Fahrzeuge über 3,20Meter Höhe werden vom ADAC nicht mehr tra

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Ludo

Fahrzeuge über 3,20Meter Höhe werden vom ADAC nicht mehr tra

Beitrag von Ludo »

Hallo Freunde,

lt. ADAC Motorwelt 9/2015 haben sich einige Bedingungen im Service geändert.

Unter anderem sind Wohnmobile über 3,20 Meter Höhe bzw. über 7,5 Tonnen zgg. nicht mehr abgesichert !

Länge > 10 Meter und Breite > 2,55 Meter trifft wohl kaum jemandem :-D

tschüß

Ludo
K.R.
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Re: Fahrzeuge über 3,20Meter Höhe werden vom ADAC nicht mehr

Beitrag von K.R. »

Moin
Ludo hat geschrieben:2015 haben sich einige Bedingungen im Service geändert.

Unter anderem sind Wohnmobile über 3,20 Meter Höhe bzw. über 7,5 Tonnen zgg. nicht mehr abgesichert !
Das war auch bisher schon ausgeschlossen.

Stutzig macht mich der Ausschluss der "Gesamtbreite" von 2.55m, wenn die die Spiegel mitrechnen, wird das schnell eng (nicht jeder lässt sich mal eben so ohne Werkzeug anklappen.

mfG
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Johann
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Re: Fahrzeuge über 3,20Meter Höhe werden vom ADAC nicht mehr

Beitrag von Johann »

Hallo Klaus,
K.R. hat geschrieben:Stutzig macht mich der Ausschluss der "Gesamtbreite" von 2.55m, wenn die die Spiegel mitrechnen, wird das schnell eng (nicht jeder lässt sich mal eben so ohne Werkzeug anklappen.
als Fahrzeug-Abmessungen zählen stets die in der Zulassungsbescheinigung angegebenen Werte, also ohne Berücksichtigung der Außenspiegel. Denn die sind regelmäßig abnehmbar und/oder klappbar. Wenn Du allerdings durch ein schmales Tor fahren wolltest, dann zählt natürlich die tatsächliche Breite. Oder Du bleibst irgendwie hängen und musst den entstandenen Schaden beheben, und der kostet häufig Geld - Dein Geld :!:

Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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Heiko
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Re: Fahrzeuge über 3,20Meter Höhe werden vom ADAC nicht mehr

Beitrag von Heiko »

Johann hat geschrieben: als Fahrzeug-Abmessungen zählen stets die in der Zulassungsbescheinigung angegebenen Werte, also ohne Berücksichtigung der Außenspiegel.

Gruß Johann
Hallo Johann,

das ist nicht ganz richtig oder vollständig.
Wenn wenn es um die Nutzungsbeschränkung einer schmalen Fahrbahn oder eines Fahrstreifen geht, dann ist dort die tatsächliche Breite inkl. Spiegel, Ladung usw angeschrieben, die nicht überschritten werden darf.
Gruß aus Bremen,
Heiko

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K.R.
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Re: Fahrzeuge über 3,20Meter Höhe werden vom ADAC nicht mehr

Beitrag von K.R. »

Moin

Der LKW, der das Wohnmobil einsammelt, ist über die Spiegel auch breiter als 2.55m, aber das ist soweit auch in Ordnung (von den engen Fahrspuren mal abgesehen, eine sollte ja breiter sein). Das Wohnmobil huckepack ist aber Ladung und dürfte seitlich m.E. nicht mehr über das tragende Fahrzeug überstehen.

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Heiko
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Re: Fahrzeuge über 3,20Meter Höhe werden vom ADAC nicht mehr

Beitrag von Heiko »

Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m sein.

Wenn das WoMo aufgeladen ist, dann ist es Ladung und die 2,55 sind fix.
Will man mehr, ist das ganze ein Schwertransport und dementsprechend muss dementsprechend beantragt und abgesichert werden.
Das ist teuer!

Ansonsten darf Ladung schon in gewissen Maßen seitlich rausragen.
Hierzu sagt der §22 (5) der StVO:
Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungsoder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.

Trotzdem sind hier die 2,55 m einzuhalten.

Also hält sich der ADAC mit dieser Vorgabe lediglich an die StVO.
Gruß aus Bremen,
Heiko

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Ludo

Re: Fahrzeuge über 3,20Meter Höhe werden vom ADAC nicht mehr

Beitrag von Ludo »

Wie kommen diese Wohnmobile wohl zum Händler ??

tschüß

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Re: Fahrzeuge über 3,20Meter Höhe werden vom ADAC nicht mehr

Beitrag von K.R. »

Moin
Ludo hat geschrieben:Wie kommen diese Wohnmobile wohl zum Händler ??

tschüß

Ludo
Versuch Nr. 1:

http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten ... 08022.html

Etwas mühsam vielleicht ...

Versuch Nr. 2:

http://www.spedition-reize.de/de/

Also die anrufen statt den ADAC ;-)

mfG
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Johann
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Re: Fahrzeuge über 3,20Meter Höhe werden vom ADAC nicht mehr

Beitrag von Johann »

Hallo Heiko,
Heiko hat geschrieben:das ist nicht ganz richtig oder vollständig.
Wenn wenn es um die Nutzungsbeschränkung einer schmalen Fahrbahn oder eines Fahrstreifen geht, dann ist dort die tatsächliche Breite inkl. Spiegel, Ladung usw angeschrieben, die nicht überschritten werden darf.
wir unterscheiden doch zwischen den amtlichen und den tatsächlichen Angaben. Ein B 504 (bis MJ 2006) wurde mit einer Gesamtlänge von 5,99 m angegeben. In der Zulassungsbescheinigung wurde dafür vermerkt 5990 mm, und dieser Wert galt für den B 504 mit oder ohne Metzgerhaken (Anhängekupplung). Sofern der B 504 mit AHK umherfuhr und ggf. auch ein Fährschiff benutzen wollte, konnte er fröhlich auf die Angaben seiner Zulassungsbescheinigung verweisen, damit blieb sein Reisemobil amtlich unter der magischen Grenze von 6 Metern. - Genauso verhält es sich bei der Fahrzeugbreite.

Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
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Re: Fahrzeuge über 3,20Meter Höhe werden vom ADAC nicht mehr

Beitrag von K.R. »

Moin
Johann hat geschrieben: In der Zulassungsbescheinigung wurde dafür vermerkt [...]
Ich vermute mal, Heiko wollte auf die Breitenbeschränkung von Fahrspuren hinaus. Die sind zwar auch breiter als die z.B. angegebenen 2m (weil es noch einen Seitenraum geben muss), aber es zählt die tatsächliche Breite des Fahrzeuges und nicht die aus der Zulassungsbescheinigung.

Angaben in der Zulassungsbescheinigung: § 32 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 StVZO
Angaben zur zulässigen Breite: StVO Anlage 2 , lfd. Nr. 38 zu Zeichen 264

mfG
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Ludo

Re: Fahrzeuge über 3,20Meter Höhe werden vom ADAC nicht mehr

Beitrag von Ludo »

Hi,

bei "unsren" Hymer Fahrzeugen ist ein Transport (mit eingeklappten / demontierten ) Spiegel wegen der Breite jederzeit möglich, Probleme sehe ich eher in der Höhe.

Und auch der neueste Flait von N&B ist nur 235cm breit...........

Um die Breite muß sich vielleicht ein Morelo-Fahrer gedanken machen :)

tschüß

Ludo
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Heiko
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Re: Fahrzeuge über 3,20Meter Höhe werden vom ADAC nicht mehr

Beitrag von Heiko »

K.R. hat geschrieben:Moin

Ich vermute mal, Heiko wollte auf die Breitenbeschränkung von Fahrspuren hinaus. Die sind zwar auch breiter als die z.B. angegebenen 2m (weil es noch einen Seitenraum geben muss), aber es zählt die tatsächliche Breite des Fahrzeuges und nicht die aus der Zulassungsbescheinigung.

Angaben in der Zulassungsbescheinigung: § 32 Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 StVZO
Angaben zur zulässigen Breite: StVO Anlage 2 , lfd. Nr. 38 zu Zeichen 264

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Danke, genauso meinte ich es! :)
Gruß aus Bremen,
Heiko

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