Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

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Moritz
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von Moritz »

M
Die meisten 3,5 to sind nicht kleiner, als die Wohnmobil über 3,5 to ,von daher ist es doch lachhaft.
Gruß Karl-Heinz
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mpetrus
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von mpetrus »

Es geht ja nicht um eine spezielle Regelung/Verordnung für Wohnmobile.
Da hättest du recht, weil es da wohl auf die Länge ankommt.

Aber,
die Verordnung ist für LKW gemacht worden. Also für Fahrzeuge ab 3,5t, somit betrifft es dann auch die entsprechende WoMo.
Ist vielleicht genauso unverständlich wie die Mautgebühren sprich die vielen "Go Boxen" die jedes Land für sich neu erfindet.
Somit die WoMo Besitzer mit Fahrzeugen über 3,5t teilweise viel Aufwand betreiben müssen um sich bei den Mauteintreiber zu registrieren um dann die entsprechende Mautbox mit richtiger Schadstoffklasse und Achszahl zu bekommen.
Die Besitzer der 3,5t kaufen sich einfach ein "Pickerl" und fahren weiter.
Grüße Michael
knusperknorps
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von knusperknorps »

Ich wiederhole noch einmal: Wohnmobile über 3,5 t GG brauchen das Schild mit einem Bus drauf, nicht mit einem LKW!!!! Begründung: Es werden überwiegend Personen nicht Güter transportiert.
Ob das sinnig ist oder nicht? Egal, es verhält sich wie viele andere Verkehrsvorschriften.
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hwhenke
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von hwhenke »

??? Gibt es dazu auch einen Gesetzestext oder nur die Mitteilung des Herstellers der Aufkleber...???
lg Horst
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Garfield
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von Garfield »

Moritz hat geschrieben: 29.01.2021, 10:45 M
Die meisten 3,5 to sind nicht kleiner, als die Wohnmobil über 3,5 to ,von daher ist es doch lachhaft.
Gruß Karl-Heinz
frag nicht nach dem Sinn :shock: :mrgreen: :evil:
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
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Franjo
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von Franjo »

hwhenke hat geschrieben: 30.01.2021, 13:08 ??? Gibt es dazu auch einen Gesetzestext oder nur die Mitteilung des Herstellers der Aufkleber...???
lg Horst
Dieses PDF dürfte für Klarheit sorgen:
https://www.wko.at/service/aussenwirtsc ... inkel-.pdf
Gruß Franjo
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hwhenke
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von hwhenke »

Danke für den Link,
In dem Text gibt es keinerlei Verpflichtung für Wohnmobile die Busversion zu verkleben.... Es ist eine reine Interpretation.

Wohnmobile über 3,5 Tonnen gelten als LKW. Sonst dürften wir ja auf der Autobahn überholen wenn Busse durch Zusatzschilder ausgenommen sind. Das dürfen wir aber nicht.

Also, Doch nur Werbung vom Aufkleber Verkäufer.............

LG Horst
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von Moritz »

Hallo Peter
Da hast du wohl recht..................

Gruß Karl-Heinz
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von allhie »

hwhenke hat geschrieben: 31.01.2021, 12:03
Wohnmobile über 3,5 Tonnen gelten als LKW. Sonst dürften wir ja auf der Autobahn überholen wenn Busse durch Zusatzschilder ausgenommen sind. Das dürfen wir aber nicht.
In Deutschland ja.Aber nur in Deutschland.
Hier geht es aber um Frankreich. Dort gelten Wohnmobile nicht als LKW und sind von dem LKW-Überholverbot nicht betroffen. Bei dem Aufkleber geht es um alle Fahrzeuge über 3,5t . Unabhängig von der Bauart.

LG Allhie
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von KudlWackerl »

In Deutschland gelten Wohnmobile über 3,5 Tonnen zGG auch nicht als LKW.
Arminius
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von Arminius »

KudlWackerl hat geschrieben: 31.01.2021, 18:28 In Deutschland gelten Wohnmobile über 3,5 Tonnen zGG auch nicht als LKW.
Ich hol mir schon mal Chips und ein Kölsch.
Gruß Martin
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KudlWackerl
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von KudlWackerl »

Arminius hat geschrieben: 31.01.2021, 19:00
KudlWackerl hat geschrieben: 31.01.2021, 18:28 In Deutschland gelten Wohnmobile über 3,5 Tonnen zGG auch nicht als LKW.
Ich hol mir schon mal Chips und ein Kölsch.
Bring mir ne Tüte mit, Bier hab ich auch schon.
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von knusperknorps »

Ich habe es mal an meinen Automobilclub weitergegeben. Mal sehen ob die mehr Aufklärung in den Bürokraten-Dschungel bringen können.
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hwhenke
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von hwhenke »

Wäre dann die Formulierung besser;

Wohnmobile über 3,5 tonnen unterliegen den Regeln für LKW ??? z.B. ein Durchfahrtverbot für LKW gilt auch für womwo über 3,5to.

Hoffentlich schmecken die chips

LG Horst
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Re: Frankreich Totwinkel-Signaleinrichtung für Fahrzeuge ab 3,5 t

Beitrag von horst-lehner »

hwhenke hat geschrieben: 01.02.2021, 10:26 Wäre dann die Formulierung besser;

Wohnmobile über 3,5 tonnen unterliegen den Regeln für LKW ?
Nicht wirklich. Die richtige Formulierung wäre: Wohnmobile über 3,5t unterliegen den Regeln für Fahrzeuge über 3,5t, soweit sie nicht unter dort genannte Ausnahmen fallen.
hwhenke hat geschrieben: 01.02.2021, 10:26 ein Durchfahrtverbot für LKW gilt auch für womwo über 3,5t
Das wäre dann das Zeichen 253. Laut Anlage 2 zur StVO Ziffer 54 bedeutet dieses Zeichen:
Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
Auch ein LKW-Überholverbot gibt es m. W. nicht, auch wenn das Zeichen 277 gern so gedeutet wird. Laut Anlage 2 zur StVO Ziffer 54 bedeutet dieses Zeichen aber:
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
Ob man nun glaubt, dass ein Wohnmobil über 3,5t von diesen Regelungen erfasst wird, hängt davon ab, ob man glaubt, dass ein Wohnmobil nach aktueller Rechtslage ein PKW ist. Diese Diskussion möchte ich hier nicht wieder aufwärmen. Wenn es neue Argumente geben sollte, dann bitte eher dort weiter machen...

Grüße von Horst
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