Überholverbot für Wohnmobile über 3,5 to

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Franjo
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Überholverbot für Wohnmobile über 3,5 to

Beitrag von Franjo »

In einer Veröffentlichung der Autobahnpolizei Münster habe ich folgende Meldung gefunden:

Wohnmobilisten und deren Interessenvertretungen (Verbände) fordern immer wieder, vom Überholverbot des Z. 277 ausgenommen zu werden. Damit hat sich mal wieder der Bund-Länder-Fachausschuss StVO befasst. Da zukünftig voraussichtlich nach europäischen Kriterien die Zulassung von Fahrzeugen erfolgen soll (z.B. "M" für Personenkraftwagen) könnte dieses dazu führen, dass Wohnmobile unter diese Kategorie fallen. Dieses würde dann wiederum auch die Regelung des Überholverbotes berühren.
(Quelle: BLFA-StVO v. 30.11./01.12.04)

Damit wäre dann auch das Thema 80 km/h erledigt. ;-)
Gruß Franjo
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Garfield
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Re: Überholverbot für Wohnmobile über 3,5 t

Beitrag von Garfield »

Franjo hat geschrieben:Damit wäre dann auch das Thema 80 km/h erledigt. ;-)
Zum Thema"Tempo 100 für Reisemobile (3,5t - 7,5t)?" gibt es einen eigenen Thread.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat das Thema Überholverbot am 26. Januar 2005 schon im Blickpunkt:
www.mobiletouren.de hat geschrieben:...Überholverbot für Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t:
Mit Zeichen 277 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wird für die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse, ein Überholverbot angeordnet. Dem Regelungsgehalt dieses Verkehrszeichens unterfallen auch Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t bis 7,5 t. Eine rechtliche Möglichkeit, Reisemobile dieser Gewichtsklasse vom Regelungsgehalt dieses Verkehrszeichens auszunehmen, verbietet sich derzeit aufgrund der geltenden Höchstgeschwindigkeit für diese Fahrzeuge (80 km/h)
Anders stellt sich die Situation dar, wenn diesen so genannten schweren Wohnmobile im Rahmen der geplanten Ausnahmeverordnung zur StVO gestattet wird, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen Tempo 100 km/h zu fahren. Allerdings ist es auch dann fraglich, ob die tatsächlich zu Grunde zu legende Differenzgeschwindigkeit zwischen den Wohnmobilen und den schweren Lkw (letztere fahren bereits heute statt der vorgeschriebenen 80 km/h meist 90 km/h) für ein zügiges Überholen ausreicht. Ein Überholen mit einer Differenzgeschwindigkeit von lediglich 10 km/h stellt einen Verstoß gegen § 5 Abs. 2 Satz 2 StVO und damit eine Ordnungswidrigkeit dar...
...Beitrag mit Genehmigung geklaut... :-D

Die letzten beiden Sätze muss man sich einfach auf der Zunge zergehen lassen und dann muss jeder für sich seine Schlußfolgerung ziehen, z. B.: Es wird offensichtlich vom Bundesministerium toleriert (da sie es ja wissen!), dass die schweren LKW zu schnell unterweg sind. Um die erforderliche Differenzgeschwindigkeit zu erreichen müssen Reisemobile für einen Überholvorgang 110 km/h fahren...
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
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