LKW-Überholverbot

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Michael Sorgenfrey
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Re: LKW-Überholverbot

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo,
wenn ich überholen möchte, tue ich es auch. Kenne keinen Fall, wo ein Womofahrer zur Kasse gebeten wurde.
Gruß Michael
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dieter44
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Re: LKW-Überholverbot

Beitrag von dieter44 »

Mein S520 hat Gesamtgewicht 3,8 t, mein Nachbar hat den gleichen, abgelastet auf 3,5 t. Wer möchte mich also zur Kontrolle rausfischen ob ich überholen darf?
Gruß Dieter
hansP
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Re: LKW-Überholverbot

Beitrag von hansP »

Hallo Dieter,
das ist blauäugig wenn ein Streifenwagen das sieht kein Problem der fragt nach der Zulassung ob 3,5t oder mehr und fertig. Oft genug gehört(Radio) auch wenn ich mal schnell unterwegs war wurde ich "geprüft" ohne angehalten zu werden. Natürlich haben nicht alle Polizisten immer Lust einzuschreiten!!!
Sicher wenns niemand sieht dann ist das ok.... oder auch nicht;=))
gruß hans
naishdude
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Re: LKW-Überholverbot

Beitrag von naishdude »

hallo,
etwas off topic aber genauso wichtig.

Ich fahre mit anhanger max 750kg, mein Womo ist bist auf 3.500kg , ich habe kein 100km/h schein auf den anhanger kleben, also meinen max erlaubsten geschwindigkeit auf die autobahn ist 80km
dass heist das ich auf den womo tacho 80km/h fahre und in einen für LKW nicht erlaubten uberhole zone fahre, ich einen km lange slange mit LKW hinter mich habe die totale wude entwicklen auf mich, wan diesen uberhole verbot zu ende ist, dan wird es heftig, dan kommen die wutend vorbei mit hoopen und mache fahren mich pracktisch von die strasse ab..
Nee ich bin kein Deutscher , Belgier also bei uns brauchen wir den 100km/h schein nicht, in Holand ist 90km/h erlaubt und frankreich auch keinen beschrankung wie in Belgien.

Frank
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Sigi
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Re: LKW-Überholverbot

Beitrag von Sigi »

Hallo Frank,
Du würdest auch keine 100 km/h- Zulassung für Deinen Anhänger bekommen - die gibt es nicht für Womo- Anhänger.
Dass Lkw- Fahrer meinen, sie hätten das Recht grundsätzlich über 90 zu fahren, kommt daher, dass unsere Polizei das toleriert...

Gruß
Sigi
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starlight
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Re: LKW-Überholverbot

Beitrag von starlight »

Sigi hat geschrieben:Hallo Frank,
Du würdest auch keine 100 km/h- Zulassung für Deinen Anhänger bekommen - die gibt es nicht für Womo- Anhänger.
Dass Lkw- Fahrer meinen, sie hätten das Recht grundsätzlich über 90 zu fahren, kommt daher, dass unsere Polizei das toleriert...

Gruß
Sigi
hallo, versteh ich nicht. Mein Anhänger hat 750 kg GG und ich bekam schon die 100er-Plakette, als ich mit diesem zusammen mit dem WOMO (3,5 to GG) beim TÜV vorstellig wurde.
Gruß starlight

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Michael Sorgenfrey
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Re: LKW-Überholverbot

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo starlight,
die Zulassung für Tempo 100 ist nicht zu beanstanden. Wenn Du als Zugfahrzeug das Womo nutzt, bringt es Dir aber nichts. Laut § 3 StVO - Geschwindigkeit - darf auch mit dem 100 km/h Schild nicht schneller als 80 km/h gefahren werden.
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften
a) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb) Personenkraftwagen mit Anhänger,
cc) Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie
dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,
80 km/h,
...
c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

100 km/h.
Der Gesetzgeber ist eben manchmal unberechenbar.
Gruß Michael
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starlight
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Re: LKW-Überholverbot

Beitrag von starlight »

Hallo Michael,
interessant zu wissen, wird aber meine Fahrgewohnheiten kaum ändern. Tempomat bleibt bei 92 km/h mit Navi gemessen.
Und LKW überholen sowieso ggf. auch mit 120
Wird mich die Rennleitung schon nicht rausziehen
Gruß starlight

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Sigi
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Re: LKW-Überholverbot

Beitrag von Sigi »

Hallo Michael,
Dein Hinweis auf die StVO ist zwar richtig aber nur die halbe Wahrheit, denn es gibt dazu jede Menge weitere Verordnungen und Ergänzungen:
Die Tempo 100- Regelung ist in der dritten Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO enthalten...
Darin ist genau beschrieben, unter welchen Voraussetzungen man mit Anhänger 100 km/h fahren darf.

Die für viele Womo- Fahrer wichtigste Aussage in diesem Erlass: Es darf kein Zugfahrzeug mit über 3,5 to zul. Gesamtgewicht genutzt werden, wenn man mit Hänger 100 fahren will.
Für Womos bis 3,5 to ist es möglich, wenn die zahlreichen sonstigen Voraussetzungen eingehalten sind. Details findet man an vielen Stellen im Internet, z.B. bei TÜV und diversen Anhänger- Herstellern. (Meine oben stehende Aussage, es gäbe keine 100- Zulassung für Womo- Anhänger muss ich insofern relativieren...)

Gruß
Sigi
Michael Sorgenfrey
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Re: LKW-Überholverbot

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Sigi,
danke für den Hinweis. War mir so nicht bekannt.
Mittlerweile gibt es die Fünfte Verordnung zur Änderung der 9. Ausnahmeverordnung der StVO vom 11.11 2010. Hoch lebe die Bürokratie.
Alles wichtige ist hier sehr informativ dargestellt:

http://www.ace-online.de/fileadmin/bild ... 010-12.pdf

Interessant ist außerdem, das die Beschränkung auf 3.500 kg zGM nicht für Pkw gilt!
Gruß Michael
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G. O. P.
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Re: LKW-Überholverbot

Beitrag von G. O. P. »

Es gibt ja kein generelles LKW-Überholverbot bei uns in Deutschland.
Das sind ja immer nur vereinzelt ausgewiesene Strecken.
Und dann hat das doch sicher seinen Grund, dass da jetzt LKW-Überholverbot ist.
So ist es doch auch mit dem (normalen) generellen Überholverbot, das dann für alle Verkehrsteilnehmer gilt.
Es steckt immer ein Grund dahinter, meist Gefahren oder ein Hindernis (Spurverengung, Kreuzung, Verkehrsinsel, etc. ...).

Ich wohne in der Nähe der A5 auf der ich selbst sehr viel fahre und hier gibt es ca. 40 km LKW- und Anhänger-Überholverbot (Gott sei Dank!).
Warum wohl? Trotz recht hohem Verkehraufkommen ist dieser Abschnitt noch nicht 6-spurig ausgebaut.
Und es soll ja auch noch Fahrzeuge geben, die schneller als 94km/h (LKW) oder 115km/h (WoMo + WoWa) fahren möchten.
Da gehör ich als Privat- und Geschäftsmann nun auch mal dazu.
Als Urlaubsmensch, wenn ich mit meinem WoMo unterwegs bin, habe ich gewiss keine Eile und mir macht das Überholverbot dann auch garnichts aus.
Ja, dann bin ich nicht auf der Flucht sondern im Urlaub. Nach dem Motto: Mein Urlaub beginnt hinterm Steuer meines Wohnmobils.

Sehr häufig sehe ich da aber auch Urlauber mit dem Caravan im Schlepptau (trotz Anhänger-Überholverbot) Richtung Süden auf der linken Spur: Vor sich alles frei, hinter sich drei Kilemoter Schlange.
Und dann gilt es nicht nur einen einzelnen LKW zu überholen, nein: diese LKW reihen sich ja auch zu unzählig vielen Fahrzeugen hintereinander ein.
Jaja, ich weiß: Die WoWa-Fahrer dürften (wie die WoMos) auch 100 km/h fahren, sehen aber das Verbot nicht ein und nehmen dann wenig Rücksicht auf die schneller fahren wollenden PKW-Fahrer.

Gruß Gerhard
Zuletzt geändert von G. O. P. am 16.12.2014, 08:14, insgesamt 1-mal geändert.
A bissle isch emmer no besser wia gar nix.
Michael Sorgenfrey
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Re: LKW-Überholverbot

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Gerhard,
gut erklärt und den Kern der Sache getroffen.
Kurz überholen ist o.k. Aber sehr lange links fahren, nur um nicht Einscheren und Abbremsen zu müssen, finde ich nicht i. O. Das Baden-Württemberg und Bayern verstärkt darauf achten und Verstöße ahnden, finde ich richtig!
Gruß Michael
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Re: LKW-Überholverbot

Beitrag von Cavallo »

Hallo in die Runde,
habe die letzten Tage mal wieder beim Ministerium nachgefragt, wann mit der Aufhebung des Überholverbotes für schwere Reisemobile bei Kennzeichen 277 zu rechnen ist. Hier hatten uns ja entsprechende Meldungen im November 14 große Hoffnungen geweckt. Aktuelle Aussage des Minsisteriums ist, dass dieses Thema derzeit nicht weiter verfolgt wird.

Gruß
Cavallo
frajop

Re: LKW-Überholverbot

Beitrag von frajop »

Hallo
frag doch mal bei der Reisemobil Union nach. Die haben doch schon den großen Erfolg im letzten Jahr gefeiert...

Grüße
Frank
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Handyman
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Re: LKW-Überholverbot

Beitrag von Handyman »

Muss schon sagen, ganz schön verwirrend, al die verschiedene Gebote und Verbote, und das auch noch Europaweit überal verschieden .... Pfffff .... Da brauch Ich als NL Reisemobil mit 4,25 ton Zulassung, fast eine permanente Tabelle am Amaturenbrett geheftet, bei uns auf der Autobahn in NL, werde Ich als PKW mit Reisemobilzulassung eingestufft, also bis 7,5ton darf Ich die da geltende Höchstgeschindichkeit fahren, und überholen, weil kein LKW und wenn 130kmh zugelassen sein, darf Ich (mache es nicht) 130kmh fahren .... Fahr Ich hier über die Grenze, ändert sich schlagartig meinen Status, werde LKW Darf dann auf euere Autobahn, demnächst sogar gegen Bezahlung! Nur noch 100 kmh ... Und nicht mehr überholen ... Na dann mal bei Strassburg über die Grenze nach Frankreich, darf Ich auf einmal 110kmh anstelle von 130 kmh auf der Autobahn und überholen ... Und nur 100 auf Autowegen, und nur 80 auf die Route National .... Was wieder stimmt mit die max. Geschwindigkeit auf Landstrassen bei Euch und ausserorts (achte auf Mittellinie einzelne oder doppelt) bei Uns in NL .... Weitere EU-Länder geben wieder Ihre eigene Verordnungen aus .... Usw .... Usf .... :-? (Tiefen Atemzug)

M.fr. Gr. Daniël
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