Kein Wohn­mobil-Urlaub auf dem Park­platz

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horst-lehner
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Kein Wohn­mobil-Urlaub auf dem Park­platz

Beitrag von horst-lehner »

Ich bin mal wieder über ein neues Urteil gestolpert, das wir glaube ich noch nicht hatten.
Wer am Urlaubsort ankommt, dort keinen freien Stellplatz vorfindet und deshalb auf einem normalen Parkplatz nächtigt, sollte demnach folgendes beachten:
  • Durch die lange Anfahrt war die Fahrtüchtigkeit für die notwendige Weiterfahrt zu einem anderen Urlaubsort nicht mehr gegeben.
  • Kein campingtypisches Verhalten an den Tag legen (Markise bleibt drin, Tisch und Stühle auch)
Dann ist die Übernachtung fast immer legal.
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KudlWackerl
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Re: Kein Wohn­mobil-Urlaub auf dem Park­platz

Beitrag von KudlWackerl »

Hallo Horst,

Doch, hatten wir schon. Aus Deinem Link: verstößt nach einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) gegen das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)

Das Thema ist zur Zeit im Pfälzerwald (Biosphärenreservat) der Dauerbrenner. viewtopic.php?f=5&t=13112&hilit=Naturpa ... ung#p96358

Deine Tips sind im Naturschutzgebiet nicht hilfreich. ;-)

Grüße, Alf
Zuletzt geändert von KudlWackerl am 13.07.2020, 10:18, insgesamt 1-mal geändert.
Arminius
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Re: Kein Wohn­mobil-Urlaub auf dem Park­platz

Beitrag von Arminius »

Mal abgesehen davon das die Tante wohl ein wenig naiv war in der Annahme das sie an einem Touristen Hotspot einfach auf einem Parkplatz übernachten kann ( der Ärger ist ja vorprogrammiert), hätte sie bei der Begründung für die Übernachtung besser aufpassen müssen. In der Urteilsbegründung heißt es:

Denn die Übernachtung habe nicht der Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit gedient, da die Frau ihren Zielort bereits erreicht hätte. Vielmehr erfolgte die Übernachtung als erste im Rahmen von mehreren geplanten Urlaubstagen. Dieses Verhalten sei aber nicht mehr vom straßenrechtlichen Gemeingebrauch gedeckt, sondern stelle eine unzulässige Sondernutzung dar.

Hätte sie glaubhaft vermitteln können das St. Peter-Ording nur ein Zwischenziel ist und der eigentliche Urlaubsort noch 500km weit entfernt ist, wäre die Angelegenheit wohl anders ausgegangen.
Gruß Martin
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schrauberwilli
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Re: Kein Wohn­mobil-Urlaub auf dem Park­platz

Beitrag von schrauberwilli »

horst-lehner hat geschrieben: 13.07.2020, 08:26 Wer am Urlaubsort ankommt, dort keinen freien Stellplatz vorfindet und deshalb auf einem normalen Parkplatz nächtigt, sollte demnach folgendes beachten:
Hallo,
normaler Parkplatz ist nicht ganz richtig. Sie ist auf einen für PKWs ausgeschilderten Parkplatz gefahren. So wie ich SH kenne stand dort nicht nur das PKW Zeichen sondern auch noch eine Gewichtsbeschränkung auf 2to.
Gruß
Tom
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horst-lehner
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Re: Kein Wohn­mobil-Urlaub auf dem Park­platz

Beitrag von horst-lehner »

Arminius hat geschrieben: 13.07.2020, 09:51 ... ein wenig naiv war in der Annahme das sie an einem Touristen Hotspot einfach auf einem Parkplatz übernachten kann ( der Ärger ist ja vorprogrammiert), hätte sie bei der Begründung für die Übernachtung besser aufpassen müssen. ... Hätte sie glaubhaft vermitteln können das St. Peter-Ording nur ein Zwischenziel ist und der eigentliche Urlaubsort noch 500km weit entfernt ist, wäre die Angelegenheit wohl anders ausgegangen.
Sach ich doch:
horst-lehner hat geschrieben: 13.07.2020, 08:26 Durch die lange Anfahrt war die Fahrtüchtigkeit für die notwendige Weiterfahrt zu einem anderen Urlaubsort nicht mehr gegeben.
KudlWackerl hat geschrieben: 13.07.2020, 09:13 Doch, hatten wir schon. Aus Deinem Link: verstößt nach einer Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) gegen das Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)
Ja, und weiter steht da:
Ein solches Vorgehen stelle kein verkehrsbezogenes Verhalten dar und unterfalle daher nicht dem Straßenverkehrsrecht, sondern dem Naturschutzgesetz.
Das könnte im Umkehrschluss heißen: Wenn ich da nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit nächtige, gilt das Straßenverkehrsrecht, nach dem ich das darf. Naja, warten wir mal die Veröffentlichung des Volltexts ab ...
schrauberwilli hat geschrieben: 13.07.2020, 15:44 normaler Parkplatz ist nicht ganz richtig. Sie ist auf einen für PKWs ausgeschilderten Parkplatz gefahren. So wie ich SH kenne stand dort nicht nur das PKW Zeichen sondern auch noch eine Gewichtsbeschränkung auf 2to.
Die Frage Wohnmobil vs. PKW konten wir schon bisher nicht abschließend klären, will ich deshalb hier nicht aufwärmen. Bei 2t wären nicht nur Wohnmobile, sondern auch größere SUVs außen vor.
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horst-lehner
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Re: Kein Wohn­mobil-Urlaub auf dem Park­platz

Beitrag von horst-lehner »

horst-lehner hat geschrieben: 15.07.2020, 17:18 Veröffentlichung des Volltexts
Inzwischen hat die nächsthöhere Instanz ein Urteil gesprochen.

Völlig klar ist daran: Wenn das Übernachten im Naturschutzgebiet nicht ausschließlich der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit nach längerer Fahrt dient, ist es verboten. Das gilt nach StVO (unzulässiger Gemeingebrauch) wie auch nach Landesnaturschutzgesetz. Ob allerdings das Landesnaturschutzgesetz auch greifen würde, wenn die Fahrtunterbrechung ausschließlich der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit gedient hätte, kann ich nicht so ganz eindeutig entnehmen. Dass der Parkplatz nur für PKW ausgeschildert war, verkompliziert die Sache zusätzlich...
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