Gas/Schrechschuß Waffen in Frankreich.

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Ludwig2510
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Gas/Schrechschuß Waffen in Frankreich.

Beitrag von Ludwig2510 »

Hallo Frankreich Touristen.

Ich fahre schon seit vielen Jahren sehr gerne nach Frankreich, in meinem Mobil führe ich eine Gas/Schreckschuss Pistole mit.
Für Deutschland besitze ich natürlich den kleinen Waffenschein, hat Jemand für mich Information, wie sich das in Frankreich
verhält? Bei meiner Anfrage an die Botschaft, wurde ich an die Touristen Information verwiesen und umgekehrt.
Ich habe Irgendwo reine Horrorgeschichten gelesen, mit Beschlagnahme der Waffe und sehr hohen Strafen, bis hin zur Beschlagnahme
des WoMo's, und bin nun sehr verunsichert.

Ich wurde mit meinem Mobil schon einmal durch eine Mobile Röntgenanlage geschickt, wenn mir so etwas wieder passiert, würde
auch die Waffe endeckt werden. Es wäre schön, wenn es Jemand gibt, der darüber eine Info für mich hat.


Ach ja, die Waffe Zuhause lassen ist eine Möglichkeit die mir bekannt ist.

vielen Dank schon mal
Ludwig, der Verunsicherte
jala
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Re: Gas/Schrechschuß Waffen in Frankreich.

Beitrag von jala »

Für mich nur zum Verständnis,
wofür braucht man so etwas ?
Gruß
Hermann
Ludwig2510
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Re: Gas/Schrechschuß Waffen in Frankreich.

Beitrag von Ludwig2510 »

Sorry vielen Dank für die Antwort, aber die ist Falsch.

Gruß Ludwig
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Heiko
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Re: Gas/Schrechschuß Waffen in Frankreich.

Beitrag von Heiko »

Für mich ist die Frage hier schon falsch.

Ich glaube in einen Waffen- oder Sportschützenforum wirst du sicher rechtlich fundierte Auskünfte bekommen - hier wohl weniger!
Gruß aus Bremen,
Heiko

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Hymer HM 700 G
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Re: Gas/Schrechschuß Waffen in Frankreich.

Beitrag von Hymer HM 700 G »

Ludwig2510 hat geschrieben:Hallo Frankreich Touristen.

Ich fahre schon seit vielen Jahren sehr gerne nach Frankreich, in meinem Mobil führe ich eine Gas/Schreckschuss Pistole mit.
Für Deutschland besitze ich natürlich den kleinen Waffenschein, hat Jemand für mich Information, wie sich das in Frankreich
verhält? Bei meiner Anfrage an die Botschaft, wurde ich an die Touristen Information verwiesen und umgekehrt.
Ich habe Irgendwo reine Horrorgeschichten gelesen, mit Beschlagnahme der Waffe und sehr hohen Strafen, bis hin zur Beschlagnahme
des WoMo's, und bin nun sehr verunsichert.

Ich wurde mit meinem Mobil schon einmal durch eine Mobile Röntgenanlage geschickt, wenn mir so etwas wieder passiert, würde
auch die Waffe endeckt werden. Es wäre schön, wenn es Jemand gibt, der darüber eine Info für mich hat.


Ach ja, die Waffe Zuhause lassen ist eine Möglichkeit die mir bekannt ist.

vielen Dank schon mal
Ludwig, der Verunsicherte
Hallo Ludwig,

ich bin Sportschütze und schieße auch sehr viel, wenn wir mit dem Mobil unterwegs sind liegen meine Waffen im Waffenschrak wo sie hin gehören. :idea:

Wenn Du eine geladene Gas/Schreckschuss Pistole in deinem Mobil hast, ist das auch in Deutschland ohne Waffenschein strafbar. :twisted: :twisted: :shock: :shock:

Um eine geladene Gas/Schreckschuss Pistole mit zu führen brauchst Du seit dem 01.04.2003 den sogenannten Kleinen Waffenschein. :oops:

Besonderheiten: Zu beachten :!: :!:


Mit PTB-Zulassungszeichen versehene Schreckschuss, Reizstoff-, Signalwaffen dürfen ohne besondere Sachkunde-, Bedürfnis- und Haftpflichtversicherungsnachweis geführt werden. Werden solche Waffen ohne den Kleinen Waffenschein geführt, liegt ein Vergehen nach § 52 Abs. 3 Nr. 2a WaffG vor, welches mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bedroht ist. Es liegt bereits eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn man den auf seine Person ausgestellten Kleinen Waffenschein beim Führen einer der oben aufgeführten Waffen nicht bei sich hat (§ 53 Abs. 1 Nr. 20 WaffG). Ausnahmegenehmigungen für Inhaber von Waffenbesitzkarten, Waffenscheinen oder Jagdscheinen sind nicht vorgesehen. Der Kleine Waffenschein wird generell für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ausgestellt. Individuelle Modelle, Kaliberbezeichnungen und Herstellernummern werden nicht eingetragen. Er wird unbefristet ausgestellt und enthält keine ausdrückliche Beschränkung auf bestimmte Anlässe oder Gebiete, wobei das grundsätzliche Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen nach § 42 WaffG unberührt bleibt.

Mitnahme von Schreckschusspistole ins Ausland

Da jedes Land nationale Bestimmungen betreffend der Einfuhr von Waffen
hat, empfiehlt es sich auf jeden Fall, das jeweils zuständige Generalkonsulat (auch über Internet) zu kontaktieren, um unliebsame Überraschungen an der Grenze bzw. im Land selbst auszuschließen.
Auf Aussagen wie "sollte unproblematisch sein" würde ich mich auf keinen
Fall verlassen, da manche Länder z.T. drakonische Strafen für Verstöße gegen das Waffenrecht verhängen.

Um Ärger bei der Wiedereinfuhr zu vermeiden:
Bei der Wiedereinfuhr nach Deutschland (aus Drittländern) ist es ratsam, ein sogenanntes
"Rückwarenregelungs-Auskunftblatt INF.3"
bei den Zollbehörden vorzulegen.
Dieses kann man vor der Ausfuhr kostenlos bei jeder deutschen Zollstelle ausstellen lassen.
Details bitte bei den Zolldienststellen erfragen!


Gruß Udo
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Re: Gas/Schrechschuß Waffen in Frankreich.

Beitrag von Ludwig2510 »

Hallo Udo
Das ist eine Erschöpfende Auskunft, vielen Dank dafür. Ich hatte geschrieben, das ich den kleinen Waffenschein besitze, wie auch die Zollerklärung. Ich habe schon bei den von dir genannten Behörden über das Internet angefragt, aber leider verweist mich eine Behörde zur Anderen und wieder zurück. Deshalb hatte ich die Frage hier im Forum gestellt und auf Antwort gehofft. Es war mir schon Bewusst, das hier im Forum eventuell keine Antwort zu finden ist, habe mich aber nicht geirrt, denn mit deiner Antwort kann ich etwas anfangen.
Ich habe natürlich zu keiner Zeit vor, das Teil am Körper mit zu führen. Die Gaspistole wir nur im Mobil verbleiben, und soll verhindern, das ich noch einmal ein so Negatives Erlebnis, wie ich es leider hatte, noch einmal durchmachen muss.

Ach ja, mein Pfefferspray hat mir damals nicht geholfen, es hatte kein Treibgas mehr.

mfG. Ludwig
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Re: Gas/Schrechschuß Waffen in Frankreich.

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Ludwig,
Du hast eine PN von mir.
Gruß Michael
Reise in die weite Welt hinaus, denn etwas besseres als den Tod findest du überall. Wilhelm Busch
Wenn der Tod kommt, hat der Reiche kein Geld und der Arme keine Schulden mehr. Estländisches Sprichwort
Ludwig2510
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Re: Gas/Schrechschuß Waffen in Frankreich.

Beitrag von Ludwig2510 »

Hallo Frankreich reisende
Ich habe zu meinem Thema "Schreckschuß und Gas/Pfefferpatronen erschöpfende Auskunft von der Französischen Botschaft Berlin bekommen, die ich hier einstellen werde.

Hallo Herr DOUCET

Ich bedanke mich sehr für Ihre schnelle Antwort, ich habe aber vergessen, das mit einer Schreckschusspistole auch Gas oder Pfefferpatrone verschossen werden können.
Da ich schon seit mindestens 10 Jahren, in der Regel zwei mal im Jahr in Ihr wunderschönes Land reise und diese Waffe, durch ein für mich sehr unangenehmes Erlebnis, (nicht in F) ausschließlich in meinem Camping Car mitführe, also nie am Mann Trage, habe ich mich entschlossen vorher zu fragen.
Ist das mitführen auch bei den oben genannten Patronen, Reizgas/Pfeffer ebenso erlaubt?

Ich hoffe das ich noch einmal eine Antwort bekomme und bedanke mich schon einmal im voraus.

mit den besten Grüßen und dem Wunsch eines guten Wochenstart für Sie

Ludwig Blum

2014/1301 (XD)

Sehr geehrte Herr Blum,

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Mitnahme von Schreckschusswaffen von Deutschland nach Frankreich, sowie das Mitführen in Frankreich, sind erlaubt und bedürfen keiner Genehmigung.

Mit freundlichen Grüßen

Xavier DOUCET

Ambassade de France / Französische Botschaft / French Embassy
Service de l'Attaché Douanier / Zollabteilung / Customs office
Pariser Platz 5
D- 10117 Berlin
Tel: +49 30 590 03 94 62
Portable : +49 170 50 27 617
Fax: +49 30 590 03 94 63


2014/1387 (XD)

Hallo Herr Blum,

Gut, dass Sie weiter gefragt haben.

Das Mitführen von den unten genannten Patronen, Reizgas/Pfeffer ist nicht erlaubt.

Ihnen auch eine sehr schöne Woche und eine sehr schöne Reise in Frankreich!

Xavier DOUCET

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max 2
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Re: Gas/Schrechschuß Waffen in Frankreich.

Beitrag von max 2 »

Hallo, „ Ludwig 2510 „


Danke für die Info :-D

Man muss nicht in einem Beitrag seinen Vor- Nachnamen, Wohnort und Geburtsdatum angeben.

Es könnte für andere Beiträge im Internet ein Nachteil sein. :idea:

Gruß
----->>>>Achtung, meine Bilder haben ein Urheberrecht _und sollten auch nicht als Zitat benutzt werden. :idea:

Ich füttere keine Trolle :-D --- >> :-D

https://forum.hme-ev.de/viewtopic.php?f=11&t=2619
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