Versicherung - Listenpreis oder Preis laut Kaufvertrag

Erfahrungen und Lösungen von Reisemobilisten für eben solche
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Mobilfred
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Versicherung - Listenpreis oder Preis laut Kaufvertrag

Beitrag von Mobilfred »

Geschätzte Womo-Kollegen,

ich habe zwei verschiedene Aussagen über die anzusetzende Versicherungssumme (Vollkasko) beim Erwerb eines Neufahrzeuges. Laut Auskunft des Versicherungsmaklers RMV soll ich den "Listenpreis" einschließlich aller fest eingebauten Teile angeben. In dem Versicherungsantrag steht das Wort "Neuwert" (einschl. aller etc.). Hieraus vermute ich, dass die offizielle Preisliste im Hymer-Katalog gemeint sein soll.
Ich vermute weiterhin, dass kaum jemand diesen Preis auch tatsächlich bezahlt. Unten im Antrag ist angegeben, dass ich die Fahrzeugrechnung zusätzlich einreiche.

Die Aussagen der eigentlichen Versicherungsgesellschaft, die KRAVAK, lauten hingegen, dass ich den tatsächlich gezahlten Kaufpreis im Kaufvertrag als Grundlage angeben muss, weil ja auch genau dieser oder der dann jeweilige Zeitwert laut Schwacke beispielsweise bei einem Diebstahl in Anrechnung kommt. Die Listenpreise seien vom Hersteller unverbindliche Preise, die jeder Händler verschieden verhandelt.

Ich habe mehrfach beide Seiten angerufen und mit jeweils verschiedenen Leuten die Ausführungen der jeweiligen anderen Seite erörtern wollen, ohne dass dies aufzuklären war. Auf jeder Seite wurde von den Mitarbeitern unisono ihre Aussage vom anzusetzenden Wert verteten.
Die letzte Aussage der KRAVAK war, "reichen sie die Kaufrechnung mit ein, wir berechnen letztendlich den Beitrag und teilen diesen mit".

Was ist versicherungsrechtlich richtig?
Was steckt hinter diesen unterschiedlichen Aussagen?
Zahlen viele je nach Berechnungsgrundlage zu viel Beitrag?
Welche Erfahrungen habt ihr?

Ich danke für baldige Rückmeldung, da ich kurz vor dem Abschluss bin.

Grüße Mobilfred
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horst-lehner
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Beitrag von horst-lehner »

Hallo Mobilfred,

ich habe mein WoMo zwar gebraucht gekauft, aber natürlich wollte die Versicherung trotzdem eine Angabe zum Neuwert. Ich habe mich am Listenpreis und an den Rabattsätzen orientiert, die bei Händlern im Fall der Bestellung nach Katalog (also nicht beim Abverkauf von Vorführfahrzeugen) üblich sind. Das sind nach meinen Informationen etwa 5%.

Grüße von Horst
Michael Sorgenfrey
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo,

auch die KRAVAG berechnet nach Listenpreis abzüglich eines Abschlages.
Anzugeben ist der Listenpreis (ist gleichzusetzen mit dem Neuwert). Die Versicherungen verdienen ganz gut daran, da Du egal wie alt das Fahrzeug ist, immer für den Neupreis bezahlst. Wenn Du vom Listenpreis 5% wie Horst-Lehner geschreiben hast, in Abzug bringst, machst Du nichts verkehrt.
Ein Tip noch: Denke beim Abschluß daran, das Glasbruchschäden ohne Wertbegrenzung (abzüglich Selbstbeteiligung) versichert sind. Die Scheibe von meinem Hymer (Integriert) kostet 2.800€!

Gruß Michael
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Mobilfred
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Beitrag von Mobilfred »

Hallo Horst, Hallo Michael,

vielen Dank für die schnelle Reaktion, das gibt schon mehr Sicherheit. Was ich von euren Antworten verstanden habe ist, dass es üblich zu sein scheint, den Listenpreis incl. aller Dinge minus 5% als Neuwert anzugeben. Natürlich schicke ich auch die Rechnung in Kopie mit, auf der der die Extras aufgeführt sind. Berechnungsgrundlage wird aber der um 5 % reduzierte Listenpreis sein. Klingt zwar irgendwie komisch, ist aber wohl so!?

Auch Danke für den Hinweis der Glasbruchentschädigung. Da habe ich von der RMV nur in einem Begleitblatt den Hinweis auf "keine Entschädigungsobergrenze bei Glasschäden". In den KRAVAK - Paragraphen der Kaskoversicherung lese ich das explizit so nicht heraus. Wird das so reichen, oder sollte man den Satz eigens nachfügen?

Gruß Mobilfredy
Michael Sorgenfrey
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Mobilfred,

da es keine Entschädigungsobergrenze bei Glasbruch gibt, muss expliziert im Vertrag stehen. Wenn nicht, ist eine Sonderabrede notwendig, damit Du im Fall der Fälle nicht erst zum Anwalt laufen musst (und u.U. verlierst).

Gruß Michael
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Mobilfred
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Beitrag von Mobilfred »

Hallo Michael,

okey, das ist einsichtig, den Punkt als Vertragsbestandteil extra aufzuführen. Dabei bekomme ich gerade die Idee, das gesamte hauseigene Beiblatt "Leistungen zur Reisemobilversicherung" (DIN A4, Vor- und Rückseite mit 13 Leistungspunkten) als Vertragsbestandteil aufzunehmen. Mal sehen wie die Damen und Herren dazu stehen. Dabei trennt sich die Werbung von der Substanz der Aussagen. Ich werde vom Ausgang der Verhandlung Berichten.

Dir und die anderen Interessierten wünsche ich noch ein paar spätsommerliche Tage womöglich unterwegs,

Gruß Mobilfred
Mobilfred
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Beitrag von Mobilfred »

Hallo geschätzte Gemeinde,

in einem Telefonat mit einem RMV-Mitarbeiter wurde mir mitgeteilt, dass das 13 Punkte enthaltene Beiblatt " Leistungen zur Reisemobilversicherung" selbstverständlich Bestandteil des Vertrages ist ( keine Entschädigungsobergrenze bei Glasschäden und 12 weitere Punkte). Ich habe daraufhin im Vertrag handschriftlich ergänzt, dass das Beiblatt, das in Kopie angehängt ist, Vertragsbetandteil ist.

Die KRAVAK hat jetzt die Änderung zum Versicherungsschein geschickt, mit den Worten: "Den vorliegenden Vers.-Schein haben wir nach Ihren Angaben und Wünschen erstellt". Der Neuwert ist nach meiner Vorgabe richtig eingetragen, aber von dem Beiblatt als Versicherungsbestandteil lese ich nirgends etwas.

Mal anrufen, wie das jetzt gemeint ist. Bis hierher Gruß

Mobilfred
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max 2
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Beitrag von max 2 »

Hallo

Mein Versicherungsvertreter hat noch nie etwas von einer Einschränkung bei einem Glasschaden gehört !!

DBV - Winterthur

Meine Frontscheibe wird zu 100 % bezahlt minus Selbstbeteiligung.

Frontscheiben- Preis einer Autoglasfirma
B-Serie 1285,00 € in klar, 2320,00 € in getönt.

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Gruß
----->>>>Achtung, meine Bilder haben ein Urheberrecht _und sollten auch nicht als Zitat benutzt werden. :idea:

Ich füttere keine Trolle :-D --- >> :-D

https://forum.hme-ev.de/viewtopic.php?f=11&t=2619
Michael Sorgenfrey
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo max2,

der Dir bekannte Versicherungsvertreter scheint nicht auf em laufenden zu sein.

Beispiel: ESV Schwenger GmbH & Co.KG versichert Womos über die GERLING ALLGEMEINE VERSICHERUNGS-AG. Schon im Angebot steht wörtlich folgender Text: Bei Abschluss einer Vollkasko incl. Teilkasko mit 150,-€ SB, ist die Entschädigungsleistung für Glasbruchschäden auf 1.500,-€ je Schadensereignis begrenzt und vermindert sich um um die vereinbarte SB.

Es gibt noch etliche Versicherungen mit gleichen oder ähnlichen Bedingungen. Darum lieber aufpassen bevor man unterschreibt.

Gruß Michael
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Beitrag von Michael Sorgenfrey »

Hallo Mobilfred,

wenn der von Dir getätigte handschriftliche Eintrag auf dem Antrag nicht übernommen wurde und im Vertrag nicht darauf hingewiesen wird: "Der Vertrag weicht im ... vom Antrag ab" würde ich sofort schriftlich Beschwerde einlegen. Du kannst den Vertrag dann wieder kündigen (ist aber schlecht, wenn der Beitrag bereits abgebucht wurde) und Beschwerde beim Versicherungsombudsmann Private Versicherungen in Berlin unter http://www.versicherungsombudsmann.de einlegen.

Gruß Michael
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Hallo Michael,

danke für deinen Hinweis. Ich komme gerade von der ersten Urlaubstour zurück und kann erst jetzt antworten. Ich habe direkt bei der KRAVAK angerufen und mich nach diesem Beiblatt erkundigt. Wir sind die 13 Punkte der RMV-Agentur einzeln durchgegangen und haben festgestellt, dass diese Auflistung so zutrifft. Die Punkte sind nur mit anderen Worten (hier positiv ausgedrückt) dargestellt. Am Beispiel "Glasschäden" steht in den Vers.-Bedingungen nichts von einer Begrenzung, also ist es im Umkehrschluss so, dass natürlich die gesammte Rechnung (minus Selbstbehalt) gezahlt wird. Somit bestehen bei mir keine Vertragsabweichungen und damit auch keinen Bedarf an gesonderte Dokumentation.

Im Sinne der Klarheit unterstütze ich deine Auffassung, im Vorfeld die Bedingungen für beide Seiten deutlich zu formulieren, damit es hinterher nicht zu einem Eklat kommt.

Möglicherweise soll es im nächsten Jahr ein Versicherungsangebot von der KRAVAK geben, das einen günstigeren Preis hat, aber auch die Bedingungen abgespeckt sind. Da sollte jeder aufmerksam sein, was er für welches Geld benötigt.

Danke für die Unterstützung,

Gruß Mobilfred
Michael Sorgenfrey
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Hallo Mobilfred,

ist doch gut gelaufen. Im eventuellen Schadenfall gibt es jetzt keine Probleme mit der Auslegung der Versicherungsbedingungen. So muss das laufen!

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