Meldepflicht / Meldezettel

alles was Recht und Gesetz ist
Antworten
Benutzeravatar
WolfRam
Beiträge: 589
Registriert: 11.03.2015, 14:55
Fahrzeug: anderer Hersteller
spezielles zum Fahrzeug: Clou Liner 750 AS auf MAN 8.225
Wohnort: im Illertal

Meldepflicht / Meldezettel

Beitrag von WolfRam »

Hallo an alle,

immer wieder „geistert“ das Thema Meldepflicht bzw. das Ausfüllen von Meldezetteln bei der Übernachtung auf einem Stellplatz durch die (Fach)Presse und die Reisemobilszene. An vielen aber längst nicht an allen Stellplätzen ist das Zettelausfüllen – wie auf einem Campingplatz – längst der Normalfall. Einzelne sogenannte Berater für die Einrichtung von Stellplätzen bieten den Kommunen inzwischen ihre Lösungen an, wie die Umsetzung der im Bundesmeldegesetz festgelegte Registrierung „datengeschützt“ erfolgen kann.
Die bisherigen Versuche, die „Meldezettel-Wirtschaft“ auf Stellplätzen zu verhindern, waren nicht erfolgreich. In einer Antwort des BMI wird deutlich, dass der Stellplatzbetreiber in der Pflicht ist, die Meldezettel zur Verfügung zu stellen und für die ordnungsgemäße Aufbewahrung der ausgefüllten Zettel und die Weitergabe an die örtliche Behörde zu sorgen. (Dazu werden diverse Paragrafen zitiert. Es wird auch begründet, warum die Überwachung europaweit verstärkt wird – und bei der Verbrechensbekämpfung bereits zu Erfolgen führt, angeblich selbst dann, wenn der Meldezettel bewusst falsch ausgefüllt wurde/wird …)

Lkw-Fahrer werden bei ihrer Übernachtung auf einem Autohof oder Rastplatz an der Autobahn vermutlich keinen Meldezettel ausfüllen müssen. Ein Stellplatz, als offen zugänglicher Parkplatz gestaltet, wie das die Regel ist, ist in meinem Verständnis damit dem Autohof / BAB-Rastplatz vergleichbar. Im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes ließe sich damit auch gegen die Zettelwirtschaft auf dem Womo-Stellplatz argumentieren. - Auch wenn ich abseits an einem Sportplatz oder Friedhof die Nachtruhe praktiziere, wird keiner von mir einen Meldezettel fordern. (In einem Schlafwagen oder Nachtzug vermutlich auch nicht.)
Das heißt, es gibt legale Abweichungen von der Vorschrift, die den Reisemobiltourismus einschließen könnten. Das Problem ließe sich somit lösen. – Oder habe nur ich damit ein Problem, schon bei der Ankunft auf dem Stellplatz anzugeben, wie lange ich bleiben werde?
Grüße aus dem Illertal
WolfRam
Benutzeravatar
Johann
Beiträge: 4386
Registriert: 09.05.2006, 12:42
Fahrzeug: B 524 auf Fiat, Modelljahr 1999 bis 2006
spezielles zum Fahrzeug: B 524, Maxi, 2.3 JTD, Partikelfilter, EZ: 3/2006
Spritmonitor: 100000
Wohnort: Ladenburg

Re: Meldepflicht / Meldezettel

Beitrag von Johann »

Hallo WolfRam,
das Bundesmeldegesetz habe ich gelesen. Die §§ 29 und 30 sind hier zu nennen. - Ich zitiere aus § 29:
§ 29 Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten
(4) Personen, die in Zelten, Wohnmobilen, Wohnwagen oder Wasserfahrzeugen auf gewerbs- oder geschäftsmäßig überlassenen Plätzen übernachten, unterliegen nicht der Meldepflicht nach § 17 Absatz 1 und 2, solange sie im Inland nach § 17 oder § 28 gemeldet sind. Wer nicht nach § 17 oder § 28 gemeldet ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet. Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend.
Hier sind zwar auch motorisierte Freizeitfahrzeuge aufgeführt, aber ich kann aus dem Gesetzestext nur herauslesen, dass die Meldepflicht offensichtlich nur für 'Dauerparker' (Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet ...) gilt.

Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
Ludo

Re: Meldepflicht / Meldezettel

Beitrag von Ludo »

Es gilt m.E. aber erst mal §29 Abs.2
(2) 1Beherbergte Personen haben am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben, der die in § 30 Absatz 2 aufgeführten Daten enthält. 2Mitreisende Angehörige sind auf dem Meldeschein nur der Zahl nach anzugeben. 3Bei Reisegesellschaften von mehr als zehn Personen betrifft die Verpflichtung nach Satz 1 nur den Reiseleiter; er hat die Anzahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit anzugeben.
Hat mit der Meldung gemäß §17 nichts zu tun............und da hier ein "Reiseleiter" erwähnt wird gilt das ja wohl auch für kurzaufenthalte.

Aber ich bin weder Jurist noch Beamter...........
Benutzeravatar
Heiko
Beiträge: 2286
Registriert: 06.02.2011, 01:07
Fahrzeug: B 774 auf Fiat, Modelljahr 2004 bis 2005
spezielles zum Fahrzeug: 2x Klima, Arktis-Paket, gr. Garage
Spritmonitor: 439013
Wohnort: Bremen

Re: Meldepflicht / Meldezettel

Beitrag von Heiko »

in (2) wird von beherbergten Personen gesprochen. Dazu würde ich uns nicht zählen.

Daher auch der Absatz (4), der uns meint und von der Meldepflicht ausnimmt.
Gruß aus Bremen,
Heiko

Bild
wju
Beiträge: 390
Registriert: 19.06.2004, 16:34
Fahrzeug: B-Klasse 678 auf Fiat, Modelljahr 2011 bis 2016
spezielles zum Fahrzeug: B 678 4,5t + Smart

Re: Meldepflicht / Meldezettel

Beitrag von wju »

Wenn man sich mit den gelegentlich auftauchenden Verantwortlichen eines Platzes unterhält, dann stellt sich schnell heraus, dass der Betreiber des Platzes von den jeweiligen Gemeinden mehr oder minder durch entsprechende Überzeugungsmaßnahmen zu dieser eigentlich vom Gesetz nicht geforderten Zettelwirschaft gezwungen wird. Letztendlich geht es dabei der Gemende fast ausschließlich darum Adressen für Werbeaktivitäten zu sammeln und diese dann auch entsprechend (gewinnoptimierend) zu verwenden.
Wie es da dann wohl um den Datenschutz steht?
Gruß
Wolfgang
Camerjogi

Re: Meldepflicht / Meldezettel

Beitrag von Camerjogi »

Moin Wolfram,

zu Deiner Ausgangsfrage. Nein, hast Du nicht! Mir geht das auch so. Ich nehme das zwar hin, weil rumkabbeln mit dem jeweiligen Betreiber bringt eh nichts - der/die kann in der Regel nichts dafür und bekommt es aufgezwungen.

Solange wir frei stehen - kein Problem - da kommt keiner mit dem Zettel
Solange wir einen Stellplatz nutzen - da kann einer kommen mit dem Zettel - entspricht dann nicht meiner Einstellung zu Wohnmobilfahren, aber Ich akzeptiere das ohne Diskussion
Solange wir einen Campingplatz (oder vlt. auch schon einen ausgeuferten Stellplatz!!??) nutzen - das akzeptiere Ich, weil es schon immer so war.... :oops:

Gruss
Jürgen
Antworten
HME Reisemobil-Forum : Disclaimer/Impressum/Datenschutz