Führer des LKW BLA-BLA 0815

alles was Recht und Gesetz ist
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KudlWackerl
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Führer des LKW BLA-BLA 0815

Beitrag von KudlWackerl »

Hallo Jungs,

Seit langem erschrecke ich mich fast zu Tode, Wenn ich gemütlich mit ca 100 auf der Autobahn zuckle und ich von vorne rot angeblitzt werde. Finde ich prinzipiell gut, Die Trucker sollen gefälligst ihre 80+ einhalten.

Heute aber fand ich zuhause auf dem Esstisch ein Schreiben des Polizeipräsidium rlp aus Speyer mit folgendem Vorwurf:

... A61, 354, 850 FR speyer als Führer des LKW NW-BLA 0815 folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:

Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 12 km. ...

Nach Toleranz 92 km/h ...

Soll 25 € kosten.

Wer findet den Fehler?

Grüße. Alf
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Johann
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Re: Führer des LKW BLA-BLA 0815

Beitrag von Johann »

KudlWackerl hat geschrieben: 18.04.2019, 20:09 Seit langem erschrecke ich mich fast zu Tode, Wenn ich gemütlich mit ca 100 auf der Autobahn zuckle und ich von vorne rot angeblitzt werde. Finde ich prinzipiell gut, Die Trucker sollen gefälligst ihre 80+ einhalten.

Heute aber fand ich zuhause auf dem Esstisch ein Schreiben des Polizeipräsidium rlp aus Speyer mit folgendem Vorwurf:
... A61, 354, 850 FR speyer als Führer des LKW NW-BLA 0815 folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft um 12 km. ...
Naja, Tempo 100 auf der Autobahn bedeutet natürlich kein "gemütliches Zuckeln".
Wenn der RAPIDO (unabhängig vom tatsächlichen Reisegewicht) eindeutig mit einer zul. Gesamtmasse bis 3,5 t (also M1SA) eingetragen ist, dann sollte dem Polizeipräsidium "Nachhilfeunterricht" vorgeschlagen werden. Ein Reisemobil (Wohnmobil) ist nun mal kein Lkw (Fahrzeugklasse N1, N2 …). Die Polizei soll doch notfalls beim KBA nachfragen ...
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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horst-lehner
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Re: Führer des LKW BLA-BLA 0815

Beitrag von horst-lehner »

Egal ob es um die allgemeine LKW-Geschwindigkeitbeschränkung nach §3 StVO geht oder um eine Geschwindigkeitbeschränkung durch Zeichen 274-xx mit Zusatzzeichen 1010-51: Beide gelten schon prinzipiell nur für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t (wobei es Ausnahmen gibt). Auf die Fahrzeugklasse (Wohnmobil vs. LKW) kommt es also bis 3,5t gar nicht an.

Eigentlich müssten sie für die Knöllchen also nicht nach äußerem Anschein, sondern nach den Zulassungsdaten filtern -- und tun das z. B. am Stuttgarter Flughafen normalerweise auch. Wahrscheinlich wird auch die Fahrzeughöhe automatisch erfasst, damit das nicht so viel Aufwand macht.
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horst-lehner
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Re: Führer des LKW BLA-BLA 0815

Beitrag von horst-lehner »

PS: Alternativ könnte man natürlich das Fahrzeug auch während der Fahrt wiegen (wie bei uns auf der A40 und demnächst der A44 und auf den österreichischen Autobahnen A1, A2 und A7 bereits praktiziert.

Bei einer tatsächlichen Masse unter 3,5t -- unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse -- könnte man dann Gnade vor Recht ergehen lassen...
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Johann
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Re: Führer des LKW BLA-BLA 0815

Beitrag von Johann »

KudlWackerl hat geschrieben: 18.04.2019, 20:09 Heute aber fand ich zuhause auf dem Esstisch ein Schreiben des Polizeipräsidium rlp aus Speyer mit folgendem Vorwurf:
... A61, 354, 850 FR speyer als Führer des LKW NW-BLA 0815 folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben:
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Ganz klarer Fall: Schreiben unbedingt zurücksenden. Da Dein Kraftfahrzeug eindeutig kein Lkw (Klassen N1, N2 ..) sondern als Reisemobil (Wohnmobil) zur Klasse M1SA (bzw. über 3,5 t zGM -> M2SA) zählt, muss logischerweise ein (fremder) Lkw mit einer Kennzeichen-Dublette herumfahren. Oder aber die blitzende Polizei war total blind bzw. (noch) unwissend. - Also Schreiben mit entsprechender (aber höflicher) Erklärung zurücksenden!!!
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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KudlWackerl
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Re: Führer des LKW BLA-BLA 0815

Beitrag von KudlWackerl »

Oh Johann!

Nix Dublette, ausser der Fahrer hatte mein Gesicht kopiert.

@Horst:

Hast du schon gefunden wie genau diese Waagen sind? In dem verlinkten Bericht steht dass angehaltene LKW direkt nochmals korrekt gewogen werden. Da hat ein leicht überladenes WoMo bzw. dessen Fahrer wohl nichts zu befürchten?

Grüße, Alf

P.S. habe folgendes per Mail an die Kontaktadresse gesendet:

Hallo Frau Freyler,

Mein Fahrzeug NW-BlaBla 0815 ist kein LKW. Dementsprechend bin ich mit 92 geblitzt worden, wo wohl 130 erlaubt sind.

Bitte um kurze Rückmeldung bzw. Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen,

Alf
Zuletzt geändert von KudlWackerl am 19.04.2019, 08:53, insgesamt 2-mal geändert.
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horst-lehner
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Re: Führer des LKW BLA-BLA 0815

Beitrag von horst-lehner »

Mein Tipp wäre: Schreiben behalten, aber unter Einhaltung der jeweiligen (kurzen!) Frist
  • Bei einer Verwarnung nicht zahlen und sich zur Sache äußern. Dafür reicht EMail. Ein Nachweis für die Zustellung ist nicht nötig. Im schlimmsten Fall folgt ein Bußgeldbescheid, den man erneut anfechten kann.
  • Bei einem Bußgeldbescheid Einspruch einlegen -- am Besten per Fax. Damit ist die Nachweisbarkeit der Zustellung durch das Sendeprotokoll gerichtsfest gegeben, aber viel billiger als durch Einschreiben mit Rückschein.
Im Schreiben sollten EMail-Adresse, Faxnummer und Adresse stehen, an die das jeweils geschickt werden muss.

Grüße von Horst
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Re: Führer des LKW BLA-BLA 0815

Beitrag von Wölfi »

Mojn,
und? Was ist nun draus geworden?🤔
Lass und nicht dumm sterben. Oder isses zu peinlich?😆

Tschöö Matthias
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KudlWackerl
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Re: Führer des LKW BLA-BLA 0815

Beitrag von KudlWackerl »

Gar nichts.

Nachdem ich lange keine Rückmeldung hatte, habe ich angerufen. Die Sachbearbeiterin meinte nur, dass meine Mail wegen Urlaub noch nicht bearbeitet wäre... Danach: Nie wieder davon gehört.

Grüße, Alf
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Re: Führer des LKW BLA-BLA 0815

Beitrag von Wölfi »

Moin,
das ist ja was seltenes, dass die Behörde nicht durch alle Instanzen, Deine anvisierte Kohle eingeklagt haben.

Danke für die Info😉
Matthias
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Re: Führer des LKW BLA-BLA 0815

Beitrag von horst-lehner »

So selten ist das nicht. Beispiele habe ich auch schon erlebt, allerdings eher bei vermeintlichen Parkverstößen.
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