Versicherung WOMO nach Besitzerwechsel

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Riegep
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Versicherung WOMO nach Besitzerwechsel

Beitrag von Riegep »

Guten Tag, in einer Runde von Wohnmobilisten ist folgender Sachverhalt diskutiert worden.
Wohnmobilbesitzer alt verkauft WOMO und übergibt Fahrzeugschein. Wohnmobilbesitzer neu meldet WOMO ab, da er es erst im Frühjahr 2016 auf sich selbstz zulassen will.
WOMO steht die Winterpause über auf Privatgrundstück welches eingezäunt ist.
Jetzt zur Frage: " Kann das WOMO gegen Brand, Diebstahl etc. ohne Zulassung versichert werden und was ist gegebenenfalls zu beachten"?
Schon hier ein Dankeschön für Euere Meinung. Peter.
H.NDS
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Re: Versicherung WOMO nach Besitzerwechsel

Beitrag von H.NDS »

Peter, frag doch einen Versicherungsvertreter, dann erhälst Du eine (wahrscheinlich) kompetente Antwort und keine Spekulationen.
Gruß, Hans
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dieter44
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Re: Versicherung WOMO nach Besitzerwechsel

Beitrag von dieter44 »

also beim Saisonkennzeichen läuft im Winter kostenfrei ein Ruhensversicherung gegen Brand/ Diebstahl usw. wenn das Womo sicher abgestellt ist, z.B. auf eigenem Grundstück. Ist das Womo abgemeldet gibt es auch auch keine Versicherung.
Möglich ist noch, wenn das Womo in einer Halle oder einer Scheune gegen Gebühr abgestellt ist, eine Versicherung des Eigentümers der Halle etc.
Gruß aus dem Norden, Dieter
Wilfried.M
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Re: Versicherung WOMO nach Besitzerwechsel

Beitrag von Wilfried.M »

Hallo @Riegep
Dein Womo kann für Dein Anliiegen nicht versichert werden, da das Fahrzeug für den Straßenverkehr nicht zugelassen ist.
Auch eine Ruheversichrung ist nicht möglich, da diese immer mit einer Zulassung im Straßenverkehr gekoppelt ist.
Die andere Variante könnte möglich sein , welches jedoch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist, daß wenn das Fahrzeug in einer abgeschlossenen Garage
untergebracht ist, eine Sach- Ihnhalt Versicherung abzuschließen.
Diese Versicherung ist aber erheblich teurer als die Kfz-Steuer und die Versicherung dazu.
Gruß
Wilfried
Grüße aus dem Norden
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Wilfried.M
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Re: Versicherung WOMO nach Besitzerwechsel

Beitrag von Wilfried.M »

Hallo Dieter
Dein Vorschlag hat aber Bedingungen.
Der Besitzer ( Vermieter der Halle ) muß auf die Vermietung ein Gewerbe führen und dann kann er eine
Sach-Inhalt Versicherung abschließen.
Diese ist aber ebenso teuer, da er nicht seine Materialien zur Durchführung seines Gewerbes versichert, sondern
fremde bewegliche Sachen. :idea:

Gruß Wilfried
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Waldbauer
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Re: Versicherung WOMO nach Besitzerwechsel

Beitrag von Waldbauer »

Ich habe mein neues Womo im Dezember 2009 übernommen und stand vor der gleichen Frage wie der TE.
Das Womo stand ab Übernahme in einer Scheune die samt Grundstück mir gehört. Ich hatte - aus gegebenem Grund - Angst vor Vandalismus. Der Grund : Ich hatte seit meinem Renteneintritt im März 2009 mehrere neue Kraftfahrzeuge im Gesamtwert einer 6-stelligen Eurosumme gekauft und das konnten gewisse Menschen im Umfeld nicht verkraften. (Wo hat der das Geld her ? Der muß geerbt haben....)
Johann hat da ja auch einschlägige Erfahrungen machen müssen.
Man kann das Womo in nicht zugelassenem Zustand gegen alles mögliche versichern, es kostet nur ein Schweinegeld. Also habe ich das Womo am 9.12.2009 mit Saisonkennzeichen 3 bis 10 zugelassen, das Womo unterlag also ab Zulassung der Ruheversicherung. Ausser der Zulassungsgebühr fielen keine Kosten an, Steuer und Versicherung waren erst ab März zu zahlen.
Der Wermutstropfen ist halt dass ich als Erstzulassung nun das Jahr 2009 habe. Ob das bei einem späteren Wiederverkauf Folgen haben könnte lasse ich auf mich zukommen.

Gruß Franz
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Johann
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Re: Versicherung WOMO nach Besitzerwechsel

Beitrag von Johann »

Ja, Franz, eine 100-prozentige Sicherheit gibt's (noch) nicht zum Nulltarif :evil:
Für mich bzw. unseren HYMER hatte ich vor vielen Jahren eine akzeptable Lösung gefunden: Ein Kollege unseres Stammtisches hat hinter seinem Haus noch eine nicht einsehbare Parkfläche, und die darf ich für unser Reisemobil nutzen. Natürlich nicht zum Nulltarif. Und dort steht unser B 524 für die Zeit, wenn es nicht für Reisen gebraucht wird. Einen Tag vor Reisebeginn hole ich den HYMER und mache ihn startklar.
Unter dem Strich eine durchaus verträgliche Situation. Kostet zwar ein paar Euros, aber dafür erspart es mir (uns) hoffentlich unliebsame Überraschungen wie das Abstechen aller vier Reifen, und das auch noch am Tag vor Reiseantritt. So viel Stress brauche ich nun wirklich nicht :!:

Gruß Johann
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
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High Speed Traveler
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Re: Versicherung WOMO nach Besitzerwechsel

Beitrag von High Speed Traveler »

Hallo,

ich bin seit vielen Jahren bei der HUK versichert.
Da ich kein Saison Kennzeichen möchte melde ich mein Womo bei nicht Gebrauch ab und bekomme dann die Mitteilung dass es nun durch die Beitragsfreie Ruheversicherung geschützt wird.
Ich bin gar nicht auf die Idee gekommen das andere Versicherungen diesen Service nicht bieten.
Hier ein ein Zitat von den FAQs:

Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert uns über die Außerbetriebsetzung. Ihr Vertrag mit uns wird dadurch nicht beendet, sondern geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über. Während der Ruheversicherung besteht weiterhin Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Teilkasko, falls Sie diese Versicherungen vereinbart haben. Das Fahrzeug darf jedoch außerhalb des Einstellraums bzw. des umfriedeten Abstellplatzes (zum Beispiel eingezäunter Hof) nicht genutzt werden.
Sobald Sie Ihr Fahrzeug wieder zulassen, lebt der Versicherungsschutz uneingeschränkt wieder auf.


Gruß
Bernd
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DerCamper
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Re: Versicherung WOMO nach Besitzerwechsel

Beitrag von DerCamper »

High Speed Traveler hat geschrieben:Hallo,

ich bin seit vielen Jahren bei der HUK versichert.
Da ich kein Saison Kennzeichen möchte melde ich mein Womo bei nicht Gebrauch ab und bekomme dann die Mitteilung dass es nun durch die Beitragsfreie Ruheversicherung geschützt wird.
Ich bin gar nicht auf die Idee gekommen das andere Versicherungen diesen Service nicht bieten.
Hier ein ein Zitat von den FAQs:

Die Kfz-Zulassungsbehörde informiert uns über die Außerbetriebsetzung. Ihr Vertrag mit uns wird dadurch nicht beendet, sondern geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über. Während der Ruheversicherung besteht weiterhin Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung und Teilkasko, falls Sie diese Versicherungen vereinbart haben. Das Fahrzeug darf jedoch außerhalb des Einstellraums bzw. des umfriedeten Abstellplatzes (zum Beispiel eingezäunter Hof) nicht genutzt werden.
Sobald Sie Ihr Fahrzeug wieder zulassen, lebt der Versicherungsschutz uneingeschränkt wieder auf.


Gruß
Bernd
Hallo Bernd,

ja, da kann es erhebliche Unterschiede zwischen den Anbietern geben. Für meinen kürzlich neuversicherten PKW habe ich auf folgender Website einmal die verschiedenen Konditionen der KFZ-Versicherungen verglichen: http://www.kfz-versicherungen-vergleichen.net/ vielleicht hilft euch das ja weiter!

Gruß

Reinhard
Am liebsten mit den Liebsten unterwegs!
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Re: Versicherung WOMO nach Besitzerwechsel

Beitrag von Sigi »

Hallo,
fast alle KfzVersicherungen beinhalten die "Ruheversicherung", wenn das Fahrzeug vorübergehend abgemeldet ist bzw. in der "Ruhephase" des Saisonkennzeichens.
Das hier eingangs geschilderte Problem ist aber ein anderes: Das Fahrzeug ist von Anfang an gar nicht zugelassen, sondern soll erst nach einiger Zeit erstmals (auf den neuen Eigentümer) zugelassen werden; ich kenne keine Versicherung, die in diesem Fall eine kostenlose "vorgezogene" Ruheversicherung anbietet.

Da bleibt wohl nur, wenn man kein Saisonkennzeichen will, eine gesonderte, vermutlich relativ teure, Ruheversicherung abzuschließen oder das Fahrzeug zuzulassen und nach kurzer Zeit wieder stillzulegen.

Gruß
Sigi
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Re: Versicherung WOMO nach Besitzerwechsel

Beitrag von Wilfried.M »

Siggi Du hast es erfasst und es ist richtig.
Bei einer Zulassung und hernach Abmeldung sollte man aber der Zulassungsstelle erklären, daß das Fahrzeug mit dem gleichen Kennzeichen wieder zugelassen wird.
Ohne dem Hinweis muß man bei erneuter Zulassung die Vergabe eines Kennzeichen neu bezahlen :mrgreen:
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried
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Re: Versicherung WOMO nach Besitzerwechsel

Beitrag von ML-T540 »

Das Kennzeichen des abgemeldeten Fahrzeuges wird gegen ein paar €, bei uns hier 2,60 €, für max. ein Jahr von der Zulassungsstelle reserviert.
Dann ist die Wiederzulassung mit den "alten" Nummernschildern kein Problem.

Gruß
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dieter44
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Re: Versicherung WOMO nach Besitzerwechsel

Beitrag von dieter44 »

Ich verstehe den Sinn des Abmeldens im Herbst und Wiederanmelden im Frühjahr nicht. Ein Saisonkennzeichen hat demgegenüber doch nur Vorteile, oder ?
Gruß aus dem Norden, Dieter
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High Speed Traveler
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Re: Versicherung WOMO nach Besitzerwechsel

Beitrag von High Speed Traveler »

Mir wäre ein Saisonkennzeichen zu unflexibel.
Ich melde mein Womo nur an wenn ich es brauche, wenn es länger als einen Monat nicht genutzt wird melde ich es sofort wieder ab.
Das dauert beim An/Abmelden je 5 -10min und kostet zusammen unter 20€, die Kennzeichen kann ich 6 Monte kostenlos reservieren.
Für jeden vollen abgemeldeten Monat fallen keine KFZ Steuern an und bei der Versicherung wird sogar auf den Tag genau abgerechnet..

Gruß
Bernd
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Re: Versicherung WOMO nach Besitzerwechsel

Beitrag von ML-T540 »

High Speed Traveler hat geschrieben:Mir wäre ein Saisonkennzeichen zu unflexibel.
Ich melde mein Womo nur an wenn ich es brauche, wenn es länger als einen Monat nicht genutzt wird melde ich es sofort wieder ab.
Das dauert beim An/Abmelden je 5 -10min und kostet zusammen unter 20€, die Kennzeichen kann ich 6 Monte kostenlos reservieren.
Für jeden vollen abgemeldeten Monat fallen keine KFZ Steuern an und bei der Versicherung wird sogar auf den Tag genau abgerechnet..

Gruß
Bernd
Bei der Kfz-Steuer wir doch auch tagegenau abgerechnet.
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