Versicherungsschutz bei Stilllegung oder mit Saisonkennzeich

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beluga
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Versicherungsschutz bei Stilllegung oder mit Saisonkennzeich

Beitrag von beluga »

Zum Überlegen und zur Info:
Hallo miteinander,
in der letzten Zeit bin ich häufiger an stillgelegten Womo’s, bzw. Womos mit Saisonkennzeichen vorbeigekommen, die ihr Fahrzeug zwar auf ihrem Grundstück, aber nicht in einer Garage, bzw. umfriedeten, d.h. abgeschlossenen Platz parkten.
Mit meinem letzten Wohnmobil habe ich es auch so gehalten, nicht wissend, dass der Voll- bzw. Teilkaskoschutz bei Diebstahl nicht gewährleistet ist.
Bei der Anmeldung meines neuen Womo’s machte man mich aber darauf aufmerksam. Also verzichtete ich auf eine Abmeldung, bzw. auf ein Saisonkennzeichen.

Zitat:
• Während der Ruheversicherung muss das Fahrzeug in einer Garage oder auf einem umfriedeten Abstellplatz abgestellt sein.

Dies gilt natürlich gleichermaßen auch für PKW’s etc.
Gruß Heinz

langsam ist manchmal schneller - und auch erholsam
Ludo

Re: Versicherungsschutz bei Stilllegung oder mit Saisonkennz

Beitrag von Ludo »

Ist abhängig von Versicherer, kann frei verhandelt werden.............dazu gibts "Makler"
H.NDS
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Re: Versicherungsschutz bei Stilllegung oder mit Saisonkennz

Beitrag von H.NDS »

Ist genau so, wie von Ludo geschrieben!
ML-T 620
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Re: Versicherungsschutz bei Stilllegung oder mit Saisonkennz

Beitrag von ML-T 620 »

War bei mir mit der RMV auch so, deswegen nun "Ganzjahres-Kennzeichen"
beluga
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Re: Versicherungsschutz bei Stilllegung oder mit Saisonkennz

Beitrag von beluga »

Ludo hat geschrieben:Ist abhängig von Versicherer, kann frei verhandelt werden.............dazu gibts "Makler"

Hat denn jemand einen, von einem Makler ausgehandelten Wortlaut einer Versicherung, der das Risiko (Diebstahl, etc.) auf einem nicht befriedeten Abstellplatz abdeckt?
Der würde mich interessieren.
Gruß Heinz

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Ludo

Re: Versicherungsschutz bei Stilllegung oder mit Saisonkennz

Beitrag von Ludo »

ML-T 620 hat geschrieben:War bei mir mit der RMV auch so, deswegen nun "Ganzjahres-Kennzeichen"
Das ist für mich auch der einzig sinnvolle weg.............Weihnachten bis Dreikönig wäre auch mit "April-Oktober" gar nicht möglich :cool:

Die paar Euro Steuer und Versicherung machen den Kohl nicht fett.
Ludo

Re: Versicherungsschutz bei Stilllegung oder mit Saisonkennz

Beitrag von Ludo »

beluga hat geschrieben:
Ludo hat geschrieben:Ist abhängig von Versicherer, kann frei verhandelt werden.............dazu gibts "Makler"

Hat denn jemand einen, von einem Makler ausgehandelten Wortlaut einer Versicherung, der das Risiko (Diebstahl, etc.) auf einem nicht befriedeten Abstellplatz abdeckt?
Der würde mich interessieren.

Siehe hier : https://www.autoversicherung.de/ratgebe ... erung.html
Neben der beitragsfreien Ruheversicherung kann auch eine beitragspflichtige Versicherung abgeschlossen werden. Sinnvoll ist diese Versicherungsleistung für all jene, die ein abgemeldetes Fahrzeug außerhalb der Saison kaufen und bis zum Beginn der Saison unterstellen wollen. Eine für das abgemeldete Fahrzeug abgeschlossene Teilkaskoversicherung würde im Falle eines Diebstahls, unter Beachtung der genannten Regeln, dieses Risiko abdecken.
Sprechen Sie bei einem konkreten Bedarf Ihren Versicherer auf die genauen Bedingungen und Preise an.
beluga
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Re: Versicherungsschutz bei Stilllegung oder mit Saisonkennz

Beitrag von beluga »

Ludo hat geschrieben:


Siehe hier : https://www.autoversicherung.de/ratgebe ... erung.html
Eine für das abgemeldete Fahrzeug abgeschlossene Teilkaskoversicherung würde im Falle eines Diebstahls, unter Beachtung der genannten Regeln, dieses Risiko abdecken.
Sprechen Sie bei einem konkreten Bedarf Ihren Versicherer auf die genauen Bedingungen und Preise an.
und die Regeln die dort beachtet werden sollten lauten:
Zitat:
• Während der Ruheversicherung muss das Fahrzeug in einer Garage oder auf einem umfriedeten Abstellplatz abgestellt sein.
Dass man logischerweise sich gegen Diebstahl und Vollkaskoschäden weiter versichern kann und auf die Haftpflichtversicherung während der Stilllegungszeit verzichten kann ist mir auch klar.

Mir kam es bei meinem Thema vor allem auf den ersten Satz an, der da lautet:
Zur Info und zum Überlegen:
da ich immer noch der Meinung bin, dass manch einer sich über seinen Versicherungsschutz nicht immer im Klaren ist.
Gruß Heinz

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Michael Sorgenfrey
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Wohnort: Düsseldorf

Re: Versicherungsschutz bei Stilllegung oder mit Saisonkennz

Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo,

nur ein Hinweis:

Umfriedet bedeutet in der Regel eine Zaun. Die Höhe ist nicht maßgeblich. Es reicht der "kleine" Jägerzaun, wo ich ohne Probleme drüber steigen kann. Viel wichtiger ist, wenn die Stellfläche des Womos sich auf einem Grundstück befindet, dass Grundstück komplett eingezäunt ist. Sollte dieses nicht der Fall sein, einfach einen Jägerzaun um das Womo stellen und alles ist gut.

Gruß Michael
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Gerdi1
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Re: Versicherungsschutz bei Stilllegung oder mit Saisonkennz

Beitrag von Gerdi1 »

Auch ich habe seit Jahren ein Saisonkennzeichen 03-10. Das Reisemobil steht auf meinem Grundstück ( Bj. 2016 ) . Das Grundstück ist an 3 Seiten mit einer
Hecke umrandet, zur Straße ist eine Auffahrt. In Abstimmung mit meiner Versicherung ( schriftlich und Fotos ) hängt vor der Einfahrt eine dünne Kette in einer
Höhe von ca. 50 cm und ist damit ---umfriedet--- . Lt. Versicherung muß ein Außenstehender nur deutlich erkennen das dort ein privates Grundstück anfängt, ein
übersteigen ist dann Hausfriedensbruch. Damit habe ich eine kostenlose Teilversicherung gemäß meiner Police bei der ---Karvag AG---
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