkw-Überholverbot wird leider immer wieder missverstanden. Das Zeichen 277 der StVO bedeutet kein Lkw-Überholverbot, sondern "Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5t". Darunter fallen alle Kraftfahrzeuge (egal ob Womo, Pkw oder Geländewagen), deren Gesamtmasse über 3,5t beträgt. Sollte dein Womo eine zGM von über 3,5t haben, entfaltet das Zeichen 277 (leider) auch für dich Wirksamkeit.

Gruß Michael
Reise in die weite Welt hinaus, denn etwas besseres als den Tod findest du überall. Wilhelm Busch
Wenn der Tod kommt, hat der Reiche kein Geld und der Arme keine Schulden mehr. Estländisches Sprichwort
Michael Sorgenfrey
Beiträge: 2757
Registriert: 05.11.2005, 19:51
Fahrzeug: B-SL 514 auf Fiat, Modelljahr 2007 bis 2012
spezielles zum Fahrzeug: 2.3 M-Jet 40 Maxi 130 PS, 4,5 to, Star Edition, VA Goldschmitt-Feder, Vollausstattung.
Wohnort: Düsseldorf

Re: Überholverbot

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Nachtrag:

Ich vergaß zu erwähnen, das Kraftomnibusse ausdrücklich ausgenommen sind, ebenso Personenkraftwagen.

Gruß Michael
Reise in die weite Welt hinaus, denn etwas besseres als den Tod findest du überall. Wilhelm Busch
Wenn der Tod kommt, hat der Reiche kein Geld und der Arme keine Schulden mehr. Estländisches Sprichwort
Benutzeravatar
Heiko
Beiträge: 2286
Registriert: 06.02.2011, 01:07
Fahrzeug: B 774 auf Fiat, Modelljahr 2004 bis 2005
spezielles zum Fahrzeug: 2x Klima, Arktis-Paket, gr. Garage
Spritmonitor: 439013
Wohnort: Bremen

Re: Überholverbot

Beitrag von Heiko »

EDIT - falsch gedacht!
Gruß aus Bremen,
Heiko

Bild
Benutzeravatar
Sigi
Beiträge: 3310
Registriert: 14.10.2005, 19:22
Fahrzeug: ML-T 580 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: ML-T 580 4x4 Modell 2017
Spritmonitor: 100000
Wohnort: Nürnberg

Re: Überholverbot

Beitrag von Sigi »

Hallo Michael,

ich habe mich auf die Argumentation des Verkehrsministeriums bezogen, dass vom "Lkw- Überholverbot" Fahrzeuge zur Personenbeförderung (Pkw und Busse) ausgenommen sind, während Wohnmobile hier nicht einbezogen wären, weil bei ihnen das Wohnen im Vordergrund stünde.

Da mein Hymer nun als Fahrzeug zur Personenbeförderung eingestuft ist, würde ich das selbstverständlich als Argument nutzen, wenn ich einmal wegen Überholen im Lkw- Überholverbot belangt werden sollte.

Ich lasse Euch das wissen, sobald es so weit kommen sollte.

Sigi
Arminius
Beiträge: 560
Registriert: 15.11.2016, 14:37
Fahrzeug: anderer Hersteller

Re: Überholverbot

Beitrag von Arminius »

Sigi hat geschrieben:

Da mein Hymer nun als Fahrzeug zur Personenbeförderung eingestuft ist, würde ich das selbstverständlich als Argument nutzen, wenn ich einmal wegen Überholen im Lkw- Überholverbot belangt werden sollte.
Sigi

Hallo Sigi

Hier kommen 2 Rechtssachverhalte zum Tragen. Das eine ist die Einteilung von Kraftfahrzeugen in EU Fahrzeugklassen. Grund hierfür ist zum Beispiel die einheitliche Abgasgesetzgebung oder der Vertrieb von Fahrzeugen in der EU u.v.m..

Der andere Sachverhalt ist die Straßenverkehrsordnung. Und da macht jedes Land sein eigenen Kram. Beispiel: In Italien sind die Autobahnschilder grün, bei uns sind sie blau.

Und unsere Legislative, in diesem Fall Vertreter des Trachtenvereins aus Bayern hat nun mal festgelegt das Wohnmobile (>3,5t) auf der linken Spur nichts zu suchen haben. Freie Fahrt für Raser.

Anders kann ich mir diesen behördlichen Schwachsinn nicht erklären.

Meines Wissens gibt es so etwas innerhalb der EU (wenn man mal von der Schweiz absieht) nur noch in Portugal.

Dein Argument mit der EU-Fahrzeugeinteilung zieht da (leider) nicht. :evil:
Gruß Martin
Benutzeravatar
Heiko
Beiträge: 2286
Registriert: 06.02.2011, 01:07
Fahrzeug: B 774 auf Fiat, Modelljahr 2004 bis 2005
spezielles zum Fahrzeug: 2x Klima, Arktis-Paket, gr. Garage
Spritmonitor: 439013
Wohnort: Bremen

Re: Überholverbot

Beitrag von Heiko »

Hallo Martin,

die Einteilung der Fahrzeugklassen wird nicht in der StVO geregelt.

Das mach fürs Deutsche Recht die StVZO - wobei die zum Teil schon recht häufig durch Europäisches Recht ausgehebert wird.
Gruß aus Bremen,
Heiko

Bild
Arminius
Beiträge: 560
Registriert: 15.11.2016, 14:37
Fahrzeug: anderer Hersteller

Re: Überholverbot

Beitrag von Arminius »

Heiko hat geschrieben:
die Einteilung der Fahrzeugklassen wird nicht in der StVO geregelt.
Hallo Heiko,

habe ich auch nicht behauptet, die Einteilung der Fahrzeugklassen ist eine EU Richtlinie:

https://de.wikipedia.org/wiki/EG-Fahrzeugklasse
Gruß Martin
Antworten
HME Reisemobil-Forum : Disclaimer/Impressum/Datenschutz