Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

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KudlWackerl
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Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von KudlWackerl »

Ich bin jetzt am überlegen ob ich die Woche nochmal (geschäftlich) mit dem Womo nach Stuttgart fahre und auf meinem gewohnten Stellplatz übernachte oder lieber ganz früh morgens mit dem PKW, dann ohne Übernachtung.

Dürfen tu ich beides, habe aber keine Lust vielleicht nachts als vermeintlicher Tourist kontrolliert zu werden. :shock:

Ist alles nicht so einfach zur Zeit.
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horst-lehner
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Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von horst-lehner »

knusperknorps hat geschrieben: 02.11.2020, 15:11 Schleswig-Holstein interpretiert das "freie" Übernachten auf einem Parkplatz, zumindest in Urlaubsgebieten so, dass es nicht zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient, sondern eine touristische Übernachtung darstellt. Es werden entsprechende Ordnungsgelder verhängt.
Wie die Exekutive (eines Bundeslandes) irgend welche Rechtsvorschriften (des Bundes) auslegt, ist mir so lange relativ egal, wie die Gerichte da nicht mit gehen. Und so allgemein, wie das bei Dir klingt, tun sie das nicht...
knusperknorps hat geschrieben: 02.11.2020, 15:11 Die Klage eines Womofahrers dagegen, der auf einem normalen Parkplatz übernachtete, weil der Womostellplatz voll war, wurde abgewiesen.
Ich kenne schon ein paar Fälle, in denen das einmalige Nächtigen unter Strafe gestellt wurde; keiner davon bezog sich allerdings explizit oder gar allgemein auf ein "Urlaubsgebiet": Das sind also schon eher Sonderfälle. Das Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist -- jedenfalls außerhalb von Naturschutzgebieten und durch Zusatzzeichen eingeschränkter Parkplätze -- weiterhin erlaubt -- Urlaubsgebiet hin oder her.
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Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von knusperknorps »

Dass das Übernachten zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit grundsätzlich erlaubt ist, steht außer Frage. Mein Hinweis sollte auch nur ein Ausflug in die regionale Auslegung sein.

Wichtiger ist (mir) in meinem Beitrag das dadrüber stehende.
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Heiko
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Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von Heiko »

Ich bin der Meinung, dass es hier nicht um die moralische Verpflichtung gehen sollte, sondern rein rechtlich beleuchtet wird, was erlaubt ist, und was nicht.

Alles andere führt nicht zum Ziel bzw. zur Beantwortung von offenen Fragen.
Gruß aus Bremen,
Heiko

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H.NDS
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Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von H.NDS »

:!: :!: :!: :-D
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Johann
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Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von Johann »

Für Baden-Württemberg gilt ab 02.11.2020 (zunächst bis zum 30.11.2020):

Corona-Verordnung des Landes in der ab 2. November 2020 gültigen Fassung
§ 1a Befristete Maßnahmen zur Abwendung einer akuten Gesundheitsnotlage

(5) Übernachtungsangebote gegen Entgelt dürfen unabhängig von der Betriebsform nur zu geschäftlichen, dienstlichen oder, in besonderen Härtefällen, zu privaten Zwecken zur Verfügung gestellt werden. Die Untersagung gilt nicht für Übernachtungsangebote, die vor dem 2. November 2020 angetreten worden sind. Ferner untersagt wird der Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr.

Im Umkehrschluss müsste das bedeuten, dass wir mit dem Reisemobil dort übernachten dürfen, wo keine Entgelte erhoben werden. Also kostenfreie Parkmöglichkeiten.
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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KudlWackerl
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Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von KudlWackerl »

H.NDS hat geschrieben: 03.11.2020, 11:36 :!: :!: :!: :-D
Kannst du das bitte mal auf Deutsch schreiben, was du mitteilen willst? Danke.
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KudlWackerl
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Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von KudlWackerl »

Johann hat geschrieben: 03.11.2020, 11:42 Für Baden-Württemberg gilt ab 02.11.2020 (zunächst bis zum 30.11.2020):

Corona-Verordnung des Landes in der ab 2. November 2020 gültigen Fassung
§ 1a Befristete Maßnahmen zur Abwendung einer akuten Gesundheitsnotlage

(5) Übernachtungsangebote gegen Entgelt dürfen unabhängig von der Betriebsform nur zu geschäftlichen, dienstlichen oder, in besonderen Härtefällen, zu privaten Zwecken zur Verfügung gestellt werden. Die Untersagung gilt nicht für Übernachtungsangebote, die vor dem 2. November 2020 angetreten worden sind. Ferner untersagt wird der Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr.

Im Umkehrschluss müsste das bedeuten, dass wir mit dem Reisemobil dort übernachten dürfen, wo keine Entgelte erhoben werden. Also kostenfreie Parkmöglichkeiten.
Danke Johann,

das unterscheidet sich etwas von der Pfälzer Verordnung.

Ich habe mich nun entschlossen zu fahren und vorsichtshalber mit dem Ordnungsamt Waldenbuch, Frau Jacob telefoniert. Frau Jacob hat mich darauf hingewiesen, dass die kostenlosen Stellplätze NICHT von dem Übernachtungsgebot betroffen sind und ich mich selbstverständlich auch heute Nacht auf Waldenbuch als Gastgeber freuen darf ...

https://www.waldenbuch.de/zielgruppen/s ... platz.html

Grüße, Alf
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Garfield
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Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von Garfield »

knusperknorps hat geschrieben: 02.11.2020, 15:11P.S.: Schleswig-Holstein interpretiert das "freie" Übernachten auf einem Parkplatz, zumindest in Urlaubsgebieten so, dass es nicht zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient, sondern eine touristische Übernachtung darstellt. Es werden entsprechende Ordnungsgelder verhängt. Die Klage eines Womofahrers dagegen, der auf einem normalen Parkplatz übernachtete weil der Womostellplatz voll war, wurde abgewiesen.
Wenn, dann bitte den gesamten Sachverhalt!!! :mrgreen:
Die Dame war an ihrem URLAUBSZIEL/URLAUBSORT angekommen und konnte ihren gewünschten Stellplatz lediglich wegen Überfüllung nicht anfahren. An ihrem Urlaubsziel angekommen benötigt sie nun keine Übernachtung mehr, um die Fahrtüchtigkeit wiederherzustellen...
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
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Garfield
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Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von Garfield »

KudlWackerl hat geschrieben: 03.11.2020, 11:53
H.NDS hat geschrieben: 03.11.2020, 11:36 :!: :!: :!: :-D
Kannst du das bitte mal auf Deutsch schreiben, was du mitteilen willst? Danke.
Ich denke, das bezog sich auf ...
Heiko hat geschrieben: 03.11.2020, 11:33 Ich bin der Meinung, dass es hier nicht um die moralische Verpflichtung gehen sollte, sondern rein rechtlich beleuchtet wird, was erlaubt ist, und was nicht.
Alles andere führt nicht zum Ziel bzw. zur Beantwortung von offenen Fragen.
Wo er recht hat... denn eine moralische Diskussion wird "gefährlich"
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
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Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von H.NDS »

KudlWackerl hat geschrieben: 03.11.2020, 11:53
H.NDS hat geschrieben: 03.11.2020, 11:36 :!: :!: :!: :-D
Kannst du das bitte mal auf Deutsch schreiben, was du mitteilen willst? Danke.
Aber für dich doch gerne:
Mein Kommentar stand direkt hinter Heikos Beitrag:
"Ich bin der Meinung, dass es hier nicht um die moralische Verpflichtung gehen sollte ..."
Dachte, das würde JEDER verstehen ... war aber wohl nicht so :-(
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Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von hymer111 »

Die blicken doch selbst nicht mehr bei ihren Regelungen durch, warum sollen wir das dann tun.
Schon in der Bibel hieß es, denn sie wissen nicht was sie tun.
Die Idioten sind wir womos, die über einen kamm geschert werden,
Wohl weil wir uns auf einen wohnmobilstellplatz mehr anstecken, als in einer fussgängerzone,
Wir müssen das ja nicht mehr verstehen
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Johann
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Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von Johann »

hymer111 hat geschrieben: 05.11.2020, 00:10 Die blicken doch selbst nicht mehr bei ihren Regelungen durch, warum sollen wir das dann tun.
Hallo Rudi,
Du brauchst kein abgeschlossenes Hochstuhlstudium, um die jeweiligen Länderverordnungen zu verstehen. Du brauchst eigentlich nur den Kern zu lesen und inhaltlich auch zu verstehen: "Keine Reisen zu touristischen Zwecken".
hymer111 hat geschrieben: 05.11.2020, 00:10 Die Idioten sind wir womos, die über einen kamm geschert werden, Wohl weil wir uns auf einen wohnmobilstellplatz mehr anstecken, als in einer fussgängerzone, Wir müssen das ja nicht mehr verstehen
Damit machst Du deutlich, dass Du den Sinn und Zweck der - zunächst befristet bis Ende November 2020 geltenden - Verordnungen nicht verstanden hast, oder nicht verstehen willst. Durch die z.T. drastischen Einschränkungen soll versucht werden, die Inzidenzzahlen auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. Damit die Pandemie noch beherrschbar bleibt. Das aber kann nur erfolgreich sein, wenn alle Bürgerinnen/Bürger sich an die A-H-A-Regeln halten, sich nicht infizieren und vor allem nicht zu einer "mobilen Virenschleuder" werden und Mitmenschen infizieren :!:
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
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Heiko
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Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von Heiko »

Johann hat geschrieben: 05.11.2020, 09:12
Damit machst Du deutlich, dass Du den Sinn und Zweck der - zunächst befristet bis Ende November 2020 geltenden - Verordnungen nicht verstanden hast, oder nicht verstehen willst. Durch die z.T. drastischen Einschränkungen soll versucht werden, die Inzidenzzahlen auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. Damit die Pandemie noch beherrschbar bleibt. Das aber kann nur erfolgreich sein, wenn alle Bürgerinnen/Bürger sich an die A-H-A-Regeln halten, sich nicht infizieren und vor allem nicht zu einer "mobilen Virenschleuder" werden und Mitmenschen infizieren :!:
Hallo Johann,
ich glaube aber, dass in der engen Fußgängerzone mehr infiziert wird, als auf einem Wohnmobilplatz in der Pampa...

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Aber schön oben zu lesen, dass einige das mit den kostenlosen Plätzen auch so verstehen, wie ich es gelesen / verstanden habe.
Ob ich das deshalb ausnutzen werde - wahrscheinlich nicht.
Ich werde es 4 Wochen zu Hause aushalten und meine Woche Urlaub einfach in den Dezember schieben. :-)
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belabw
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Re: Innerdeutsches Beherbergungsverbot ?

Beitrag von belabw »

Hallo Heiko,

ich denke, der Kern der Frage ist doch, dass ich für alle Mitbürger eines Landes allgemeingültige Regelungen ohne Ausnahmen im Detail finden muss, die verständlich und klar sind.
Auch die Frage, die uns Wohnmobilisten trifft, keine touristischen Reisen mehr durchzuführen. Da kann man doch nicht wieder einzelne Bereiche, bei denen das Infektionsrisiko augenscheinlich sehr gering ist, von der Regel ausnehmen. Das würde doch nur wilde Diskussionen auslösen, z. B. gibt es auch Hotels mit perfektem Hygienekonzept.
Ein weiteres gutes Beispiel dazu sind auch die Theater. Die haben 2/3 der Bestuhlung entfernt, die Lüftung passt, die Besucher sitzen mit mehr als 1,5 m Abstand voneinander mit Maske und sprechen während der Vorstellung nichts. Trotzdem sind sie vom allgemeinen Veranstaltungsverbot betroffen, das ist auch richtig so, da hier Übergänge von Veranstaltung zu Veranstaltung fließend sind. Wer will da wo eine Grenze ziehen?
Viele Grüße
Manfred
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