Neuer Führerschein und WoMo > 3,5 Tonnen

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Ludo

Neuer Führerschein und WoMo > 3,5 Tonnen

Beitrag von Ludo »

Hi,

ich hab in "einem anderem Forum" einen Behauptung gefunden
Änderung der STVO .
Fahrer von Fahrzeugen mit 3500 kg bis 4250 Kg zul. Gesm. dürfen gefahren werden , wenn sie ausschließlich zu Freizeitzwecken benutzt werden, der Fahrer 21 Jahre alt ist und mindestens 3 Jahre im Besitz der Klasse B ist .
Finde aber dazu NICHTS in der StVO.

Wäre toll, dann müßten meine Kids nicht extra den C1 machen müssen, um mit Papas WoMo in Urlaub fahren zu können.

Wer weiß was genaueres ??

D A N K E


Ludo
K.R.
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Registriert: 17.11.2013, 20:54
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Re: Neuer Führerschein und WoMo > 3,5 Tonnen

Beitrag von K.R. »

Moin
Ludo hat geschrieben:Finde aber dazu NICHTS in der StVO.
Wirst Du auch nicht, weil sich der Beitrag m.E. auf das Recht in Portugal bezieht ( http://www.campingcarportugal.com/files ... 05_Jul.pdf ) In Deutschland wäre nicht die StVO, sondern die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr kurz FeV --> http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/index.html relevant.

Die EU lässt eine solch abweichende Regelung für Freizeitfahrzeuge (oder nicht gewerblich genutzte Kfz) zwar zu, das ist in Deutschland aber nicht in nationale Vorschriften umgesetzt worden. Die letzte Änderung war Anfang letzten Jahres die Ausweitung der Anhängernutzung bei der Klasse B (Zusatz '96' oder sowas), um sich den E zu sparen (den man beim Neuerwerb auch gleich mit machen kann, dann spart man sich später solche Klimmzüge).

mfG
K.R.
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