Anzahlung für neues Womo

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dietmardd
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Anzahlung für neues Womo

Beitrag von dietmardd »

Wir haben vom Händler eine Mitteilung bekommen, daß unser neuer Hymer B-Klasse nunmehr erst im Januar kommen soll, also in rund einem halben Jahr. Darüber hinaus sollen wir kurzfristig eine Anzahlung überweisen.

Welche Höhe einer Anzahlung ist normal bzw. akzeptabel?

Außerdem wurden wir von einer Preiserhöhung in Kenntnis gesetzt, innerhalb eines Jahres von Bestellung bis Auslieferung in Höhe von 25 %.
hape
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Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von hape »

Moin.

Ich habe noch bei keinem Kauf meiner neuen Wohnmobile jemals eine Anzahlung gemacht.

Die Gefahr, das bei einem Konkurs des Händlers meine Anzahlung futsch ist, ist mir zu groß.

Es wurde von mir auch noch von keinem Händler eine Anzahlung gefordert oder erwartet.

Freundliche Grüße

Peter
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Hydrostress
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Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von Hydrostress »

Preiserhöhung nach Kaufvertragsabschluss, lächerlich. Oder Ihr habt traurigerweise eine Lohn und Materialpreisklausel in dem Zeitraum der Fertigstellung zugebilligt. :oops:
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KudlWackerl
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Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von KudlWackerl »

dietmardd hat geschrieben: 24.06.2022, 17:38 Wir haben vom Händler eine Mitteilung bekommen, daß unser neuer Hymer B-Klasse nunmehr erst im Januar kommen soll, also in rund einem halben Jahr. Darüber hinaus sollen wir kurzfristig eine Anzahlung überweisen.

Welche Höhe einer Anzahlung ist normal bzw. akzeptabel?

Außerdem wurden wir von einer Preiserhöhung in Kenntnis gesetzt, innerhalb eines Jahres von Bestellung bis Auslieferung in Höhe von 25 %.
Der Händler will euch zur Vertragskündigung verleiten... Such dir einen guten Anwalt und verklag den Händler auf Vertragserfüllung, wenn er nicht liefern kann auf Schadenersatz.

Grüße, Alf
Moritz
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Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von Moritz »

Hallo
Habe noch nie eine Anzahlung gemacht, scheinbar will er euch mit der Anzahlung binden, falls er es im Januar weiter verschiebt.
Gruß Karl-Heinz
Es ist schon alt zu werden,
Aber es ist nicht schön alt zu sein
dietmardd
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Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von dietmardd »

Den Ratschlag mit der Bankbürgschaft nehme ich dankbar an.

Ich werde versuchen, ein gutes Verhältnis zum Vertragshändler beizubehalten, denn es gibt im weiteren Umkreis keinen weiteren Hymer-Händler und man braucht diesen noch für Reparaturen, Ersatzteilen, Umbauten, Garantiedurchsichten usw.. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes würde das Verhältnis dauerhaft zerstören und sollte deshalb nur im Notfall erfolgen.

Im Übrigen will der Händler eine Anzahlung von reichlich 27 TEURO. Ohne Bankbürgschaft wäre das ein hohes Risiko.

Vielen Dank für Eure Ratschläge.
Lando2
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Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von Lando2 »

Hallo,

Wenn ich das recht verstanden habe, liegt der Vertragsabschluss doch schon einige Zeit in der Vergangenheit. In der verbindlichen Bestellung/Kaufvertrag sollte doch eine Regelung bezüglich der Zahlungsabwicklung getroffen sein. Grundsätzlich in den zugrundeliegenden AGB oder individuell ausformuliert und abgestimmt. Warum jetzt plötzlich eine Anzahlung, noch dazu in dieser Höhe? Der Vertragshändler wird doch auch keinen Abschlag beim Hersteller bezahlen. Er erhält die Rechnung meines Erachtens auch erst nach Fertigstellungsanzeige.
Und bezüglich Bankbürgschaft ist zu beachten, das diese in der Regel nicht kostenfrei ist. Wer trägt diese Gebühr? Zudem gibt es zahlreiche Ausgestaltungen von Bankbürgschaften und der Gegebenheiten wann die Bank zur Zahlung verpflichtet ist. Hier gilt es genau zu lesen und ggf. fachlichen Rat einzuholen. Eigene Recherche im Netz ist auf jeden Fall bei diesem Thema zu empfehlen.
Ich persönlich habe bis auf den Hausbau (Zahlung nach Baufortschritt auf Anderkonto) bei keinem Konsumgut (Möbel, Technik, Fahrzeuge…) Vorauskasse oder Abschlagszahlungen akzeptiert. Zug um Zug wurden die Geschäfte vereinbart und abgewickelt. Sollte ein Verkäufer bei Vertragsabschluss darauf bestanden haben, habe ich mir einen anderen Partner/Lieferanten gesucht.

Grüße Mirko
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KudlWackerl
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Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von KudlWackerl »

Als erstes lese dir mal Absatz 2 des § 138 BGB durch.

Wobei sich das in deinem Fall nicht auf den Vertrag als solchen bezieht, sondern auf die Ankündigung einer zu späten Lieferung in Verbindung mit einer saftigen Preiserhöhung.

Ich bleibe dabei: Rechtsanwalt!

Grüße, Alf
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horst-lehner
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Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von horst-lehner »

Sittenwidrigkeit sehe ich da eher nicht. Die Frage ist einfach, was im Kaufvertrag steht.Wenn da ein Festpreis mit Zahlung bei Lieferung vereinbart worden ist, dann braucht man keinen Rechtsanwalt, sondern kann zunächst ganz formlos darauf hinweisen, dass man auf der Einhaltung dieses Vertrags besteht.

Wenn einige Zeit nach Vertragsabschluss eine Anzahlung angefordert wird, ist das m. E. ein Warnsignal erster Güte dafür, dass der Händler zumindest ein Cashflow-Problem hat. Das kann schlimmstenfalls bis zur Insolvenz gehen, muss aber natürlich nicht. Ich würde die Anzahlung — wenn überhaupt — nur gegen geeignete Sicherheit leisten. Und die Zinsen steigen, so dass man derzeit für Festgeld schon wieder bißchen was bekommt…
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Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von ZephyrOne »

Hallo,
eine Preisanpassung nach Abschluss des Vertrags ist möglich, wenn die Lieferung erst mind. 4 Monate nach Abschluss geplant ist und im Kaufvertrag eine Preisanpassungsklausel enthalten ist. Bei mehr als 5 Prozent kann der Kunde aber dann üblicherweise vom Vertrag zurücktreten.
Ich arbeite bei einem Automobilhersteller und auch als Mitarbeiter würde mich bei einem Jahreswagen die Preisanpassungsklausel treffen, wenn ich ein Fahrzeug mit mehr als 4 Monaten Lieferfrist bestelle.
Infos zur Preisanpassungsklausel gibt es u.a. beim ADAC, siehe beim Link unter „Nachträgliche Preiserhöhung“
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/a ... lieferung/
Viele Grüße
Tom
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Garfield
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Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von Garfield »

dietmardd hat geschrieben: 24.06.2022, 17:38 Wir haben vom Händler eine Mitteilung bekommen, daß unser neuer Hymer B-Klasse nunmehr erst im Januar kommen soll, also in rund einem halben Jahr. Darüber hinaus sollen wir kurzfristig eine Anzahlung überweisen.

Welche Höhe einer Anzahlung ist normal bzw. akzeptabel?

Außerdem wurden wir von einer Preiserhöhung in Kenntnis gesetzt, innerhalb eines Jahres von Bestellung bis Auslieferung in Höhe von 25 %.
1. Vieles ist im Unklaren aus dieser "Mitteilung". Viele Fragen offen - siehe die Postings. Es wäre schön, wenn dietmardd einige Eckdaten mitteilen würde. Datum Kaufvertrag, ursprünglicher (unverbindlicher?) Liefertermin, Klauseln im Vertrag, Zahlungsmodalitäten. ...und (verklausuliert) Händler!

2. 25% ist schon mal eine Hausnummer, bei der gerne mal Überlegungen in Gang gesetzt werden können.
3. Wenn der Händler mit so etwas auf dich zu kommt, steht es dir frei, deinerseits ein Schreiben aufzusetzen: Unverbindlicher Liefertermin vergangen, Fristsetzung ein Monat zur Auslieferung um den Händler in Verzug zu setzen (für spätere "Abwicklungen" wichtig!)... verbunden mit einem unverbindlichem Gesprächsangebot!
4. Anzahlung kenne ich bei Hymer-Händlern gar nicht! 27k€ :shock: WHOW - das ist schon mal eine Hausnummer. Was hast du für einen Kaufpreis für eine B-Klasse jenseits der 200k€ :mrgreen: Ich schließe mich der Idee von Alf an - der Händler will euch nicht mehr haben und lotet seine Möglichkeiten aus. DAS Spiel musst du nicht mitspielen - und daran denken, was NACH dem Kauf mit diesem Händler passieren wird (Garantie/Gewährleistungsarbeiten: auch da wirst du kämpfen müssen und Termine in 6 Monaten akzeptieren.) btw.: wir sind trotz HYMER-Händler in 800m Luftlinie weiterhin 220km bis nach Oldenburg gefahren.
5. Auf gar keinen Fall "platt machen lassen" mit diversen Totschlagsargumenten (dem armen Händler sind die Hände gebunde, höhere Gewalt usw.)
6. ...und ja, wenn man sein Träumchen schwinden sieht, sieht man vielleicht nicht mehr so objektiv.

btw.: was für einen Exoten hast du bestellt, dass du nichts anderes haben möchtest?
Viele Grüße, Peter
:mrgreen: Ein Reisemobil braucht zwei Jahre, bis es erwachsen ist. Direkt anschließend beginnen nahtlos die Alterskrankheiten. ;-)
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Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von dietmardd »

Auf meine Anfrage nach der Grundlage für die Anzahlung teilte mir der Händler mit, daß dies die Sonderausstattungen wären. Falls wir das Womo nicht nehmen können, z.B. Erkrankung oder Tod, könne er das Womo wahrscheinlich nur zum Grundpreis verkaufen, aber nicht mit allen gewählten Sonderausstattungen.

Zum Preis:

Angeblich soll es im August zu einer Preiserhöhung von 7 % für das Modell 2023 kommen. Inklusive dieser erwarteten Preiserhöhung kostet das Womo 150 TEURO. Falls es wider Erwarten nicht zu dieser Preiserhöhung kommen sollte, gelten die aktuellen Preise weiter. Im letzten Dreivierteljahr wurden die Preise schon einmal kräftig erhöht. Kommt es zu dieser anvisierten Preiserhöhung im August, wäre der Preis für das gleich ausgestattete Womo im letzten Dreivierteljahr von 122 auf 150 TEURO gestiegen. Das wären immerhin über 22 %.

Warum ist das Womo so teuer?

Ein Grund dafür ist, daß meine Frau unbedingt eine Sonderlackierung für Fahrerhaus und Aufbau haben möchte. Das kostet einige Tausend zusätzlich. Dabei haben wir viele teure Ausstattungen nicht gewählt.
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Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von senior61 »

dietmardd hat geschrieben: 29.06.2022, 21:16 Warum ist das Womo so teuer?

Ein Grund dafür ist, daß meine Frau unbedingt eine Sonderlackierung für Fahrerhaus und Aufbau haben möchte. Das kostet einige Tausend zusätzlich. Dabei haben wir viele teure Ausstattungen nicht gewählt.
Hättest du das anfangs mit aufgeführt… ich kann verstehen dass der Händler unter diesen Umständen eine Anzahlung haben möchte.
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Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von fbo »

Welcher Händler verkauft ein Wohnmobil mit Sonderausstattung zum Grundpreis, so einen Quatsch habe ich noch nie gehört. Ich bleibe dabei, keine Anzahlung.
Was steht im Vertrag? Anzahlung ja oder nein?
Wenn nichts im Vertrag davon steht, dann gibt es auch keine Anzahlung.
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Re: Anzahlung für neues Womo

Beitrag von hape »

Moin

Ich Frage mich, wieso wurde die Anzahlung nicht bei Abschluss des Vertrages vereinbart, sondern jetzt plötzlich gefordert ?

Ich würde auch auf Vertragserfüllung pochen.

Ist mir alles sehr suspekt, ebenso wie die Begründung des Händlers.

Freundliche Grüße

Peter
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