Überladung

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Handyman
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Re: Überladung

Beitrag von Handyman »

Hallo Horst,

Zwar nicht zutreffend für Deutschland, aber unsere Niederländische Reisemobilversicherung, AVECO, hat uns schon vor 2 Jahre, in ein Schreiben darauf hingewiesen, das Überladung bei Fahrzeugen die für mehr als 3,5 ton gebaut sind, aber wegen das B-Führerschein, die ja die meisten bei uns in die Niederlande, haben, abgelastet auf 3,5 ton sind, den Versicherungsschutz ohne Beschränkungen weiterhin gültig bleibt. Naturlich bis die Grenze die das Fahrzeug technisch verkraften kann ....

Für technisch nur für 3,5 oder weniger, ausgeführte Reisemobile, gilt nach wie vor das überladung, im Falle von, den Halter ein Teil- oder den ganzen Schaden selber zahlen muss.

Jetzt habe Ich ein Hymer mit maxi-chassis und den dazu benötigten Führerschein, aber für vielen, schafte dieses Schreiben schon deutlichkeit.

M.fr. Gr. Daniël
Arminius
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Re: Überladung

Beitrag von Arminius »

horst-lehner hat geschrieben:
Bei Fahrzeugen, die ohne technische Änderung aufgelastet werden könnten (gilt m. W. für alle ML-T) haut es erst recht nicht hin, weil das Fahrzeug dann ja für die tatsächliche Masse konstruiert ist, die Überladung also für einen Unfall nicht technisch ursächlich sein kann.

Grüße von Horst
Also am besten schaut man da gar nicht so genau hin. ;-)

Mercedes hat konstruiert und herausgekommen ist ein Fahrzeug mit 3,88t ZGG.
Hymer nimmt dieses Fahrzeug, konstruiert nix und herausgekommen ist ein Fahrzeug mit 4,2t ZGG. Mehr oder weniger durch Addition der Achslasten.

Unterm Strich kann man sagen das Hymer dem Mercedes mehr zutraut als Mercedes selbst. :roll:
Gruß Martin
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horst-lehner
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Re: Überladung

Beitrag von horst-lehner »

Hymer hat zumindest andere Querstabilisatoren (aus dem hauseigenen Goldschmitt-Programm) rein gebaut. Am Ende ist relevant, was die Zulassungsbehörde dem Fahrzeug zutraut, und das sind beim ML-T 4,2t.

Damit muss man zumindest als Inhaber des alten 3er-Führerscheins (oder des neuen ab Klasse BE 96) schon gewaltig überladen, ehe da grobe Fahrlässigkeit raus kommen kann. Ordungwidrigkeiten oder Mautvergehen hat man natürlich schon bei relativ geringer Überladung an der Backe...

Grüße von Horst
Willicher
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Re: Überladung

Beitrag von Willicher »

Hallo Horst,

meines Wissens kein Mautvergehen. Maut bezieht sich auf zGG.

Gruß Detlef
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