Überholverbot DEUTSCHLAND

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KudlWackerl
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Re: Überholverbot DEUTSCHLAND

Beitrag von KudlWackerl »

Eine Frage an die Profis, weil ich jetzt auch mit ü 3,5t unterwegs bin:

Überholverbot mit dem LKW links im runden Schild ist klar. Verkehrszeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5t

Bild

Aber was ist mit dem "normalen" Überholverbot mit den beiden Pkws und darunter das Zusatz Schild Zusatzzeichen 1048-12 "LKW"?

Bild

EDIT: Es geht um die Unterschiede bei den beiden Schildvarianten. Bitte also bei Antworten angeben worauf ihr euch bezieht, Danke.

Mein Hymer ist Fahrzeugklasse M1 mit ZGG 4,1t.

M1 = Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Automobile und Wohnmobile)

Grüße, Alf
Zuletzt geändert von KudlWackerl am 11.12.2019, 11:14, insgesamt 3-mal geändert.
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horst-lehner
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Re: Überholverbot DEUTSCHLAND

Beitrag von horst-lehner »

Hallo Alf,

die entscheidende Frage ist, ob Dein Fahrzeug ein PKW ist. Wenn ja, gilt das obere Schild für Dich schon mal nicht, weil das damit ausgesprochene Überholverbot für Fahrzeuge gilt, die über 3,5t, aber keine PKW oder Kraftonmibusse sind. Das untere sowieso nicht, weil Dein Fahrzeug jedenfalls kein LKW ist und keinen Anhänger mitführt.

Die Frage, ob Wohnmobile nach aktuellem EU-Recht und deutschem Recht als PKW anzusehen sind oder nicht, konnten wir schon hier und hier nicht abschließend klären. Da wusstest Du übrigens noch, was Du jetzt hier fragst ... :cool:

Grüße von Horst
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KudlWackerl
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Re: Überholverbot DEUTSCHLAND

Beitrag von KudlWackerl »

Hallo Horst,

Bitte genau lesen.

Schild oben ist klar. Frage bezieht sich auf das untere... Scheint wirklich schwierig zu sein...

Das Zusatzschild nennt sich wohl "Zusatzzeichen 1048-12
Verkehrszeichen nur Lastkraftwagen
nur Kraft­fahr­zeu­ge mit einem zu­lässi­gen Gesamt­gewicht über 3,5 t, ein­schließ­lich ihrer An­hän­ger und Zug­masch­inen, aus­ge­nom­men Per­sonen­kraft­wagen und Kraft­omni­Busse"

Mein Hymer ist Fahrzeugklasse M1 mit ZGG 4,1t.

M1 = Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (umgangssprachlich Automobile und Wohnmobile)

Schilda lässt grüßen. Ist ein Fahrzeug zur Personenbeförderung ein Personenkraftwagen?

Ich warte nun mal auf die Anzeige...

Grüße, Alf
Zuletzt geändert von KudlWackerl am 11.12.2019, 09:01, insgesamt 2-mal geändert.
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Scimitar
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Re: Überholverbot DEUTSCHLAND

Beitrag von Scimitar »

Überholverbot für Fahrzeuge:

- mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich Anhänger,

- und Zugmaschinen

- und Pkw mit Anhänger.

Alle anderen sind vom Überholverbot ausgenommen.
Natürlich sind nur die Kraftfahrzeuge gemeint die grafisch dargestellt sind , betr. dann allerdings auch WOMO mit Anhänger.

Gruss
Bernd
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KudlWackerl
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Re: Überholverbot DEUTSCHLAND

Beitrag von KudlWackerl »

Hallo Bernd,

Anhänger habe ich keinen dran...

Grüße, Alf

P. S. Kann man hier eine Umfrage starten? Wer sagt ich dürfte Überholen, wer sagt ich darf nicht?
Arminius
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Re: Überholverbot DEUTSCHLAND

Beitrag von Arminius »

KudlWackerl hat geschrieben: 11.12.2019, 07:59

Ich warte nun mal auf die Anzeige...

Grüße, Alf
Das haben andere auch gemacht und sind dann vor Gericht gezogen und haben verloren.

In folgendem Link Beitrag Nr. 19.

https://linertreff.com/board/index.php/ ... /?pageNo=1
Gruß Martin
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Garfield
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Re: Überholverbot DEUTSCHLAND

Beitrag von Garfield »

KudlWackerl hat geschrieben: 11.12.2019, 09:03 P. S. Kann man hier eine Umfrage starten? Wer sagt ich dürfte Überholen, wer sagt ich darf nicht?
Nein, denn es geht hier nicht um Mehrheiten sondern um rechtliche Relevanz...
Btw.: deinen Ausführungen entnehme ich, dass du auf einer Strecke mit dem oben gezeigten Schild irgendwie "erwischt" wurdest
KudlWackerl hat geschrieben: 11.12.2019, 07:59...Ich warte nun mal auf die Anzeige...
Du kannst dann ja mal eine Grundsatzentscheidung bei Gerichte herbeiführen und uns unterrichten :-D
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
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Re: Überholverbot DEUTSCHLAND

Beitrag von KudlWackerl »

Arminius hat geschrieben: 11.12.2019, 10:43
Das haben andere auch gemacht und sind dann vor Gericht gezogen und haben verloren.

In folgendem Link Beitrag Nr. 19.

https://linertreff.com/board/index.php/ ... /?pageNo=1
Hallo Arminius,

Ist dein Link für das "LKW"-Überholverbot Verkehrszeichen 277 (das war ja nicht die Frage) oder für das Zusatzzeichen 1048-12? Bitte erläutern.

Garfield für deinen Kommentar dito.

Grüße, Alf

P. S. habe das oben ergänzt, der Unterschied scheint nicht jedem klar zu sein. (mir auch nicht)
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Garfield
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Re: Überholverbot DEUTSCHLAND

Beitrag von Garfield »

KudlWackerl hat geschrieben: 11.12.2019, 11:08 Garfield für deinen Kommentar dito.
du meinst bestimmt das mit der Umfrage
Garfield hat geschrieben: 11.12.2019, 10:44
KudlWackerl hat geschrieben: 11.12.2019, 09:03 P. S. Kann man hier eine Umfrage starten? Wer sagt ich dürfte Überholen, wer sagt ich darf nicht?
Nein, denn es geht hier nicht um Mehrheiten sondern um rechtliche Relevanz...
Was nutzt eine Umfrage? Willst du, wenn die Mehrheit der Meinung ist, du dürftest überholen, dies als Argument in einem Verfahren benutzen? :-D Die Lacher wären auf deiner Seite :mrgreen:

Aber ja, es gibt Stimmen, die eine Diskepanz zwischen EU-Recht und deutschen STVO/StVG sehen - aber keiner hat bisher bis zum EuGH geklagt.
Viele Grüße, Peter
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Re: Überholverbot DEUTSCHLAND

Beitrag von KudlWackerl »

Nein, ich meinte deinen Bezug zum TE, also Hinweis auf Grundsatzentscheidung ... Das braucht es nur für das Zusatzschild, das Schild 277 ist ja eindeutig nur auf das ZGG bezogen.

Zusatzschild, Bedeutung seit 2017: "Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraft­wa­gen und Kraftomni­bus­se "
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Garfield
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Re: Überholverbot DEUTSCHLAND

Beitrag von Garfield »

KudlWackerl hat geschrieben: 10.12.2019, 20:29 Überholverbot mit dem LKW links im runden Schild ist klar. Verkehrszeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5t

Bild

Aber was ist mit dem "normalen" Überholverbot mit den beiden Pkws und darunter das Zusatz Schild Zusatzzeichen 1048-12 "LKW"?

Bild

EDIT: Es geht um die Unterschiede bei den beiden Schildvarianten. Bitte also bei Antworten angeben worauf ihr euch bezieht, Danke.
Ähhhhmmmmmmm,

277 hast du doch schon fast richtig beschrieben: Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Das Andere Schild ist 276 : Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art... dieses "Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art" wird hier aber duch die Zusatzzeichen 1048-11 nur Pkw mit Anhänger und 1048-12 nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse eben auf diese beiden Bereiche beschränkt. Die Zusatzzeichen "weichen" das "Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art" quasi auf.

Grundsätzlich ist das untere Schild mit dem obigen gleich, bezieht halt zusätzlich die "Pkw mit Anhänger" mit ein.

Gibt es nicht, hätte dann aber dann die gleiche Wirkung: Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse mit dem Zusatzschild 1048-11nur Pkw mit Anhänger, auf dem steht: "gilt auch für".
Viele Grüße, Peter
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Re: Überholverbot DEUTSCHLAND

Beitrag von KudlWackerl »

Garfield hat geschrieben: 11.12.2019, 11:43
277 hast du doch schon fast richtig beschrieben: Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse
Meine Beschreibung für Zeichen 277: Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t ist nicht nur "Fast" sondern richtig, glaubt man dem http://www.vzkat.de/2017/VzKat.htm Verkehrszeichenkatalog.

hingegen beim V1048-12 Nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3.5 t, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse

Und nun?

Grüße, Alf
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Re: Überholverbot DEUTSCHLAND

Beitrag von horst-lehner »

KudlWackerl hat geschrieben: 11.12.2019, 07:59Frage bezieht sich auf das untere... Scheint wirklich schwierig zu sein...
Da lag ich in der Tat falsch, weil ich das Zusatzzeichen falsch ausgelegt hatte. Damit gilt meine Antwort für das obere Bild genau so für das untere.
Garfield hat geschrieben: 11.12.2019, 11:26Diskepanz zwischen EU-Recht und deutschen STVO/StVG
Wo definiert die StVO oder StVG den Begriff PKW?
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DEUTSCHLAND - Ein Paragraphen-Märchen

Beitrag von KudlWackerl »

Es hat mir keine Ruhe gelassen ... ich wollte nun amtliche Auskunft erhalten. (By the Way, das fragliche Schild steht hier: https://www.google.com/maps/place/49%C2 ... d8.5444586 )

also:

1 bei meiner örtlichen Polizeidienststelle angerufen und den Fall erläutert. - Bin nicht zuständig, verbinde sie ...
2 wurde verbunden und den Fall erläutert. - Bin nicht zuständig, und kann deshalb keine Auskunft geben ... Rufen Sie bitte die zuständige Autobahnmeisterei an, wegen der dortigen Beschilderung ...
3. Autobahnmeisterei Schwetzingen (den Fall erläutert) ... wir sind nicht zuständig, rufen Sie in Walldorf an ...
4. Autobahnmeisterei Walldorf (den Fall erläutert) ... wissen wir nicht, wir sind nicht zuständig, rufen Sie die Atobahnpolizei in Walldorf an ...
5. Autobahnpolizei in Walldorf angerufen (den Fall erläutert) ... Der freundliche Polizist: Also mit dem Zusatzschild sind LKW über 7,5 t gemeint ... Ich habe dann den Text zum Zusatzschild vorgelesen. Daraufhin meinte der Polizist am Telefon: Wir wollen nicht dass LKW über 7,5 t dort überholen. Das kümmert keinen Schwanz, wenn Sie mit ihrem Wohnmobil dort überholen. :mrgreen:

Fazit: DEUTSCHLAND - Ein Paragraphen-Märchen

Ich finde das Ergebnis extrem unbefriedigend. :roll:

Grüße, Alf
Zuletzt geändert von KudlWackerl am 11.12.2019, 20:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: DEUTSCHLAND - Ein Paragraphen-Märchen

Beitrag von horst-lehner »

KudlWackerl hat geschrieben: 11.12.2019, 15:10Wir wollen nicht dass LKW über 7,5 t dort überholen.
Dann frage ich mich nur, warum das nicht auch so beschildert wird: Zeichen 277 mit Zusatzzeichen "7,5 t".
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