WLTP-Freigabe für Zulassung fehtl

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Bernd_K
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WLTP-Freigabe für Zulassung fehtl

Beitrag von Bernd_K »

Hallo,
seit 1.09. dürfen nur noch WLTP-geprüfte Fahrzeuge (Klassen M1) zugelassen werden.
Alternativ muß eine vom Hersteller beantragte und vom KBA genehmigte Ausnahme vorliegen.

Damit wurde mein Zulassungsversuch gestern abgelehnt, die Ausnahmegenehmigung war nicht vorhanden!

Hat schon jemand eine September-Neuzulassung gehabt?
Gab es diese Ausnahmegenehmigung?
War die bei den Papieren von Hymer?

Danke für eine schnelle Antwort
Bernd
mpetrus
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Re: WLTP-Freigabe für Zulassung fehtl

Beitrag von mpetrus »

Verstehe ich das richtig?
Du hast versucht ein fabrikneues WoMo zum Straßenverkehr erstmals zuzulassen?

Also dürfte dein Händler das Problem haben, die notwendigen Papiere zubesorgen.
Das ist für dich als Kunde wohl sehr ärgerlich, vor allem wenn der Händler dein Geld hat und du Urlaubsfahrten geplant hast.

Ich habe in dem Zusammenhang ein Bericht im TV gesehen, wonach VW etliche Fahrzeuge nicht an die Kunden ausliefern kann,
weil eben genau die Abgasprüfung nach neuer Vorschift nicht vorhanden ist.
Grüße Michael
Ludo

Re: WLTP-Freigabe für Zulassung fehtl

Beitrag von Ludo »

mpetrus hat geschrieben: 15.09.2018, 22:17 Ich habe in dem Zusammenhang ein Bericht im TV gesehen, wonach VW etliche Fahrzeuge nicht an die Kunden ausliefern kann,
weil eben genau die Abgasprüfung nach neuer Vorschift nicht vorhanden ist.
"Etliche" ist stark untertrieben, VW lagert die fahrzeuge schon auf dem BER-Gelände zwischen :cool:

Beim Wohnmobil liegt das Problem wohl eher darin begründet, das das Fahrgestell schon über ein Jahr alt ist, damals WLTP wohl noch kein Thema war.

Hymer hätte das Fahrzeug halt VOR dem 1.9. ausliefern oder zumindest zulassen müssen.

Schlitzohrig gesehen hast Du jetzt einen tollen Grund vom Kauf zurück zu treten, abzuwarten bis der Händler das Fahrzeug zugelassen hat, und es dann als "Gebrauchtfahrzeug" wieder zu kaufen.

So ist mein Bruder zu seinem 920'er Flair gekommen, der wurde am letzt möglichen Tag vom Werk als €5 Fahrzeug zugelassen.
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Bernd_K
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Re: WLTP-Freigabe für Zulassung fehtl

Beitrag von Bernd_K »

mpetrus hat geschrieben: 15.09.2018, 22:17 Also dürfte dein Händler das Problem haben, die notwendigen Papiere zubesorgen.
So ist es. Habe ein Infoblatt vom CIVD bekommen, wo drinne steht dass "... Wohnmobile bis auf wenige Ausnahmen ... nicht betroffen sind". Ob das der Zulassungsstelle ausreicht erfahre ich morgen.
Daumen drücken!!

Gruß
Bernd
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Garfield
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Re: WLTP-Freigabe für Zulassung fehtl

Beitrag von Garfield »

*Daumen drück*
...und trotzdem in die Rubrik "Recht" verschoben... :mrgreen:
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
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Re: WLTP-Freigabe für Zulassung fehtl

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Bernd,

die benötigte Ausnahmegenehmigung sollte der COC beiliegen. Da hat wohl jemand geschlafen.

Dein Händler muss sich schnellst möglich an Hymer wenden. Die sollten die Ausnahmegenehmigung von FIAT schon vorliegen haben und können sie dann dem Händler per E-Mail senden. Der Zulassungsstelle reicht eine Ablichtung. Ohne diese Ausnahmegenehmigung (befristet bis 30. August 2019) ist tatsächlich keine Zulassung möglich.

Ob sie für dein Womo benötigt wird, vermag ich nicht zu sagen. Sie ist aber für die Fahrzeugklasse M1 zwingend vorgeschrieben.

Gruß Michael
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Wenn der Tod kommt, hat der Reiche kein Geld und der Arme keine Schulden mehr. Estländisches Sprichwort
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Bernd_K
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Re: WLTP-Freigabe für Zulassung fehtl

Beitrag von Bernd_K »

Zulassung ist erfolgt. Grund für die "Irritation" ist folgende:

- im KFZ-Brief (und COC) steht als Fahrzeugklasse "M" und die darf ab 1.09.2018 nicht mehr zugelassen werden!
- im italienischen COC (Fiat) steht kleingedruckt "N2"

Durch den Aufbau (Hymer) wird das Fahrzeug zum Wohnmobil und somit Klasse "M"

Für die WLTP-Freigabe zählt aber (logischerweise) die "Fiat-N2".
Und für die N2 gibt es eine pauschale Ausnahmegenehmigung für "Altfahrzeuge" bis 31.08.2019 !!
Die Zulassungsstelle muss das entsprechend ein- bzw. freigeben.

Hoffe die Info hilft anderen!
Gruß
Bernd
mpetrus
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Re: WLTP-Freigabe für Zulassung fehtl

Beitrag von mpetrus »

Bedeutet das das du jetzt mit einem Nutzfahrzeug und kein Personenfahrzeug rum fährst?
Grüße Michael
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Bernd_K
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Re: WLTP-Freigabe für Zulassung fehtl

Beitrag von Bernd_K »

Ist ein 4,5 t Womo...
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