LKW-Überholverbot

alles was Recht und Gesetz ist
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Sigi
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Re: LKW-Überholverbot

Beitrag von Sigi »

Hallo Daniel,

genauso ist es für uns Deutsche auch!
So ziemlich das Einzige, was man in der EU geschafft hat zu vereinheitlichen, ist das Geld (zumindest im EURO- Raum), und auch da hängt ja derzeit der Haussegen ziemlich schief.

Dass selbst absolut gleich aussehende Verkehrszeichen in verschiedenen EU- Ländern unterschiedliche Bedeutung haben, halte ich für völlig unverständlich.
Bevor man weiter über Krümmungsradien von Gurken nachdenkt, wäre das eine Sache, die doch eigentlich leicht zu vereinheitlichen wäre.

Wenn man allerdings die Strafen und Geldbußen bei Verstößen auch angleichen würde, sähe das für uns Deutsche ziemlich übel aus: Wer in NL mal in einer Parkverbotszone (ein einziges Schild am Ortseingang gilt für überall) geparkt und dafür 70 Euro bezahlt hat, wird seeehr vorsichtig...

Gruß
Sigi
charly
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Re: LKW-Überholverbot

Beitrag von charly »

@all!

Solange man in England auf der falschen Seite fahren darf, in Frankreich gelbe Scheinwerfer erlaubt sind und jeder beim Top-Speed sein eigenes Süppchen kocht werden wir von einer Angleichung innerhalb des Strassenverkehrsrechts nur träumen können :twisted:! Sorry, aber diese Diskussion endet in der Sackgasse, die die Brüsseler Demokraten eingebaut haben :evil: . Verstehen muss ich das in meinem Alter sowieso nicht mehr :-D! Dennoch halte ich mich seit Jahrzehnten, da wo es mir sinnvoll erscheint (also da, wo es teuer wird ;-) ) daran.
Grüßle aus Hirschlanden!

Charly
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Re: LKW-Überholverbot

Beitrag von charly »

Hallo Michael,
Michael Sorgenfrey hat geschrieben:... Interessant ist außerdem, das die Beschränkung auf 3.500 kg zGM nicht für Pkw gilt! ...
Sei doch froh :-D ! Ein PKW (altes nationales Recht) oder ein Fahrzeug der Klasse M1 (OHNE besondere Zweckbestimmung :!: EG-Recht neu) war schon immer (und ist hoffentlich noch sehr lange) nur durch den gesetzlichen Höchstwert von (in Deutschland) 40 Tonnen begrenzt :-D ! Alle anderen hatten schon immer genau diese Staffelung beim zulässigen Gesamtgewicht!

Theoretisch wäre es also möglich, mit einem PKW (resp. Fz. der Klasse M1) mit 40 Tonnen zGG ganz legal Top-Speed zu fahren :-D !
Grüßle aus Hirschlanden!

Charly
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