Gasprüfung abgeschafft!?

alles was Recht und Gesetz ist
mpetrus
Beiträge: 1749
Registriert: 25.04.2018, 14:33
Fahrzeug: ML-T 560 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: 4x4 und Automatik

Re: Gasprüfung abgeschafft!?

Beitrag von mpetrus »

Moritz hat geschrieben: 03.01.2022, 17:57 Ich kann mir aber auch vorstellen, wenn mal irgend was passiert, das die Fahrzeuge Versicherung, versucht da raus Kapital zu schlagen..?

Gruß Karl-Heinz
Dazu muss die nicht durchgeführte Prüfung Ursächlich der Grund gewesen sein warum das WoMo abgefackelt ist.
Ein Stück Papier oder Plakette welches an einem Prüfdatum ausgestellt wurde, gibt keine Funktionsgarantie für die kommende 24 Monate.

Das ist wie beim normalen TÜV.
Die Prüfer bescheinigen nur eine zum Zeitpunkt der Prüfung vorhandene Verkehrstauglichkeit und in Regress nehmen lassen die sich für ihre Fach/Sachkunde Bescheinigung auch nicht.
Grüße Michael
Benutzeravatar
basste315
Beiträge: 830
Registriert: 27.01.2012, 15:53
Fahrzeug: B-SL 514 auf Fiat, Modelljahr 2007 bis 2012
spezielles zum Fahrzeug: BJ 2007 Gold Edition - Goldschmitt Felgen + Spurverbreiterung + 200Ah DIY-LiFePO4-Akku
Wohnort: Oberösterreich

Re: Gasprüfung abgeschafft!?

Beitrag von basste315 »

mpetrus hat geschrieben: 04.01.2022, 13:57 Dazu muss die nicht durchgeführte Prüfung Ursächlich der Grund gewesen sein warum das WoMo abgefackelt ist.
Ein Stück Papier oder Plakette welches an einem Prüfdatum ausgestellt wurde, gibt keine Funktionsgarantie für die kommende 24 Monate.
Bezüglich der Funktionsgarantie hast du natürlich recht. Das ist eine Momentaufnahme.

Ich bin da sehr entspannt, weil ich die Gasprüfung nicht wegen der Versicherung machen lasse, sondern weil sie mir wichtig ist.

Eine nicht durchgeführte Prüfung muss nicht Ursache für einen Schaden sein, die Nichtdurchführung könnte eine grobe Fahrlässigkeit darstellen und daher zur Leistungsfreiheit der Versicherung führen.

Ich verstehe die Diskussion nicht, da geht es alle 2 Jahre um relativ geringe Beträge gemessen an den sonstigen Ausgaben für unser Hobby.
Wer schon bei der Gasprüfung sparen muss, der gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere, wer weiß wie dann die Reifen oder Bremsen aussehen .......

Helmut
Grüße vom Traunsee -
basste315
Benutzeravatar
horst-lehner
Beiträge: 3124
Registriert: 21.09.2005, 19:23
Fahrzeug: ML-T 540 auf MB, Modelljahr 2016 bis 2018
spezielles zum Fahrzeug: 163PS, 7G-TRONIC, VBSemiAir, Arktispaket (ALDE etc.), 100Ah LiFeYPO4 – davor: C524GT('03), C51('90)
Spritmonitor: 725710
Wohnort: Raum Stuttgart
Kontaktdaten:

Re: Gasprüfung abgeschafft!?

Beitrag von horst-lehner »

Es gibt wieder mal was Neues zum Thema: Zum 01.04.2022 wird die Pflicht zur „Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen (G607)“ in der HU-Richtlinie endgültig gestrichen. Dies gab das Bundesverkehrsministerium (BMVI) im Verkehrsblatt 24/2021 unter der Nummer 232 auf Seite 1175 bekannt. Das BMVI erarbeitet derzeit eine von der Hauptuntersuchung unabhängige neue Rechtsgrundlage zur Prüfpflicht von Flüssiggasanlagen. Diese wird möglicherweise noch in diesem Jahr erwartet. Angesichts der aktuellen Krisenlage würde es mich aber auch nicht wundern, wenn es länger dauert ...

https://www.dvfg.de/fileadmin/user_uplo ... tlinie.pdf
Benutzeravatar
beder
Beiträge: 373
Registriert: 17.12.2019, 23:13
Fahrzeug: B-Klasse MC T 600 auf MB, Modelljahr 2020 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: 600W Solar; 400Ah LiFeYPO4; Victron Cerbo GX auf RPI-Basis
Spritmonitor: 100000
Wohnort: Raum Bamberg/Coburg
Kontaktdaten:

Re: Gasprüfung abgeschafft!?

Beitrag von beder »

Hallo,

schein auch schon Praxis zu sein. Unserer war letzte Woche beim TÜV (nicht Dekra o.ä.) und es gab da keine Ambitionen das zu prüfen, hat überhaupt nicht interessiert.

VG
Bernhard
Look for the bare necessities, the simple bare necessities
Forget about your worries and your strife
Holla1954
Beiträge: 174
Registriert: 15.08.2016, 10:59
Fahrzeug: ML-T 560 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: EZ 3/17 163PS, Schaltgetriebe; bis 10/16 T4 Carthago Abakus Bj. 93, davor Joker II
Spritmonitor: 818919
Wohnort: Holle

Re: Gasprüfung abgeschafft!?

Beitrag von Holla1954 »

Hallo,

ich war am 4.3. bei der DEKRA, da TUEV keine Online-Terminvereinbarung angeboten hatte.

"Keine Gasprüfung erforderlich (habe aber Plakette 2023 wegen Umbau 2021 vom Einbauer bekommen) aber Heizungs-Sicht- und Schnüffelprüfung (Meßgerät), da eine im Fahrzeug verbaute Heizung (welcher Art auch immer) zum Fahrzeug gehört und bei Mängeln die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt..."

Bis dann
Norbert
Benutzeravatar
WolfRam
Beiträge: 592
Registriert: 11.03.2015, 14:55
Fahrzeug: anderer Hersteller
spezielles zum Fahrzeug: Clou Liner 750 AS auf MAN 8.225
Wohnort: im Illertal

Re: Gasprüfung abgeschafft!?

Beitrag von WolfRam »

Kennt wer den Hintergrund des Wegfalls?
Die Überwachungsvereine werden sich vermutlich nicht gegen die Gas-Prüfung bzw. den Nachweis darüber ausgesprochen haben ….

Man / frau kann die Leistung(en) von TÜV & Co sicher unterschiedlich bewerten. Wenn ich erfahre, was die alles so entdecken – und aus dem Verkehr ziehen bzw. zur Reparatur veranlassen, ist die Prüfinstitution m. E. durchaus sinnvoll. (Im Prinzip ein 2-Augen-System, dass hilft, uns vor Risiken unbekümmerter, halbwissender Bastler zu schützen.) - Mir scheint das technisch einwandfreie Funktionieren der Bremsen ähnlich „sicherheitsrelevant“ wie das der Gasanlage, auf deutsch: es macht Sinn.

Bei Fahrzeugkontrollen „dürfen“ wir dann wohl demnächst nicht nur den Fahrzeugschein sondern auch die „gelbe Prüfbescheinigung“ vorweisen. Und die (vornehmlich) Damen, die in den Städten den ‚ruhenden Verkehr‘ kontrollieren und ihre Knöllchen verteilen, haben eine neue, zusätzliche Chance, den Stadtsäckel zu füllen.

Aktuell stört mich, dass ich jetzt bereits mit "Werbung am Heck" unterwegs sein soll, weil die neue Gas-Prüfplaketten eine entsprechende Werbefläche enthält. (Ich habe den Teil der Plakette inzwischen fein säuberlich entfernt ... So nicht!)
Grüße aus dem Illertal
WolfRam
Benutzeravatar
Johann
Beiträge: 4387
Registriert: 09.05.2006, 12:42
Fahrzeug: B 524 auf Fiat, Modelljahr 1999 bis 2006
spezielles zum Fahrzeug: B 524, Maxi, 2.3 JTD, Partikelfilter, EZ: 3/2006
Spritmonitor: 100000
Wohnort: Ladenburg

Re: Gasprüfung abgeschafft!?

Beitrag von Johann »

WolfRam hat geschrieben: 18.03.2022, 11:44 Aktuell stört mich, dass ich jetzt bereits mit "Werbung am Heck" unterwegs sein soll, weil die neue Gas-Prüfplaketten eine entsprechende Werbefläche enthält. (Ich habe den Teil der Plakette inzwischen fein säuberlich entfernt ... So nicht!)
Werbung spazieren fahren? Im Prinzip natürlich nicht. Es sei denn, dass meine Leistung als Werbeträger akzeptabel honoriert wird. ;-)
Grüße aus Ladenburg als der ältesten Stadt rechts des Rheins,
Johann
mpetrus
Beiträge: 1749
Registriert: 25.04.2018, 14:33
Fahrzeug: ML-T 560 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: 4x4 und Automatik

Re: Gasprüfung abgeschafft!?

Beitrag von mpetrus »

horst-lehner hat geschrieben: 18.03.2022, 00:08 Es gibt wieder mal was Neues zum Thema: Zum 01.04.2022 wird die Pflicht zur „Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen (G607)“ in der HU-Richtlinie endgültig gestrichen. Dies gab das Bundesverkehrsministerium (BMVI) im Verkehrsblatt 24/2021 unter der Nummer 232 auf Seite 1175 bekannt. Das BMVI erarbeitet derzeit eine von der Hauptuntersuchung unabhängige neue Rechtsgrundlage zur Prüfpflicht von Flüssiggasanlagen. Diese wird möglicherweise noch in diesem Jahr erwartet. Angesichts der aktuellen Krisenlage würde es mich aber auch nicht wundern, wenn es länger dauert ...

https://www.dvfg.de/fileadmin/user_uplo ... tlinie.pdf
In dem Merkblatt steht das die Prüfung als verpflichtende "Zusatzprüfung" kommen soll.
Also wie früher die gebührenpflichige Abgasuntersuchung (ASU), da haben die Lobbyisten doch ihr Ziel erreicht, die Gelddruckmaschine läuft weiter.
Der letzte Absatz "wie gehts weiter" ist dann sehr schwammig in der Begründung wie Sinnvoll die Gasprüfung doch ist. Also für mich nicht überzeugend beschrieben. Ein Sammelsurium von Phrasen und hätte, könnte usw. Wo bleiben die Fakten wieviel Anlagen dank Prüfung erhebliche Mängel erkannt wurden? Das wäre für mich die Basis der Notwendigkeit.
Ähnlich wie der "TÜV" auch seine Statistik veröffentlicht.
Grüße Michael
Benutzeravatar
horst-lehner
Beiträge: 3124
Registriert: 21.09.2005, 19:23
Fahrzeug: ML-T 540 auf MB, Modelljahr 2016 bis 2018
spezielles zum Fahrzeug: 163PS, 7G-TRONIC, VBSemiAir, Arktispaket (ALDE etc.), 100Ah LiFeYPO4 – davor: C524GT('03), C51('90)
Spritmonitor: 725710
Wohnort: Raum Stuttgart
Kontaktdaten:

Re: Gasprüfung abgeschafft!?

Beitrag von horst-lehner »

Ja, und weil er da möglichst viele Mängel rein schreiben will, findet er auch welche. Ich geh mittlerweile nur noch zu DEKRA, viel gelassener, und eine falsche Scheinwerfereinstellung wird nicht nur angemeckert, sondern auch gleich korrigiert.

Was die Gasprüfung angeht, schau mer mal, was da kommt.
mpetrus
Beiträge: 1749
Registriert: 25.04.2018, 14:33
Fahrzeug: ML-T 560 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: 4x4 und Automatik

Re: Gasprüfung abgeschafft!?

Beitrag von mpetrus »

Aber Horst,

die anderen "Gesellschaften" ob DEKRA, KÜS usw. müssen auch Ihr "Soll" erfüllen um nicht in den Verdacht der Fahrlässigkeit zu kommen.
Dann ist es natürlich auch im Interesse aller Verkehrsteilnehmer wenn die Fahrzeuge auch wirklich Verkehrstauglich sind.
Da wäre es mir schon lieber wenn genauer geschaut wird und nicht wie beim "Gefälligkeit Hinterhof TÜV" die Plakette geklebt wird.

Natürlich kommt es auch immer darauf an wie freundlich gesonnen der Prüfer ist.
Es gibt welche die stellen dir dein Scheinwerfer ein andere eben nicht. Aber als Mangel wird es erkannt und dokumentiert, deine Plakette bekommst du trotzdem.
Ich fahre schon seit Jahren mit meine Fahrzeuge (Mopeds, Auto und WoMo) zum gleichen Prüfer. Der ist bei den Mopeds sehr pingelig und schaut sich wirklich alles genau an. Er misst mit der Schieblehre schon mal die Stärke der Bremsscheiben oder schaut auf die DOT bzw. Größe der Reifen oder auch auf Dinge die eigentlich nicht "TÜV Relevant" sind. Aber er gibt dir trotzdem die Plakette wenn er es vertreten kann, bzw. wie in meinem Fall er weis das die Mängel beseitigt werden.
Grüße Michael
Benutzeravatar
horst-lehner
Beiträge: 3124
Registriert: 21.09.2005, 19:23
Fahrzeug: ML-T 540 auf MB, Modelljahr 2016 bis 2018
spezielles zum Fahrzeug: 163PS, 7G-TRONIC, VBSemiAir, Arktispaket (ALDE etc.), 100Ah LiFeYPO4 – davor: C524GT('03), C51('90)
Spritmonitor: 725710
Wohnort: Raum Stuttgart
Kontaktdaten:

Re: Gasprüfung abgeschafft!?

Beitrag von horst-lehner »

Auch bei DEKRA werden selbstverständlich wirkliche Sicherheitsmängel festgestellt. Beim TÜV aber habe ich mehr als einmal erlebt, dass es nicht um wirkliche, sicherheitsrelevante Mängel ging, sondern darum, dringend irgendwas finden zu wollen/müssen. Und was immer man findet, es wird nicht ein Handgriff gemacht, es gleich zu beheben. Man verdient lieber an der Wiedervorführung nochmal. Dazu habe ich regelmäßig mit Termin länger gewartet als später bei DEKRA ohne. Unser TÜV hat es offenbar einfach nicht nötig, seine Kunden anständig zu behandeln. Und ich habe es zum Glück nicht nötig, dort Kunde zu sein.

Wenn Dein Prüfer da anders drauf ist, schön für Dich. Ich habe in Jahren beim hiesigen TÜV keine solchen getroffen -- und deshalb dem TÜV irgendwann den Rücken gekehrt. Hat ja zum Glück kein Monopol ...
Arminius
Beiträge: 560
Registriert: 15.11.2016, 14:37
Fahrzeug: anderer Hersteller

Re: Gasprüfung abgeschafft!?

Beitrag von Arminius »

horst-lehner hat geschrieben: 18.03.2022, 00:08 Es gibt wieder mal was Neues zum Thema: Zum 01.04.2022 wird die Pflicht zur „Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen (G607)“ in der HU-Richtlinie endgültig gestrichen. Dies gab das Bundesverkehrsministerium (BMVI) im Verkehrsblatt 24/2021 unter der Nummer 232 auf Seite 1175 bekannt. Das BMVI erarbeitet derzeit eine von der Hauptuntersuchung unabhängige neue Rechtsgrundlage zur Prüfpflicht von Flüssiggasanlagen. Diese wird möglicherweise noch in diesem Jahr erwartet. Angesichts der aktuellen Krisenlage würde es mich aber auch nicht wundern, wenn es länger dauert ...

https://www.dvfg.de/fileadmin/user_uplo ... tlinie.pdf
Bei dem Artikel sollte man wissen von wem er verfasst wurde und daraus Schlüsse ziehen. In diesem Fall wurde er vom DVFG verfasst. Dazu ist es interessant zu wissen:

https://de.wikipedia.org/wiki/…r_Verban ... %BCssiggas


Zitat aus dem Artikel:


Der Interessenverband will in verschiedenen nationalen und internationalen Gremien bei der Schaffung von Normen und Regelwerken mitwirken...


Mit anderen Worten, der Verein hat nichts zu sagen.


Entscheident ist der DVGW (ähnlicher Name).


https://de.wikipedia.org/wiki/…des_Gas- ... sserfaches


Zitat aus dem Artikel:


Die Hauptaufgabe des Vereins besteht in der Erstellung des Technischen Regelwerkes, mit dem die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Gas- und Wasserversorgung in Deutschland gewährleistet wird.

Imho muss man abwarten was von diesem Verein kommt.


Nichtsdestotrotz findet sich in dem von Horst verlinkten Artikel eine interessante Formulierung die beachtenswert ist:

Der DVFG empfiehlt, bis zur endgültigen Neuregelung der
Prüfung von (nicht-motorischen) Flüssiggasanlagen, die voraussichtlich noch in diesem Jahr
erfolgen wird....


Ich lese daraus das der DVFG erstmalig zwischen "Camping" und "motorischen" Flüssiggasanlagen differenziert. In der Vergangenheit war es immer so das bei dem Thema Tankflaschen für Camping-Zwecke die selbigen mit Gastanks für Antriebstechnik gleichgesetzt wurden und somit diese unsägliche 20G Befestigung gefordert wurde. Da scheint es doch ein Umdenken des DVFG zu geben.
Gruß Martin
Benutzeravatar
horst-lehner
Beiträge: 3124
Registriert: 21.09.2005, 19:23
Fahrzeug: ML-T 540 auf MB, Modelljahr 2016 bis 2018
spezielles zum Fahrzeug: 163PS, 7G-TRONIC, VBSemiAir, Arktispaket (ALDE etc.), 100Ah LiFeYPO4 – davor: C524GT('03), C51('90)
Spritmonitor: 725710
Wohnort: Raum Stuttgart
Kontaktdaten:

Re: Gasprüfung abgeschafft!?

Beitrag von horst-lehner »

Das mag alles wahr sein, ist aber irrelevant, wenn man davon ausgeht, dass die Aussagen stimmen, die aus dem
horst-lehner hat geschrieben: 18.03.2022, 00:08 Bundesverkehrsministerium (BMVI) im Verkehrsblatt 24/2021 unter der Nummer 232 auf Seite 1175
stammen sollen.

Und warum ein mögliches Umdenken des Vereins zu einem bestimmten (hier gar nicht behandelten) Thema so relevant sein soll, wenn doch der Verein als Ganzes irrelevant ist, erschließt sich mir auch nicht.
Benutzeravatar
Düssel-Elch
Beiträge: 90
Registriert: 12.09.2018, 10:17
Fahrzeug: S 550 auf MB, Modelljahr 1981 bis 1995
spezielles zum Fahrzeug: Hymer S 550--Baujahr 3/92--Mercedes 310 D--OM 602.940--Automatik 2.9 Liter--98 PS
Wohnort: Düsseldorf-Süd
Kontaktdaten:

Re: Gasprüfung abgeschafft!?

Beitrag von Düssel-Elch »

Hat sich zum 01.04.2022 geändert, nun auch für Wohnwagen verpflichtend. Alles aber unabhängig vom TÜV.

https://www.t-online.de/auto/recht-und- ... wagen.html
Gruß Michael

Früher hatten wir:
Sex, Drugs und Alkohol
Heute haben wir:
Frauenquote, Rauchverbot und Laktoseintoleranz
Benutzeravatar
KudlWackerl
Beiträge: 6519
Registriert: 15.08.2018, 12:55
Fahrzeug: ML-T 580 auf MB, Modelljahr 2015 bis 2022
spezielles zum Fahrzeug: W907 416CDi 2019 - Hymer 1one Edition, 380W Solar, 400 Ah LiFeYPo4 , ZLF, uvm.
Spritmonitor: 1000000
Kontaktdaten:

Re: Gasprüfung abgeschafft!?

Beitrag von KudlWackerl »

Düssel-Elch hat geschrieben: 08.04.2022, 08:40 Hat sich zum 01.04.2022 geändert, nun auch für Wohnwagen verpflichtend. Alles aber unabhängig vom TÜV.

https://www.t-online.de/auto/recht-und- ... wagen.html

Lesen hilft...

Aus deinem Link:

"Jetzt ist eine eigenständige Gasuntersuchung notwendig, und zwar sowohl für Wohnmobile, als auch für Wohnwagen.

In welchem Rhythmus – bislang galt die Regelung alle zwei Jahre – die neue, eigenständige Gasprüfung absolviert werden muss, ist noch nicht festgelegt. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) arbeitet gerade an den entsprechenden Regelungen."


Da ist noch gar nichts verpflichtend.

Grüße, Alf
Antworten
HME Reisemobil-Forum : Disclaimer/Impressum/Datenschutz