Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

alles was Recht und Gesetz ist
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Johann
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Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot?

Beitrag von Johann »

Dann kannst Du doch gleich die Nutzung von Reisemobilen infrage stellen.

Das macht doch den Reiz eines Reisemobils aus, das wirklich Notwendige an Bord zu haben, und häufigere Standortwechsel ermöglichen zu können. Mit einem Bungalow ist das schlecht realisierbar :oops: So ist es auch mit der Wahl des idealen Wohnortes: Mitten in einer Metropole mit bester Infrastruktur wohnen, aber gleichzeitig Gebirgs- und Seeklima zu wollen, funktioniert leider nicht. :cry:
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
mpetrus
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Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von mpetrus »

@Johann

Da hast du wohl mein Text falsch verstanden.

Ich will die Urlaubsform WoMo nicht in Frage stellen.
Alles zu seiner Zeit und wenn es die Situation erlaubt.

Ich hatte den Vergleich nur deshalb geschrieben, weil andere gesagt hatten das das Infektionsrisiko bei der Nutzung des WoMo gleich der einer Wohnung/Haus ist. Dies ist mit den Argumenten von mir etwas in Frage gestellt worden. Genau wie es die "Weiterdenker/Querdenker" gern wollen, also nicht einfach alles glauben wollen.

Für ein WE passt das evtl. noch, weil ich "Daheim", als Hauseigentümer die Möglichkeit habe alle Vorräte und Tanks des WoMo befüllen kann.
Aber alles was länger ist, bedarf eben den Servicestellen für Ver/Entsorgung bzw. Einkäufe.
Von den WoMo-Eigentümer die keine Möglichkeit der "häuslichen" Ver/Entsorgung haben, mal ganz abgesehen.

Natürlich frage ich mich auch was sich die Politiker bei den Verordnungen gedacht (oder nicht gedacht) haben.
Aber die Politiker müssen alle Menschen gleich setzen.

Wer eine persönliche individuelle Risikoabschätzung / Gefährdungsbeurteilung oder FMEA für das Reisen mit dem WoMo erstellt hat.
Daraus ableitend entsprechende Selbstregeln und Verhaltensweise beachtet, wird sicherlich mit Corona klar kommen.
Aber wie gesagt: INDIVIDUELL und PERSÖNLICH ist nicht gleich mit allgemein gehaltenen für alle geltende Regeln zu verwechseln.
Wenn jemand eine andere Regel für sich erstellt, die den gleichen Schutz für sich und andere Menschen gewährleistet ist das für den Einzelfall sicherlich ausreichend. Aber denk mal an die Polizei/Ordnungsamt Mitarbeiter die für die Gesundheit der Bevölkerung auf Einhaltung der Regeln achten soll. Die können nicht jeden einzelnen Fall individuell betrachten.

Das sieht man ja auch an den Masken selbst, die ja nur als Mund/Nasen Bedeckung beschrieben werden. Da darf sich der Bürger frei entfalten. Ob einfacher Schal, selbst genähte, aus Plastik gefertigt oder gekaufte mit den verschiedenen Schutzklassen, alles erlaubt. Selbst die Hygiene der "Maske", also wie lange darf die benutzt werden bevor die gewaschen/desinfiziert oder fachgerecht entsorgt werden muss ist nirgends vorgeschrieben. Diese wichtigen Punkte legt man in die Eigenverantwortung der Bürger und hofft darauf das entsprechende Fachwissen/Sachkunde dazu aus dem Internet gegoogelt wird. Wer es nicht macht, hat halt irgend ein "Viren/Bakterienlumpen" vor der "Schnute" und atmet früher oder später entsprechende Sachen ein die sich in der "Maske" gebildet haben.
Aber jetzt versuche mal den Bürger zu erklären oder gar vorzuschreiben, das diese Masken nur dann richtig schützen, wenn auch die Maske selbst regelmäßig richtig gewaschen, desinfiziert bzw. fachgerecht entsorgt wird.
Den Aufschrei/Revolution wirst du nicht überleben. (Kein Feuerwehrmann würde mit einer gebrauchten nicht gereinigten Atemschutzmaske in den Einsatz gehen. Ich weis CO Filter sind was anderes wie Corona, aber es geht ums Prinzip. Jede Maske hat irgendwann ihren Sättigungsgrad/Schutzwirkung erreicht)

Genau aus diesem Grund, weil ich sehe wie sorglos 99% der Menschen mit ihren Masken umgehen, vermeide ich den Aufenthalt/Kontakt mit den Menschen in der Öffentlichkeit.
Grüße Michael
hymer111
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Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von hymer111 »

Hallo,
Also ich würde weiterhin gerne mit dem womo weg wenn ich dürfte,
Ich würde dafür sogar im womo eine Maske auflassen,
Ist beim Duschen wohl ein Problem,
Aber dafür wird sie war wieder nach Wochen einmal gewaschen,
Liebe grüsse
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Garfield
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Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von Garfield »

hymer111 hat geschrieben: 11.11.2020, 00:44 ...Also ich würde weiterhin gerne mit dem womo weg wenn ich dürfte,...
Du darfst doch... es werden lediglich "Übernachtungsangebote und das Gestatten von Übernachtungen zu touristischen Zwecken untersagt" :twisted:
DAS nennt sich "Lockdown Light" - Verreisen wird dir doch nicht untersagt, du darfst nur nirgends stehen, wo es jemand als Betrteiber anbietet, dass du dort stehst. Andererseits: Hast du noch keinen "Saisonplatz" in Niedersachsen?!?
NDS-VO hat geschrieben:... Ausgenommen von Satz 1 Halbsatz 1 sind Übernachtungen auf Parzellen ..., die ganzjährig oder für die Dauer einer Saison vermietet sind.
Ich ahne was kommt: Dauerplätze und Wohnmobil widersprechen sich ;-)
mpetrus hat geschrieben: 10.11.2020, 13:55Natürlich frage ich mich auch was sich die Politiker bei den Verordnungen gedacht (oder nicht gedacht) haben.
Aber die Politiker müssen alle Menschen gleich setzen.
Bei EINEM haben sie mal gedacht! Nämlich an sich selber - um zu zeigen: NICHT alle Menschen sind gleich!
NDS-VO hat geschrieben:§ 2 Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebot
...
(2) Jede Person hat in der Öffentlichkeit ... soweit möglich einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person einzuhalten (Abstandsgebot)...
(3) Das Abstandsgebot nach Absatz 2 gilt nicht ...
4. im Zusammenhang mit der Wahrnehmung eines politischen Mandats,...
5. bei Veranstaltungen und Sitzungen des Niedersächsischen Landtags, seiner Gremien und Fraktionen und von kommunalen Vertretungen...

§3 Mund-Nasen-Bedeckung
(1) 1Jede Person hat ... eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. ...
(4) Absatz 1 gilt nicht
...
3. im Zusammenhang mit der Wahrnehmung eines politischen Mandats,
4. bei Veranstaltungen und Sitzungen des Niedersächsischen Landtags, seiner Gremien und Fraktionen und von kommunalen Vertretungen, deren Gremien und Fraktionen,
:twisted:
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
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Teddy65
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Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von Teddy65 »

Garfield hat geschrieben: 11.11.2020, 11:37 Hast du noch keinen "Saisonplatz" in Niedersachsen?!?
...
Dauerplätze und Wohnmobil widersprechen sich ;-)
Ich hab mir das von April bis Ende Oktober angetan, da damals nicht abzusehen war, wann man wieder mal losfahren könnte ohne gegen gesetzliche Vorgaben zu verstossen.
Einerseits war es anfangs prima vor dem Womo in der Sonne sitzen zu können, andererseits hat es nur wenige Wochen gedauert bis es mir zu eintönig wurde.
Ab September (da fuhren wir nach Schweden) haben wir die Gebühr für den Saisonplatz quasi verfallen lassen.

Die Ausnahmen für Saison-/Dauerplätze führen das Ganze auch ad absurdum. Wieviele Saisoncamper verbringen nur das WE auf ihrem Platz und treiben sich ansonsten wie jeder andere auch im öffentlichen Raum rum?!

Natürlich finde ich es auch sehr schade, dass wir aktuell nicht frei reisen können. Aber die Obrigkeit kann nicht unser/mein Reiseverhalten für alle pauschalisieren, sondern muss halt mit den unterschiedlichsten Verhalten rechnen.
MIR macht es nichts aus, einfach nur ohne großartigen Kontakt zu anderen irgendwo zu stehen. Andere hingegen machen Touren nur Spaß, wenn sie Städtetouren inkl. Besichtigungen machen können...um nur 2 Beispiele aufzuführen.
Gruß vom Teddy
Womostief
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Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von Womostief »

In diesen Zeiten sind alle Diskussionen über dieses Thema Schall und Rauch und sinnlos vergeudete digitale Druckerschwärze, weil gestern schon nicht mehr gilt, was heute von den "Oberen" hinsichtlich Corona beschlossen wird.......

Stefan
hymer111
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Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von hymer111 »

Hallo,
Wie hat man früher schon gesagt
"Denn sie wissen nicht was sie tun"

Oder doch
Wir nehmen einen 🍎 bilden uns ein, das ist eine 🍐
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KudlWackerl
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Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von KudlWackerl »

Mittlerweile ist im Umgang bei vielen Gemeinden/Ordnungsämtern eine gewisse Professionalität eingekehrt. Ich war die Woche unterwegs und habe dreimal an (kostenlosen) ausgewiesenen Stellplätzen in BW gestanden.
Nur an einem war ein Zettel mit Hinweis auf Sperrverordnung durch die Landesregierung. Es war eine Telefonnummer für Rückfragen angegeben.

Im Telefonat habe ich die nette Dame vom Ordnungsamt darauf hingewiesen, dass ich als beruflich Reisender unterwegs bin und dass kostenlose Stellplätze nicht unter gewerbliche Übernachtungsangebote fallen. Ich wurde gebeten, zur Dokumentation ein kurzes Mail zu senden, man würde mich gerne als Gast in der Gemeinde begrüßen.

Mail-Text:

Sehr geehrte Frau XXXXX,

Wie eben telefonisch besprochen werde ich als Besucher (auf Dienstreise) von heute auf morgen am kostenlosen Stellplatz übernachten.

Von § 4(1) Verordnung der Landesregierung bin ich als Geschäftsreisender nicht betroffen.

Das Kennzeichen meines Fahrzeugs ist NW XX NNNN

Mit freundlichen Grüßen,

Alf,
Firma


Bis auf den Namen könnt ihr gerne den Text bei ähnlichen Fällen verwenden. ;-)

Abends kam noch ein Womo-Neuling samt Frau und Hund angefahren, im 8 Wochen alten Knaus, als Programmierer in der Gegend tätig. Er meinte, er wäre froh, das Womo als Hotelersatz beschafft zu haben. Er stand dort schon mehrere Tage.

Was mich besonders gefreut hat, dass die VE in Betrieb war. Auch die Stromsäulen funktionierten (brauch ich nicht).

Grüße, Alf
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Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von Sigi »

Ich musste mit meinem ML-T zur Dichtigkeitsprüfung und habe dabei einen kommunalen Stellplatz im Landkreis Nürnberg entdeckt, der keinerlei Sperrschilder hat und gut belegt war:
https://www.promobil.de/stellplatz/wohn ... 5d13c.html

Leider sind alle anderen Stellplätze in der Gegend, die ich üblicherweise empfehle, offiziell geschlossen und teilweise mit Flatterband abgesperrt.

In zwei Wochen habe ich einen Werkstatttermin bei Carsten Stäbler: Die Firma arbeitet auf vollen Touren, und man kann als Kunde auf dem Betriebsgelände übernachten.


Gruß
Sigi
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KudlWackerl
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Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von KudlWackerl »

Hallo Sigi,

ZLF? ;-)
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Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von Sigi »

KudlWackerl hat geschrieben: 05.03.2021, 14:24 Hallo Sigi,

ZLF? ;-)
Hallo Alf,
die ZLF von VB hatte ich mir schon vor drei Jahren dort einbauen lassen. Damals gab es widersprüchliche Aussagen zur damit möglichen Achslasterhöhung, und sie wurde mir letztlich verweigert...
viewtopic.php?f=18&t=10662&hilit=luftfeder&start=15
Das ist jetzt anders, und ich bekomme sie endlich eingetragen.
Dazu gibt es ja ein eigenes Thema.

Übrigens gibt es die 2700 kg HA Last noch nicht und Carsten Stäbler ärgert sich schon, dass er die, offenbar sehr verfrüht, angekündigt hat.

Gruß
Sigi
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