Überladung

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Sigi
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Überladung

Beitrag von Sigi »

Ein österreichisches Forumsmitglied hatte Anfang des Monats die Frage gestellt, wie hoch eigentlich die Strafen für Überladung in Deutschland wären.
Meine nachfolgende Antwort hatte ich dem neuesten Bußgeldkatalog entnommen, wobei ich zu der Frage, ob Wohnmobile über 3,5 to (oder ab einer anderen Gewichtsgrenze?) in dieser Hinsicht wie Lkw behandelt werden, nichts sagen konnte und kann. Meine Bitte / Anregung, ob hierzu jemand als juristischer Experte oder aus eigenem Erleben Auskunft geben könne, blieb bis heute ohne Reaktion - vielleicht weil das Thema unter "Tipps, Tricks und Anregungen" nicht ganz passend einsortiert war?

Da mich (und vielleicht auch andere) die Frage weiter interessiert, stelle ich sie unter der besser passenden Rubrik "Recht" noch einmal:

Die Strafen bei Überladung in Deutschland sind wie folgt:
Pkw:
Bis 5% Überladung wird toleriert
> 5% 10,- €
>10% 30,- €
>15% 35,- €
>20% 50,- € und drei Punkte in Flensburg
>25% 75,- € und drei Punkte
>30% 125,- € und drei Punkte

Lkw:
Bis 5% 30,- €
> 5% 80,- € und ein Punkt
>10% 110,- € und ein Punkt
>15% 140,- € und ein Punkt
>20% 190,- € und drei Punkte
>25% 285,- € und drei Punkte
>30% 380.- € und drei Punkte
Bei Lkw kann zusätzlich der Halter bestraft werden, und zwar teilweise bis zur doppelten Summe der o.a. Bußgelder.

Wohnmobile sind im Bußgeldkatalog nicht als eigene Kategorie erwähnt. In verschiedenen Veröffentlichungen heißt es, dass Wohnmobile bis 7,5 to wie Pkw behandelt werden - kann sich dazu ein Rechtsgelehrter kompetent äußern (oder ein Wohnmobilist aus eigener Erfahrung???).

Gruß
Sigi
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Sigi
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Re: Überladung

Beitrag von Sigi »

... ich sehe, hier gibt es offenbar keine Erfahrungen oder Expertenaussagen ... :-(

Da ich selbst in 29 Jahren Wohnwagen- und Wohnmobilbesitz noch nie angehalten und auf Gewicht kontrolliert wurde und auch keine anderen Kontrollen gesehen habe, ist das wohl eine Sache, die eher selten wirklich vorkommt? ;-)

...hilft natürlich demjenigen, den es dann doch trifft, relativ wenig...

Sigi
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Franjo
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Re: Überladung

Beitrag von Franjo »

Sigi hat geschrieben: Wohnmobile sind im Bußgeldkatalog nicht als eigene Kategorie erwähnt. In verschiedenen Veröffentlichungen heißt es, dass Wohnmobile bis 7,5 to wie Pkw behandelt werden - kann sich dazu ein Rechtsgelehrter kompetent äußern (oder ein Wohnmobilist aus eigener Erfahrung???).

Gruß
Sigi
Hallo Sigi
der Bußgeldkatalog unterscheidet bei Überschreitung von Gewichten nach Kraftfahrzeugen
-mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 t

-mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t

-mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers über 2 t

und darüber hinaus noch nach besezten Omnibussen und kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen.
Gruß Franjo
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Sigi
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Re: Überladung

Beitrag von Sigi »

Danke, Franjo,
diese Information hatte ich nicht gefunden.

Gruß
Sigi
Dreirad
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Re: Überladung

Beitrag von Dreirad »

Nach meinem Kenntnisstand: (Angaben ohne Gewähr)
Bis 7,5 t zGG
5 - 10 % 10€
10 -15% 30€
15 - 20% 35€
mehr als 25% 140€
mehr als 30% 235€
bei mehr als 20% noch 3 Punkte dazu

Achtung!!! Auch der Halter wird zur Kasse gebeten(wenn er die Inbetriebnahme angeordnet od. zugelassen hat)

Gruß
Uwe
Jürgen 3008
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Re: Überladung

Beitrag von Jürgen 3008 »

Hallo zusammen, wir haben den Exsis-i 578 bestellt, wir dürfen 700KG zuladen. Wir haben dann eine Technische zulässige Gesamtmasse von 3500KG. Jetzt kommt meine Frage, bezieht sich die Überladung auf die Höchstzuladung oder auf die Gesamtmasse? Wo wir unser Womo gekauft haben wurde mir gesagt, die Überladung bezieht sich auf die Höchstzuladung. Bei 5% sind das nur 35KG?!?!
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen3008
frajop

Re: Überladung

Beitrag von frajop »

Hi,
Überladung bezieht auf das eingetragene :!: zulässige Gesamtgewicht.
Gruß
Frank
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Johann
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Re: Überladung

Beitrag von Johann »

Hallo Jürgen 3008,
den Wert "Zuladung 700 kg" solltest Du unbedingt mit großer Vorsicht ansehen :!:
Jürgen 3008 hat geschrieben:Hallo zusammen, wir haben den Exsis-i 578 bestellt, wir dürfen 700KG zuladen. Wir haben dann eine Technische zulässige Gesamtmasse von 3500KG...
Dieser Wert ist vermutlich den technischen Daten entnommen. Er bezieht sich auf das nackte Fahrzeug in Serienausstattung, also ohne jegliches Zubehör wie Markise, Solaranlage, Sat-Anlage, Klimaanlage. Und - der Frischwassertank ist nur mit 20 L (!!!) befüllt, es fehlt das Reserverad, der Fahrer wiegt 75 kg, eine Alu-Gasflasche (HYMER schreibt nur von 1 Gasflasche) an Bord. Darüber hinaus darfst Du noch mit einer Abweichung des Leergewichts von +/- 5% (Werkstoleranzen) rechnen.
Ich empfehle stets, das Fahrzeug vor Inbetriebnahme (aber fahrfertig, also mit vollem Kraftstofftank, vollem Wassertank, beiden gefüllten Gasflaschen, dem Fahrer mit 75 kg) erst einmal wiegen zu lassen, z.B. beim TÜV. Dann hast Du einen klaren Wert und weißt, wie viel Reisesachen Du noch mitnehmen kannst. :idea: Es wäre doch traurig, wenn Du auf das zweibeinige Navigationssystem verzichten müsstest :-( Dafür kann man bei vernünftiger Planung einige Kilos bei den Reisesachen einsparen, etwa durch Kunststoff-Geschirr anstelle von Porzellan, Geschirr für zwei Personen (die Gäste bringen eigenes Geschirr mit), Camping-Stühle (Leichtbau) nur für Zwei usw. usw.

Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
Jürgen 3008
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Re: Überladung

Beitrag von Jürgen 3008 »

Hallo Johann, hallo Frank.
Danke Euch beiden. Wenn wir unser Womo im Februar bekommen werde ich es so machen wie von Johann vorgeschlagen. Das zweibeinige Navigationssystem ist natürlich gesetzt, Sie kann unteranderem hervorragend kochen und Liebe geht bekanntlicherweise durch den Magen ;-) . In 12 Stunden geht unsere erst Fahrt los, wir freuen uns riesig darauf.
Lieben Gruss, Jürgen 3008
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Johann
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Re: Überladung

Beitrag von Johann »

Hallo Jürgen 3008,
wirklich nur dort :?:
Jürgen 3008 hat geschrieben:... und Liebe geht bekanntlicherweise durch den Magen ;-)
:idea: Es soll angeblich noch andere dafür sehr empfängliche Stellen geben ;-)

Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
Pilly
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Re: Überladung

Beitrag von Pilly »

Einen schönen guten Tag wünche ich euch alle :-D
Ich schreibe aus Bozen, Italien und enschuldige mich für mein schlechtes Deutsch :mrgreen:
Wir fahren ein zehnjähriges B504 und sind an den ML-I 540 interessiert.
Wir würden es gerne mit 3.5t einschreiben und das ML würde 3150kg mit Fahrer, Diesel, 20L Wasser, 1 Gasflasche usw. laut Hymer Konfigurator wiegen. Wir hätten dann nur 350kg frei zu laden.
Das sollte uns normalerweise genug sein.
Es könnte aber sein, dass für einen langen Urlaub wirdie 3.5t überschreiten und z.B. auf 3600kg kommen.
Wie geht es in diesem Fall wenn wir gewogen werden?
Wir sind unter den 5% Toleranz.
Wir sollten keine Strafe bekommen.
Aber dürfen wir in dem Fall mit 3600kg weiterfahren oder sollen wir z.b. das Frischwassertank entlehren und erst danach mit 3500kg weiterfahren?
Und wie ist es in Österreich?
Danke.
Ciao aus Italien.
Michele.
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Johann
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Re: Überladung

Beitrag von Johann »

Hallo Michelle,
zunächst einmal ein herzliches Willkommen hier im Forum :-D
Und eine kleine Bemerkung zu Bozen: Wir waren vor Jahrzehnten mit der Jugendgruppe in Dorf Tirol, und mussten damals zur Kenntnis nehmen, dass wir uns nicht in Italien befinden, sondern in Südtirol :roll: Aber egal, in dieser Region wird gerne und auch gut deutsch gesprochen und auch verstanden :-D
So, und nun zum Leergewicht: Bist Du sicher, dass der ML-I 540 leer wirklich nur 3.150 kg auf die Waage bringt? Die (deutsche) Norm geht immer vom leeren Fahrzeug aus, das (als Reisemobil) mit vollem Wassertank (also nicht nur 20 Liter), zwei (vollen) Gasflaschen und Fahrer (75 kg) zu wiegen ist. Wenn Du diesen Wert kennst, dann die Differenz zu den 3.500 kg ermitteln. 350 kg Zuladung für normale Reisen sind normalerweise ausreichend. Es sei denn, dass noch schwergewichtige Personen mit übergewichtigem Reisegepäck :lol: mit müssen.

Beste Grüße
Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
Pilly
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Re: Überladung

Beitrag von Pilly »

Hallo Johann.
Danke für deine Antwort.
Ja, ich wohne in Südtirol/Alto Adige :lol: :lol:, ich bin staatenlos :lol: :lol:

Scherz bei Seite, ich kopiere den Text aus dem Hymer Konfigurator:
Die Masse in fahrbereitem Zustand wird nach EN1646-2 ermittelt. Sie bezieht sich auf die Grundvariante inklusive Grundausstattung (75 kg für Fahrer, gefüllter Kraftstofftank, gefüllter Wassertank in Fahrstellung mit 20 Liter, Gas in einer Aluminiumflasche zu 100% und elektrisches Anschlußkabel)


Gerade deine Anmerkung über den Frischwassertank hat mich zu der Diskussion "Die Wassertank Lüge https://forum.hme-ev.de/viewtopic.php?f=7&t=9488" gebracht.

:cry: :cry:
Schade.
Mit dem ML-I 540 und die üblichen Sonderausstattungen (kein ALDE, kein Motorradträger) bleiben nur 350Kg. übrig. :evil:
Deswegen meine Frage.
Ich möchte sorgenlos in de Urlaub herumfahren können. :cool:

Danke.
Ciao.
Michele.
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hanschoen
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Re: Überladung

Beitrag von hanschoen »

Hallo Michele,
Hier gibt es schon eine Menge Abhandlungen über Gewichtsüberschreitungen. Danach gibt es in einigen Ländern Null Toleranz - das heißt dass du die 3,5 t einhalten musst. Der Waage ist es dabei egal, wie du dein Gewicht berechnet hast, sie stellt fest, ob zu viel oder ob noch Reserven vorhanden sind. Eigentlich hilft wirklich nur voll beladen (mit Frau und Fahrer, hund und Kindern und der kompletten Ausrüstung) auf die Waage zu fahren. Wenn du mit 20l Wasser auskommst, kannst du es ja mal damit versuchen.
Ach ja: in Deutschland gibt es irgendwie eine 5-Prozent-Toleranz, allerdings ist bei einem Unfall dann immer noch die Frage, wie die Versicherung reagiert (eigtl.grobe Fahrlässigkeit?).
Viele Grüße
Hans
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Re: Überladung

Beitrag von horst-lehner »

Hallo,

Kennt jemand einen Fall, bei den die Versicherung bei Überladung unter 10% auf grobe Fahrlässigkeit plädiert hätte und damit vor Gericht durch gekommen ist?

Bei Fahrzeugen, die ohne technische Änderung aufgelastet werden könnten (gilt m. W. für alle ML-T) haut es erst recht nicht hin, weil das Fahrzeug dann ja für die tatsächliche Masse konstruiert ist, die Überladung also für einen Unfall nicht technisch ursächlich sein kann.

Grüße von Horst
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